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Sächsische Volkszeitung : 12.10.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906-10-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-190610124
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19061012
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19061012
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Volkszeitung
- Jahr1906
- Monat1906-10
- Tag1906-10-12
- Monat1906-10
- Jahr1906
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 12.10.1906
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-tr 233. 5^, eitag dk„ 12 Oktober Jayrgan, Sjllhslsthe MkMtulm r. Deutschlands Konsulate. In der letzten Zeit sind in der Presse eine Reihe von Manen über unsere Konsule im Anslande erhoben worden. Wir können nicht alle Beschwerden ans ihre Richtigkeit prüfen. Der Reichstag aber wird sich zweifelsohne mit dieser Frage zu befassen haben. Immerhin l>aben diese Magen die Aufmerksamkeit sehr stark aus das gesamte Konsnlats- wesen genügtet, so das; wir einige Worte hierüber sagen müssen. Konsul» sind besondere, von einem Staate in fremdem Lande angestellte Agenten, welche in dem ihnen zugewiesenen Bereiche vorzugsweise die Handels-, Schifsahrts- und son stigen Verkehrsinteressen ihres Staates, seiner Angehörigen und seiner Schutzgenossen niahrzunehmen baden. Nach der Entstehung des Konsulatsamtes in der heutigen Bedeutung wurde es einem im Konsulatsbezirk ansässigen Angehörigen des Heimatstaates, ausnahmsweise einem Angehörigen des Territorialstaates, regelmäßig Kaufleuten als Ehrenamt übertragen (sogenannte Wahlkonsnle). Die stetige Steige rung der Gesclxifte hat aber dazu geführt, an die wichtigeren Stellen Bernfskonsnlen aus dein Heimatstaat zu entsenden, die die richterliche oder eine besondere für den Beruf vor geschriebene Vorbildung haben. Tie Bernfskonsnlen dürfen keine kaufmännischen Geschäfte betreiben; sie erheben die KonsnlatSgebühren für die Neichskasse und sind besoldet, während die Wahlkonsnle statt Besoldung die Gebühren für sich beziehen. Dem Range nach stufen sich die selbständigen Kvnsularbeamten in Generalkonsule, Konsnlc und Viz - konsule ab. Ten Generalkonsulen ist die allgemeine Anf- sickß über die Konsulate eines größeren Bezirkes übertragen, während die Vizekonsule in der Regel den größeren Konsu laten als Hilfsbeamte beigegeben werden. Alle Konsule können für Geseifte, die keine obrigkeitliche Autorität ver langen, mit Genehmigung des Reichskanzlers Privatbevoll mächtigte — sogenannte Konsularagenten — bestellen. Tie Zahl der deutschen Konsule lvächst beständig, wie folgende Tabelle zeigt: R-'hr 1872 1887 1905 Berufs« Konsular. BerufS- nonnnale Vertreter Vertreter 2*8 382 345 293 347 389 Vermehrung 1872—1897 49 1897—1805 13 27 54 38 5 23 19 Welches sind nun die Hauptaufgaben der Konsule? Sie haben vor allem die Rechte des Reiches ans dem Gebiete des Handels und Verkehrs zn schützen und zu fördern, haben über die Beobachtung der diesbezüglichen Staatsvertrüge zu wachen und haben den Landes- und Schutzgenossen Rat und Beistand zu gewähren. Im einzelnen gehört solgend.'s zn ihren Ausgaben: jeder Reichskonsnl hat über die in seinem Amtsbezirk wohnenden und bei ihm angemeldeten Neichs- angehörigen eine Matrikel zn führen: die Anmeldung zn dieser ist alljährlich zu erneuern und ist zur Vermeidung des Verlustes der Reichsangehörigkeit von großer Be deutung. Jeder Konsul ist zur