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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.12.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-12-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186912171
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18691217
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18691217
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-12
- Tag1869-12-17
- Monat1869-12
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.12.1869
- Autor
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In die Stammrollen sind einzutragen: 1) Militairpflichtige, welche in Leipzig geboren sind; 2) Militairpflichtige, welche, ohne in Leipzig geboren zu sein, daselbst ihren ordentlichen, bleibenden Aufenthalt haben; 3) Militairpflichtige, welche, ohne in Leipzig geboren zu sein und ohne ihren ordentlichen, bleibenden Aufenthalt daselbst zu haben, als Studenten, Gymnasiasten oder Zöglinge anderer Lehranstalten, als Dienstboten, Haus- und Wirthschafts- beamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder als andere in ähnlichem Verhältniß stehende Personen, sich nur vorübergehend am hiesigen Orte aufhalten. Dergleichen Militairpflichtige haben sich im betreffenden Gestellungsjahre, soweit sie in Leipzig anwesend sind, in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar bei der mit Führung der Stammrolle beauftragten Behörde zum Behuf der Eintragung in dieselbe unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine oder Taufzeugnisse persönlich anzumelden. Sind solche Militairpflichtige während der Anmeldungsfrist überhaupt nicht in Leipzig anwesend, oder nur zeitweilig abwesend, so hat die Anmeldung in der nämlichen Zeit zu gedachtem Zwecke durch deren Aeltern, Vormünder, Dienstherren, Principale, Lehr herren oder Arbeitgeber zu erfolgen. Die Unterlassung der vorgeschriebenen Anmeldung wird mit Geldstrafe bis zu 10 Thalern, im Falle des Unvermögens mit ent sprechender Gefängnißstrafe bestraft. Auch können Militairpflichtige, welche die Anmeldung verabsäumen, nach Befinden unter Verlust der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen und unter Verlust des aus etwaigen Reclamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste, vorzugsweise zu demselben herange^ogen werden. Wir fordern demgemäß unter Androhung der vorerwähnten Strafen und unter Hinweis auf die außerdem eintretenden Nach theile alle obenerwähnten Militairpflichtigen, soweit sie im Jahre 1850 geboren sind , beziehentlich im Falle der Abwesenheit, deren Ackern, Vormünder, Dienstherren, Prinzipale, Lehrherren oder Arbeitgeber hiermit auf: in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar künftigen Jahres auf hiesigem Rathhause, im Ouartieramt, eine Treppe hoch, in den Stunden von Vormittags 0 bis 12 Uhr und Nachmittags 2 bis 6 Uhr unter Vorzeigung der Geburtsscheine oder Taufzeugnisse die vorgeschriebene Anmeldung zu bewirken. Sollten Personen aus früheren Geburtsjahren, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, sich hier aufhalten, so haben auch diese, sowie die bei voriger Musterung Zurückgestellten, in der nämlichen Weise sich anzumelden. Gleichzeitig bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß diejenigen Militairpflichtigen, welche im Laufe des Jahres, in dem sie zur Aufnahme in die Stammrolle sich anzumelden haben, ihren Wohnort oder Aufenthaltsort in einen andern Musterungsbezirk ver legen, dies sowohl der betreffenden Behörde des Orts, welchen sie verlassen, als der Behörde ihres neuen Wohn- oder Aufenthalts ortes behufs Berichtigung der Stammrolle ohne Verzug spätestens innerhalb drei Tagen bei Vermeidung der obenerwähnten Strafen und sonstigen Nachtheile anzuzeigen verbunden sind. Leipzig, den 15. December 1869. Der Rath -er Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. " "" Bekanntmachung. Die Entschädigung für die m den Monaten November und December d. I. allhier einquartiert gewesenen K. S. Cavallerie- Abtheilungen kann in den nächsten zwei Tagen bei unserm Quartieramte, Rathhaus 1. Etage, erhoben werden. Der den Quartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahme berechtigt. Leipzig, am 16. December 1869. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Lamprecht. Die für heute anberaumte Sitzung der Herren Stadtverordneten findet nicht statt. Leipzig, den 17. December 1869. Anschütz, Vorsteher. Bekanntmachung, die Personalberichte der Vormünder betreffend. Die bei dem Unterzeichneten Gerichtsamte in Pflicht stehenden Vormünder werden hiermit aufgefordert, den Jahresbericht über die geistige und leibliche Pflege, Erziehung, Unterricht, Fortbildung und Beaufsichtigung ihrer Münvel längstens bis znm L. Februar 1868 bei Vermeidung von Strafauflagen anher zu erstatten. Formulare zu solchen Berichten können an Amtsstelle in Empfang genommen werden. Königliches GerichtSamt Leipzig I., am 11. December 1869. Litzkendorf. Landtag. »*» Dresden, 14. December. Nachdem wir bereit- einen kurzen Auszug auS dem Deputationsbericht über das Justiz-Departement hinsichtlich der beantragten Gehalt-- Verbesserungen für die Beamten mitgetheilt haben, tragen wir die übrigen hauptsächlicheren Anträge nach. ES sind folgende: 1) Die Staatsregierung wird ersucht, sobald als möglich auf Verminderung der Rathsstellen rm OberappellationSgericht Bedacht zu nehmen, 2) wegen Aufhebung der Lehnhöfe und Beseitigung deS Lehns- verbandeS dem nächsten Landtage eine Vorlage zu machen, 3) daS Bezirksgericht Eibenstock einzuziehen und die Geschäfte desselben den nachbarlichen Bezirksgerichten zuzutheilen,
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