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Sächsische Volkszeitung : 30.01.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-01-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190601303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19060130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19060130
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1906
- Monat1906-01
- Tag1906-01-30
- Monat1906-01
- Jahr1906
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 30.01.1906
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DienStag, den 80. Januar LVOV. 5. Jahrgang. e MMsmIum , ^ ^ »»» NJu»«»at» werden die Sgespalt. VetllzeUe oder deren Raum «U glger kagedlan l. wsdrdett. llecdt». Vreibeit., ' ' PM — 4». «»'-»w'echei ?>».,««. ll»bdi«glger k-gedls»» l. wadrdeli. llecdt». freibeit. 8. Arbeiter als Schöffen «nd Geschworene. In das Kapitel: Einordnung der neuzeitlichen Arbei terbewegung in die bestehende Ordnung gehört auch die Heranziehung der Arbeiter zu den Ehrenämtern der Schöf- fen und Geschworenen, um hierdurch die politische Gleichbe rechtigung des Arbeiterstandes mit den anderen Ständen darzutun. Gesetzlich sind allerdings die Arbeiter von diesen Aemtern nicht ausgeschlossen. Sie können ebensogut wie die Angehörigen der anderen Stände als Schöffen und Geschwo- rene bestimmt werden. Allein in der Praxis ist das bisher nur in den seltensten Fällen geschehen. Tic mit der Aus wahl der Laienrichter betrauten Behörden haben vielfach der Ueberlieierung gemäß es als selbstverständlich betrachtet, daß man zu diesen Ehrenämtern keine Arbeiter beruft. Und doch ist es eine nicht allein durchaus berechtigte, sondern auch durchaus notwendige Forderung, daß auch aus den Kreisen der Arbeiter Leute zu dem Amte als Schöffen und Geschwo rene hinzugezogen werden. Es ist dies schon um der Recht sprechung selbst willen eine Notwendigkeit, weil das Ver trauen des Volkes zu den Laiengerichtcn leiden muß, wenn der eine oder andere Stand bei der Besetzung der Richter- steilen ausgeschlossen ist. Eine Reihe von Urteilen gegen Arbeiter, die auf grund von Vorgängen in der Arbeiterbewegung gefällt wurden, die selbst in christlich-nationalen Arbeiterkreisen Erstaunen und Befremden Hervorrufen mutzten, hat nicht zuletzt das i Mißtrauen gegen die Rechtsprechung verstärkt, damit aber i auch zugleich die Frage der Zuziehung von Arbeitern als Laienrichter zu einer brennenden gemacht. Der Einwand etwa, cs fehle an geeigneten Beisitzern aus dem Arbeiter stande, ist in keiner Weise stichhaltig, da die Selbstvertvaltnng in unserer sozialen Gesetzgebung (Versicherung, Gewerbe- gericht), sowie das Beamtentum unserer Gewerkschaften ge nügend geschulte Kandidaten für die in Rede stehenden Posten bieten. Die Schwierigkeit liegt vielmehr darin, daß die Ausübung des Laienrichteramtes ein Ehrenamt ist, für das keinerlei materielle Entschädigung gewährt wird. Hier liegt, ähnlich wie auch bei der Wahl von Arbeitern in den Reichstag der wundeste Punkt. Einem Arbeiter wird es unter den gegenwärtigen Verhältnissen eben ganz un möglich sein, eine acht- oder vierzehntägige Schwurgerichts- Verhandlung als Geschworener mitzumachen, wenn er für diese Zeit keine materielle Entschädigung bekommt. Hier ist also zunächst cinzusetzen. Bayern darf es sich als Ver dienst anrechnen, jetzt nach dieser Richtung hin einen ener gischen Vorstoß gemacht zu haben. Der bayrische Landtag hat einen Beschluß gefaßt, durch den die bayrische Staats regierung ersucht ivird, im