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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 168. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1926-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
- Links
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168. Sitzung. Donnerstag, den 11. Februar 1926 5772 (Berichterstatter Abg. Lieberasch.) D durch ein Gesetz eine Haftpflichtversicherung zu schassen, die im Reiche zurzeit noch nicht besteht. Auf Grund der Auseinandersetzungen und der Erklärung der Re gierung, daß man nicht auf dem Standpunkt siehe, nichts zu geben, sondern daß man auf dem Verhandlungswege mit den Verunglückten und ihren Angehörigen überein zukommen versuche, um ein beiderseitiges Einverständnis zu erzielen, und vielleicht auch dazu übergehen könne, mit Versicherungsgesellschaften eine gewisse Haftpflicht abmachung zn treffen, zog dann die Deutschnationale Fraktion diesen Antrag zurück. Wir sahen uns aber als Kommunisten veranlaßt, diesen Antrag wieder aufzunehmen, weil es nicht vom guten Willen der Regierung abhängig gemacht werden kann, in welcher Weise nun ein Einverständnis mit den Verunglückten erzielt wird. Man muß dabei die wirt schaftliche Notlage berücksichtigen, in der sich die Familie befindet, wenn der Ernährer bei einem solchen Unglücke schließlich mit dem Tode abgegangen ist. Die Familie glaubt, wenn sie eine Summe für den Augenblick aus bezahlt bekommt, daß ihr damit geholfen sei, und geht auf einen solchen Vergleich ein, der eine Schädigung der Familie und der Angehörigen bedeutet, weil sie einen augenblicklichen Vorteil hat. Sie bedenkt dabei aber nicht das, was ihr für die Zukunft bevorsteht. Sie erliegt, weil sie die Gesetze nicht in dem Maße kennt wie die Negierung, schließlich der Vorstellung, daß sie auf dem Klagewege weniger oder nichts bekommen würde. Das treibt sie in eine Zwangslage hinein, sich unter Umständen mit einer ungünstigen Abfindung zu begnügen, die einen Schaden für die Familie bedeutet. Weil wir mit der Tendenz des Antrages der Deutsch nationalen Fraktion einverstanden waren, eine gesetzliche (8) Regelung des Schutzes der Passagiere auf diesen Verkehrs einrichtungen herbeizuführen, nahmen wir den Antrag auf und legen ihn hier vor. Vielleicht darf ich nun persönlich ein paar Worte dazu sagen, damit ich nicht noch einmal zu reden brauche. Es kommt nun von der Deutschnationalen Fraktion ein abgeänderter Antrag, der den Wünschen der Regierung entspricht und ihr die Hand über die Art und Weise, wie eine solche Regelung herbeigeführt werden soll, frei läßt. Ich bitte das Haus im Interesse der Passagiere und der sächsischen Regierung, damit, wenn sie selbst gezwungen wird, ein solches Gesetz zu erlassen, sie dann einen Druck auf die Reichsregierung ausübt, im Reiche ein solches Hastpflichtgesetz zu schaffen, den Minderheitsantrag auf Drucksache Nr. 1679 anzunehmen. Abgeordneter vr. Eckardt: Bei Kap. 8 interessiert uns hauptsächlich der Punkt 6 1, die Anteile an dem Reinerträge nichtstaatlicher Straßenbahn- und ähnlicher Verkehrsunternehmungen, und zwar insbesondere der Teil, der aus dem Geschäftsbetriebe der A.-G. Kraftverkehr Freistaat Sachsen fließt und mit 150000 M. veranschlagt w orden ist. Wir haben hier einen der jetzt soviel im Gebrauch befindlichen Netto-EtatS, bei denen man nicht weiß, wie sich die einzelnen Posten zusammensetzen. Wir haben es aber in dem Kraftverkehr Freistaat Sachsen mit einem werbenden Unternehmen zu tun, das den Konzern einer großen Anzahl von Gesellschaften, wohl gegen 18, bildet, die sich im wesentlichen mit Kraftverkehrsfragen und mancherlei, was damit zusammenhängt, beschäftigen. Alle diese Einzelunternehmen, die in Gesellschaftsform bestehen, müssen Bilanzen anfertigen, und