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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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10. Sitzung. Dienstag, den 11. März 1919 351 (Abgeordneter Scherffig.) Gradnauer nicht verordnet. Mag sein, daß eine ganze )> meindesachcn ein gewichtiges Wort mitzusprechen. Er hat mitbeschließende Stimme bei Ausübung des Ge meindeaufsichtsrechts über die Städte und Landorte, und das ist in der gegenwärtigen Zeit ganz besonders wichtig Reihe dringender Geschäfte zu erledigen gewesen sind, aber wir haben es hier mit einer Materie zu tun, deren Erledigung ebenfalls sehr dringend ist und im Interesse der gedeihlichen Erledigung der Geschäfte überhaupt not wendig ist. Das Volk erwartet mit Bestimmtheit, daß die Volkskammer recht bald ein Gesetz zustande bringt, das auf demokratischer Grundlage die Anteilnahme des Volkes an der inneren Verwaltung des Landes ermöglicht. Die im Gebiet einer Amtshauptmannschaft gebildeten Bezirksversammlnngen setzen sich heute zusammen zu einem Drittel aus den Höchstbesteuerten und zu zwei Drittel aus Abgeordneten der im Bezirk gelegenen Städte und Orte. Man sieht, daß schon seinerzeit der Grundsatz ob- gewaltet hat, daß das gleiche Wahlrecht nicht über das Portemonnaie der Besitzenden verfügen darf. Die Bezirks- verfammlung ist nun berechtigt, über Einrichtungen und Ausgaben zu beschließen, die gemeinnützigen Zwecken dienen. Dazu ist es möglich, das Bezirksvermögen zu verwenden, Anleihen aufzunehmen und schließlich auch die Bezirks steuern zu erheben. Diese werden dann auf die Gemeinden und Städte verteilt. Als gemeinnützige Zwecke gelten u. a. auch die Zwecke der Armenpflege, der Krankenpflege und des Wegebaues. Nun wird die Bezirksversammlung M geleitet vom Amtshauptmann, und das Material, das dort vorgelegt wird, ist vom Bezirksausschuß in ent sprechender Weise durchberaten. Daraus ersieht man, daß der Bezirksausschuß eigentlich schon die Bezirksversammlung in entsprechender Weise beeinflußt. DerBezirksausschußwird ja nun von der Bezirksversammlung gewählt, und auch hier finden wir, daß er aus sechs Vertretern der Stadt und Orte besteht, daß aber auch hier wieder zwei Vertreter der Höchstbesteuerten im Bezirksausschuß sein müssen. Bei diesen Vorschriften vermißt man jedwede Vertretung der anderen Schichten des Volkes, weder der fogenannte Mittel stand noch der Arbeiterstand ist hier in irgendwelcher Weise berücksichtigt worden. Es ist eine ausgesprochene Ver tretung der besitzenden Klassen, und das muß unter den heutigen Zeitverhältnissen geändert werden. Es kommt noch in Betracht, daß der Bezirksausschuß zuständig ist bei Genehmigung von Gewerbeanlagen, bei Erteilung von Schankkonzessionen, bei Versagung des Gewerbebetriebes bei Anlegung, Verbreiterung und Ein ziehung öffentlicher Wege nsw. Weiter hat er in Ge- Bestimmungen, und wie es auf diesem Gebiete im Steuer- wescn bestellt ist, hat sich in der Praxis mitunter recht ungünstig gezeigt. Selbst wenn sich schon eine Gemeinde gefunden, die ein Steuersystem, ein Steuerregulativ vor gelegt hätte, das eine gerechte Besteuerung der Bevölkerung ermöglichte, so hätte doch sicher kein Bezirksausschuß ein solches Steuerregulativ genehmigt. Der Bezirksausschuß entscheidet aber auch über das Gemeindevermögen und über die Vermehrung der Schulden. Außerdem hat er bei der Regelung der Pensionsberechtigung der Gemeindebeamten mitzuwirken. Er hat weiter mitzuwirken und mitzubeschließen über Einsprüche gegen die Höhe der Kirchen- und Schul anlagen, die Bestätigung der Ortsgesetze über die Freibanken und die Verwaltung des Bezirksvermögens, über öffentliche Wahlen usw. Der Bezirksausschuß wählt auch die Sachverständigen auf den verschiedensten Gebieten. So die Sachverständigen für die Abschätzung der Flurschäden, dann für die Aus führung des Gesetzes über den Waldschutz. Er wählt weiter die Sachverständigen für Schlachtviehoersicherung und für Viehseuchen, für die Einkommensteuereinschätzungs- kommission und schließlich noch für die Veranlagungs kommission zur Ergänzungssteuer. Wir sehen, daß das M) durchaus äußerst wichtige Gebiete sind, die die Lebens interessen des gesamten Volkes überhaupt berühren. Zur Beratung zuzuziehen ist schließlich der Bezirks ausschuß bei Polizeilichen Maßnahmen aller Art, bei der Befürwortung von Staatshilfen zu Wegebauten, zu Volksbibliotheken und schließlich bei Anträgen bei Be richtigung von Wasserläufen, ferner bei Abänderung von Gemeindebezirken und bei Gutachten und Wahlen für die Zwecke der Zuwachssteuer sowie bei der Wahl von Amtsblättern. Auch das letzte gehört zu seiner Funktion, und ich möchte hierbei nur bemerken, daß die Zeit der Amtsblätter wahrhaftig als überlebt gelten muß. Die Amtsblätter hatten die Aufgabe, die Politik der vormaligen Regierung zu stützen, und dabei haben wir manchmal gefunden, daß so mancher Amtsblattredakteur eine geradezu bedauernswerte Rolle gespielt hat. Es war so mancher Amtsblattredakteur dazu gezwungen, gegen seine eigene Überzeugung zu schreiben, um über haupt feine Existenz aufrechtzuerhalten. Er wurde ge radezu zu politifcher Charakterlosigkeit gezwungen. Auch mit diesem Zustande muß selbstverständlich aufgeräumt werden. Die heutige Regierung braucht nicht mehr Zeitungen, die den Amtscharakter haben. Ich meine, auch für die neugewühlten Gemeiudeparlamentc, denn sic müssen i diese Einrichtung muß ganz entschieden fallen. 51* 4) Lipinski unterlassen hat, das hat auch die Regierung ihre Beschlüsse schließlich auch danach mit richten. Der (W Gradnauer nicht verordnet. Mag sein, daß eine ganze Bezirksausschuß entscheidet aber auch über ortsgesetzliche
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