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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1864
- Erscheinungsdatum
- 1864-03-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186403179
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18640317
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18640317
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1864
- Monat1864-03
- Tag1864-03-17
- Monat1864-03
- Jahr1864
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.03.1864
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132t rcht- rauf rllen nen- nwe- rück- mal- die veise mig- >nal- ieller cr es llcher legen >urde hält- ;rsol- oder nzel- I der rben, üori- Säch- t zu bung lenen l als Aus- iime- ntei- selbst daß leiche tei- g in wenn nden diese . daß l als Md- mgS- . des ?oritz gung neten rigen : den :sigen ermg Miä > auf nung l der Gewählte Mitglied de- deutschen NationalvereinS sei und an der i und Tüchtigkeit den Interessen unserer Stadtgemeinde sechs Jahre Thatigkeit diese- Verein- bis in die neueste Zeit in hervortretender I hindurch zu widmen. Er hat sein Amt diese Zeit hindurch mit Veise sich betheiligt habe. I achtenswerther Pflicht- und Gesetzestreue geführt; er hat das bei Damit droht unserem Gemeinwesen abermals die Gefahr, eine seiner ersten Wahl in ihn gesetzte Vertrauen seiner Mitbürger in so tüchtige Kraft seiner Verwaltung verloren gehen zu sehen und es vollständiger Weise gerechtfertigt, daß sie ihn fast einstimmig wieder- erweitert sich abermals der bereits nicht mehr kleine Kreis geach- erwählten und es tief und aufrichtig beklagen würden, wenn er der teter und intelligenter Männer, welchen wegen ihrer Mitgliedschaft Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten fiir die Zukunft verloren im Nationalverein der Eintritt in das Rathscollegium versagt wird.! gehen sollte. Und doch können wir nicht von der Ueberzeugung lassen. daß In demselben sechsjährigen Zeiträume hat aber auch der Sladt- die Mitgliedschaft in diesem Vereine, über welche wir als Wähler «Ih B-ring obwohl Mitglied des Nationalvereins, in der vom nicht zu cognvsciren haben, von der uns bei der Wahl möglicher- Königlichen Ministerium besonders betonten E,gensck»aft eines obrig- «eise selbst die Kenntniß abgeht, an st» kein Hinderniß abgebe, keitlichen, mit Auftrag der Staatsgewalt versehenen Bkauilen fungirt. daß der Gewählte die Interessen unserer Stadtgemeinde eid- und Es ist uns nicht bekannt geworden, daß derselbe be, Ausübung pflichtgemäß wahrnehme, daß er sein Amt als Mitglied einer vbrig- dieser Function sich in irgend einem Puncte des Vertrauens ni»t keitlichen Behörde mit gleicher Pflicht- und Eideslreue verwalte, würdig gezeigt haben sollte, welches die Staatsreg,erung in ihre Wir haben uns wiederholt, zuletzt noch, als wir in gleichem Falle Organe zu setzen hat. Wir gestatten uns ,n dieser Hinsicht aus mittels Recurse« vom 23. Februar d. I. das königl. Ministerium das eigene Zeugmß des Königlichen Ministeriums Bezug M nehmen, um Aufrechthaltung der Wahl des Adv. Rose zum besoldeten überzeugt an die über ,eden Zweifel erhabene Gerechtigkeit Desselben Stadtrath angingen, bemüht, diese unsere Ueberzeugung zu be-1 nicht umsonst appellirt zu haben. gründen. Wir haben, wiewohl verblich, darauf hinaewiesen, daß I Endlich ist Stadtrath Bering