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Dresdner Nachrichten : 18.11.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-11-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186311182
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18631118
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18631118
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-11
- Tag1863-11-18
- Monat1863-11
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 18.11.1863
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Z UM reiche »or- »S- Lvr- )effins kt. r solcher» gefällige W «r tzWio«. '4 ' «ck i» ttv Epevitiowr ' - - Mavl«sir«»De 1H» kt?k,I ^-,s. ^ - '' ' - . ^ ' , -Wich .. ! r> Uuterhaltunjj W Mitredacheur: Theodor Drobisch. »« »22 Mittwoch, de« 18. Novemin t88S. Herren Winger, Kramer und Walther. Auch Herr Jau« ner, als Kofinkky, spielte mit richtigem Verständniß, doch schemt unS Herr Koberstein in dieser Rolle mehr an seinem Platz, weil das Stimmorgan und die Aussprache Herrn Jau ners der Bildung eines tragischen Ausdrucks nicht günstig sind. — 1- Oeffentliche Gerichtsverhandlung vom 16. Kovember. (Schluß.) — Die Montagssitzung ist maßgebend für dps Urtes. Der Commis Muschkewitz, schon früher vereidet, WM nicht viel. Der Lehrling Gabler, seit Ostern 1861 dort im Geschäft, kann nicht sagen, daß Schubert Maaren für sich entnommen. Der Commis Bätzig, feit 1869 Hort, giebt zu, daß Schubert Kleinigkeiten gekauft und gleich bezahlt, aber ^ bis H Lhaler.- Ein s^warzes Kleid» ein Dresden, den 18. November. — Die zweite Kammer hat gestern dm mittelst allerhöch sten DecretS vom 9 November vorgelegten Gesetzentwurf, durch welchen der Preis für das Speisesalz von 3 Thlr. 18 Ngr. ans 3 Thlr- 6 Ngr. pro Stück (- von 9 Pfennige auf 8 Pfennige pro Pfund) herabgesetzt wird, nach dem Vorschläge ihrer Finanzdeputation, und zwar mit Einstimmigkeit, unver ändert angenommen . ^ — Königliches Hoftheater. Sonntag, den 15» November, wurden „Die Räuber" von Schiller gegeben Herr Dawison spielte den Franz v. Moor mst großem Bei fall. Gr weiß diese Nolle, unabhängig von der zeitherigen Bichs «WMio»^ in neuer zmd geistvoller Weise zu gestalt«. Wir ^«-2»- .,«* -- 4 «,«>., «.».«» . «halten uns ejn ausführlicheres Urtheil über dies« Leistung für seich« Lilakleid will S. von Bätzig sich habm gegen Bezahdmg eine künftige Gelegenheit vor. Sehr durchdacht und richtig ist geben laßen. Davon weiß Letzterer nichts. Ein andrer Commis auch, wie wir schon früher gerühmt haben, die Darstellung deS sagt, daß S. einmal Hemdenkattun entnommen , aber nicht von qlten Moor durch Herrn Porth. Sie ist besonders danst " "" " vorzüglich, daß Herr Porth nie lamentabel wird, daß et zwar der hülflole gebrechliche Alte, aber doch immer zugleich der regierende Graf von Moor ist. Der fürstliche Stand ist das einzige Attribut, was dieser Phantomgestalt gleichsam als ein Präservativ gegen den zerstörenden Einfluß des scharfen Lam penlichts der Bühne, vor dem sie in nichts zerfließen müßte vom Dichter beigegeben ist. Der Schauspieler darf in diesem Rolle nie den reichsunmittelbaren Herrn vergessen Die mei sten Darsteller gefallen sich aber gerade darin, das Mitleid des Hörers bis zu einem Grade in Anspruch zu nehmen, wo e- sich in Verdruß verwandeln muß, und sind bestrebt, dem, ivas