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Dresdner Nachrichten : 15.02.1863
- Erscheinungsdatum
- 1863-02-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-186302152
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18630215
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18630215
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1863
- Monat1863-02
- Tag1863-02-15
- Monat1863-02
- Jahr1863
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 15.02.1863
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- de« HandelsinnungShauseS. Die Einladung war freilich so wenig bekannt geworden, daß sich die Zahl der vorhandenen Zuhörer, 3 Berichterstatter eingerechnet, nur auf 5 belief. — Zunächst nahm man auf früher gestellten (auch beschlossenen?) Antrag eines Mitgliedes eine Verloosung der Plätze vor, wie sie auch unter den Stadtverordneten üblich, und zur Vorhin derung der Bildung einer „Rechten" und „Linken" nach der Verschiedenheit der Ansichten und damit größerer Ausbildung der Gegensätze, indem jeder Einzelne in der Regel ein Paar Gegner zur Seite hat, sehr geeignet ist. Sodann wandte man sich zum Vortrag der Registrandc. Auf derselben waren unter Andern, zwei Ministerialverordnungen, die eine daS Patentwe sen betreffend und die andere den Wunsch nach Anschaffung der bedeutender», merkantilen und statistischen Zeitschriften aus sprechend, eingegangen, ebenso ein Antrag deS Mitgliedes Hrn. Burkhardt aus Meißen auf Reform des Handelslehrlingswesens und einer des Hrn. Oehmichen aus Lommatzsch auf Verwen dung für Einziehung der polnischen und ^-Thalerstüche aus der Zeit, wo das Großherzogthum Warschau mit dem König reich Sachsen verbunden gewesen. Die erstgenannte Verord nung und die beiden Anträge wurden Commissionen überwie sen, zu welchen der Vorsitzende, Hr. Direktor Rülcke, die Mit glieder vorschlug und, sofort zu andern Sachen übergehend, damit ohne Weiteres auch für gewählt annahm. Die Recla» mation des Mitgliedes Hrn. Lemcke gegen seine Wahl in eine dieser Commissionen, gestützt auf seine vielen Geschäfte, wurde mit großer Mehrheit verworfen. Man wendet sich hiernach zur Berathung einer Vorlage des Präsidiums über den von Chemnitz ausgegangenen, von der dortigen und der Leipziger Handels- und Gewerbekammer bereits angenommenen Antrag wegen Abschaffung des Briefbestellgeldes. Die Vorlage hat ihre Erwägungen etwas weiter hinaus gerichtet, sie ist nämlich zu den vier Anträgen gelangt: 1) auf allmälige Herbeiführung einer Minimalporto-, Eingroschentaxe für das ganze Bundes- (soll wohl heißen Postvereins-) Gebiet (wozu Hr. Vieepräsident Jordan den Zusatzantrag auf baldmöglichste Beseitigung des Dreigroschensatzes stellte), 2) auf Beibehaltung des H-Groschen- Satzes für Entfernungen bis zu 5, beziehendlich 10 Meilen, so lange nicht der Postzwang für solche Entfernungen aufge hoben, 3) auf Wegfall des Briefbestellgeldes, 4) auf Wieder- erstellung der Einrichtung, daß Geld und kleinere Packele aus» getragen, welchen Hr. Vieepräsident Jordan noch hinzufügt, den 5) auf Abbestellung der Unbequemlichkeit, daß die Postein zahlungen auf Grund eigenhändig unterschriebener Quittungen auf dem Postbüreau in Empfang genommen werden müssen und nicht durch Geldbriesträger ausgezahlt werden. Sämmt- liche Anträge wurden nach längerer Discussion theils einstim mig, theils gegen wenige Stimmen angenommen. Zur noch nicht vollendeten Berathung des Regulativs übergehend, beschloß man, da das Ministerium Uebernahme des Aufwandes der Kammer auf die Staatskasse abgelehnt, Aufnahme der Bestim mung, daß die Beiträge für die Kammer Seitens der Gewerb- treibeuden als Zuschlag zur Gewerbesteuer einmal jährlich er hoben werden sollten, nahm weiter den Antrag an, das Mini sterium um Vermittelung bei dem Finanzministerium wegen Erhebung eines Groschens Zuschlag von jedem Thaler Gewer besteuer, jedoch unter Freilassung der Beträge unter 1 Thlr., anzugehen, und trat endlich dem Antrag Hrn. Krüger's aus Freiberg bei, eine Petition an die nächste Ständeversammlung wegen Uebernahme des Kammeraufwandes auf die Staatscafse zu richten. Nach Genehmigung noch mehrer anderer Bestim mungen theilt der Herr Vorsitzende mit. daß von einem Mit glieds der Handelskammer in Chemnitz der Vorschlag auSge- gangen, die „Deutsche Jndustriezeitung" zu Chemnitz als Or gan der sächsischen Handels- und Gewerbekammern zu benutzen, und ersucht um Ermächtigung, mit der Redaction ebenso wie die übrigen Präsidien in Verhandlung zu treten. Hr. Scheller ist nicht gewiß, ob das nicht ein schutzzöllnerisches Blatt, dem er keine Annoncen zugewendet wissen möchte (recht landräthlich, " — DaS Bürgereafino von Neustadt» Dresden häkt heute I in den Meinhold'schen