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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 5. Wahlper. 4.1930/33
- Erscheinungsdatum
- [1933]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1932/33,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30566771Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30566771Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30566771Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1930-07-10 - 1933-02-21
- Titel
- 88. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1932-10-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 5. Wahlper. 4.1930/33 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll88. Sitzung 3857
- Protokoll89. Sitzung 3937
- Protokoll90. Sitzung 3965
- Protokoll91. Sitzung 3979
- Protokoll92. Sitzung 4025
- Protokoll93. Sitzung 4071
- Protokoll94. Sitzung 4125
- Protokoll95. Sitzung 4181
- Protokoll96. Sitzung 4215
- Protokoll97. Sitzung 4225
- Protokoll98. Sitzung 4281
- Protokoll99. Sitzung 4349
- Protokoll100. Sitzung 4359
- Protokoll101. Sitzung 4373
- Protokoll102. Sitzung 4429
- Protokoll103. Sitzung 4473
- Protokoll104. Sitzung 4501
- Protokoll105. Sitzung 4561
- Protokoll106. Sitzung 4589
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1930/33 4685
- BandBand 5. Wahlper. 4.1930/33 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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(Abg. Renner) (^) Antragstellern meiner Fraktion zu begründen sind. Man muß mindestens eine Stunde zur Begründung geben. Ich schlage deshalb eine Stunde Redezeit zur Be gründung vor. Präsident: Ich lasse über den Antrag des Vorstandes abstimmeu, jedem Antragsteller eine halbe Stunde zur Begründung und jeder Fraktion eine halbe Stunde in der Aussprache zu geben. Der Antrag ist angenommen. Es kommt dann die Ziff. 9. Hierzu schlägt der Landtagsvorstaud vor, eine Viertelstunde zur Begründuug und eine Viertelstunde zur Aussprache zu geben. — Ein verstanden; auch das ist beschlossen. Wir treten in die Tagesordnung ein und kommen zu Puukt 1: Beratung des Antrags des Abg.vr. Fritsch u. Gen. ans Auflösung des Landtags. (Drucksache Nr. 1V77.) Die Begründung hat Herr Abg. Studentkowski. Der Antrag auf Drucksache Nr. 1077 lautet: Der am 22. Juni 1930 gewählte sächsische Landtag entspricht, wie inzwischen durch mehrere andere Wahl ergebnisse bewiesen ist, in keiner Weise mehr dem Volkswillen. Ta nun in diesem Jahre sich bei der Neuwahl der Gemeindevertretungen ebenfalls ein völlig neues Gesamtbild ergeben wird, welches mit dem des Land tages als oberster Gesetzgebungsinstanz des Landes in keiner Weise mehr übereinstimmt, erscheint es nach dem Sinn der Verfassung, ebenso wie nach Praktischen Erwägungen notwendig, einen neuen, dem Volkswillen entsprechenden Landtag zu wählen. Wir beantragen deshalb: M Der Landtag wolle beschließen: Der Landtag löst sich auf. Abgeordneter Studentkowski: Wir Nationalsozialisten haben mit dem vorliegenden Antrag auf Auslösung des sächsischen Landtages nicht den ersten Antrag in dieser Richtung gestellt und haben dem Hause schon mehrere solche Anträge vorgelegt. Und wenn Herr Renner sich vorhin darüber beschwerte oder meinte: wenn wir der Begrenzung der Zeitdauer der Aussprache auf eine halbe Stunde zustimmten, dann sei das der Beweis dafür, daß wir einer politischen Auseinandersetzung über die gegen wärtigen politischen Probleme ausweichen wollten, so kann ich ihm darauf nur erwidern, daß ja zu diesem Auflösuugsantrag im wesentlichen nur sehr viel von dem rekapituliert zu werden braucht, was wir bei der Be handlung früherer Auflösungsanträge an dieser Stelle bereits ausgeführt haben, d. h., daß man sich in dieser Beziehung zweifellos kurz fassen kann und gar kein An laß besteht, durch ausgedehnte Ausführungen hierüber die Sitzung heute unnötig zu verlängern. Das, was zu diesem Anträge gesagt werden muß, läßt sich auch in einer halben Stunde sagen, ohne daß man dabei wichtige Dinge zu kurz kommen läßt. Wir