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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.05.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-05-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187105277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18710527
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18710527
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-05
- Tag1871-05-27
- Monat1871-05
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.05.1871
- Autor
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Frschetut tSgttch früh 6'/, Uhr. Lr»«1to> »»4 Lrvt»M«» IohanniSgaste 4/b. Gn>wr». RcLactrur Fr. HSttner. Svrrchstundk d. Rrdaction vorm««»,« »o» N—tt Udr R»cha»Na,« »o» 4—4 Uhr. lauchme der für die nächst- tzlßrndr Rümmer bestimmten znserate in dm Wochentagen dis 8 Uhr Nachmittags. Anzeiger. Amtsblatt dcS Kömgl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. «»>>»,e so«». ZU>«»»e»nii»prei» viertel,Lhrlich 1 Thlr. 7'/' Nqr., incl. Bnngerlohn l Thlr. lt> ü!gr. Zascrate die Spaltzeile t'/e Ngr. «rclamrn unter d. tlcdaeltonrflrtch die Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Otto Klemm, Universitätsstraße 22, Local-Lomploir Hainstraße 21. W 147. Sonnabend den 27. Mai. 1871. Zur gcsMgcu Beachtung. Uvsere Expedition ist morgen Sonntag den 28. Mai nur Vormittags bis 1,9 Uhr -ckffnet. Bekanntmachung, tzte Bestimmung der Anfangs- und Schlufizeit deS Bor- «nd MachmittagS- gntleSdienstcS t« der Paro chic Schönefeld behufs der Beobaedtung der gesetzlichen Bestimmungen über die Sonn-, Fest- und BusttagSfeier betreffend. Nachdem wegen Beobachtung der Vorschriften des Gesetzes und der Verordnung vom 10. Sept. 1870 die Sonn-, Fest- und BußlagSfeier betreffend, innerhalb der Parockie Schönefelv Zweifel darüber entstanden sind, welche Stunden als Anfangs- und Schlußzeiten des Vor - und Nachmiltagsgottes- diensteS zu gellen haben, so wird nack Vernehmung mit den betreffenden kirchlichen Behörden für die sämmtlichen zur Parochie Schönefeld gehörigen Ortschaften auf Grund tz. 9 der Verordnung rom 10. Sept. 1870 Folgendes bestimmt: für die polizeiliche Beobachtung der Sonn-, Fest- und BußlagSfeier gilt die Zeit von 8—10 Uhr Vormittags und von '/» Zwei bis '/» Drei Uhr Nachmittags, sowohl im Sommer als im Winter als die Zeit des Gottesdienstes. Soweit daher in angezogenen Gesetzen an Sonn- und Festtagen das Arbeiten und öffentlicher Handel und Verkehr zwar ausnahmsweise nachgelassen, aber auf die Zeit außerhalb de- Gottes dienste-beschränkt ist, sind obige Zeitbestimmungen bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen einzu- balten, insbesondere aber wird darauf aufmerksam gemacht, daß von dem allgemeinen gesetzlichen Ver bote des Handels an Sonn-, Fest- und Bußtagen nur folgende Ausnahmen bestehen: 1) bei dem Verkaufe der Arzneimittel, daher auch die Apotheken an Sonn-, Fest- und Buß tagen zu jeder Zeit offen gehalten werden dürfen, 2) bei dem Verkaufe von Brod und weißer BLckerwaare, indem dieser auch während deS Gottes dienstes gestattet ist, 3) bei dem Verkauf der sonstigen Eß- und Materialwaaren, ingleichen bei dem Kleinhandel mit HeizungS- und BeleuchtungS-Material, indem der Verkauf dieser Gegenstände an Sonn-, Fest- und Bußtagen außer der Zeit deS VormittagSgotteSdteusteS nachgelassen ist, 4) bei geringfügigen Versteigerungen und Verpachtungen, jedoch ist die Vornahme derselben jedenfalls vor dem Vormittagsgottesdienste, sowie