Vorlagen. Nr. 6. 1 6. Vorlage, die vom Gesamtministerium in der Zeit, während der Landtag nicht ver sammelt war, auf Grund von Artikel 40 der Verfassung erlassenen Notverordnungen betreffend. Eingegangen am 30. September 1930. Nr. 542 8t. K. I. Dresden, den 30. September 1930. An den Herrn Landtagspräsidenten. Das Gesamtministerium hat in der Zeit, während der Landtag nicht versammelt war, auf Grund von Artikel 40 der Verfassung die nachstehend verzeichneten Notverordnungen erlassen, die mit Begründung beigefügt sind. Der Zwischenausschuß ist vor Erlaß der Notverordnungen dazu gehört worden. Der Ministerpräsident. Schieck. 1. Notverordnung über die Änderung des Stempelsteuergesetzes. Vom 5. August 1930 (GBl. S. 63). 2. Notverordnung über die Grundsteuer für das Rechnungsjahr 1930. Vom 7. August 1930 (GBl. S. 101). 3. Notverordnung über die Gemeinde-Biersteuer, -Bürgersteuer und -Ge tränkesteuer (Gemeindesteuernotverorduuug). Vom 24. September 1930 (GBl. S.121). 1930/34. 0 l