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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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8. Sitzung. Freitag, den 7. März 1919 31k B F M was nach außen hin auch nur den Schein könnte, als ob irgendwelche in der Sache gründete Zuwendungen materieller Art gemeinen Mitteln gemacht werden sollen. ei n n d t erwecken nicht be- aus all- (Abgcorvneter Meitzner.) <^) worden, daß der Präsident ja doch schließlich allerhand Aufgaben haben könnte, die der Abgeordnete nicht hat. Das ist aber so allgemeinhin gesagt worden. Nach dem, was wir jetzt aus der ganzen Tätigkeit kennen, und sie wird sich doch im allgemeinen auch wieder in der Hauptsache nach der Richtung hin ent wickeln, liegt nach meinem Dafürhalten in dieser Hin sicht für den Präsidenten kein Anlaß vor, besonders einzugreifen. Ich wage sogar zu behaupten, daß unter Umständen das Mitglied eines Ausschusses als Be richterstatter oder der Ausschußvorsitzende, wenn beson dere Aufgaben an sie herantreten auf dem Wege der Gesetzgebung oder sonst, viel mehr Arbeit verrichtet als der Präsident. Will man das also tun, so müßte man konsequenterweise auch nach der Richtung hin eine Entschädigung eintreten lassen. Ich glaube also, das ist nicht zu machen. Im allgemeinen möchte ich sagen, wir müssen in der jetzigen Zeit, und davon lassen sich meine Parteifreunde leiten, alles vermeiden, Nun ist durch den Abgeordneten Fellisch ein An trag gestellt worden. Er will, daß die besonderen <N Aufwendungen besonders entschädigt werden sollen. Was darunter zu verstehen ist, ist auch nicht aufgeführt worden. Aber ich sage immer wieder, wenn man ein mal das Prinzip dem Präsidenten gegenüber aner kennt, müßte man es auch den anderen Abgeordneten gegenüber anerkennen, und das würde zu den größten Weiterungen führen. Ich würde also Vorschlägen, daß man den Paragraphen ablehnt und es im übrigen bei dem Gesetz läßt, wie es sonst ist. Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Schmidt (Freiberg). Abgeordneter Schmidt (Freiberg): Meine sehr geehrten Herrschaften! Den Antrag Fellisch bitte ich ablehnen zu wollen, weil es sich mit der Würde des Präsidenten nicht verträgt, daß er über jede Reise und alles Rechnung legt. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.) Durch die jetzigen Bestimmungen ist in die Hände des Präsidenten eine derartige Machtvollkommen heit und eine derartige Fülle von Pflichten gelegt worden, daß man ihm entgegenkommen muß und nicht von ihm verlangen kann, daß er über jeden Pfen nig nun noch besonders Rechnung legt. (Zustimmung rechts.) (A .0 de fr« in Meine Herrschaften! Ich weiß nicht, ob der An- (y trag Fellisch aus Sparsamkeitsrücksichten gestellt wor den ist, oder ob vielleicht die Herren glauben, daß dem Herrn Präsidenten über 1000 M.hinaus noch weitere Kosten erwachsen könnten. Wenn das letz tere der Fall ist, so glaube ich, müssen wir doch eine gewisse Grenze auch bei den Repräsentationsver gütungen setzen. Wollen Sie auch das eine bedenken, wenn der Herr Abgeordnete Fleißner sagt: Die Repräsentation ist vollständig weggefallen! daß so gar die eigentliche Staatsgewalt jetzt in den Händen des Kammerpräsidenten liegt, auch in der Zeit, wo wir hier nicht versammelt sind, und daß an ihn Ver pflichtungen herantreten, die die früheren Präsi denten gar nicht gehabt haben. Aus diesen Gründen heraus und besonders, weil der Geldwert so ungemein gesunken ist, daß eine Vergütung von 1O00M. jetzt ungefähr nur noch 300 M. ausmacht, (Zuruf bei den Unabhängigen: Wofür aber?) bitte ich, den 8 8 in der Fassung, wie ihn der Ausschuß vorgelegt hat, annehmen zu wollen. (Bravo! bei den Deutschnationalen.) Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Langhammer. <v> Abgeordneter Langhammer: Der Antrag Fellisch und Genossen gesteht ja eine Entschädigungspslicht dem Präsidenten gegenüber zu. Es handelt sich jetzt bloß um den Unterschied, ob man eine feste Summe sestlegt, die sich auf Erfahrung stützt, oder ob man dem Präsidenten zumuten will, daß er eine Aufrechnung über seine Ausgaben macht. Wir haben in dem Ge setzgebungsausschuß — und auch meine Parteifreunde schließen sich dieser Auffassung an — den: 8 8 in der jetzigen Fassung zugestimmt, weil wir der Ansicht und Überzeugung sind, daß der Präsident durch die Ausübung seines Amtes nicht bloß während der Tagungsdauer, sondern auch außerhalb der Tagungs dauer eine große Summe von vcrantwortungsreicher Arbeit hat. Diese Arbeiten sind in ihrer Bedeutung dadurch gewachsen, daß wir heute eine Volkskammer haben, eine Kammer, die aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen ist. Der Präsident, wenn er die Geschäfte in umfassender und wirksamer Weise aus führen will, wird ferner auch seine Bcrufsgeschäfte — und die meisten werden wahrscheinlich Berufs geschäfte haben — fast gänzlich verabsäumen müssen. Er hat also wirtschaftlich eine große Einbuße. Das steht an sich mit der Entschädigung für Vertretung
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