Bundesrate die nötigen Schritte zu tun, damit reichsgesctzlich den Einzelstaaten gestattet werde, Tagegelder an Schöffen und Geschworene zu gewäh ren. Die bayrische Neichsratskammer ist dem Beschluß der Abgeordnetenkammer beigetreten, ferner bereits die Ne gierung von Sachsen-Meiningen auf grund eines die Unter stützung der Forderung der bayrischen Abgeordneten verlan genden Beschlusses des Meininger Landtags. Es ist dringend wünschenswert, daß sich auch die ande ren Bundesregierungen Bayern anschließcn, und der Bun- desrat selbst einer Forderung entspricht, durch welche sowohl der Justizverwaltung als der Rechtspflege und dem Interesse der verschiedenen Gesellschaftsschichten entsprochen wird. In einer Reihe von Städten (Jena, Frankfurt a. M., Bremen, Leipzig, Nürnberg, Stuttgart) sind übrigens Arbeiter be reits als Schöffen tätig, und es ist Sache der örtlichen Ge- werkschaftskartolle, Mittel und Wege ausfindig zu machen, wie auch in anderen Städten die Forderung, daß Arbeiter als Schössen und Geschworene verwendet werden, dnrchgesetzt werden kann. Politische Rundschau. Dresden, den 29. Januar 1906. — Der Geburtstag deS Kaisers wurde von den Deutschen in Paris, Wien, Budapest. Petersburg, London, Brüssel, Konstantinopel. Nom durch Festversammlungen feierlich begangen. Besonders macht die Rede des bayerischen Ge sandten in Petersburg. Frhrn. v. Guttenberg, durch ihre Wärms vortrefflichen Eindruck. — Bei der Kaisergeburtstagsfeier im Reichstage brachte Graf Ballestrem den Trinkspruch auf den Kaiser aus. Er erinnerte an die vorjährige Erkrankung des Prinzen Eitel Friedrich und dessen Verlobung, sowie an die Vermählung des Kronprinzen. Redner wies sodann darauf hin, daß der Kaiser seit seinem Regierungsantritt stets nur den Ehrgeiz hatte, das Volk glücklich zu machen durch die Erhaltung des Friedens, natürlich eines solchen, der sich nichts von den Rechten des deutschen Volkes vergab, aber auch das Glück der Nachbarvölker erstrebte. Das sei ihm gelungen; er habe mächtig, im Verein mit dem Präsidenten Rooscvelt, mitge wirkt, daß der blutige Krieg, der in Ostasien wütete, beendet und daß die Mißverständnisse in der marokkanischen Frage, die zu einem schlechten Ende führen konnten, beigelegt wur den. Durch die berühmte Landung auf afrikanischem Boden, den seit Karl V. kein deutscher Kaiser betreten, habe er die Marokkofrage in ein für uns günstiges Fahrwasser gelenkt. Leider habe der Kaiser aber auch den Kummer gehabt. Laß der schwere Opfer fordernde Kampf in Südwestafrika noch nicht beendet ist, doch sei zu hoffen, daß bei der nächsten Ge burtstagsfeier auch dort Friede herrsche, den unser Frie- Lenskaiser wünsche. Um aber den Frieden zu erhalten, müsse man gerüstet sein, es müßten die anderen Mächte wissen, daß sie, wenn nötig, aufs Haupt geschlagen werden mit der ersten Armee der Welt und der im Aufschwünge befindlichen Flotte. Im Reiche seien zweierlei Prinzipien vereinigt, das der Föderation, vertreten durch den Bundesrat und die Bundcsfürsten, und das der Einheit des Reiches, vertreten durch den Kaiser und den Reichstag. Der Reichstag gehöre zun, Kaiser; beide seien am 18. Januar 1871 geborene Zwillingsgeschwister. Wir haben einen herrlichen Kaiser, schloß Graf Ballestrem, um den uns die anderen Nationen beneiden. Wir wollen seine Politik unterstützen und das tun, was nötig ist, um die Macht Deutschlands zu erhalten. In das von dem Redner ausgebrachte Hoch auf den Kaiser stimmte die Versammlung begeistert ein. — Das „Geburtstagsgeschenk" des