und sodann bei namentlicher Abstimmung die ganze Verordnung mit dieser Abänderung einstimmig genehmigt. Bei Abschnitt kV des Berichts wurde rücksichtlich der Verordnung 8ub IV. von einer allgemeinen Debatte abgesehen und sofort zur Specialberathung über gegangen. Dabei wurde der Deputationsvorschlag über die Ueberschrift der Verordnung einstimmig ohne Debatte angenommen. Nachdem hierauf Herr Geheime Hofrath vr. Heinze das Referat übernommen, verwandte sich bei Art. 1 Herr Staatsminister Abeken für Ablehnung des Deputationsantrags und Annahme des Artikels in unver änderter Fassung und bemerkte dabei, daß die Staatsregierung die sämmtlichcn vier Verordnungen, welche den Gegenstand des vorliegenden Allerhöchsten Decrets bilden, dem Reichscanzleramte im Januar vorigen Jahres vorgelegt habe, von letzterem aber bis jetzt irgend ein Bedenken gegen dieselben oder einzelne darin enthaltene Bestimmungen nicht geäußert worden sei. Es sprach darauf Herr Geheime Rath von König für die Deputation, worauf Herr Seiler eine Anfrage an die Staatsregierung richtete, die Haftpflicht der Eltern und Vor münder für Vergehen der Kinder betreffend, welche Seiten des Herrn Staatsminister Abeken dahin beantwortet wurde, daß für die Staatsregieruug bei Gelegenheit der Er lassung der vorliegenden Verordnung keine Veranlassung vorgelegen habe, wegen dieser Haftpflicht Bestimmungen zu treffen. Nachdem dann noch Herr Seiler eine anderweite kurze Bemerkung gemacht, wurde die Debatte geschlossen und erhielt Herr Referent Or. Heinze das Schlußwort.