ganz neuerdings mit fast an die Tendenz des Nationalvereins Wider die Gesetze unseres engeren I Einstimmigkeit grunzender Stimmenmehrheit als Vertreter des Vaterlandes nicht verstoße, daß dieser Verein in Sachsen nicht ver-1 Handelsstandes zum Mitglied der zweiten Kammer unseres Vater boten sei, daß die Mitgliedschaft in demselben keiner Bestimmung I landes berufen worden. Er ist in dieselbe eingetreten, er hat den unserer Versassungsurkunde, keiner Bestimmung unserer Städte» I vorgeschriebenen Eid: „die Staatsversaffung treu zu bewahren, das ordnung zuwiderlaufe, daß also kein irgend erkennbarer Grund I unzertrennliche Wohl des Königs und Vaterlandes nach bestem vorhanden sei, welcher einen ehrenhaften, patriotischen und gesetzeS-1 Wissen und Gewissen zu beobachten", geleistet. Soll ein solcher treuen Mann abhalten könnte, jenem Verein anzugehören. I Mann, welcher das ganze Volk zu vertreten für fähig erachtet wor- ES ist uns nicht vergönnt gewesen, auf unsere Vorstellungen den und berufen ist. ein ihm durch das Vertrauen seiner Mitbür- auch nur eine der nicht bestätigten Stadtrathswahlen aufrecht er- ger übertragenes bloßes Communalamt ferner zu verwalten unfähig halte» zu sehen, und wohl möchten wir uns selbst die Frage stellen, sem. nachdem er dasselbe schon sechs Jahre hindurch geführt hat? ob es nicht angemessener und zweckmäßiger sei, die mehrfachen! Nachdem aber Stadtrath Bering jenen Eid geleistet, läßt sich gleichlautenden Entscheidungen der Regierungsbehörden als unab-1 unseres Erachtens doch nicht annehmen, daß er, obgleich Mitglied änderlichePräjudicien anzusehen und uns demgemäß beider aber-1des NationalvereinS, sich Schritten oder Bestrebungen anschließen maligen Verwerfung unserer Wahl zu bescheiden. »könnte, welche gegen das unzertrennliche Wohl des Königs und Dessen ungeachtet wenden wir uns mittels gegenwärtigen Re- Vaterlandes laufen Denn ein ehrenhafter und überzeugungstreuer curseS von Neuem an das Königliche Ministerium des Innern Mann wird einen solchen Eid nicht ablegen, wenn er nicht bis m mit der ehrerbietigen Bitte, die letzte Falte seines Herzens die Gewißheit m sich fühlte, dem- die eingangs erwähnte Verordnung der Königlichen Kreis-1 ^ können. Der Vorstand des Königlichen direction allhier wieder aufheben und die Wiederwahl des I Ministeriums hat sich oft genug als farmen Freund Stadtratbs Berina beMiaen ru wollen governments der Gemeinden bekannt, als daß wir, die Mitbürger isravtrarys ^ des Gewählten, solchen Bekenntnissen gegenüber nicht offen das Es lecket uns bei diesem ergebenen Gesuche nicht allem die! Recht, über das wirkliche Vorhandensein jener Garantien: Mannespflicht, unter Benutzung der dem Staatsbürger gewahr-! mit Sicherheit urtheilen zu können, für uns selbst in Anspruch leisteten Rechte kernen Schritt zu unterlaßen, durch den die Auf-s «»^n sollten ^ " « ' ' ' ' " ^ übten Actes zu ermöglichen ist; es leitet uns vor Allem die mück-1 ^ Aht m sicht auf das Wohl unserer Stadtgemeinde und die Hoffnung, daß I ^.^^and. Deutschlands Fürsten und unter ihnen Se. Maj. unser der gegenwärtige, im Gegensatz zu den früheren wesentlich andershaben m freiem Entschlüße sich vereinigt, um dem auch von gestaltete Fall auch auf eme andere, günstigere Beurtheilung Sei-1 königlichen Ministeriums nicht ungegrünbeien Anspruch A^ung gNs^^r^e wndes^m As^hnem ^D-s Pr^ Das Königliche Ministerium des Innern hat in Seiner Ver-1?.