Ausstellung von Pässen be rechtigt, hat Zustellungen vorznnehmen und Urkunden zu beglaubigen: in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit hat er Notariatsrechte für die Ausnahme von Urkunden über Rechtsgeschäfte, namentlich auch von Scbisssver- klarungen (d. h. eidesstaatlichen Vernehmungen bei Schiffs unfällen) und Ausmachungen der Tispache ld. h. Berech nung und Verteilung des Schadens in Fällen der soge nannten großen Havarie). Dem Konsul obliegt die Für sorge für den Nachlaß verstorbener Neichsangehöriger (durch Siegelung, Inventarisierung nsw.): bei Rechtsstreitigkeiten darf er ans einruf ' er Parteien seine Vermittelung durch Vergleich oder Schiedsspruch nicht versagen: er hat hilfs bedürftigen Reichsangehörigeu die erforderlichen Mittel zur Milderung augenblicklicher Not oder zur Rückreise in die Heimat z» gewähren. Im Falle besonderer Ermächtigung ist er auch zur Vornahme der Gesclxifte eines Personen - standesbeamten. das heißt zur Beurkundung von Heiraten, Geburten und Stei befallen berufe». Seinen besonderen Schutz hat er der Kriegsmarine angedeiben zu lassen, deren Beistand er auch seinerseits zum Schutze der Tienslinteressen in Anspruch nehme» darf: auch bezüglich der Handelsmarine sind ihm .zahlreiche Geschälte übertragen, insbesondere hat er Polizeigewalt über dieselbe zn üben und bei Streitigkeiten zwischen Schisser und Mannsckxisten zu entscheiden. In den nichtchristlichen Ländern, Ivo es durch Herkommen oder Staatsverträge gestattet ist (z. B. in der Türkei, in Persien, in Marokko, in Ebina, seit aber nicht mehr in Japan), üben die Konsule» die volle Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen über die in ihrem Bezirke wohnenden oder sich aufhaltenden Landes- und Schutzgenossen aus. Bei ge mischten Prozessen zwischen solchen und einem Inländer, ebenso bei Verbreche» gegen Inländer entscheiden die in- ländischen Gerichte im Beisein des Konsuls: ohne dessen Zu ziehung dürfen die inländischen Beamten auch das .Haus eines Schutzbefohlenen zum Zwecke einer Durchsuchung nicht betreten. Bei Streitigkeiten zwischen Angehörigen ver schiedener fremder Nationen pflegt durch kombiniertes Ein greifen der beteiligten Konsule geholfen zu werden. Werden die Konsule diesen Aufgaben gerecht? Das ist nun eine sehr heikle Frage, die auch die verschiedenste Be antwortung findet-, die einen bejahen sie ohne weiteres, die anderen sagen: neinl Der Kausmannsstand schließt sich gern der letzteren Gruppe an, denn er erwartet von den Kon- ^ sulen auch Erteilung von Auskünften in gesck)äftlichen An gelegenheiten. Es gibt zwar keine allgemeine Bestimmung darüber, in welchen einzelnen Füllen der Konsul zur Aus kunfterteilung verpflichtet ist; als Regel kann aber gelten, daß der Konsul jedem Deutschen, mag er in seinem Bezirke anwesend sein oder sich von außerhalb an ihn wenden, die erbetene Aufklärung über Handels- und Schisfahrtsange legenheiten geben muß. Zinn Beispiel über Platzusancen, über die zollamtliche Behandlung ein- und ausgehender Waren, über die Maßregeln, die dem Gläubiger gegenüber einem säumigen Schuldner in seinem Bezirke zur Ver fügung stehen, über die Handelsbeziehungen seines Bezirkes im allgemeinen, sowie darüber, ob die Anknüpfung von Ge- sckxiftsverbindnngen bestimmter Art angängig und ratsam sei — über alle diese und ähnliche Verhältnisse wird eine Auskunft füglich nicht verweigert werden können. Dagegen ist dem Konsul nicht