beseitiget sind, auch ferner dem erwünschten Ziele entgegen zu gehen, wo jede an sie ge langende Streitsache ohne Aufenthalt ihre Erledigung finden wird. Eine besonders ernannte Commission ist damit beschäftiget, die in dem dermoiligeu Prozeßgange zu verspürenden, vorzüglich in der Verlängerung der Prozesse sich äußern den Gebrechen zu erörtern und ein lediglich für diesen Zweck bestimmtes Gesetz zu ent werfen, welches der getreuen Landschaft noch während dermaliger Versammlung vorge legt werden soll. Ueber die weitere Bearbeitung des den getreuen Ständen schon am vorigen Landtage zum Theil vorgelegten Entwurfs zu einem Criminalgefetzbnche wird ihnen durch besonde res Decret nähere Eröffnung geschehen. Unterdessen sind auch für die Straf - Justiz durch genauere Bestimmung des Verfahrens in Accis- und Forst-Untersuchungen, durch Anordnung eines außergewöhnlichen, aber raschem, die Entdeckung der Verbrecher und die Vollziehung der verwirkten Strafe schneller herbeiführenden Unterfuchnngsprozesses in Vrandstiftungsfällen, durch fernere Conventionen mit mehrern benachbarten Regie rungen über die wechselseitige Auslieferung der Forstverbrecher und über gegenseitige ko stenfreie Rechtshilfe in Untersuchungsfachen einzelne Fortschritte und Verbesserungen geschehen. Eine vor kurzem zur Ausführung gediehene Localveränderung der allgemeinen Straf- und Versorgungs-Anstalten wird die durch zeitherige Verbindung verschiedenartiger In stitute an Einem Orte entstandenen Schwierigkeiten beseitigen und den wesentlichen Vor teil gewähren, daß der jeder Anstalt eigenthümliche Zweck, in sich selbst abgeschlossen, sicherer erreicht werden kann. Vermittelst der über die Ergänzung der Armee ergangenen Gesetze ist die Sorge für die jährliche Gestellung des nach den Bundesverpflichtungen unentbehrliche»! Mannschafts bedarfs mit der gewohnten schonenden Rücksicht für Wissenschaften, Künste, Gewerbe und Landbau nach bestimmter» Grundsätzen in thunlichsten Einklang gebracht und das Aushebungsgeschäft durch vorgezeichnete feste Formen und genaue Erörterungen gegen Einseitigkeit verwahrt; denen endlich, welche ihrer Militairpflicht treu genügt haben, bei dem Rücktritt ins bürgerliche Leben durch verdiente Befreiungen der Weg zum Fort kommen erleichtert worden. Die, nach vernommenem ständischen Beirath, ins Land ergangene neue Ordonnanz, in Bezug auf welche ein besonderes Decret wegen einzelner Punkte das Erforderliche mit theilen wird, hat die verfassungsmäßigen Leistungen des Unterthemen für die Bedürfnisse des Militairs, die Ansprüche des letztem an die Communen und an den Einzelnen, so wie die Grenzlinien zwischen der hierauf sich beziehenden Wirksamkeit der Civil- und Militair-Behörden mit den genauesten, beide Stände deutlich belehrenden Bestimmungen versehen.