2. Vorlage, betreffend Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Arbeitsbeschaffung unter Borwegbewilligung von Mitteln, die im Staatshaushaltsplan 1930 vor zusehen sein werden. Eingegangen am 10. Juli 1930. Nr. 398k 81. K. I. Dresden, am 10. Juli 1930. An den Herrn Landtagspräsidenten. 28egen der Neuwahl des Landtags wird das Gesetz über den Staatshaushalt auf das Rech nungsjahr 1930 später als in den Vorjahren verabschiedet werden. Die Regierung hält es im Interesse der darniederliegenden Wirtschaft und der ungeheuren Zahl der Arbeitslosen sowie im Hinblick auf die besonders schwierige Lage des Baugewerbes und der Bauarbeiter für dringend geboten, datz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schleunigst Mittel bereitgestellt werden, die im Staatshaushaltsplan für 1930 mit vorzusehen sein werden, und datz die Regierung ermächtigt wird, über diese Mittel bereits vor Verabschiedung des Gesetzes über den Staatshaushalt auf das Rechnungsjahr 1930 zu verfügen. Es handelt sich hierbei ins besondere um die Mittel für bereits in Ausführung begriffene Bauten, für neue Bauten, für den laufenden Bauaufwand, für Stratzen- und Wasserbauten, für die Verstärkung des Wagenparks des Staatlichen Kraftwagenunternehmens sowie um eine Reihe von Her stellungen, Anschaffungen usw., die als künftig wegfallende Einstellungen im Staatshaus haltsplan vorzusehen sein werden, dort nicht als selbständige Titel bei den einzelnen Kapiteln erscheinen, aber im Interesse der Arbeitsbeschaffung ebenfalls vorwegbewilligt werden möchten. Ich ersuche daher im Namen des Gesamtministeriums, dem Landtag von der nachstehen den Übersicht über die im Staatshaushaltsplan für 1930 in Höhe von zusammen 50 590 900 vorzusehenden Beträge, die der Arbeitsbeschaffung dienen und die in der Übersicht und in den dazugehörigen Anlagen 1 bis 3 näher erläutert worden sind, Kenntnis zu geben und ihn zu bitten, die Regierung zu ermächtigen, 1. die in der Übersicht nebst Anlagen aufgeführten Beträge bereits vor Verabschiedung des Gesetzes über den Staatshaushalt auf das Rechnungsjahr 1930 zu verausgaben und 2. die erforderlichen Mittel notfalls im Kreditwege — unerwartet der Vorlegung eines Anleihegesetzes — zu beschaffen.