zuzumuten, daß er etwa bezüglich d s Zustandekommens einzelner Gesclxifte oder der Hei-stellun; spezieller Verbindungen mit Firmen seines Bezirkes den Vermittler spiele oder als Bevollmächtigter privatliche An- gelegenheiten vor den Gerichten seiner Residenz betreibe. Wir meinen nun, daß die Klagen der Gesckxiftswelt zu einem erheblichen Teile bereckckigt sind, daß sie aber nicht die Personen, nicht die betressenden Konsuln selbst treffen, son dern das System. Einmal erfolgt die Auswahl der Be- rnfskonsnln nach höchst anfechtbaren Grundsätzen: man nimmt nur Juristen hierzu. Gewiß sind juristische Kennt nisse erforderlich: aber für die Generalkonsuln in den großen europäischen Hauptstädten sollte der erste Konsul stets ein gewiegter Kaufmann sein, der zweite Konsul mag dann Jurist sein. Mehr kansmännischer Geist ist für unsere Kon sulate unentbehrlich, wenn sie ihre Ausgabe allesamt erfüllen wollen. Tann aber wird man auch danach trachten müssen, einen solchen Konsul von den eigentlichen Amtsgesckxisten mehr zu entlasten: heute muß dieser fast nur den Schreiber für alle möglichen Angelegenheiten machen. Tie Führung der Matrikel, die militärischen Angelegenheiten der Deut schen seines Bezirkes nsw. nehmen seine Zeit über Gebühr in Anspruch: aber eine solche Arbeit muß durch untergeord nete Organe erfüllt werden. Ter Konsul muß frei werden, um die wirtschasklichen Verhältnisse seines Bezirkes zu studieren und so für Handel und Verkehr anregend zu wir ken, dann werden auch die Klagen verstummen und wir cr- lmlteu ein erstklassiges Beamtenkorps in den Konsulaten. Au die christlich-nationale Arbeiterschaft Deutschlands richten 1. der Verband der k atholi s ch e n A rbeiter - v e r eine W e st d e n t s ch l a n d s <I. A. T r. A. Pieper- M.-Gladbach), 2. der Verband der katholischen Ar beiter v e r eineSüdd e ntscbland s (I. A. E. Wal-' terbach München), ?>. der G e s a m t v e r b a n d der e v a n g e l i s ch e n A rbeite r v e r e i n e (Namens des selben Liz. Weber-M.-Gladbach) und l. der Gesamt verband d e r ch r i st l i ch e n G e w e r t s chast e n Deutschlands (Schisser, Behrens, Köster, Wiebe'', Schmidt, Knrtscheid, Melcher, Giesberts, Stegerwald) fol genden Aufruf: Tie Zeiten sind vorbei, Ivo nkaii achselzuckend und kopf schüttelnd über die Bestrebungen der chrisllich-nationakei! Arbeiterschaft, außerhalb der Sozialdemokratie sich eine Slaudesbelveginig zu schas/en, hinwegging. Einem von tausenden deutscher Arbeiter innerlich empsuudenen Bedürf nis einerseits, der unaufhaltsam voranschreiteuden Durch dringung der deutschen Arbeiterbewegung mit antireligiösen und antinationalen Gedanken andererseits entsprechend, mußten naturgemäß die Bestrebungen der cbrinlicb national denkenden Arbeiter von steigendem Erfolg begleit ! sein. Heute sehen Nur eine nach innen und außen geträsügte christlich-nationale Arbeiterbewegung in Wirksamkeit, spü ren den Geist dieser standesbewußlen, aber auch von sozialem Zusammengehörigkeitsgesühl getragenen Bewegung in den sozialwirtscliastlicben Kämpfen der Gegenuarl. Tie christlich nationale Arbeiterbewegung Null als K n l t u r b e w e g u n g betrachtet und gewertet sein. Sie hat ei» Recht daraus', wird doch von ihren Bestrebungen der g a n z e M e » s ch , in all seinen geistigen, sozialen und wirt schaftlichen Beziehungen in seinem religiösen Denken sowohl wie in seinem sittlichen Streben als Glied der Gesellsclx'ist. ersaßt. Indem