Nationalsozialisten haben diesen Antrag Ende September in der Absicht eingereicht, daß, wenn dieser Antrag vom sächsischen Landtag angenommen würde, dadurch die Möglichkeit war, die Neuwahlen für den sächsischen Landtag mit den Reichslagswahlen zu ver- bindeu. Da die Behandlung dieses Auflösungsantrages erst heute, also fast einen Monat später, möglich ge worden ist, so ergibt sich von selbst, daß selbst dann, wenn dieser Antrag heute angenommen Würde, die gleichzeitige Neuwahl des sächsischen Landtages mit der Reichstagswahl technisch nicht möglich ist und daß daher '6) dieser Antrag in diesem Teile natürlich seine Basis ver loren hat durch die spätere Behandlung, die er gegen unseren eigenen Wunsch erfahren hat. Aber der Antrag behält trotzdem seinen Wert in sofern, als er unter den jetzt gänzlich veränderten po litischen Verhältnissen wiederum eine Stellungnahme der einzelnen Fraktionen und Parteien des Harpes her- beisührt und erfordert; und gerade auf diese Stellung nahme der einzelnen Parteien und Fraktionen kommt es uns Nationalsozialisten bei diesem Anträge au. Daß die bürgerlichen Parteien ihre Einstellung zur Frage der Landtagsauflösung ändern, ist nicht zu erwarten. Die Sozialdemokratische Fraktion hat in ihrer Presse unseren Auflösungsantrag ebenfalls schon als einen An trag für den Papierkorb bezeichnet. Damit ist das Schicksal dieses Antrages in gewissem Sinne von vorn herein besiegelt. (Abg. Kuhn: Quatsch!) Präsident (unterbrechend): Herr Abg. Kuhn, ich rufe Sie zur Orduuug. Abgeordneter Studentkowski (fortfahrend): Aber wir Nationalsozialisten legen auf eins Wert. Es ist nicht der einzige Auslösungsantrag, der in diesen Wochen und Monaten in einem der Länderparlamente gestellt worden ist. (Sehr richtig! b. d. Komm.) U. a. hat z. B. in Hessen ein solcher Antrag auf Auflösung des Landtages von der SPD. aus vorgelegen; und nun geht die SPD. in ihrer Presse und in ihren Versammlungsreden durch Deutschland und sagt: weil wir Nationalsozialisten diesen Auflösungsantrag in Hessen abgelehnt haben, werde be wiesen, daß wir uns vor Neuwahlen drückten. Ich darf auf die Begründung verweisen, mit der unsere hessischen Parteigenossen dort den Antrag auf Auflösung des hes- D) fischen Landtages abgelehnt haben. Wir stellen fest, daß erstens die Zustimmung zu diesem Antrag von uns ab hängig gemacht wurde von einer durchaus im Interesse des Landes Hessen liegenden Verkleinerung des hessischen Parlaments, daß aber zweitens — und das ist der sehr wichtigere Grund — zur Neuwahl des hessischen Land tages deshalb gar kein Anlaß besteht, weil die Zu sammensetzung des hessischen Landtags bei einer Neu wahl, nachdem dieser Landtag erst Ende Juni neu ge wählt worden ist, sich kaum ändern würde. (Lachen links.) Ganz anders hingegen liegen die Dinge in Braun schweig und in Sachsen, und eben weil diese Parallelen sehr interessant und aufschlußreich sind, gehe ich auf diese Dinge überhaupt in diesem Zusammenhang näher ein. Wenn die Sozialdemokratie in Hessen Auflösungsanträge einbringt, so ergibt sich umgekehrt die Frage: Warum bringt sie in Sachsen und in Braunschweig keine ein? (Sehr richtig! b. d Natsoz.) Und wenn in Sachsen und Braunschweig von uns ein Antrag auf Auflösung über alterter Landtage, die längst in ihrer Zusammensetzung nicht mehr den Ansichten und der Willensmeinung des Volkes entsprechen, gestellt werden, so ergibt sich das im Vergleich zu Hessen interessante Bild, daß zwar in Hessen die SPD. Wert auf Auflösung des Landtages legt, in Braunschweig aber hat die SPD.-Fraktion den Auslösungsantrag einstimmig abgelehnt, und in Sachsen wird sie das heute, nach ihren Äußerungen in der Presse zu schließe», ebenso tun. Diese Doppelzüngigkeit in dieser Richtung, Hessen im Gegensatz zu Braunschweig und Sachsen festzunageln, ist allein schon wert, daß man einen solchen Antrag hier wieder einmal zur Behandlung stellt. (Zurufe links.) Im übrigen ist die Stellungnahme der National-
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