unter den Klauen des Tigers Franz an dem hülflosen Ältest noch ganz bleibt, vollends da- Garaus M machen durch ein ge» schmackloses Herausheben seines gebrechlichen und kläglichen Zu. stand,s,. Wenn her Dichter dem alten Mpor wenigstens noch Haut und Knochen läßt, so nehmen sie ihm zuletzt noch — die Knochen, d. h. dem Zuschauer allen Glauben an die Realität dies« Erscheinung. Herr Porth ist viel zu sehr Künstl er, um sich in solcher Weise preiszugeben. . Er mäßigt die Schmerzenßausbrüche des Alten und läßt ihn auch in den Scet- neu seines größten Jammers immer edel und unseres Witge» Ms würdig erscheinen. Einer ähnlichen künstlerischen hülfe durch den Darsteller, wwdir Phantomgrfialt des alten Moor, bedarf die Nolle; Amaliens. Fräuf. plrich ist mit richHgem Gefühl bestrebt, die gerejzte Ueberspanntheit der als das zqrstAvare rrue,en verrxaA pm nrchtdavor zu werde«. Wenn wi, dagegenHetrn..Marsmilian eh« m der Rolle des Carl v. Moor «acht zureichend fanden, sq fön wir dies^Urtheil auch noch jetzt mcht zurücknehme», selbst auf d« Gefahr Hw, daß es ihm weniger unpartheilich er» schei«, M/derHeM d^ Wt-r^ Mih» «M dL W dä marm Der Commis Arut, seit 1860 dort im Möbel- und Tuch- lqger beschäftigt, hatte den Schubert unter sich. Er sagt, di»ß ihm oft, namentlich so lange S. bei ihm war, Maaren «rü dem Lager fehlten. Ob S. dort was für Bezahlung entnom men, wisse er nicht weiter, nur einmal entnahm er (das sah er blos) 2j Ellen Helles Tuch, das jetzt zu Hosen und Weste ver arbeitet vor uns liegt. Der Lehrling Rusch hat den S. oft sehen Packete forttragen, das thue aber Jeder, das gehöre pst in's Geschäft. Der Lehrling Spangenberg, der im Shawl- Ustd Seidenlagcr stand, bekundet, daß S. einmal weißseidene Sonnen schirm« für eine „russische Gräfin" sich habe geben lassen; eben- so erklärt der Lehrling Raudnitz, S. entnahm für eine solche Gräfin einmal Piqus. Dex Lehrling Schneider, seit 5 Jahren bei Mayer, fast in allen dasigen Lagern beschäftigt, bekundet, daß S. vor 2 Jahren Etwas entnahm und bezahlte, später nie mehr. Der Zeuge Brande! weiß nichts. Die Waschfrau Marie Louise Melius, die bei der Familie Schubert gewaschen, hat vor 2 Jahren gesehen, wie die verehelichte S. zweimal dem Sohne Geld „für die Kleider" gegeben. Schließlich läßt sich noch die Schwester des Angeklagten als Zeuge anmelden, me cige Äugiche, welche sagt, daß die Mutter dem Bruder oft Geld für Maaren, ja, bis zu 10 Thalern gegeben habe. Zu allerletzt wird noch der Mitinhaber des Geschäfts über die Personalien des S. vernommen Herr Staatsanwalt Held er greift da- Wort und spricht unter allgemeiner Spannung: Die Geständnisse und Erörterungen ergeben jetzt, dich die vorliegen de« Waaren vom Angeklagten aus dem Geschäft Mayers ohne Vprwjsftn des Letzteren entnommen sei«. Der Beweis wäre hier wohl erschWt, Der Nachweis, daß hier dienstliche Ord- nungswidriMt vorlixgs, ist mißlich. Das leuchte ein. Da- Material genügt -der, Schubert wies durch seine Zeugen nicht die Zahlung nach, diese Zeugen traten ihm meist entgegen oder kojNnjM nichts U seinen Gunsten bestätigen. Im Grgentheil, sie,war« zumeist.belastend.. Der ganze Verdacht liegt in " ' beiden, G «macht. H» der Verschwendung,, S elMter gssteW. .H gab Geschenke av dtp <i
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