und Anzeiger. 5. Montag den 5. Januar. 1852. Aufforderung. Um zufolge der Verordnung vom 1L. Decbr. v. IS. das zum Behuf des für daS laufmde Jahr aufzustellendm Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster- der Stadt Leipzig nach Vorschrift der zu dem Gewerbe- und Personalsteuer- ErgänzuugS - Gesetze vom 23. April 18LV erlassenen Ausführung-- Verordnung vom nämlichen Lage h. 33 von un- an zufertigende Emwohner-Berzeichniß in gehöriger Vollständigkeit liefern zu können, bedürfe« wir genauer Verzeichnisse über das Einkommen aller angeftellten Beamten, Geistlichen, Kirchen- und Schuldiener, so wie aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen. ES werden daher die sämmtlichen hiesigen Königlichen, Universität-- und andere Behörden hierdurch veranlaßt, diese Verzeichnisse, in welchen l) die neue Brandkatasternummer der Wohnungen, z. 3) die vollständigen Lauf- und GeschlechtSnamen, .F 3) da- Einkommen, wenn iS fixirt ist, nach dem Betrage, wie solche- er« Schlüsse des Vorigen K Jwtzres stattgefunden hat, oder gegenwärtig stattfindet, ^ 4) die steigende« «nd fallenden Emolumente dagegen nach dem Betrag», welchen sie im vorigen Jahre zu sammen erreicht haben, genau autznsühren, auch 3) dir darunter begriffenen Drtst*lnge« und der etwa bewilligte Dienchnnflvnnd bemerklich zu machen, in der Ste-dt - Steuer, Ginnnchme allhier stzäteEeNs tttz A»m «tzvtzsO jetzige» Mo »Mts abgeben zu lassen. Später« Eingaben könne« bei der dtesjäkrige« SatnKratton nicht bernekhchtigt werde«, nnb di« betreffenven Behörden hnde« daher die dnrch die verifpätigte Sinreichnng derselben Herheinefährte« Unrichtigkeiten t« Kataster z« vertrete». Leipzig de» 2. Januar IS«i. Der Aach der Stadt Leipzig. Kech. ^ Bekanntmachung. Im Interesse der GaSbeleuchtungS-Anstalt, so »Le zur Erleichterung der Privat-Ga-consumenten ist beschlossen worden, von dem im §. L. der mit letzteren geschloffenen Eontracte ersichtlichen Vorbehalte kürzerer Zahlungstermine Gebrauch zu machen, und wird daher Folgende- zur Rachachtung der Interessenten hiermit bekannt gemacht. L . i. / . ^ ^1. Vom t. Januar 18LL an treten an die Stelle der bisherigen Hertiale acht Termine, und eS werden die Privat- Gasrechnungen auf Grund der Gaszähler oder beziehrndlich der am Ende jede- Monats eingeholten Brennstunden-Ver- zeichniffe von der Expedition der Gasanstalt gefertlgt und den Interessenten zugestellt am Schluß der Monate Irr»»wr, Hstzr»«, März, Mai (für AprU «nd Msrt), M»g»tz (für J»»i, Juli und L»g«O), DetVber (für September und Letober), SEovember und Deeember. 3. . '' ' ' Der Geldbetrag dieser Rechnungen ist nicht mehr an die RathS-Einnahmestube, sondern unmittelbar au die Expedition der Gasanstalt abrutragen, und -war, wie bereit- nach tz. L. der fraglichen Eontracte seither zu geschehen hatte, jede-mal längsten- binnen 3 Lage« vom Empfange der Rechnung an gerechnet. M S» Aue Erleichterung der Eonsumenlen ist der Ueberbriuger der Rechnungen ermächtigt, die ausfallenden Geldbeträge gegen Aushändigung der von dem Casfirer der Gasanstalt im voraus vollzogenen Geparatquittungen sofort zu erheben. 4 ^ ^ . . D»e Beamten der Gasanstalt sind verpflichtet, denjeuigen Eonsumenlen, welche ih» Zahlnngen innerhalb der drei tägige» Friß nicht leisten, nach einmaliger erfolgloser Erinnerung, unbeschadet weiterer Maßnahmen zu gerichtlicher Gel- teudmachuug der Forderung, da- Ga- durch Verschließen der Zuleitungsröhren ohne Weitere- zu entgehen. Leipzig den SS December SS3S Der der Stsstzt Gettzgig. Berger.