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Sächsische Volkszeitung : 17.06.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-06-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190606176
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19060617
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19060617
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1906
- Monat1906-06
- Tag1906-06-17
- Monat1906-06
- Jahr1906
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- Sächsische Volkszeitung : 17.06.1906
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Nr. IS«. T-n«t.g, den L7. Juni L»»«> S. Jahrg««,. SSlWhe KMsMng «chetnt «L««ch »ach«. «U A»««ad«e der «om,. n. Heftta,«. >> .»». . — » .»» » . ^ -r^ I«»e «'namem dt» Zeile. der»»n..d.»Iederdd«de>!«,«ada»« 0»ML»-l«ercrgedlsnk.ülsdkdelt.«ecdtN«-L'>r-«". »rschemt t»««ch »ach«, «tt U»««»d«e de Uterteli.» «^»«,f.7,.Oe >«stell-etd). >«> all. and. Postanslallen lt. Zeilungipret», M Nedakiton»-»vren,stunde; LI—I» Uh« ll«»bdti«glger lrgedlsn k.ülsdkbelt. becdt«. Vretdeit.j Für das A. Quartal abonniert man aus die „Sächsische Bolkszeit««g"mit der täglichen Roman- beilage sowie der w-chentlich erscheinenden Beilage „Feierabend" -um Preise van 1 so ALL. sihae Sestelreü) durch den Baten ins HauS L.8V Lllr. r. Die württem-ergische VerfafsvngS- revision. Am Mittwoch) abend hat die württembergische Abge ordnetenkammer eine Tragikomödie zu Ende geführt; sie wurde ein Drama für den Berichterstatter Hanßmann, der während der Sitzung von einem tiefen Ohnmachtsanfall be troffen wurde lind aus dem Saal getragen werden mußte. Es handelte sich um die Verfassungsrevision, deren Schicksal auch heute noch nicht feststeht. Zwar hat die Abgeordneten kammer den Entwurf mit 64 gegen 23 Stimmen ange nommen, aber wie die Kammer der Staudesherren sich stellt, weiß noch niemand: wir glauben kaum, daß sie nunmehr dein Entwürfe zustimmt, und so kann man das Schauspiel er leben, daß noch einige Male der Entwurf zwischen beider Häusern hin- und herwandelt, wodurch er jedenfalls nicht besser und schmackhafter wird. Der Ruf nach einer Verfassungsrevision ging erneut aus, als vor gerade zwei Jahren die Standesherrnkammer ein Schulgesetz abgelehnt hatte, das dem Liberalismus sehr willkommen war, weil es die seit Bestehen des Königreichs vorhandene geistliche Schulaufsicht beseitigen wollte. Nun wurde die Forderung erhoben: Reform der ersten Kammer, und der Sturm- richtete sich namentlich gegen die katholische Mehrheit derselben. Mit allen Mitteln einer gewissenlosen Agitation hat man seitens der vereinigten Liberalen und Volksparteiler landauf und landab gehetzt und gewühlt. Die totale Abschaffung der ersten Kammer war das Ziel, mit welchem auch die Sozialdemokratie einverstanden ivar. Tie staatsrechtlichen Berater der Protestmeute hatten fein aus geklügelt, wie es gehe, daß man einen Teil der gesetz gebenden Faktoren ohne weiteres beseitigen könne; an den politischen Selbstmord der ersten Kammer glaubten sie frei- lich nicht; deshalb sollte die Regierung auf Grund einer Ver ordnung einfach die erste Kammer wieder beseitigen. So grimmig lief man vor zwei Jahren gegen diese Sturm und am lautesten riefen die Führer der Volkspartei. Aber wie ganz anders ist es gekommen! Dieselben Führer der Vobkspartei haben in dieser Woche Beschlüsse ge faßt, die