diese Bilanzen wünschen wir selbstverständlich zu sehen, um unsauberen Hand ein Bild über den Geschäftsgang des hauptsächlich mit staatlichen Geldern betriebenen Unternehmens zu (g, machen. Wir haben schon früher bei verschiedenen Etat beratungen auseinandergesetzt, daß wir gerade diesem Konzern mit großem Mißtrauem gegenüberstehen, ins besondere der Untergesellschaft Debag, der Deutschen Betriebsstoff-Aktiengesellschaft. Wir haben im Ausschuß gehört, daß diese Gesellschaft anscheinend eine große Kampagne zur Beherrschung des Petroleummarktes be gonnen hat. Sie ist dazu übergegangen, in Verbindung mit anderen bei Altona Tankanlagen zu errichten. Wir haben erfahren, daß dieses Unternehmen, wie angesichts der außerordentlich kapitalkräftigen Gegenparteien nicht zu verwundern ist, ohne großen Erfolg geendet hat, und daß die ursprüngliche Absicht verfehlt gewesen ist. Wir können aber natürlich, ohne daß wir die Bilanzen er halten, uns kein Bild davon machen, wie eigentlich der Geschäftsgang dort gewesen ist. Es hat aber weiter keinen Zweck, wenn wir uns jetzt, im Februar 1926, mit Bilanzen beschäftigen, die am 31. Dezember 1924 oder bestenfalls am 31. März 1925 geschlossen haben. Das sind Dinge vergangener Zeiten, über die zu reden nicht mehr viel Zweck hat. Wir haben infolgedessen verlangt, daß uns sofort nach Ablauf des eben zu Ende gegangenen Ge schäftsjahres diese Bilanz vorgelegt wird und daß wir dann ini Haushaltausschuß U auf eine erneute Beratung dieser Sache zurückkommen. Unabhängig davon wird ja der Haushaltausschuß L sich noch mit der dazugehörigen Firma Thomä L Haase zu beschäftigen haben, gegen die eine Beschwerde vorliegt. Es hat nicht viel Zweck, über den ganz roh geschätzten Netto-Etat von 150000 M. zu reden. Wir werden ihn infolgedessen bewilligen. Im übrigen aber haben wir auch im Ausschuß, wie schon zuvor, wiederholt Bedenken geäußert gegen die Art, wie dieser Kraftverkehr Freistaat Sachsen mit dem (i Sächsischen Staat und dem Betrieb der Kraftwagen linien verknüpft ist. Wir verkennen selbstverständlich nicht, daß es zweckmäßig ist, die Reparatur und die Aufsicht über die Kraftomnibusse zu verbinden mit der Betreuung der Lastkraftwagen, die sich im Besitz der Kraftverkehrsgesellschaft befinden. Aber wir haben doch Bedenken gegen die allzugroße Verquickung dieser beiden Unternehmungen. Die Kraftverkehrsgesellschaft ist die Lieserantin der Omnibusse; sie erstellt sie für den Staat. Sie rüstet das Chassis mit der Karosserie aus und liefert die fertigen Omnibusse dann ab. Sie ist aber zugleich diejenige Instanz, die darüber zu be finden hat, ob die Lieferung fachgemäß gewesen ist. Es ist dabei natürlich sehr leicht möglich, daß Mängel, die auftreten, dadurch verheimlicht werden, weil sie ja auf den Geschäftsbetrieb der Lieferanten unter Um ständen ein ungünstiges Licht werfen würden. Wir müssen also gerade hier verlangen, daß diese Abnahme von Beamten geschieht, die nicht im Dienste des Kraft verkehr Freistaat Sachfen stehen. Wir sind uns auch noch im unklaren, inwieweit die Übertragung von Ver waltungskosten auf die Kraftwagenlinien gerechtfertigt ist, ob dadurch etwa eine allzugroße Erleichterung der Geschäftsunkosten der Kraftverkehrsgesellschaft eintreten könnte. Wir halten deshalb auch jetzt noch unseren Wunsch aufrecht, die monatliche Verrechnung zwischen Kraftverkehr und Kraftwagenlinien kennen zu lernen. Nun komme ich zu Tit. 11 des außerordentlichen Etats. Auch wir sind über die Entwicklung, die die staatlichen Kraftwagenlinien in Sachsen genommen haben, außerordentlich erfreut. Wir begrüßen auch das Entgegenkommen, das der Staat gegen Gemeinden in Aussicht stellt, die die Hallen zur Aufbewahrung der
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