16 Dreihundert Ein und Zwanzig Scheffeln, 12 Metzen Korn und Dreihundert Ein und Zwanzig Scheffeln, 12 Metzen Hafer, auch werden die getreuen oberlausitzischen Stande 9.) eine angemessene Beitragsleistung zum allgemeinen Landtagsaufwande übernehmen. VII. In Betreff der neuen und erhöheten Staatsbedürfnksfe beziehen sich Unsere, den getreuen Ständen der Oberlausitz zu machenden Ansinnen 1. ) auf den fernern Beitrag von Siebenzehn Taufend Thalern jährlich, zum erhöheten Militairbedarf, mit Rücksicht auf die deshalb beim gleichen alt- erblandischen Postulats zugesagte Anrechnung, 2. ) auf Sechs Tausend Thaler jährlich, als Zuschuß zu den Unterhaltungskosten der Oberamtsregierung zu Budissin, 3. ) auf den Beitrag von Fünfhundert Acht und Dreißig Thalern 12 Gr. — jährlich, zu Salarirung der der Provinz vorgesetzten hiesigen Oberbehörden, ingleichen 4. ) auf dasjenige, wozu wegen der Chausseebaue, für Lehr- und Bildungs-Anstal ten, hinsichtlich des Mehrbedarfs bei der Naturalverpflegung der Armee über die Nor malpreis oder sonst, nach den den getreuen Standen zu machenden weitern Mittheilun gen, auch die oberlausitzische Mitleidenheit in Anspruch zu nehmen seyn wird. VIII. Die getreue alterblandische Ritterschaft sowohl, als die getreuen Stände der Ober lausitz werden demnächst unvergessen seyn, Uns ihre aufrichtige Ehrfurcht und Liebe durch Anerbietung des gewöhnlichen Donativs zu bezeigen. IX. Die gejammten getreuen Stände werden zu Vermeidung der durch öfterer wieder holte Landes-Versammlungen erwachsenden, dem Lande zu ersparenden Kosten, auch diesmal selbst für dienlich finden, die vorbemerkten Abgaben und Beitrage, die Wir übrigens, so wie bisher, also auch künftig, zu andern, als den bestimmten Zwecken, nicht werden verwenden lassen, wiederum auf einen Zeitraum von Sechs Jahren zu bewilli gen, und sie werden, zu gleicher thunlicher Kostenersparniß, bemühet seyn, durch unver-