852 ertheilt die Kammer dem Finanzgesetze für die Jahre 1867, 1868 und 1869 mit den beantragten Abänderungen ihre verfassungsmäßige Zu stimmung? einstimmig mit „Ja." Derselbe Herr Referent las hierauf die 715. Ständische Schrift auf das Allerhöchste Decret über die Budgetvorlage 18^ und das Finanzgesetz auf die Jahre 1867 bis 1869 vor. Vom Vorlesen der Beilagen beschloß die Kammer abzusehen und genehmigte die Ständische Schrift nebst Beilagen einstimmig nach Form und Inhalt. Hierauf betrat Herr Abgeordneter Sachße als Referent die Rednerbühne und trug als dritten Gegenstand der Tagesordnung den 716. Bericht der ersten Deputation über die Differenzen in den Beschlüssen beider Kammern hinsichtlich des Entwurfs eines Gesetzes, einige Abänderungen der Verfassungsurkunde vom 4. Sep tember 1831 betreffend, und L. des Entwurfs eines Gesetzes, die Wahlen sür den Landtag betreffend, vor, indem er nach und nach die einzelnen Berichtstheile vorlas. Die Kammer trat bei sämmtlichcn 27 Differenzpunkten den Vorschlägen der Deputation, beziehentlich der Deputationsmajorität bei, und zwar wurde bezüglich der Differenzpunkte 1, 2, 3, 9, 12, 13, 14, 22, 24 und 26 ohne Debatte und einstimmig den abweichenden Beschlüssen der ersten Kammer zugestimmt und dieselben an genommen. Nach dem Vortrage des vierten Disferenzpunktes entspann sich eine Debatte, an welcher die Herren Abgeordneten von Criegern, Uhlemann, Riedel, von Schön berg, Baumann, Referent und Secretär Schenk Theil nahmen und nach deren Schluffe sowohl die Minorität als die Majorität auf das Schlußwort verzichteten. Bei der Abstimmung genehmigte die Kammer bezüglich des 4. Differenzpunktes gegen 4 Stimmen: bei dem früher gefaßten Beschlusse stehen zu bleiben, und ebenso den gleichen Beschluß bezüglich des