das gerade Gegenteil von einer Beseitigung der ersten Kammer sind. Diese Beschlüsse laufen nämlich auf eine sehr erhebliche Machterweiterung der Standesherrn kammer hinaus. Ist dies nicht eine Tragikomödie, für welche der Schlüssel lediglich auf konfessionellem Gebiete zu suchen und zu finden ist? Die erste Kammer erhielt nämlich mehr Mitglieder und damit schon höheren Einfluß, sie erhielt aber auch noch eine sehr erhebliche Erweiterung ihrer Rechte auf dein Gebiete des Budgetrechtes, das die Abgeordneten kammer seit 1614 allein ausgeübt hat! Man hat also das sonderbare Schauspiel vor sich: So lange die erste Kammer eine katholische Mehrheit hafte, riefen Liberale, Freisinnige und Sozialdemokratie: Weg mit derselben! Kaum ist der Protestwunsch ausgesprochen, so geht man den umgekehrten Weg; man verstärkt die erste Kammer dergestalt, daß sie eine liberale protestantische Mehrheit besitzt und gibt dieser nun ganz wichtige Volksrechte noch mit. Und das alles nur aus Haß gegen das Zentrum und die katholische Minderheit des Landes! Wenn je einmal ausgesprochen konfessionelle Politik getrieben worden ist, so hat es die Regierung und die Mehrheit der württembergischen Abgeordnetenkammer in diesen Tagen getan! Man hat früher Württemberg den „protestantischen Kirchenstaat" genannt; die Eierschale dieser Entwickelung trägt es heute noch mit sich herum; die Alt- württemberger wollen heute noch das ausschließliche Recht der Gesetzgebung und Vcrtvaltung haben und die Katholiken des Landes zu Heloten machen. Ein tveiser König und eine objektive Volksvertretung haben im Jahre 1819 die heutige Verfassung geschaffen, die katholische Mehrheit der Standeshcrrnkammcr war sofort in dieser enthalten. Die Katholiken des Landes sollten in dieser eine Schutzwehr gegen Uebcrgrifse der protestantischen Mehrheit haben; die Protestanten aber konnten sich, nach dem Zeugnis der Regierung selbst, in nicht einem einzigen Punkte darüber beschweren, daß die katholische Mehrheit ihnen zu nahe getreten sei. Aber schon das Vorhandensein dieser Mehrheit, die in den siebziger Jahren den Kultur kampf nicht aufkommen ließ, die dem Liberalismus keine Konzession machte, sondern eine wahrhaft konservative Politik betrieb, war vielen Leuten ein Dorn im Auge und deshalb mußte sie fallen und zlvar fallen, che „jener unglück liche Augenblick kam, durch welchen Württemberg ein katholisches Herrscherhaus erhält", wie sich so sehr geschmack voll der nationalliberale Abgeordnete Dr. Hieber, ein Führer des Evangelischen Blindes, ausdrückteI Und an dieser einzig und allein konfessionellen Politik haben eifrig mitge arbeitet: Liberale, Freisinnige, Volkspartei, Bund der Landwirte und Sozialdemokratie. Nur das Zentrum lehnte den Enftvurf ab. Was ist nun erreicht durch die Beschlüsse der Abge ordnetenkammer, falls sie Gesetz werden? Die Abgeordneten kammer besteht dann nur noch aus Vertretern, die im Wege des Reichstagswahlrechtes gewählt werden, davon 17 im Wege der Verhältniswahl durch das ganze Land. Das Zen trum stimmte auch darin zu. daß die Vertreter des Adels, der Geistlichkeit und der Kirchen, sowie der Universität und der Abgeordnetenkammer verschwinden sollen, aber cs wollte den Ersatz hierfür in Vertretern der Berufsstände haben und arbeitete einen vorzüglichen Antrag in dieser Richtung ans, einen Antrag, dessen Ideen die Zukunft