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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 5. Wahlper. 4.1930/33
- Erscheinungsdatum
- [1933]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1932/33,4
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id30566771Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id30566771Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-30566771Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1930-07-10 - 1933-02-21
- Titel
- Tätigkeitsbericht des Landtags 1930/33
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 5. Wahlper. 4.1930/33 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll88. Sitzung 3857
- Protokoll89. Sitzung 3937
- Protokoll90. Sitzung 3965
- Protokoll91. Sitzung 3979
- Protokoll92. Sitzung 4025
- Protokoll93. Sitzung 4071
- Protokoll94. Sitzung 4125
- Protokoll95. Sitzung 4181
- Protokoll96. Sitzung 4215
- Protokoll97. Sitzung 4225
- Protokoll98. Sitzung 4281
- Protokoll99. Sitzung 4349
- Protokoll100. Sitzung 4359
- Protokoll101. Sitzung 4373
- Protokoll102. Sitzung 4429
- Protokoll103. Sitzung 4473
- Protokoll104. Sitzung 4501
- Protokoll105. Sitzung 4561
- Protokoll106. Sitzung 4589
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1930/33 4685
- BandBand 5. Wahlper. 4.1930/33 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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Tätigkeitsbericht des Der Sächsische Landtag wurde durch § 4 des Vor läufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reiche vom 31.März 1933 (RGBl.I S. 153) wie alle übrigen Landtage (Bürgerschaften), mit Ausnahme des Preußischen, als Folge der nationalen Revolution aufgelöst. Er hat in 4 Tagungsabschnitten und 3 Zwischen tagungen getagt, und zwar: 1. vom 10. bis 23. Juli 1930 — vom 30. September bis 16. Oktober 1930 als Zwischentagung —, 2. vom 13. November 1930 bis 11. Juli 1931 — vom 29. September bis 9. Oktober 1931 als Zwischen tagung —, 3. vom 24. November 1931 bis 8. Juli 1932 — am 18. und 19. Oktober 1932 als Zwischentagung — und 4. vom 24. November 1932 bis 21. Februar 1933. In diesen Zeiträumen haben insgesamt 106 Voll sitzungen stattgefunden. Die 107., die am 9. März 1933 stattfinden sollte und zu der sich die Mitglieder im Land tagsgebäude eingefunden hatten, fand auf Beschluß des Ältestenrates wegen der damals bestehenden politischen Verhältnisse nicht statt. Das Verzeichnis der Eingänge beim Landtag umfaßt 1415 Nummern. — Dabei wird bemerkt, daß in das Verzeichnis nur solche Eingänge ausgenommen werden, die den Landtag bzw. seinen Vorstand oder den Ältestenrat direkt beschäftigen; an den Landtag gerichtete Eingaben, Gesuche und Beschwerden gehen dagegen sämtlich an den Prüfungsausschuß (siehe dort). Von diesen Eingängen entfallen 57 auf die Vorlagen der Staatsregierung, 660 auf die selbständigen Anträge, 156 auf die Anfragen und 57 auf die Kurzen Anfragen, 312 auf von den Ausschüssen erstattete mündliche und 2 auf schriftliche Berichte sowie 5 auf die von den vom Präsidenten ernannten Berichterstattern erstatteten mündlichen Berichte, 48 auf Anzeigen zu Eingaben, 116 auf sonstige Eingänge, meist Schreiben des Minister präsidenten. Bei 2 Eingaben war Antrag auf Behandlung im Plenum gestellt worden, während alle übrigen Anzeigen auf Grund von § 45 der Geschäftsordnung nach Ablauf der dort vorgefehenen Frist als Be schlüsse des Landtags anzusehen waren. Von den Vorlagen wurden zur Berichterstattung ver wiesen: 24 an den Rechtsausschuß, 7 an den Haushaltausschnß 7 an den Haushaltausschuß L, 6 gemeinsam an die Haushaltausschüsse und L, 9 Vorlagen wurden in sofortiger Schlußberatung erledigt. Zu 4 Vorlagen wurden besondere Berichterstatter vom Präsidenten bestellt, und zwar zu: Nr. 3, den Rechenschaftsbericht über den Staatshaushalt auf das Rechnungsjahr 1928, Landtags 193Ü/33. Nr. 15, über die wirtschaftlichen Verhältnisse und den gegenwärtigen Kapitalbedarf der Landwirtschafts betriebe des Wirtschaftsministeriums, Nr. 16, über den Entwurf eines Anleihegesetzes, Nr. 19, über eine Änderung des dem Landtage vorliegen den Entwurfs.eines Gesetzes über den Staats haushalt auf das Rechnungsjahr 1930 und über eine Ergänzung des Entwurfs des außerordent lichen Staatshaushaltplans für dasselbe Jahr. Unerledigt liegen geblieben sind folgende Vorlagen: beim Nechtsausschuß: Nr. 21, über den Entwurf eines Gesetzes über die öffent lich-rechtlichen Religionsgesellschaften, Nr. 35, über den Entwurf eines Gesetzes über die Ein bringung der staatlichen Weißeritztalfperren in die „Wasserversorgung Mittelsachsen Aktien gesellschaft", Nr. 36, über den Entwurf eines Gesetzes über eine Änderung des Wassergesetzes, Nr. 51, über den Entwurf eines Gesetzes über das Steuer recht der öffentlichen Religionsgesellschaften, Nr. 55 über die vom Gefamtministerium in der Zeit, während der der Landtag nicht versammelt war, auf Grund von Artikel 40 der Verfassung erlassene Notverordnung über das Steuerrecht der öffent lich-rechtlichen Religionsgesellschaften vom 22. Ok tober 1932 (GBl. S. 233); beim Haushaltausschuß L: Nr. 53, über den Personen- und Besoldungsplan der Landes-Brandversicherungsanstalt auf das Jahr 1932. Zurückgezogen wurde die Vorlage: Nr. 13, über den Entwurf eines Gesetzes über die Ab lösung gewisser Markanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände, die später durch die Vorlage Nr. 44 ersetzt wurde. Die Vorlage Nr. 22, über den Entwurf eines Gesetzes über die vor läufige Ablösung von Staatsleistungen an die evangelisch-lutherische Landeskirche im Freistaat Sachsen, die vom Nechtsausschuß abgelehnt worden war (s. Drucks. Nr. 381), wurde von dem „Vergleich in den verfassungsrechtlichen Streit sachen der evangelisch-lutherischen Landeskirche des Landes Sachsen gegen das Land Sachsen" abgelöst, der in dem Anträge Nr. 1027 nieder gelegt worden ist und am 8. Juli 1932 von: Plenum verabschiedet wurde (s. Beschlußschrift Nr. 261). Außer den regelniäßig wiederkehreirden Vorlagen, wie Rechenschaftsberichte, Staats haushaltpläne, Personen- und Besoldungs pläne sowie Geschäftsberichte der Landes- Brandversicherungsanstalt betreffen die wich tigeren sonstigen Vorlagen, außer den oben bezeichneten:
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