^?^n — ^n anderes FeW, als das, welches unsere Für^ ordnung vom 26. März d. I., durch welche es unseren Recurs I ^ begeben haben das der gesetzlichen Reform. Angesichts dieser gegen die Nicktbestätigung der Rose'schen Wahl verwarf. Seine An-^^ ^L^n^ 7 Ä! stä^n EhreL/Ä E d-sL dnc/au/zGK L Eg- ^^S-Ln^E ÄnL V' ö-gne. M. MN 'zu° ^ h'ch/n. S Artikel der Wochenschrift de- NationalvereinS wohl anzuzweifeln I ^ L sei.. wie, denn überhaupt den Gesetzen über das Vereins- und > ^ ^-derhatt-n NichtbZstätigünge "Ksig-i Lwmhstvahlen 'selbst bei Männern, welche dem Nationalverein fern stehen, die Lust, ihre Zeit und Kräfte dem Dienste der Gemeinde zu widmen, ver- ^ i rlngert, ja zu Ablehnungen solcher Wahlen geführt haben, so wird Waren wir berufen un? es nicht sind das Oro-I Königliche Ministerium es von unserem Standpuncte aus ge- gramm oder die Tendenzen des Nattonalverems zu vertreten, so! ^iß nicht ungerechtfertigt finden, wenn wir der Erwägung Desselben ^ gestatten, darauf aufmerksam zu machen, daß i^^^m geben, ob nicht die Rücksicht auf die, auch für den Staat Verem' weil er m Sachsen zu den verbotenen nicht I beachtenSwerthen Interessen unserer Stadt ein Abgehen von den , den Landesgesetzen und der LandeSverfaßung mcht entgegen-1 aufrecht erhaltenen Entschlüßen zulässig erscheinen laßen stehen könne, daß das Gesetz nicht eme mehr oder weniger „ge-! iygte. Denn es wird — wie wir bereits in unserer, die Rosesche wlßenhafte Beobachtung, sondern seme., Beobachtung überhaupt I igz^hl betreffenden Recursschrift uns anzuführen erlaubten — m fordere, und daß die anerkannte Pflichttreue der competenten Be-1 Thal immer schwieriger, für die Besetzung der hiesigen Stadt- rathsstellen Männer zu finden, denen diejenige Intelligenz, Auf setze mr Geltung zu bringen, wenn tatsächliche Verstöße gegen» Opferungsfähigkeit und Geschäftstüchtigkeit beiwohnt, welche wir für jene Gesetze begangen worden waren. leine so umfassende Verwaltung, wie die unserer Stadt, als Er- Nun ist aber, und hiermit treten wir auf das Feld der Ver-! forderniß beanspruchen müssen. Solche Männer können wir in theidiaung unserer communalen Interessen zurück — in den oben l der Regel nur in den Reihen derer finden, welche auch für die angeführten Aeußerungen des Königlichen Ministeriums nicht gesagt, l Interessen des Vaterlandes ein offenes Herz haben; freilich müssen daß Einer der von uns zu Stadträthen Gewählten, daß nament-I wir dann bei jeder Wahl besorgen, auf ein Mitglied des National- lich auch Stadtrath Bering sich an irgend einer etwaigen Aus-! Vereins zu stoßen. schreituna in den Versammlungen oder in der Wochenschrift de-1 Und so sehen wir mit Hoffnung der Entscheidung des König- Nalionoüverems betheiligt habe. Die Thatsache feiner Mitglied-1 lichen Ministeriums entgegen, überzeugt, daß Hochdaffelbe m schaft ist darnach der einzige Grund der Nichtbestätigung. ! Seinem Bestreben, die Interessen des Landes nach jeder Richtung Diese Mitgliedschaft hat aber den Stadtrath Bering nicht ge-s hin zu fördern, bei Seiner Enffchließung^über unser Gesuch das sicher hindert seinen erprobten Gemeinstnn, seine anerkannte Intelligenz nicht geringe Gewicht mit in die Waagschale stellen werde,
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