sie au Staat und Gesellschaft die Forderung erhebt, de» arbeitenden Stand in seinem Ringen nach besse re» Daseiiisbedingiingen zu unterstützen, ihn im staats bürgerlichen Leben alten anderen Ständen gleich zu ackn n. arbeitet sie gleichzeitig daraus hin, im Arbeiterstande selbst die g e i st i g - s i t t l i ch e n V o r a u s s e tz u n g e n .,nr Anieilualune an den Kulturgütern unserer Zeit zu erfüllen. TaS ist ihre K u l t u r m i s s i o n. Zur Erfüllung dieser gewaltig ausgedehnten knllnr- erzieherischen und -resormerischen Ausgabe hat sich eine A r- h e i t s t e i l u n g unter verschiedenen Organisationen als unumgänglich nötig erwiesen. Tie Vertiefung des religiösen Gedankens und sittlichen Wertes eines Arbeiters, die all gemein soziale und speziell sozialpolitische Schuliing , wie überhaupt die h a r in o n i s ch e A u s - bildun g der Geistes- und Gemütskräste der Arbeiter er heischen die Sammlung und die Arbeit in besonderen Or- ganisationen — den konfessionellen (katholischen und evangelischen Arbeiterverein e n. Andererseits ist das speziell l> e r n f s w i r t s cha s t l i ch e Jnteressen- Inserate wi-rdc» die 0 aM'ntt. PolchcM od deren Raum mit ll» 4. Nellniiie» mit I»t> 4 die »eile berechn, b. Wiederd. dedeul. Rabatt. Buchdruckcrei, Redaktion und tttclchastsstelle: Tresde», Pillnitzcr Strafe 1t. — Fernsprecher Rr. 1RIU. gebiet der Arbeiter so eigenartig und in seinen Beziehungen so ausgedehnt, daß zu dessen wirksamer Wahrnehmung eine möglichst umfassende und starke beruflich geglie derte G e w e r k s cha f t s o r g a u i s a t i o u unbedingt von nöten ist. TaS geschichtliche Werden und die Entwicke lung der deutschen Gewerksckxistsbewegung hat der christlich nationalen ArbeitersckxN't die Sammlung in besonderen Organisationen, den christli ch e n G e w e r k schäfte n. nahe gelegt. Nur von ihnen kann hier die Rede sein. Ko n - f e s s i o n e l l e A r b e i t e r v e r e i u e und christliche Gewerkschaften sind somit zur Erreichung der Ziele, die sich die christlich nationale Arbeitersckxüt gesteckt hat, unentbehrlich. Sie sind zwei Armen zn vergleichen, die der christlickx: Arbeiter zur Hebung seiner Standeslage gleicherweise gebrauchen muß. Nun besteht die Tatsache, daß, wie die Mitgliederver hältnisse der konfessionellen Arbeitervereine und der christ lichen (hewerksckxisten answeisen, ein großer Teil der christ lich-nationalen Arbeitersckxist Deutschlands sich der Notnxm- digkeit beider Standesorganisationen bis heute nicht be wußt geworden ist, Tausende gehören den christlichen Be- russverbänden an und entziehen sich der Kmltnrarbeit in den konfessionellen Arbeitervereinen und umgekehrt stehen Tau sende in konfessionellen Arbeitervereinen organisierte Arbei ter noch außerhalb ihrer christlichen Berufsverbände. Die ser Zustand muß in steigendem Maße und zwar ans beiden Seiten als mißlich, als Schwächung derStoßkraft der Bewegung angesehen werden. Ihm abzuhelfen haben sich die Unterzeichneten Verbände der konfessionellen Arbeitervereine beider Konsessionen und der christlichen Ge- werksclxiften zu einem gemeinsamen Vorgehen geeinigt. Sir wenden sich im vorliegenden Ausruf an die christlich nationale Arbeitersckxüt ihres Verbreitungsgebietes, sie wollen dieselbe, fußend ans die hier gegebene Begründung, unter Hinweis auf das gewaltige Anwachsen der sozialdemo kratischen Bewegung und der die Arbeiterbewegung, die soziale Resormarbeit wie