gehört. Nun könnte man sich mit der eben beschlossenen Zusammensetzung der Zweiten Kammer noch eher befreunden, wenn sie nicht zu teuer erkauft worden wäre. Um weniger als ein Linsen- mns ging das Erstgeburtsrccht der Abgeordnetenkammer verloren, nämlich das Budgetrecht. Die Mehrheit der Abgeordnetenkammer hat nämlich einen doppelten Kaufpreis für die sogenannten „reinen Volksmänncr" bezahlt: durch die Vermehrung der Mit gliederzahl der Ersten Kammer und durch Aufgabe ihres alleinigen Budgetrechtes. Ein solch schlechtes politisches Ge- 'chäft wird nur verständlich, wenn man konfessionelle Politik zur Unterdrückung der Katholiken treibt, sonst würde cs einfach Wahnsinn sein, was die Abgeordnetenkammer be schloß. Bisher hatte sie das alleinige Recht der Einnahme- und Ausgabebewillignng; die Kammer der Standesherren konnte den Etat nur im Ganzen annehmen. Die wichtigste Frage ist namentlich hierbei die Frage der Festsetzung der Einnahmen, d. h. der Steuern. Da uxir die Abgeordneten kammer allein Herr; jetzt ist sie in ihrer Mehrheit bereit, einen ungeheueren Rückschritt zu machen; sie nahm einen Antrag der Volkspartei an, wonach der Ersten Kammer be züglich der Erhebung einer Steuer mit festem Steuersätze in einem höheren Betrage, sowie bezüglich der Ablehnung oder Ermäßigung von Steuern mit gesetzlich fest bestimmt n Sätzen außer in dein Falle der Ablehnung des Etats im ganzen und abgesehen von dem Richterlichen einer Steuer im Falle des Vorhandenseins volle Deckung ohne Heran ziehung anderer Steuern zu einem höheren Satze, gleiche Rechte wie der Zweiten Kammer eingeräumt werden. Die Gleichberechtigung der Ersten Kammer bezüglich der Be schlußfassung über die Ausnahme von Darlehen und über Veräußerung von Bestandteilen des Kammergutes wurde mit 68 gegen 19 Stimmen des Zentrums und eines Ritters angenommen. Die Erste Kammer hat — von ihrem Stand punkt aus, kann man es ihr nicht verargen, — das volle gleiche Budgetrecht gefordert, aber die Abgeordnetenkammer durfte ohne Verrat der höchsten Volksrechte nicht diesen An trag annehmen! Sie tat es aus Haß gegen die Katholiken: die Strafe für eine solche Politik wird sich gar bald ein- stellen. Politische Rundschau Dresden, den 16. Juni 1906. — Der deutsche Kaiser hat seinen Besuch beim König Haakon in Drontheim für den 8. Juli angemeldet. Der Besuch trägt einen offiziellen Charakter. — Landgerichtsrat Marx ist zum Oberlandesgerichts rat in Düsseldorf ernannt worden. — Das preußische Herrenhaus hatte am 16. d. M. die Generaldiskuffion über das Schulunterhaltungsgesetz. Ter Saal Uxir mittelschwach besetzt; unter den Besuchern fielen besonders aus die beiden Feldmarsckxille Graf Häseler und Graf Hahnke. Zuerst hielt Kultusminister Stndt eine einleitende Rede über die Grundbestimmungen des Ent wurfes und bat um wohlwollende Aufnahme. Da erfolgte ein ganz unerUxirteter Zwischenfall. Herr v. Koszielski vulgo „Adniiralski" batte Verfassungsbedenken und wollte die Be ratung gar nicht zulassen. Aber das Hans ging sehr rasch darüber hinweg und nun konnte der Vorsitzende der kon servativen Fraktion, Freiherr v. Manteuffel, seine Rede halten: kurz und knapp. Mit den konfessionelleil Be- stimmungen ilt er ganz zufrieden, nur die Lasten der Guts- besitzer sind ihm zu groß; aber er versprach wohlwollende Prüfung, nur bat er um genügende Zeit zur Beratung. Oberbürgermeister Beck er-Köln sprach die Wünsche de- Städter ans; er ivar mit den konfessionellen Bestimmungen ganz einverstanden, aber wollte für die Städte mehr Frei heit. Im übrigen sah man schon ans diesen beiden Reden, daß das Gesetz zustande kommen wird. Von den folgenden Rednern erzielte zunächst der junge Fürst Lichnowsky, ein Günstling des Kaisers und Reichskanzlers, volle Auf- merksamkeit. Er ist ein schlechter Redner, stockt sehr viel und hat manche krausen Ideen über die Religion und Konfession. Dann ging er eingehend auf die obcrschlesischen Verhältnisse ein und forderte im Gesetze Rücksicht auf die nationalen Kämpfe daselbst; dabei bekämpfte er die Stellungnahme des cberschlesischen Klerus, der nicht national genug sei. Pein- liche Aufmerksamkeit herrschte während der nun folgenden Rede des Kardinals Kopp; alle Mitglieder umstanden das Rednerpult, jede Privatunterredung hörte auf; alles blickte gespannt auf den Redner, der zunächst darauf hin wies, daß man nun vom Herrcnhause eine befriedigende Lösung erwarte. Wer für die Simultanschule eintretc, könne jetzt befriedigt sein, nicl>t aber der Freund der Konfessions- schule. Aber er hoffe doch, daß noch einige Wünschte der letzteren erfüllt werden würden. Die Vorlage sei ein Friedcnsgesctz und gerade auf dem Gebiete der Schule sei Friede geboten. Weitgehende Wünsche mußten zurückgestellt werden; daher sei es befremdend, daß Fürst Lichnowsky für Obcrschlcsien ein Ausnahmegesetz fordere. Die Quelle der nationalen Känipfe daselbst sei nicht in Oberschlesien zu suchen: sie wurden hineingetragen. Daß diese Bewegung so großen Anklang fand, liegt in staatlichen Maßnahmen, namentlich auf religiösem Gebiete, wo der Staat e,„ge griffen lmbe (Verbot des polnischen Religionsunterrichtes). Die Oberschlefier seien tief religiös, aber gerade deshalb ob solcher Maßnahmen erbittert. Da sie leichtgläubig seien, hätten die fremden Agitatoren leicht Eingang. Tmin ver teidigte der Kardinal die oberschlesische Geistlichkeit gegen den Vorwurf, daß sie auf seiten der Polen stehe; der Klerus suche vielmehr zu vermitteln; er stehe auf dem Boden des Zentrums und bekämpfe die großpolnischen Bestrebungen. Die Abfertigung des Fürsten LichnoNisky unr eine sehr gute und gründliche. Zum Schlüsse sprach der Kardinal den dringenden Wunsch ans, daß ein Gesetz zustande komme. Leblxifter Beifall folgte seinen Worten. Das Hans vertagte die Weiterberatung ans Sonnabend 11 llhr. — Die erste Generalversammlung der beruflichen Fach- alitrilungcn des Verbandes der katholischen Arbeitervereine fand am 4. und 6. d. M. in Berlin als integrierender Be standteil des Vekbands-Delegiertentages statt. Aus dem Berichte d-s „Arbeiter" entnehmen wir, daß als Delegierte der Fachabteilnng der Metallarbeiter 20, der Holzarbeiter 11, der Verkehrs- und gewerblichen Hilfsarbeiter 14. der 'Bauarbeiter 12. ferner der Bekleidungsindustrie. Erd-. Stein- und Tonarbciter, Glasarbeiter, Maler und An streicher. Tabakarbeiter. Textilarbeiter, Lederarbeiter zu Generalversammlungen znsammentraten. In der gemein samen Generalversammlung sollten alle jene Angelegen heiten (Satzungen, Beschlüsse, Agitation, Verwaltung) be handelt werden, die alle Berufe gleichmäßig angingcn. Es wurde in jeder Generalversammlung ein Vortrag gehalten und eine diesbezügliche Resolution gefaßt. Von allgemeiner