Kaisers an den Reichstag. Nach den besten Informationen ist nun die Diätenfrage prinzipiell geklärt. Bei den weiteren Vcrlxmd- lnngen handle es sich nur um die Form aus Gründen prak tischer Art, und mit Rücksicht auf die NeichSfinanzen sei die Form der Anwesenheitsgelder am zweckentspechendsten und aussichtsvollsten. Der offiziöse Draht gibt diese Meldung wieder; ini Reichstage hat man am Freitag abend dieselbe schon verbreitet. Es handle sich jetzt nur noch nm die Frage, ob ein Panschalguantuin genehmigt werden soll oder für jede Sitzung Anwesenheitsgelder. Die Frage des Pauschalgnan- tums von 300l) Mark habe besonders beim Kaiser Anklang gefunden. Wir geben diese Nachrichten wieder, ohne eine Garantie zu übernehmen; man l)at in den letzten Jahren schon zu oft ähnliche Meldungen verbreitet. — Dein Reichstage, sowie dem preußischen Abgeord- netenhause und Herrenhause liegt gegenwärtig ein ganzes Bündel von Petitionen vor, die sich mit der ViviscktionS- frage beschäftigen. Eine dieser Petitionen ist vom Welt bünde zum Schutze der Tiere, mit etwa 100 Unterschriften, eingereicht, eine zweite von Frau Schmidt-Bürkly in Berlin und mitunterzeichnet von etwa 600 Namen aus der Aristo kratie, bekannten Persönlichkeiten aus der Gelehrten-. Schriftsteller-, Beamten- und Handesswelt, sowie von etwa 140 Aerzten. Die Petition des Weltbundes zum Schutze der Tiere verlangt kurz die Beseitigung jeder Tiergnälerei bei den Tierversuchen, ohne sich auf Einzelheiten einzulassen. Die Petition der Frau Schmidt-Bürkly wendet sich ebenfalls gegen die Tiergnälerei bei Tierversuchen und will letztere nur noch in staatlichen Anstalten und auch dort nur in klein stem Umfange zulassen. Beiden Petitionen ist die Forderung eines Neichstierschntzamtes als Aufsichtsbehörde gemeinsam. — Tic Tucllcrklärung des Reichskanzlers besckßiftigt noch fortwährend die Presse; nur ganz vereinzelte Stimmen finden diese für angezeigt, überwiegend wird sie verurteilt und zwar namentlich auch deshalb, weil hierdurch die An hänger des Duells im Heere wieder -Oberlvasser erhalten haben. Mail sagt sich in den weitesten Kreiseil: der oberste Beamte des Reiches proklamiert, daß bei einem Konflikt zwi schen gewissen in einem mehr oder weniger engen Zirkel der Bevölkerung herrschenden Ansclianungen und Sitten — die zudem nach dem Zeugnis des Kriegsministers auch gegen das göttliche Gebot verstoßen — und dem Gesetz, die Majestät des Gesetzes sich zu verflüchtigen habe. Er erschüttert auf diese Weife das Fundament, auf dem alle Staatsordnung ruht. Teuil ist der eiueu Gruppe drr Bevölkerung erlaubt, ihre Staudesbegriffe höher zu achten, als das Gesetz, so kann es auch jene audere Bevölkernngsgrnppe für erlaubt halten, eine bestimmte Ansicht oder Forderung über das Ge setz zu stellen. Aber damit ist es ja noch nicht genug. Der Reichskanzler bezeichnet es- nicht nur als erlaubt, daß Mit glieder des Osfizierkorps sich über das Gesetz hinwegsetzeu; er bezeichnet es vielmehr als ihre Pflicht, sich über das Gesetz hinwegzusetzeu. Wer sich dieser Pflicht der Gesetzesverletzuug nicht unterzieht, der kann im Ofsizcrkorps nicht geduldet werden! Die „Fr. deutsche Presse" bemerkt sehr zutreffend: „Der Kanzler und der Kriegsuiinister geben sich den An schein, als ob ihr Sinnen und Trachten auf die Unterdrückung des Duells gerichtet wäre und als ob sie nur nicht wüßten, ans welchem Wege das Ziel zu erreichen wäre. Der Kriegs- minister sprach davon, daß man durch Erziehung Wandel schaffen solle in der Ansicht