Sälen einen Maskenball ab. Derselbe hat sich jedenfalls einer zahlreichen Betheiligung zu erfreuen, da die Bewirtyung und eleganten Lokalitäten des Herrn Meinhold alles Angenehme bieten, was zur Belebung eine- vergnügten Abends beitragen kann. — Heute, Sonntag, den 15. Februar 1863, sind es ge. rade 100 Jahre, daß der für Sachsen so ungemein verderbliche siebenjährige Krieg durch den Frieden zu Hubertusburg been digt wurde. Im Monat Januar d. I sind 3024 angemeldete Fremde durch das hiesige Fremdenblatt veröffentlicht worden. — Vorgestern Mittag ist auf hiesiger Webergafle von einem zweispännigen Bretterwagen der fünfjährige Sohn der Wittwe Mauersberger überfahren worden. Wesentliche Beschä digungen hat derselbe nur an den Beinen, innere Verletzungen aber gar keine davon getragen. Dem Fuhrmann ist eine Schuld nicht beizumeflen. Nächsten Dienstag (l7. Febr.) Abends halb 8 Uhr findet der letzte Hofball statt, wobei sämmtliche am Kgl. Hofe vorgestellte Damen und Herren, ohne besondere Einladung, zu erscheinen berechtigt sind. Wir machen wiederholt darauf aufmerksam, daß die in unserer Stadt immer noch häufig bemerkte Sitte, Kinder über 6 Wochen nach ihrer Geburt ungetauft zu lasten, einer ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift, die in der Verordnung vom 28. Mai 1850 enthalten ist, widerstreitet. Durch dieselbe wurde die früher bestandene Vorschrift, Kinder binnen einer Woche nach der Geburt taufen zu lasten, aufgehoben und die Tauffrist auf 6 Wochen ausgedehnt. Die Nichtbeachtung die ser Vorschrift zieht eine Geldstrafe von Einem Thaler für jede Woche längerer als sechswöchentlicher Zögerung, resp. andere zweckdienliche Zwangsmittel nach sich. — Im Aufträge der Nedaction der Leipziger „Jllustrir- ten Zeitung" hatte sich am vorigen Sonntag ein Zeichner be hufs Aufnahme des Kosakenübergangs auf preußisches Gebiet nach Kattowitz an der russisch-polnischen Grenze begeben, um sich zu dem die Illustration begleitenden und erläuternden Texte die nöthigen Details zu verschaffen, und hatte sich deshalb mit verschiedenen Personen im Hotel, wo er abgetreten war, in Verbindung gesetzt. Dies erregte, wie die Schlesische Zeitung schreibt, Aufsehen und wurde sofort an geeigneter Stelle als bedenklich angezeigt. Die Folge davon war, daß der arglose Fremde in der Nacht von einem militärischen Besuche überrascht und um Namen und Zweck des Aufenthalts befragt wurde. Das Mißverständniß klärte sich jedoch bald auf und der ver meintliche Spion, für welchen der Künstler gehalten wurde, onnte nun ungestört an seine Zeichnung gehen. In Chemnitz hatte die seit Jahr und Tag getroffene Einrichtung einer freiwilligen Nachtfeuerwehr sich in vorzügli cher Weise bewährt und in verschiedenen Fällen zur schnellen Unterdrückung des Feuers und zur Verhinderung weiterer Aus dehnung desselben wesentlich beigetragen. Leider war jedoch die Betheiligung Seitens der Bürgerschaft immer geringer gewor den, so daß zuletzt es den sonst sehr dienstwilligen Mitgliedern der beiden freiwilligen Löschcorps nicht verargt werden konnte, wenn sie die ihnen allein zugemuthete Beziehung der Nacht euerwache ebenfalls ablehnten Um jedoch die Stadt bis zu dem Zeitpunkte, wo das zwischen den beiden städtischen Cvlle- gien bereits in Berathung befindliche neue Regulativ über das Feuerlöschwesen definitiv ausgestellt sein wird, des Institut- der Nachtfeuerwache nicht vollständig entbehren zu sehen, haben Rath und Stadtverordneteneollegium ein provisorisches Regula tiv aufgestellt, nach welchem die tägliche Nachtfeuerwache nun mehr zwangsweise eingerichtet, und diesen Nachtdienst Jeder zu thun verpflichtet ist, welcher dem städtischen Feuerlöschwesen an gehört und das 40. Lebensjahr noch nicht erfüllt hat. Etwaige Stellvertreter sind zulässig, sie werden aber von der ' sllt, und der K. Ki «MM vom IS. in Kupp» bauten B deckt uni wurde. Müller 3 Drehsa st durch ein Marktpla Zugpferd! vor einer nur ohne dem Bra cher infol der Gast durch wr kreise aw Schule ! und eins sehr gefö und ein gefährlick nete den digt wor Dienstag tag: Cal abend: ( 1. M.: M.: Fei Be ein Auf gegen di dänische Die gut sind sie ritzen ar feile un' Ar Abends, Civilanz gelegt h K, Woncho> und das Woncho fecht sto durch d' D Braut, rerts se mit Er St. Ge eine „E Sgr. is wenn d P sirin w eingelal wurden als Dc barkeite dirretion selbst bestellt, und es hat der Verpflichtete das t wird aber wohl nicht viel zu annonciren geben!), erlangt aber rar für seinen Stellvertreter zu erlegen, welches auf 2 " ' - ----- - . ,7. . .. - Nachtdienst festgeM ist: ÄetVen darüber von einem andern Mitglieds beruhigende Auskunft und für den einzelnen -Ngr. von P, KlSM
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