antwortet, Letzterer dahin, die Regierung sähe in ihrem Entwürfe Den für einen Landwirth an, welcher wirklich Landwirthschaft betreibe. Herr Kammerherr von Metzsch fragt darauf an, ob auch die, welche früher ihr Gut selbst bewirthschaftet, jetzt dasselbe verpachtet haben, für die Landwirthe zu halten seien. Herr Referent antwortet ihm. Nachdem sodann noch Herr Seiler und der Herr Referent zum Schluß gesprochen, wird Absatz 4 unverändert angenommen, gegen eine Stimme. Zu Puukt 5 findet der Vorschlag der Deputation ohne Debatte einstimmige Annahme, ebenso bei Punkt 6. Sodann wird die Abänderung der Eingangsworte des 8 3 in der im Be richte 8ub k. vorgeschlagenen Fassung einstimmig beschlossen. Bei dem im Berichte 8ui) f. erwähnten Absätze des 8 3 wird einstimmig beschlossen, dem jenseitigen Kammerbeschlusse beizutreten und mit der jenseits be schlossenen Abänderung den betreffenden Absatz anzunehmen. Ebenso wird beschlossen, die beiden letzten Absätze des 8 3 unverändert nach der Vorlage, nicht minder, den 8 3 mit den beschlossenen Abänderungen nach der Vorlage anzunehmen. Bei § 4 wird ohne Debatte die im Berichte niedergelegte veränderte Fassung einstimmig genehmigt und der Paragraph in dieser veränderten Fassung ein stimmig angenommen. Bei 8 5 wird keine Debatte beliebt und die Abänderungsvorschläge der De putation einstimmig genehmigt, der 8 5 sodann auch in dieser veränderten Fass ung einstimmig angenommen. Bei 8 6 wird gemäß dem Deputationsvorschlage ohne Debatte die un veränderte Annahme der Regierungsvorlage einstimmig beschlossen. Dasselbe ist bei 8 ? und 8 8 der Fall. Bei 8 9 beschließt man Beitritt zu dem Beschlusse der zweiten Kammer und nimmt den Paragraph in der von der zweiten Kammer beschlossenen Fassung an. Hierauf beschließt man, die Berathung heute abzubrecheu uud morgen fort zusetzen.