2 Vorlagen. IVe. 2. Hierbei gestatte ich mir zu bemerken, daß die Regierung hinsichtlich derMittel für Neubauten und in Ausführung begriffene Bauten auf Grund des dem vorigen Landtage vorgelegten Staatshaushaltsplanentwurfs für 1930 — Vorlage Nr. 23 — bereits vom letzten Landtag zur Verausgabung ermächtigt worden war — vgl. Antrag Nr. 334 und Beschluß Nr. 81 vom 25. März 1930 —. Schließlich darf ich noch besonders darum bitten, darauf hinzuwirken, daß die Vorlage mit größter Beschleunigung vom Landtage verabschiedet wird, damit die einzelnen Aufträge unverzüglich vergeben werden können, soweit dies hinsichtlich einzelner Posten nicht bereits auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 25. März 1930 geschehen ist. Die Regierung möchte im Rahmen des finanziell Möglichen dazu beitragen, daß schnell Arbeits gelegenheit geschaffen wird und daß die schwierigen Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt nach Möglichkeit behoben werden. Der Ministerpräsident. Schieck.