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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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84 4. Sitzung. Montags den 3. März 1919. (Abgeordneter Dennhardt.) Aber noch eins! Wir hatten später Gelegenheit, mit > einem Herrn in der Landwirtschaft einen Tarifvertrag abzuschlicßen, weil die Leute streikten; die Leute streikten wahrlich nicht aus Übermut, und man kann auch nicht sagen, daß die Landarbeiter nur aus Lust ohne jede Organisation in den Streik gehen. Auf dem Rittergut in Großzschocher traten die Landarbeiter in den Streik ein, weil sie 29 M. 50 Pf. Lohn in der Woche bei einer Arbeitszeit von 78 Stunden erhielten, trotzdem die acht stündige Arbeitszeit festgesetzt war. Sie bekamen außer dem 25 Pfund Kartoffeln und Zentner Kohlen. Selbst die Behörden standen auf dem Standpunkte, daß diese Zustände beseitigt werden müßten, sie diktierten dem Herrn einen Tarifvertrag und verpflichteten ihn, 36 M. und für Anspänner 42 M. Lohn zu zahlen. Diese Löhne werden aber zum guten Teile in Naturalien umgesetzt. Wenn nun 42 M. bei den jetzigen Verhältnissen als ein zu hoher Lohn bezeichnet werden könnten, ließ man es sich wohl gefallen, wenn der Herr Gutspächter auf Ritter gut Großzschocher dann den Vertrag, den der Herr Amts hauptmann selbst mit abgeschlossen hatte, nicht einhielt? Schon am nächsten Tage brach er diesen Vertrag, und den Leuten blieb nichts weiter übrig, als sich beschwerde führend an die Amtshauptlnannschaft zu wenden. Hier ist ebenfalls noch eine Lücke im Gesetz; man hat bei Ausbruch der Revolution die Gesindeordnung beseitigt, die Landarbeiter unterstehen aber nicht der Gewerbe ordnung, sie wissen einfach nicht, an welche Instanz, an welche Behörde sie sich wenden sollen, um zu ihrem Rechte zu kommen, wenn sie in dieser rücksichtslosen Weise von ihren Arbeitgebern behandelt werden. Hier würde es zweckmäßig sein, wenn die Gesetzgebung eingreifen würde. Der Herr Gutspächter wurde dann zum zweiten Male verpflichtet, diese Löhne zu zahlen, natürlich unter ganz anderem Drucke. Das sind die Momente, die man in Betracht ziehen muß, wenn es heißt: in der Landwirtschaft werden Arbeits kräfte benötigt, und die Arbeitslosen wollen nicht arbeiten. Man kann es ihnen tatsächlich nicht verdenken, daß sie bei einer Behandlung, wie es ebenfalls dort vorgekommen ist, wo sie von früh 7 bis mittags 11 Uhr einfach wie Gefangene eingeschlossen wurden und ihre Notdurft in dem eingeschlossenen Raume verrichten mußten, die Arbeit verweigern. Diese Maßnahme wurde getroffen, damit nicht gestohlen werden sollte. Ich gebe ohne weiteres zu, daß diese Maßregel vom Standpunkt des Arbeitgebers am Platze war. Aber bei der Lohnzahlung sind die Leute aufs Stehlen angewiesen. Werte Anwesende! Bezüglich der Erwerbslosenunter stützung hat die Leipziger Amtshaüptmannschaft an ihre Gemeindevorstände nicht befehlsmäßig, sondern durch § Hinweis auf die Verordnung vom 15. Januar, verfügt, daß die Erwerbslosenunterstützungssätze dementsprechend zu regeln sind. Dabei ist man von der Voraussetzung ausgegangen, daß ganze Industriezweige ausgeschaltet werden können. Wir haben zu verzeichnen, daß die Bau arbeiter in einzelnen Orten der Amtshauptmannschaft Leipzig direkt von der Unterstützung ausgeschlossen wurden, weil es im Gesetze hieß, daß nur die Unterstützung er halten sollten, die infolge des Krieges arbeitslos ge worden sind. Die Sache liegt folgendermaßen. In normalen Zeiten, beim Vorhandensein von Rohmaterial war es in den Großstädten möglich, für Millionen von Mark Reparatur arbeiten herzustellen, Bauten, die im Winter zur Durch führung kamen. Diese Bauten sind wegen Mangel an Rohstoffen in den letzten Jahren vollständig unterblieben. Andererseits haben die Bauarbeiter in normalen Zeiten jeden Winter sehr häufig Arbeitsgelegenheit in anderen Industriezweigen gesucht. Sie sind in andere Industrie zweige übergegangen und haben dort für den Winter Beschäftigung gefunden. Das ist jetzt nicht möglich, weil diese Betriebe besetzt oder infolge Mangels an Rohstoffen stillliegen. Wie nun eine Behörde einfach verordnen oder Anweisung ergehen lassen kann, daß nach dem gesetzlichen Buchstaben die betreffenden Personen, die nicht infolge des Krieges arbeitslos geworden sind, keine Arbeitslosenunterstützung erhalten sollen, ist unbegreiflich. Aus diesen Gründen ist es wohl am Platze, wenn von der Regierung verlangt wird, daß sie in der Handhabung der Geschäfte von feiten der Amtshauptmannschaft etwas energischer vorgehen möchte. Die Herren Amtshauptleute stehen heute noch auf dem Standpunkte, den sie früher eingenommen haben, und versuchen, die alten Verhältnisse wieder herbeizuführen, in denen sie sich jederzeit wohlgefühlt haben. Zum Schluß hätte ich noch auszuführen: wenn in der Materie der Arbeitslosenfürsorge Wandel geschaffen werden sollte, dann ist es in erster Linie notwendig, daß die Regierung energische Maßnahmen ergreift zur Be schaffung von Arbeitsgelegenheit. Hier hat die Regierung bisher wohl das getan, was sie glaubte notwendig zu Huben, aber nicht das, was unbedingt nötig war. Es wäre möglich gewesen, nach dem Rezepte, das von der Generalkommission, wie ich schon erwähnte, verbreitet worden ist, andere Maßnahmen zu ergreifen, um Arbeits gelegenheit herbeizuführen. Man hätte auf dem Wege dec Monopolisierung und der Sozialisierung andere Maßnahmen ergreifen müssen, denn es ist festzustellen, daß ein großer Teil der Arbeitgeber heute noch auf dem
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