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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.11.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-11-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185511035
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18551103
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18551103
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1855
- Monat1855-11
- Tag1855-11-03
- Monat1855-11
- Jahr1855
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.11.1855
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307 Sonnabend den 3. November. I8S8. Bekanntmachung. Da- 19. Stück -eS diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 85., Gesetz, den Schluß der Landrentenbank betreffend, vom 29. September 1855; Nr. 88., Verordnung, die Einnehmergebühren für die Erhebung der außerordentlichen Gewerbe- und Personal steuer auf daS Jahr 1855 betreffend, vom 29. September 1855; Nr. 87., Verordnung, daS Ausschreiben der katholischen Kirchenanlage betreffend, vom 26. September 1855; Nr. 88., Verordnung, die Aufnahme der in Gemäßheit der Verordnung vom 24. September 1851 geprüften Baumeister in eine Maurer- oder Zimmer-Innung betreffend, vom 17. September 1855; Nr. 89., Bekanntmachung, die Landcsheil- und Bersorganstalten zu Sonnenstein, Colditz und HubertuSbvrg betreffend, vom 26. September 1855; Nr. 90, Verordnung, die Zählung der Bevölkerung und Aufnahme einer Productions- und ConsumtionSstatistik betreffend, vom Iv. Oktober 1855; Nr. 91, Verordnung, die Richtungslinie der Chemnitz - Zwickauer Eisenbahn betreffend, vum 9. October 1855; Nr. 92., Verordnung, die Erläuterung der Firmen- und Procuraordnung betreffend, vom 10 October 1855; ist bei uns eingegangen und wird bis zum LE. November d. I. auf hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich auShängen. Leipzig, den 39. October 1855. Der Nwth der Stadt Leipzig. . Koch. - - -- -- —-- >>> — — Verhandlungen der Stadtverordneten am 1. November 1855. Rach Eröffnung der Sitzung gab die Versammlung ihre Zu stimmung zu der vom Stadtrath beschlossenen Bestellung de- Adv. Hennig hier zum Actor der Stadtgemeinde in Sachen der Letzteren gegen die verehel. Weiß. De« einzigen Gegenstand der Tagesordnung bildete die Wahl elne- StadtrathS auf Zeit. ES waren dabei 45 stimmberechtigte Mitglieder zugegen. Die eingegangenen Stimmzettel ergaben für Adv. vr. Eduard Gau blitz . . . . 28 Stimmen. vr. Wilhelm Hamm 19 „ St.-B. Leppsc S „ Vanau. EdM Becker 1 Stimme. Vr. Ga«blitz (ohne nähere Bezeichnung) 1 „ vr. Eduard Gau blitz war sonach mit unbedingter Stim menmehrheit gewählt. Der Letigionsfriede. (Eingesendet.) Gewiß ist eS jedem Bürger Leipzig- lieb, wenn er nach der begangenen Feier de- Aug-durger Religionsfriedens, welche die Univeifitär zu Leipzig mit der Feier de- Reformation-feste- festlich verbunden, unsere Stadt aber schon den 25. September in den Kirche, und Schulen festlich begangen hat, über die Lhatsache de- AuaSdurgischen RettalonSfriedenS eine kurze Ein- und Ueder- sicht auch in d. Bl. erhalt. Darum da- Nachstehende. Die Sache de- Reliaivn-frieden- liegt so. Im Jahre 1539 war'S, daß die rvangelffchm Fürsten und Stände auf dem Reichstage zu Augsburg ihr christlich Glaubensbekenntnis Über gaben und vor Kaiser und Reich bezeugten, daß fle Gott und seinem gevffmbattm Worte mehr gehorchen wollten, als dm Mm schm und ihren Lehren und Ansichten. In demselben Jahre noch ward vom Kaiser die christlich- apostolische oder evangelische Lehre als die ärgste Ketzerei * verworfm und verboten, allen Evangelischen (d. h. allen Beken ner« der christlich-apostolischen Lehre) aber befohlen, innerhalb der nächsten 5 Monate in den Gehorsam des Papstes zurückzukehren und Alles in vorigen Stand zu setzen, da nach Ablauf dieser Frist die Widerspenstigen hart bestraft werden würden. Da schlossen die evangelischen Reich-stände einen Bund untereinander „zu Er haltung christlicher Wahrheit und zur Nothwehr gegen jede Ge walt" — den Schmalkaldner Bund. Dagegm schloß der Kaiser und die römischen Reich-stände sammt dem Papst auch einen Bund „zu Unterdrückung der Ketzer", und wer an diesem Kreuz zug Lheil nehmm werde oder ihn durch Almosen und Gebet unter stützen, dem versprach der Papst vollkommenen Ablaß, und ver kaufte gar für 809,900 Ducaten Kirchengüter, um mit dem Gilde dem Kaiser zur Au-rottung der lutherischen Ketzer behülflich zu sein. Und stehe, der Kaiser wußte von dm Gchmalkaldener Ver bündeten einm nach dem andem zu gewinnen oder zu überwinden, bis auf den Kurfürsten von Sachsen, Johann den Beständigen, welchen er in einer blutigen Schlacht bei Mühlberg 1547 gefangen nahm, und zwar mit Hülst des Herzogs Moritz von Sachsen. Diesem versteh der Kaiser nun des gefangenen Kurfürsten Land und Würde, und die Sache der Evangelischen (Christlich-Aposto lischen) schien verloren. Da kehrte Moritz, der neue Kurfürst, dm Spieß, welchen er für den Kaiser geführt, plötzlich wider den selben (er hätte e- mit protestantischem Heldenmuthe, mit offenem Distr thun sollen), und nöthigte ihn, der sich deß nimmrr ver sehen, zu einem Vertrag (in Passau 1552), darin vorläufig fest gesetzt ward, daß zwischen den evangelischen und römischen Reichs ständen Friede sein und kein der Aug-burg. Confessio« angehörlaer Stand seine- GlaubmS halber beschwert und verfolgt werden solke. Und drei Jahre später ward zu Augsburg dieser Vertrag erneuert und ausführlich bestätigt. Da- ist dann der AugSb. Reli- gion-friede. Da war denn dm lutherischen Reich-ständm vom Kaiser und dm römischen Reich-ständm verstauet zu epistirm, zu leben; kein RelchSstand sollte seine- Glauben- und Bekenntnisses halber angefochtm werden; nur durch christliche, freundliche, fried liche Mittel und Wege sollte fortan über RelkgionSstreitigkeitm ein
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