über das Duell; allein die er zieherische Wirkung, die von der Erklärung des Reichskanz lers erzielt werden wird, kann sicherlich keine andere sein als die, daß die im Osfizierkorps über das Duell herrschenden Ansichten noch eine Festigung erfahren. Die Wahrheit ist die: auch der Reichskanzler und der Kriegsminister huldigen diesen Ansichten, und sie wollen auch gar nicht, daß mit ihnen radikal gebrochen werde, ob sie auch bestrebt sein mögen, einer Ausbreitung des Tnellwesens vorzubeugen. Es ist auch unzweifelhaft, daß es ein sehr probates Mittel gäbe, um das Duell im Osfizierkorps vollständig von der Bild- fläche verschwinden zu lassen: es brauchte nur eine kaiserliche Verordnung zu ergehen, die — im strikten Gegensatz zur Erklärung des Reichskanzlers — verkündet, daß kein Duellant im Osfizierkorps geduldet werden soll. Wird m in etwa einwcnden, daß auch eine derartige Verordnung keinen Erfolg haben werde? Das dürste nicht zu besorgen sein. Und ist erst das Duell ans der Armee verbannt, so wird es auch im Zivil nicht mehr lange leben. Aber die Voraus setzung ist eben, daß der Wille da ist, sich des angegebenen unfehlbaren Mittels zu bedienen.", — Das Duell und der Kriegsminister. In weiten Krei- sen hat man angenommen, daß die vom Kriegsminister ge gebene Erklärung des Herrn Reichskanzlers in der Duell- frage auf ein Eingreifen des Militärkabinetts und des Kai sers zurückzusühren sei; wir können nach Erkundigungen an erster Stelle in Berlin milteilen, daß diese Ansicht eine irrige ist. Die Erklärung stammt in erster Linie vonr Kriegsminister: bei der Beratung des Militäretats dürfte die Debatte hierüber fortgesetzt werden. Die Militärver- Nxütung beabsichtigt, bei diesem Anlasse weitergehende Auf klärungen zu geben und in erster Linie mitzuteilen, daß an der Kabinettsordre von 1895 nichts geändert worden sei. Wir wollen erst diese Mitteilungen abnxrrteu. — Ein neues Sozialistengesetz hat bekanntlich der Reichskanzler im Herrenhause kühl abgewiesen; er kommt mit den bisherigen Machtmitteln aus. Aber trotzdem schreibt der „Vorwärts": „Es ist bekannt, daß die Mehrheit des Hauses lieber heute wie morgen ein neues Sozialistengesetz haben null. Wenn die Scharfmacher trotzdem ihre Wünsche nicht vertrugen, so ist das — namentlich in Verbindung mit den Etatsdebattcn der letzten Jahre, bei denen ständig ein Ausnahmegesetz gegen die Sozialdemokratie verlangt wurde — ein Beweis dafür, daß sie annahmen, seitens der Regierung bestimmte Zusicherungen erhalten zu lmben. Es mag keineswegs ausgeschlossen sein, daß die Regierung nnt Vertretern des Landtages auch bereits über den Zeitpunkt der Einbringung von gesetzgeberischen Maßnahmen gegen die Sozialdemokratie einig sind. Insofern verdient die im Herrenhanse anfgeführte Komödie doch immerhin eine ge wisse Beachtung. Was die Sck)arfmacl)er im Schilde führen, wissen wir nicht, wir sind auf bloße Vermutungen ange wiesen. Das eine aber wollen wir nachdrücklichst hervor- heben, daß sich die Sozialdemokratie weder durch scharf macherische Reden Provozieren, noch durch die Androhung von Ausnahmegesetzen einschüchtern läßt. Tie Sozial demokratie wird tun, n>as sie für richtig hält, sie wird sich weder durch den Fürsten Bülow noch durch das preußische Herrenhaus auch nur einen Moment irre machen lassen." Natürlich wäre eine neue Aera des Scharsinachertnms den Genossen sehr erwünscht, denn jetzt zieht nichts mehr! Selbst die Wahlrechtsdemonstration hat nicht die Masse auf die Beine gebracht. Nach einer Zählung der