Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-07-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186607090
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660709
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660709
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-07
- Tag1866-07-09
- Monat1866-07
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.07.1866
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mit- Nhr Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. M 1SV. Montag den 9. Juli. 186«. ner a- MhofS- »logne. chaum. in. Rom. >e, und rg- -bürg, aviere. 1!agde- n. B. Notha. nburg. Saum. ogne. om. Sburg, il zum Prüfst. esden. i/V., phant. chwan. cg- > 3 o/o St.- !3.75. uleihe Span. ftnb.- «ngs- rt.) >000, 0 B. Min. liener f auf . daß enern nicht g ab- >ern k. Rnkvnk nn ber Ktabt a«»inrin. Bewohnen Leipzigs! Die Wunden, die der Krieg geschlagen, zu heilen und zu lindern eilt Ihr opferbereit herbei und spendet mit offenen Händen, was den verwundeten Krieger erquicken, stärken, aoziehen kann von seinem tiefen Schmerze. Nehmt meinen Dank dafür, nehmt ihn im Namen jener Leidenden und seid überzeugt, daß Euren verwundeten Söhnen und Brüdern bei uns Überall eine gleiche liebevolle Sorgfalt zu Theil werden wird. Leipzig, den 8. Juli 1866. Der Generallieutenant va« VIL»e»Li»»IiI. Commandant von Leipzig. Bekanntmachung. Bei den in so großer Anzahl hier eingehenden Gesuchen ist e- unmöglich, auf jede- derselben einen schriftlichen Bescheid zu ertheilen. Es wird deshalb Hur Kenntniß des PublicumS gebracht, daß den Anträgen, auf welche ein schriftlicher Bescheid nicht erfolgt, diesseits nicht hat Statt gegeben werden können. Leipzig, den 8. Juli 1866. Königlich Preußische Gommaudarrtrir. v. GtiSczinSki. Bekanntmachung Bon der Königlich Preußischen Commandantur ist die Genehmigung ertheilt worden , daß verwundete Soldaten der Königlich Preußischen Armee von Privaten in ihre Wohnung zur Cur und Verpflegung unter gewissen von un« zu beobachtenden Controle- maßregeln ausgenommen werden. Diese Erlaubnitz kann jedoch nicht auf Verwundete der mit dem Königreiche Preußen im Kriege begriffenen Armeen ausgedehnt werden, weil diese als Kriegsgefangene behandelt und demzufolge fortwährend unter unmittelbarer Aufsicht der Königlich Preußischen Commandantur gehalten werden müssen. Da mehrfach an unS die Anfrage wegen Aufnahme Verwundeter in Privatpflege gerichtet worden ist, so bringen wir Obige- zur öffentlichen Kenntniß und ersuchen alle Diejenigen, welche die angedeutete menschenfreundliche höchst anerkennenSwerthe Absicht, ohne jedoch ihrer Lluartiertragerpsttcht dadurch zu entledigen, auSzuführen geneigt sind, sich deshalb an die Lazaretheommtsston irn internationalen Hospitale de- neuen Waisenhauses gefälligst wenden zu wollen. Leipzig, den 6. Juli 1866. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schlerßner. Bekanntmachung, den Besuch der Militairlazarethe betreffend. Der seitherige massenhafte Zudrang de- Publicum- zu den Militärlazarethen nöthigt uns, alle- Ernste- daran zu erinnern, daß für die Wiedergenesung der Verwundeten möglichste Ruhe eine unbedingte Nothwendigkett ist und ebenso daß die unmittelbare Ver abreichung von Speisen und Getränken von Besuchenden au dieselben die nachtheiligsten Folgen für sie haben kann. Wir verordnen daher, daß der Besuch der Verwundeten nur deren Angehörigen gegen EintnttSschein der Lazarethcommission in den Vormittags stunden von S —12 Uhr gestattet werden kann, die unmittelbare Verabreichung von Speisen und Getränken an dieselben aver schlechterdings verboten ist. Wer mithin einen Besuch in den Krankenstätten abzustatten beabsichtigt, hat hierzu vorher die Erlauboiß der Lazarethcommission im internationalen HoSpitale de- neuen Waisenhause- einzuholen ; Lebensmittel aller Art aber, welche den verwundeten zugedacht werde», ausnahmslos au dieselbe Commission abzugeben. Der Roth der Stadt Leipzig. Leipzig, den 7. Juli 1866. ^ vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Der Fond- für da- Leibviz- De«S«al betrug am Schluffe de- Jahre» 1SSS 8083 Thlr. 1 Ngr. 5 Pf-, mithin 300 Thlr. 2 Ngr. 5 Pf. mehr als am Schluffe de- Jahre- 18S4. Der Rath der Stadt Lei«" Leipzig, am 5. Juli 1866. vr. Koch. ^ Bekanntmachung. Die beim Abbruch der PeterSbrücke gewonnenen, in der Nähe der Schloßbrücke lagernden Rochlitzer Sandsteine, ca. 400 Kubil- Äen enthaltend, sollen Montag de« S. Jalt «« IL Vhr Vormittags «ater den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen im Ganzen versteigert werden. — ' Leipzig, den 4. Juli 186«. DeS RathS Bau.Deputation. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit der Verordnung de- Hohen Ministem des CultuS und öffentlichen Unterricht- vom 26. August 1848 von de« Percipienteu Nachstehender Beneficien 1) der Lrillerschen, 2) de- Doerer. Helfretchschen, 3) de- Reefschen, 4) de- Hommerschen stiftung-mäßig zu bestehenden Prüfungen sollen de« 28 Ault 1888 aogehalten werden, und werden die Herren Commilitoueu, Genuß «ne- der au^ffLchrten Beneficien befinden, hierdurch ««Uefordert, sich am gedachten Tage Nack welche sich im im Gonvietorio zu gedachten Leipzig, dev 6. Juli 186». mgen einzufinde». Nachmittags 8 Uhr Die Sphäre« der Königliche« Stipendiat-«.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite