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Sächsische Volkszeitung : 22.03.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-03-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190603228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19060322
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19060322
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1906
- Monat1906-03
- Tag1906-03-22
- Monat1906-03
- Jahr1906
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 22.03.1906
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5. Jahrgang. Rr. «6. Donnerstag, den SL. März LVO«. «qchim« 1L,ltch»«ch». «U »»»nähme de, «mm- u. W»»«D»»«»V«te,teit!rhü L M». LS Gf. (ohne »eftellgeld». Tel lnchrrdeuttch- VostanslaUrn U. 8eUun»«prei»l- »vizelnummer lll Pp »edaktlonS-Gdrewstund«! H—I» Uh» v»rddii«-lger Lsgeblatt k. ivsdrdett. kecdt«. freideii. N»se»«t« «erde« dir »aespaU. PetitzeU» oder deren »au« «t» IL derechnet, bei «ted^holung bedeulender »avatt. j vnchdr»««»^, «ed»k«t»« m»d »»schSflSfteL«, DeeSdr«. L». — FernIpreLer »r. s Pilluidee «traf-» . 1WN. Die russische Reichsduma. Am lohten Sonntag haben die Wahlen zur russischen RcichSduma begonnen; sie sind in „größter Ruhe und Ord nung" verlaufen. Freilich dauert der Wahlakt noch sehr lange, denn inan kennt in Rußland nur ein mehrfach in- direktts Wahlrecht. Es werden hier zunächst Wahlmänner gewählt, die ihrerseits wieder Wahlmänner zu erküren haben und erst diesen ist es beschicken, die Abgeordneten selbst zu lvählen. Jedenfalls verdient das russische Wahl- regleMent infolge der bevorstehenden Wahlen allgemeines Interesse; wir wollen hier eine kurze Uebcrsicht geben. Das selbe teilt alle russischen Untertanen in folgeirde Klassen: 1. Bürger der großen Städte; 2. Arbeiter von Fabriken, Bergwerken und Eisenbahnen; 3. Bürger nicht unter 1. ge- nannter Städte; -1. Großgrundbesitzer; 5. Kleingrundbe- sitzer; 6. Bauern. Die großen Städte, die in der ersten Klasse zu wählen laben, sind: Petersburg, Moskau, Astrachan, Wilna, Woronesch, Jekaterinoslaw, Kasan, Kiew, Kischinew, Kursk, Nrschnijnowgorod, Odessa, Orel, Riga, Rostow, Samara, Saratow, Tula, Charkow und Jaroslaw. Wähler sind alle Bürger dieser Städte, die t. Besitzer n) immobilen Ver mögens, d) eines gewerblichen Unternehmens sind; 2. solche, die -er Stadt rr) Wohnungssteuer, b) persönliche Gewerbe steuer zahlen; 3. solche, die in der Stadt eine Wohnung auf mindestens ein Jahr gemietet haben; 4. solche, die min- bestens ein Jahr in der Stadt wohnen und ein Gehalt ans- dem Staats-, Kommunal- oder Eisenbahndienst beziehen diese vier Gruppen haben das Recht, an Bezirksversamm-- lungcn teilzunehmen und Wahlmänner zu wählen. Tie Zahl der Wahlmänner beträgt in Petersburg und Moskau je 160, in den anderen Städten je 80. Die Wahlmänner versmrmieln sich zu einer Stadtwahlversammlung, in der gleÄhzeitig auch die Wahlmänner der Arbeiter erscheinen. Man sieht also schon hier, lvelchcs vielfache Sieb unter Wählern und Wahlmännern angewendet wird. Noch schlimmer steht cs mit den Arbeitern in den Städten und Gouvernements. Ueberall da, wo die Zahl der Arbeiter eines Unternehmens nicht weniger als 50 be trägt, kommen sie in vorläufigen Versammlungen zu sammen, um Bevollmächtigte zu tvählcn und zwar aus je 1000 einen Bevollmächtigten, der seit nicht weniger als sechs Monaten in einer Fabrik beschäftigt ist. Diese Bcvoll- niückstigten teilen sich in zwei Gruppen, je nachdem sie aus den unter 1. genannten Städten oder aus einem Gouverne ment hervorgegangcn sind. Die erste Gruppe vereinigt sich zum Stadttag, die zweite iu der Hauptstadt des Gouverne- incnts zum Gouvernementstag, um Wahlmänner zu wählen. Die aus dem Stadttag hervorgehenden Wahl- männer treffen sich mit den Wahlmännern der großen Städte in der Gouvernementsl)auptstadt, um gemeinsam in der Stadtnxchlversammlung die Dumamitglieder zu wählen. Dagegen vereinigen sich die aus dem Gouverne mentstag hervorgegangenen Wahlmänner mit den Wahl- männern sämtlicher anderer Hauptgruppen, um mit ihnen gemeinsam in der Gouvernementswahlversammlung Duma- Mitglieder zu wählen. Die Sozialdemokraten haben bis her mit vielem Eifer sich bemüht, die Arbeiter von der Wahl ferne zu halten, da dieses Wahlreckst zu ungerecht sei. Wir zweifeln auch gar nicht, daß die Genossen bei den Massen damit Erfolg haben werden. Die Bürger kleinerer Städte dürfen sich an der Wahl beteiligen, wenn sie den Bedingungen der Wähler der Großstadt entsprechen und n) seit einem Jahre im Kreise Handel und Gewerbe treiben, l>) im Kreise per sönliche Gewerbesteuer zahlen, e) seit einem Jahre im Kreise wohnen und ein Gehalt als staatlicher, städtischer oder Eisenbahnbeamter beziehen. Alle diese haben das Recht, an dem in jedem Kreise gebildeten Stadtwählertag teil zunehmen, wo endgültige Wahlmänner gewählt werden, die zur Harrptwahl in der Gouvernementswahlversammlung zusammenkommen. Man rechnet in den streifen der russischen Regierung damit, daß gerade dieser Wak)lkörper den Stanrm einer Regierungspartei in die Duma entsenden wird. Die Großgrundbesitzer gruppieren sich in fol gende Unterabteilungen: 1. Besitzer im Kreis von a) Land, b) Bergwerken, e) Immobilien im Mindestwerte von 15 000 Rilbeln; 2. Gutsverwalter zu ln; 3. Pächter der Güter zu ln. Diese drei Abteilungen dürfen sich unmittel, bar am Kreisgutsbesitzertag beteiligen, um Wahlmänner zu Nählen. Auf diesem Kreisgutsbesitzcrtag erscheinen aber auch die Vertreter der Kleingrundbesitzer, zu denen 1. die Besitzer imnwbilen Vermögens, 2. die Kirchen vorsteher aller Konfessionen, sobald die Kirche Land besitzt, gehören. Diese versammeln sich an einem vorläufigen Tag, wo Bevollmächtigte gelvählt werden, deren Zahl durch die Gesamtheit ihrer Vermögen bestimmt wird. Diese Bevoll- mäckstigten erscheinen ebenfalls in dein oben erwähnten Kreisgutbesitzertag, um eine für jeden Kreis bestimmte An zahl von Wählern zu wählen, die in der Gouvernements- Wahlversammlung die Dumamitglieder wählen. Die Bauern kommen nach Kirchdorfgemeinden in Kirchdorfversainmlungen zusammen, wo auf je 10 Häuser ein Mann gelvählt wird, der in der Amtsbezirksversamm lung erscheint, auf der von jedem Amtsbezirk jo zwei Be- vollmäckstigte gewählt werden. Diese erscheinen auf dem Bevollmächtigteutag, wo in einer für jeden Aintsbezirk be stimmten Anzahl Wahlmänner gewählt werden, die ihrer seits in der in der Gouvernementswahlversammlung Abge ordnete zur Duma wählen. Die drei letzten Wahlgruppen der Vertreter der Landwirtschaft werden unter sich wohl ziemlich uneinig sein. Tie Kleinbauern sind sehr stark mit sozialdemokratischen Ideen durchseucht und nicht mehr ge wohnt, wie seither sich von den Großbauern leiten zu lassen. Freilich kann gar nicht gesagt werden, wie die Duma schließ- lich anssehen wird; zweifelsohne wird sie mehr den Cha- raktcr einer Standesvertretung tragen als den eines modernen Parlamentes. Deutscher Reichstag. k. Berlin. 70. Sitzung am 20. März 1906. Auf der Tagesordnung steht der Kolonialetat, zunächst für Kamerun. Leg.-Rat. Rose: Der traurige Fall Horn liegt so, wie ihn Dr. Ablaß geschildert hat. Im Dezember 100:z erfuhr die Kolonial verwaltung hiervon: im Januar 1004 was Horn bereits hier zur Vernehmung ein. Wir wollten das Vorkommnis aber nicht vor die Gerichte des Schutzgebietes stellen, um die Autorität nicht zu schädigen. Schließlich aber willigten wir doch ein, und die-Sache kam in Togo zur Verhandlung: in erster Instanz kam cs zur Freisprechung. Wir legten Berufung ein und die zweite Instanz verurteilte den Gouverneur. Run schwebt noch oie Frage, ob eine Disziplinaruntcrsuchung eingelcirct werden soll. Fm übrigen muß Redner zugeben, daß die Anklagcpunkte von Dr. Ablaß zu- rreffend sind. —-Abg. Ledebour sSozd.s: Für die weißen Be amten nimmt man in Anspruch, daß Gesetzesunkenutnis sie ent schuldige; die Neger, die die Gesetze nicht kenne», verurteilt man sehr hart. Auf die Privatverhältnisse Puttkamers gehen wir nicht ein; er befolgte nur daS Beispiel der Potentaten früherer Zeilen. Dank dem scharfen Kampfe, der aus diesem hohen Hause gegen das Vertuschungsschtem geführt wird, geht es jetzt etwas besser. Die Beamte .mieten" sich dort Mädchen; die Neger fassen dies auf, als eine Heirat: was cs ist. wissen wir nicht. Das Urteil gegen die Akwahäuvtlinge ist ein ganz ungeheuerliches: man wollte die Beschwerdeführer mundtot machen. Die inhaftierten Häuptlinge müssen sofort in Freiheit gesetzt werden. — Referent Kalkhoff (Ztr.) geht auf die Kommissionsoerhandlungen näher ein. Die Kommission fordert in erster Linie höhere RechtS- garantien für die Eingeborenen in Strafsachen; Der Antrag geht weiter dahin, die in Untersuchung festsitzenden Eingeborenen vor körperlicher Züchtigung zu schütze». — Kolonialdirektor Erbprinz v. Hohenlohe: Wir anerkennen, daß eine bessere Regelung der Strafrechtspflege der Eingeborenen notwendig ist: fortgesetzte körperliche Züchtigungen finden nicht statt, sondern nur bei Wider setzlichkeiten. Ich habe Anweisung nach Kamerun gegeben, die die Mängel der Untersuchungshasl beseitigen sollen. — Abgeord neter L a tl m an n (W. Ver.): Die Sozialdemokratie macht sich mit wahrer Lust auf den sensationellen Fall Puttkamer. Man hätte Puttkamer schon vor Fahren zurückbcrufen sollen: dann wäre unS diese Debatte erspart geblieben. — Adg. Freiherr von Richthofen (kons ): Auch in unserem Kolonialwese» herrscht noch viel Idealismus. Auf die Fugcndsündcn Puttkamers gehe ich nicht ein; was aber jetzt vorgetragen ist, sind keine Fugcndsünden. Abg. Bebel (soz ): Die bürgerliche Presie und bürgerliche Parteien haben zuerst den Fall Puttkamer behandelt. Der Kolonial- direktor hat aber den Gouverneur in hockst leichtfertiger Weise verteidigt, derselbe hat seine Maitresse zu sehr in den Vordergrund gestellt. Ist Paßfälschung begangen worden, so gehört Puttkamer auf die Anklagebank Die Beschwerdeführer haben in einer Neide von Punkten ganz recht erhalten, was Redner näher aurführr, dann forderte er die Freilassung der Häuptlinge. — Abg. Erz berger (Ztr.) begrüßt die freundliche Aufnahme seines Antrages auf Schaffung des Kolonialrechts. — Kolonialdirek.'or Erbprinz von Hohenlohe: Die Streitfrage der Gesellschaften in Süd kamerun wird untersucht werden, wir haben eine Expedition dort hin gesendet. Die Handelsfreiheit muß daselbst gewahrt werden. Der Einführung von Spirituosen suchen wir tunlichst entgegenzu wirken. Gouverneur v. Horn ist mit Gehalt zur Disposition ge stellt worden. Die Paßfälschung ist uns erst im Dezember 1906 bekannt geworden. Wir werden strenge Nachforschungen anstelle». — Nach kurzen Ausführungen der Abg. v Gerlack (Freis. Verg.) »nd Dr. Arndt (VolkSp) wird die Debatte geschlossen. Der Referent Kallhoff (Ztr ) verteidigt nochmals den Kommissions antrag bezüglich der Akwahäupilinge. — Sodann werden sämtliche Resolutionen angenommen, auch jene des Zentrums bezüglich der Reform des Kolonialrechts. Der ganze Kamerunetat wurde angenommen. D'e Kameruneisenbahn wurde ohne weitere Debatte genehmigt. Politische Rundschau. Dresden, den 21. März 1906. — Bei schönem Wetter erfolgte am 20. d. M. der Einzug des Prinzen - PaarcS Eitel Friedrich in Potsdam. Der Zug ging zum Nathause, bis wohin die Schulkinder Spalier bildeten. Am Rathause begrüßte der Bürger meister das hohe Paar. Unter brausenden Fubelrusen der Menge bewegte sich alsdann der Zug nach der Wohnung des Prinzen-Paares zur „Villa Liegnitz". Die Garnison bildete in den Straßen Spalier. — Im Buudcsrat fanden seit einigen Tagen aussichtS- reiche Verhandlungen wegen Vereinfachung des gesamten Personenfahrkartenwesens statt. Um oiese Verhandlungen nicht gefährden zu lassen, haben die verbündeten Regie rungen Widerspruch erhoben gegen den von der Steuer- kommission des Reichstages beschlossenen Zuschlag auf die Fahrkarten. — Ter „Voss. Ztg." wird militärischerseits geschrieben, daß eine Studiengesellschaft ins Leben gerufen worden sei. die sich die Aufgabe stellt, die militärischen Behörden in ihren Bemühungen, ein völlig kriegsbrauchbares lenkbares Luftschiff herzustellen, nach Kräften zu unterstützen. Zu Komiteemitgliedern gehören Admiral z. D. von Hollmann, Vertreter der einschlägigen militärisck>en Behörden und Her ren aus der Industrie und Hochfinanz. — Mehrere deutsche Armeekorps sind einer Melkung der „Köln. Ztg." zufolge nunmehr mit dein Rohrrücklauf- geschütz vollständig ausgerüstet. Das Geschütz habe bisher sich vorzüglich bewährt. Ebenso stehe es mildem algeän derten Gewehr, das bei einem Teil der deutschen Fnfan- ^ Vor der Berufsbestimmung. Im gegenwärtigen Kampfe ums Dasein, welche aller Boraussicht nach nicht geringer, sondern infolge der nxrchsen de» Bcvölkerungszahl in Zukunft noch schärfer wird, ist es für alle Beteiligten von allergrößter Wichtigkeit, zu be denken, nach welchen Grundsätzen vom christlichen Stand punkte aus die Derufsbestiimmlug für die Schule ver lassenden jungen Leute erfolgen soll. Wie oft hört mau nickst von solchen Unglücklichen, welche iu späteren Jahren, trotz ihrer vielleicht eifrigen Be mühungen. ans keinen grünen Zweig komme», als Grund der Klage: er hat seinen Beruf verfehlt — das heißt er hat zu dem, was er gelernt hat und dann betreiben muß, keinen Berns gehabt, ist also seinen Anlagen und sonstigen Ver hältnissen nach von Gott nicht dazu bestimmt gewesen. Daraus folgt die schwere und verantwortungsvolle Aufgabe für Eltern und Erzieher, um Gottes Willen nie einen jun gen Menschen zu einer Laufbahn zu zwingen, welche seinen Fähigkeiten oder Neigungen nicht entspricht. Nur wenige l-aben so viel eiserne Willenskraft, Laß sie dann trotzdem vorwärts streben und sich später wenigstens auf Oberwasser ballen; glücklich und schaffensfroh wird ein solcher fast nie, wohl aber werden viele zeitlebens unglücklich, ja manche gehen in materieller oder moralischer Beziehung ganz unter. So schwer auch manchen Eltern und (sonstigen Er ziehern es oft fallen mag, eine lang gehegte Idee betreffs ihres Sohnes oder Mündels usw. aufzugeben, so verlangt doch die ihnen zukonnncnde Verantwortung vor Gott dieses -Opfer, wenn Anlagen oder Neigung des Betreffenden nickst damst übereinstimmen, sondern auf einen airderen Beruf aerickstct sind; ja selbst Bemühungen und Aufwendungen nach ihren Kräften dürfen sie nicht scheuen, um jenem sein Ziel erreichen zn Helsen, wenn dasselbe ein ehrliches, be stimmtes und nach