das Vollswobl sckxidigenden Ten denzen der heutigen Sozialdemokratie anssordern: Mitglieder der ch r i st l i ch e n G e w e r k s ch a f- t e n , tretet ein in die konfessionellen A r - beiterve r e i n e e u r e r K onfession! Mitglieder de r k o n fessionell e n Arbei tervereine, tretet den christlichen Gewerk schafte n b e i! E h r i st l i ch - u a t i o n a l e A r b e iter! Durch die Zugehörigkeit zu den beiden Organisationen verbrüdert euer k u l t u rell e s Streben, im eigenen, wie im Interesse des Standes und der nationalen Wohlfahrt! Politische Rnirdschan. Dresden, den 1>. Oktober 1908. Wie der „Allgem. Korr." aus Berlin berichtet wird, wurde gleichzeitig mit der Abseuduug der Tcpcschc des Kni- srrc- n» dri, Fürsten Philipp Hohenlohe auch ihre Veröffent lichung augeordnet, da es dem Kaiser darum zu tun war. zu zeigen, daß die Enthüllungen des Fürsten Eblodwig Hohenlohe »übt nur nicht mit seinem Einverständnisse er folgt sind, sondern seine Iiöchüe Mißbilligung hervorgerufen babeu. Der Kaiser bat eS mit Rücksicht aus die gegen wärtige Lage in Rußland doppelt unangenehm empfunden, daß die Enthüllungen gerade jetzt erfolgt sind, da es leicht den Anschein erwecken könnte, als ob es ihm darum zu tun gewesen sei, der Welt durch die Tatsache» zu beweisen, daß seine Anschauungen bezüglich des Dreibundes und der politi schen Haltung Deutschlands gegenüber Rußland richtiger und zweckeulsvrc'chender waren als jene Bismarcks. -- Die „Deutsche TageSzeitg." sucht die Veröffentlichung der Mb- moireu des Fürsten Hobeulobe durch den Prinzen Alerauder damit zu erklären, daß dieser, auch wenn er im Reichstage aus der rechten Seile des Hauses gesessen habe, doch sehr oft bei der Abstimmung mit den linke» Parteien gegangen sei, was aus eine starke oppositionelle Ader schließen lasse. Ein agrarischer Redner habe ilmi einmal unter dem Beifall der Rechten und sogar des Zentrums gerate», die Tatsache, daß er innerlich nicht zur rechten Seite des Hanfes gebäre, auch äußerlich dadurch zu belüudeu, daß er sich aus der linken Seile seine» Platz suche. Das Kaisertclcgraiiiin an den Fürsten Hohenlohe ist nunmehr korrigiert worden, es fehle» die Ausdrücke „un-- übersehbare Konsegueuzen" und „schärsster Tadel". ES wäre müßig, zu fragen, ob die Depesche tatsächlich so ge lautet. wie man ibren Inhalt angab, ob man zuerst etwas dazugetan oder später etwas weggelassen habe. Das Tele- gramm war ein in der allerperiöulichllen Form gebalten.'c Privatakt des Kaisers, von dem auf irgendeinem Weg die Oessentlichkeit eine ganz allgemeine Kenntnis erhielt. Erst die nachträgliche Verlautbarung durch das offiziöse Wvlssscha Bureau berechtigt eigentlich dazu, zu dem Vorkommnis Stellung zu nehmen von der immer geltenden publizisti schen Pflicht natürlich abgen ben und da in dieser offiziö sen Verlautbarung von den „ K o n s e g u e n z e u " ebenw wenig wie von dem „schärfsten Tadel die Rede ist, ist jede Diskussion darüber abgesckmitten. Immerhin lautet die De pesche. deren Worte hier folgen, ernst genug: „Ich lese so eben mit Erstaunen und Entrüstung die Veröffentlichung der intimsten Privatgespräche zwischen deinem Vater und mir, den Abgang des Fürsten Bismarck betressend. Wie konnte es zugehen, daß dergleichen Material der Oessentlich keit übergeben werden konnte, ohne zuvor meine Erlaubnis einzuholen Ich muß dieses Vorgehen als im höchsten Grade
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