Bedeutung ist eine Entschließung, die in der Versammlung der Metallarbeiterfachabteilung angenommen wurde. Herr Straube-Altwasser sprach über die wirtsck-astlickxui Macht kämpfe in der Metallindustrie, wobei er sich dem Streitigstem gegenüber ablehnend verhielt. Denn selbst Streiks, denen gerechte Forderungen zu Grunde liegen, können für den Arbeiter und die Gesellschaft die nachteiligsten Folgen haben; sicher seien Machtkämpfe ungeeignet. Rechtsfragen zum Aus druck zu bringen. Das Volk müsse sich bewußt sein, daß der Staat die Pflicht habe, nicht nur das Privateigentum, son dern auch das Recht des Besitzlosen zu schützen. Der Arbeiter müsse durch seiner Hände Arbeit ein menschenwürdiges Da sein führen können. Auch der Korreferent verwarf den Machtstandpunkt und forderte das Eingreifen des Staates, wo es sich um Rechtsfragen handelt und besonders die Sick>e- iiing des Koalitionsrechtes. Im Anschluß an diese Referate wurde folgende Resolution angenommen: „Die zur ersten Generalversammlung der Gewerkschaft der Metallarbeit c erschienenen Delegierten verurteilen das System des wirt schaftlichen Macht- und Klassenkampfes ans das entscknedenste. Tie Streiks und in noch größerem Maße die Aussperrungen bilden eine schwere Gefahr, sowohl für das gesamte Volk, als auch für das ganze Staatswesen. Diese Kämpfe sind nicht das Mittel, den wirtschaftlichen Frieden herbeizusühren. Die Versammlung ist davon überzeugt, daß bei Regelung des Arbeitsverhältnisses Rechtsfragen in Betracht kommen, deren Lösung nicht durch wirtschaftliche Machtkämpfe berbei- gefübrt werden kann. In Rechtsfragen besitzt der Staat un veräußerliche Hoheitsrechte. Deshalb ernxnten die Ver sammelten. daß die Gesetzgebung angesichts dieser umfang reichen Störungen des Erwerbslebens Mittel und Wege finden werde, die Existenz des wirtschaftlich Schwächeren, sicherzustellen und für die Errichtung schiedsrichterlicher In- stanzen mit bindender Kraft des Schiedsspruches in allen ge- werblichen Streitigkeiten möglichst bald Sorge zu tragen. Die Dersamniclten richten an die katholischen Arbeiter die dringende Aufforderung, für die Verbreitung des katholisch- sozialen Gedankens zu wirken und durch Stärkung unserer Reihen den Verband in die Lage zu versetzen, in den Wirt- sch>astlich>eii Kämpfen ein wirksames Gegengewicht zu bilden." Ter „Arbeiter" glaubt am Schlüsse seines Berichtes über die Generalversammlungen der Fachabteilungen schreiben zu können: ,.Einstimmig und nachdrmcklichst haben die Tele- gierten bekundet, daß die Fachabtcilungen nichts anderes sind, noch sein können, als integrierende Bestandteile der Vereine und des Verbandes, nichts anderes, als die in Tätigkeit tretenden Arbeitervereine. Es ist in Zukunft ebenso unmöglich, einen Gegensatz zwisckxm Verein und Fachabtcilungen zu machen, wie zwischen Verein und Sterbe- kaffen." - - Den Austritt aus der Kirche kann, wie das Kammer, aericht in Berlin entschieden hat, der Vater in Preußen für sein unmündiges Kind erklären. Die Begründung dieser Entscheidung^ entnimmt das Kammergericht nickff dem Ge- setze von 1873, das lediglich die Form und die rechtlichen Wirkungen. nicht die Voraussetzungen der Austritts- crklärung regle, sondern dem neben jenem Gesetze in Gel- fting gebliebenen älteren Recht. Nach diesem ist, wie das
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