wohlwollender Voraussicht überhaupt er reichbares ist. Dabei ist zn beachten, daß cs für Höherstehende durchaus keine Erniedrigung ist, ihren Sohn einem voll diesem gewünschten Berufe zu überlassen, welckser ihrer Meinung nach geringer, als der eigene ist: Jeder ehrliche Stand und Berns füllt seinen Platz in der von Gott ge wollten Ordnung ans und ein junger Mensch bringt es ans einer scheinbar geringeren Laufbahn, wozu er Neigung Hai. meistens weiter, als weil» er etwa studiert und infolge von Mangel an Lust oder Talent ihm nichts ordentlich gelingt. Umgekehrt haben unbemittelte Eltern und Erzieher die strenge Pflicht vor Gott, mit allen Kräften sich zn bemühen, um Vergünstigungen oder Wohltateil für ihren nach dieser oder jener Richtung hin talentierten Sohn oder Pslcgebc sohlcnen zn erlangen und nickst zu glauben, daß derselbe, nachdem er der Schule entwachsen, nun auch gleich verdienen oder praktischen Nutzen bringen muß, mag dabei auch seine Zukunft verkümmert und sein Talent vernachlässigt oder unbeachtet gelassen werden. Schwerer Sünde, die nickst wie der gut gemackst werden kann, würden sie sich dadurch schul- dig machen, nxmn nicht gairz traurige, unabänderliche Ver hältnisse sie zwiklgen, den sofortigen Verdienst eines Jugend lichen mit zum Unterhalt heranzuziehen, in diesem Falle frei- lich muß man das weitere allein Gottes Fürsorge überlassen. Sehr oft werden aber junge Leute, Knaben wie Mädchen, durch sträflichen Eigennutz, persönliche Rücksichten oder Mangel an Aufmerksamkeit seitens ihrer Erzieher von ihrem wahren Berufe znrückgehalten. Letztere haben nicht nur die Pflicht, die Neigungen ihres Schützlings zu erfor schen und wohlwollend zu prüfen, sondern auch zu beobach ten, nach welck>er Richtung sich Talente oder Fähigkeiten desselben am besteil entwickelt haben. Ob ein gutes Ge dächtnis und Umsicht mehr ans einen geistigen, eine ge schickte Hand mehr ans einen Praktisck-en, oder weil» beides wenig vorhanden, die ganze Verfassung des Kindes weh» ans eineil mechaiiisckM, weniger Denkkraft und Geschick erforderlichen Berus Hinweisen. T-enn oft wird ein solch junges Menschenkind sich selbst nicht darüber klar sein, lvozn es sich am bestell eignet, welckx?r Berns ihm znkommt. Es ist fei iler die körperliche Entwickelung zn beachten: Sch und Hörvermögen, Lunge, Muskel- oder Nervenkraft usw. Weiter müsseil die in der Zukunft eintretcndcn Umstände iil Betracht gezogen werden, ob später große materielle Mittel zur Eristenz erforderlich sind, wie znm Beispiel bei Aerzten, Künstlern, manchen Gewerben usw. Nach Berück sichtigung aller dieser Umstände soll dann verschiedenes zur Wahl vorgeschlagen, die Entscheidung über die einzuschla- gcnde Lanfbalm aber dem Vierzckmjährigen selbst, um dessen Wobl und Welle es sich kmndelt, überlassen werd n. Ein Znxrng in dieser Beziehung rächt sich vielfach später un- säglich schwer, nickst nur an dem, der darunter leidet, son dern auch oft ail den Erziehern. Alle, welche diese Rat schläge wohl beachten, können auch so mit beitragen, daß in unseren Gemeinden eine größere Zahl Wohlhabender h;r- angezogen wird, denn eine der ersten Voraussetzungen znm Wohlstand ist. daß einer sich im rechten Fahrwasser befindet, das heißt seinen Platz mit frohem Mute allsfüllt, mit einem Worte den ihm wirklich von Gott bestimmten Berns ausübt, dann lvirkt er wabrbaft zu Gottes Ehre, der Kirche zum Wöhle, den Scinigen znm Segen und wird noch über das Grab hinaus denjenigen dankbar bleiben, welche ihn zu seinem Berufe förderlich gewesen sind.
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