Herr Regierungscommissar, Generalstaatsanwalt Dr. Schwarze, Letzterer zur weiteren Charakterisirnng des Standpunkts der Regierung und nament lich Mitteilungen über die Auffassung der außersächsischen Deutschen Gesetz gebungen machend, endlich Herr Staatsminister Abeken, welcher die Beantwortung einiger vom Herrn Referenten an die Staatsregierung gerichteten staatsrechtlichen Fragen, da sie nicht ganz zur Sache gehörten, und ihre Beantwortung ohne Vorbereitung für die Regierung präjndicirlich werden könnte, für den Augenblick ablehnte. Nach hierauf erfolgtem Schluß der Debatte erhielt der Herr Referent das Schlußwort, dem Herr Regierungscommissar Dr. Schwarze entgegnete. Eine Abstimmung brauchte zu Punkt 6. nicht stattzusinden und ging man deshalb nunmehr zu Punkt 0. des Berichts über, nachdem Herr Präsident von Zehmcn das Präsidium wieder übernommen. Eine allgemeine Debatte wurde über diesen Punkt und die Verordnung 8ub s. nicht beliebt, vielmehr angenommen, daß dieselbe mit der Debatte zu Punkt 6. erfolgt sei. Die Kammer genehmigte sodann einstimmig die 88 1 bis 17 der Verordnung sub I. unverändert, sodann die Seite 35 des Berichts auf den erste» beiden Zeilen zu lesende und vorgeschlagene Abänderung und den 8 18 mit dieser Abänderung, ferner die §8 19 bis 41 allenthalben ohne Debatte. Bei 8 42 verwandte sich