Berliner Versamm- lnngssäle, deren Nanmgehalt man kennt, haben höchstens 36 000 Personen an diesen Versammlungen teilgenommen, darunter sehr viele Jünglinge und Frauenspersonen, so daß man höchstens von 26 000 Wählern sprechen kann. Für Berlin ist dies ein Fiasko, da ein einziger Wahlkreis das fünffache der Wähler zählt. Die Genossen hätten gern ein neues Mittel zur Agitation. — Laienrichter in Zivilsachen haben wir schon seit Jah ren in — K i an t schon; man hat dort sehr günstige Er fahrungen hiermit gemacht. Bei der vorjährigen Etatsbe- ratnng war es der Abgeordnete Gröber, der in den künftigen Denkschriften über Kiautschon hierüber nähere Mitteilungen wünschte; dementsprechend macht die soeben erschienene neue Denkschrift eingehende Mitteilungen über die mit den Laien beisitzern des Gerichts des Schutzgebietes sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen gemachten Erfahrungen. Diese wer den ans grund von Aenßernngen der Richter, insbesondere des Oberrichters, als durchaus günstig bezeichnet. Das Zu sammenarbeiten der Richter mit den Beisitzern ist sehr be friedigend. Findet der Richter in Fragen der Praktischen GeschiistSkenntnis bei den Beisitzern Unterstützung, so gehen diese in Rechtsfragen auf die Ausführungen und Vorschläge des Richters bereitwillig ein. Die Denkschrift betont weiter- hin, daß die Mitwirkung deS Laienelementes, insbesondere von Männern ans der Praris des wirtschaftlichen Lebens, nicht nur für die Rechtsprechung auf Grund des geltenden Kolonialrechtes erwünscht sei, sondern auch für dessen innere Fortbildung. Ties bezieht sich sowohl auf den Ausbau eines Handelsgewohnheitsrechtes, als auch auf die bedeut same Ausgabe, die der Gesetzgebung cmf tölonialrechtlichem Gebiete noch gestellt sein wird. Man wird angesichts solch günstiger Erfahrungen sich sagen müssen, ob nicht auch im Mntterlande die Laien zu Zivilsachen herangezogen werden sollen. An den Handelsgerichten, den Gewerbegerichten und den Kansmannsgerichten haben sie sich sehr bewährt. — So weit die Ergebnisse der letzten Volkszählung bis jetzt bekannt geworden sind, zählte das Königreich Bayern am 1. Dezember 1906: 6 612 82-1 Einwohner, das heißt 6,6 Prozent mehr als an dem gleichen Tage des Jahres 1900. Die Einwohnerzahl des! Königreichs Sa ch s c n belief sich am letzten Zähltage ans 4 60l 863 Eintvohncr, Nxis einen ZuNnchs nm 6,66 Prozent gegen 1900 bedeutet. Im König reich Württemberg wurden diesmal 2 3.00 330 Einwohner oder 6 Prozent mehr als 1900 gezählt, im Großherzogtum Baden 2 009 032 oder 7,6 Prozent mehr als vor fünf Jah ren, im Großherzogtum Hessen 1 210 719 oder 8,1 Prozent mehr, im Großherzogtum. Oldenburg 438 196 oder 9,9 Pro zent mehr. — Tie Volkszählung in den deutschen Großstädten. Tic Zahl der deutschen Großstädte, das ist der Städte mit mehr als IllOOOO Einwohnern, hat sich von 32 im Jahre 1900 auf 41 mit dem Tage der Volkszählung vom Dezember 1906 vermehrt. Es sind dies Berlin mit 2 036 816, Hamburg 800 682, München 637 800, Dresden 614 283, Leipzig 502 670, Breslau 470 018, Köln a. N. 427 944, Frankfurt am Main 336 986, Nürnberg 293 868, Düsseldorf 262 630, Hannover 249 619, Stuttgart 246 988, Chemnitz 243 964, Magdeburg 240 709, Cbarlottenburg 237 689, Stettin 230 578, Essen 229 270, Königsberg i. Pr. 220 212, Bre men 214 963, Duisburg 191 651, Dortmund 176 292, Halle an der Saale 169 640, Altona 167 590, Straßburg i. E. 167 342, Kiel 163 289, Mannheim 162 607, Elberfeld
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