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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.01.1865
- Erscheinungsdatum
- 1865-01-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186501308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18650130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18650130
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1865
- Monat1865-01
- Tag1865-01-30
- Monat1865-01
- Jahr1865
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.01.1865
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Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 3V. Montag den 30. Januar. 1865. Bekanntmachung, die Caspari'sche Stipendien-Stiftung betreffend. Fräulein Henriette Florentine Caspari, geboren zu Leipzig und am 13. Juli 1864 zu Zwickau verstorben, Hai den WohlthätiakeitSsinn, den sie während ihres Lebens so vielfach bethätigte, auch noch durch eine letziwillige Verfügung vom 24. Juli 1863 bewahrt, indem sie darin die Summe von 2000 Thalern als ein Vermächtniß zu dem Zwecke auSgesetzi hat, daß jeder Zeit die Zinsen „einem, der Theologie, Philologie, Pädagogik oder Medicin auf der Universität Leipzig oder auf einem Seminar sich widmenden unbescholtenen Jünglinge" als ein Stipendium gewährt werden. Dabei hat sie die Administration dieser Stipendien- Stiftung dem Unterzeichneten Rathe der Stadt Leipzig übertragen, bezüglich der Collatur aber bestimmt, daß diese zwischen den beiden Unterzeichneten Stadträthen abzuwechseln habe, und im Uebrigen angeordnet, daß das Stipendium zunächst ihren, der Stifterin, Ver wandten von väterlicher oder mütterlicher Seite, dann jedoch, wenn ein solcher Verwandter sich nicht melden würde, anderengeeigneten Jünglingen verliehen werde. Gern haben wir. die Unterzeichneten Näthe der Städte Leipzig und Zwickau, den Wünschen der Stifterin gemäß die Administration und beziehendlich die Collatur übernommen und bringen, nachdem das StiftungS-Capital in der bestimmten Maaße von der Universal- erbin der Stifterin ausgezahlt worden, die Errichtung der CaSpari'fchen Stipendien - Stiftung hiermit auch zur öffentlichen Kenntniß, indem wir noch bemerken, daß die Aeltern der Stifterin der im Jahre 1813 zu Leipzig verstorbene Kaufmann Traugott Immanuel CaSpari und dessen im Jahre 1814 verstorbene Ehegattin, Henriette Friederike geb. Schilbach aus Mylau, gewesen sind. . Zugleich fordert der Unterzeichnete Rath der 'Stadt Leipzig diejenigen, welche als Verwandte der Stifterin das Caspari'sche Stipendmm auf die nächsten 3 Jahre verliehen zu haben wünschen und sonst nach den Stiftungsbedingungen berücksichtigt werden können, auf, sich bei ihm spätestens den 1. Juni diese- Jahres unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse, insbesondere auch unter Nachweisung ihrer Verwandtschaft mtt der Stifterin, zu melden. Würden bis zu dem bezeichneten Termine Verwandte der Stifterin, denen nach den StistungSbedingungen das Stipendium zu verleihen ist, sich nicht melden, so würde über dasselbe für die nächsten 3 Jahre anderweit stiftung-gemäß verfügt werden. Leipzig uud Zwickau, den 20. Januar 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. Der Rath der Stadt AwlSarr. vr. Koch. Streit. Bekanntmachung. Da- alte RathSfreifchrrlgebäude in der Schulgaffe soll auf den Abbruch an den Meistbietenden versteigert werden. Den BersteigerungStermiu Wen wir auf Dienstag den 7. Februar d. I. anberaumt und fordern Kauflustige auf, an diesem Tage Vormittags II Uhr an RathSstelle zu erscheinen und ihre Gebote zu eröffnen. Die Auswahl unter den Bietern und jede sonstige Entschließung bleibt Vorbehalten. Die BersteigerungSbedingungen liegen im Rathsbauamte zur Einsichtnahme aus, wo man sich auch wegen Besichtigung de- Gebäudes zu melden hat. — Leipzig, am 23. Januar 1865. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Am 1. Februar diese- Jahre- tritt in dem Hau Bekanntmachung. ause Nr. 2 der Nürnberger Straße Hierselbst fernerweit eine Mal - Postexpedition (Nr. 4) in Wirksamkeit. Bei dieser Filial - Postexpedition erfolgt ebenso, wie bei den bereits im hiesigen Orte bestehenden gleichen Poststellen die Auuahme von Postsendungen jeder Art, so wie von ZeitungS-AbonnementS ; die Auszahlung von BaareinzahlungS-Beträgen; der Derrauf von Francomarken und FrancoeouvertS: die Ausgabe der an die Bewohner de- ihr zugewiesenen Bezirks hiesiger Stadt eingegangenen Packerei- und Werth sendungen, soweit die letzteren nicht durch die Briefträger selbst zu bestellen sind. Um die Adressaten der vorgedachten, von ihnen abzuholenden Sendungen davon in Kenntniß zu setzen, daß die Abholung nicht mehr im hiesigen Posthause, sondern bei der Poftexpedition Nr. 4 stattzufinden habe, werden an die zu diesen Sendungen ehörigen Adreßbriefe und bez. Auslieferungsscheine rosafarbene Zettel befestigt sein, welche die Aufschrift tragen: „Abzuholen ' " «ditiou Nr. 4 Nürnberger Straße Nr. 2." ^zig, den 27. Januar 1865. Königliche Ober-Post-Direetto«. von Zahn. Zweifel nicht aufsteigen, zumal er bei flüchtiger Durchsicht seiner Effecten au- dem Kleiderschranke einen schwarzen Tuchrock und ein Paar graumelirte Beinkleider im Werthe von zusammen 7 Thlr. 15 Ngr., sowie einen schwarzen Frack und noch ein Paar Bein kleider aus der Schlafstube vermißte und außerdem wahrgenommen, daß gleichzeitig au- dem verschlossen gewesenen Gecretair ein gol dene- Medaillon, 2 goldene Ringe und einige Theile von zerbro chenen Ringen, einer Busennadel re. im Gesammtwerthe von 13 Thlr. 10 Ngr., sowie endlich auch zwei Schlüssel abhanden ge kommen " - ^ . sott die sprechen. VessruMche Gerichtssitzung. Leipzig. 28. Januar. Am Nachmittage de- 17. November v. I. fand ein in der dritten Etage de- auf dem Grimma'schen Steinvege belegenen Hause- zum „Rheinischen Hofe" wohnhafter Lehrer au einer hiesigen Bürgerschule zu seinem nicht geringen Er staunen die in seine Wohnung führende Vorsaalthür, welche er bei seinem Weggänge am Morgen fest verschlossen, offen und bei seinem Eintritt m dieselbe sämmtliche Thüren geöffnet, auch in der Wohn- uud Schlafstuoe alle Sachen durchwühlt und umhergeworfeu. Darüber, daß eine unberechtigte Person seine mehrsmndige Ab- weseuheit von Hause Stehlen- Halber benutzt ^abe^ konnte ihm, nachdem er sich von der ersten ung erholt, em gegründeter
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