während des Bor- und NachmittagS- Gotlesdienstes verboten. Unter geringfügigen Versteigerungen und Verpachtungen im Sinne des Gesetzes sind nur unbedeutende Prrvatauctionen geringfügiger Mobilien, sowie orts- gerichtliche Versteigerungen der zu einem kleinen Nachlasse gehörigen oder abgepfandcten, einen Maximalwert- von 25 Thlr. nicht übersteigender, Effecten, .sowie im Wege de« Meist- gebotes erfolgende Verpachtung kleinerer Grundstücken und die Verpachtungen von Obst und GraSnutzuugen zu verstehen. Während der Zeit, zu welchem der öffentliche Handel nicht gestattet ist, sind auch die Kauf- und GcwnMäden, Magazine, Buden, sowie die Schaufenster geschlossen zu halten, und Verkaufsstände mit Maaren nicht zu belegen. Wegen der sonstigen Beschränkungen der Handthierung an Sonn-, Fest- und Bußtagen wird aus die angezogenen gesetzlichen Vorschriften selbst verwiesen. Leipzig, den 23. Mai 1871. Königliches GerichtSamt I. Litzkendorf. Bekanntmachung. Es sind neuerlich photographische Nachbildungen des am 31. December 1870 fällig gewesenen 5. Coupons deS Schuldscheins Skr. 064 ä 100 Thlr. der 4^/, procentigen Leipziger Stadtanleihe vom 12. Zum 1868 über 2 Thlr. 7 Ngr. 5 Pf. Zinsen als Zahlungsmittel in Umlauf gesetzt worden. Wir warnen vor der Annahme mit dem Bemerken, daß wir unS zur Einlösung solcher Nachbildungen um so weniger verstehen können, als sie bei nur einiger Aufmerksamkeit als unecht sich darstellen, insonderheit ihr dunkler Farbenton den photographischen Ursprung nicht verkennen läßt. Leipzig, am 25. Mai 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Der diesjährige Wollmarkt in Leipzig wird am LH. und LS. Juni gehalten. Die Wollen können schon am 13. Juni ausgelegt werden. Leipzig, am 24. Mai 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. K o ch. Schleißner. Bekanntmachung. Die bei dem hiesigen Leihhause in den Monaten Mai, Jnni, Juli und August I87tt versetzten oder erneuerten Pfänder, die weder zur Verfallzeit noch bis letzt eingelöst wurden, sollen den 3. Juli ds. IS. «nd folgende Tage iin Parterre-Locale dcS Leihhauses öffentlich versteigert werden. ES können daher die in den genannten Monaten versetzten Pfänder spätestens den 8. Juni dS. IS. und nur unter Mitentrtchlung der AuctionSkosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler des DarlehnS eingelöst oder nach Befinden erneuert werden. Bon, ». Juni dS. IS. an, an welchem Tage der AuctionS-Katalog geschlos sen wird, kann die Einlösung derselben nur unter Mitcntrichtung der AuctionS kosten an 12 Pfennigen von jedem Thaler der ganzen Forderung deS Leihhauses stattfinden und zwar nur bis zum 2i». Juni ». «»., von welchem Tage ab AuctionS-Pfander unwiderruflich weder eingelöst noch prolongirt »erden können. Es hat also vom 27. Jnni dS. IS. an Niemand mehr das Recht, die Einlösung solcher Pfänder zu verlangen und können sie daher von den Elgenthümern nur auf dem gewöhnlichen Wege des Erstehcns wieder erlangt werden. Dagegen nimmt das Geschäft des Einlösens und Versehens anderer Pfänder während der Auction in den gewöhnlichen Localen seinen ungestörten Fortgang. Leipzig, den 16. Mai 1871. Die Deputation des Leihhauses. Bekanntmachung. Die noch nicht erhobene Entschädigung für allier einquartiert gewesene Durchzugs«ruppen kann in den nächsten Tagen bei uns erhoben werden. Der den Ouartierzettel Vorweisende gilt zur Empfangnahine berechtigt. Leipzig, den 24. Mai 1871. Das Quartier-Amt. Bekanntmachung. Wir machen mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15. Mai 1870 darauf aufmerksam, daß wir zur Bequemlichkeit des sparenden PublicumS drei Filial-Annahmestellen für Einlagen in die städtische Sparcafse 41 bei Her»« E. MO»tz»G, Marienapothcke, Lange Straße Nr. 33, 2) bei Herren Gehr. SpillneH, Droguengeschäst, Windmühlenstraße 30, 3) bei Herrn Th. Schwarz, Llndenapotbeke, Weststraße Nr. 17 a errichtet haben, woselbst jeden Werkiag von früh 8 bis Nackmiltags 3 Uhr statutenmäßige Spar einlagen von 10 Neugroschen bi- 50 Thaler niedergelegt, die Ouillungsdücher aber gegen die erhaltenen Interims - Quittungen im 1. Filial von Dienstag Mittag 12 Uhr ab, im 2. Filial von DonnbrStag Mittag 12 Uhr ab, im 3. Filial von Freitag Mittag 12 Uhr ab in Empfang genommen werden können Leipzig, 25. Mai 1871. Die Deputation für Leihhaus und Sparkasse. Holz-Auction. Freitag am LI». Jnni d. I. sollen Nachmittags von 3 Uhr an in bonnewiyer Revier, und zwar auf der neuen WafserleitungSliuie im Streiihvlze, Stempel- und Mühlhvize ca. 3tttt Stoetholzhansen unter den im Termine an Ort und Stelle öffentlich angeschlagenen Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Zusammenkunft: auf der neuen Wafferleitungslinie im Streitholze. Leipzig, am 22. Mai 1871. Des Raths Forst-Deputation. Internationaler Hülfsverrin. von unseren Pstegbefohlenen in Teplitz gehen dauernd gute Nachrichten ein. Die Bäder haben i» manchen Fällen zur völligen Heilung, in allen urr Besserung geführt. Leider sind ernzelne der Mannschaften durch andere Krankheiten am Ge brauch der Heilquellen behindert worden, einer, August Max Starck vom Regiment Nr. 104 ist sogar einer solchen inneren Krankheit erlegen. Aber auch bei diesem traurigen Anlaß zeigte sich wiederum in erhebender Weise die allseitige Theil- nahme; nickt nur daß man den Verstorbenen unter Blumen gebettet zu Grabe geleitete, ihm wurden auch die militairischen Ehren zu Theil, und es fand sich unter der Führung des Lehrer Pctterlch sogar ein Sängerchor ein. Der vor unS liegende Dank der in Teplitz weilenden Unterofficiere und Sol daten giebl ein beredte- Zeuaniß, wie guter Für sorge unsere braven Krieger dort anvertraut sind und wie sehr sie dieselbe anerkennen. Aas Stadt uad Land. * Leipzig. 26. Mai. In der DonnerSragS- Nummer ist eine Verordnung deS Grneralpost- amtS in Betreff des bei Erkrankungen von Postbeamten zu beobachtenden Verfahren« ab- gedruckt worden. Leider ist dabei an einer Stelle durch irrthümliche Weglassung eineS einzigen Worte- der Sinn wesentlich alterirt worden, und es ist daher Pflicht, den Wortlaut auf Grund des Original« der Verordnung richtig zu stellen. In der Verordnung wird nämlich (gegen den Schluß hin) gesagt: „DaS ärztliche Attest kann allein nicht maßgebend sein. Denn ganz abgesehen da von, daß oft ein solche- Attest nur auf einer kurzen Untersuchung . . . basirt rc." Das Wort oft rar im Abdruck de- Tageblatt« bedauerlicher Weise ausgelassen worden, und eS wird dieser Jrrthum hiermit ausdrücklich berichtigt. Wir b.- nutzen übrigen« diese Gelegenheit, um über die Veranlassung und die «genliche Tendenz der erwähntem Verordnung noch einige Worte zu sagen. ES haben sich neuerdings, wie unS versichert wird, die in der Verordnung erwähnten Anmeldungen von Erkrankungen der Postbeamten, »amentlrch der jüngeren, in so auffälliger Weise vermehrt, daß die Oberbehördc eS für nothwendig erachten mußte, die dadurch verursachte außerordentliche Belastung der zur Verfügung bleibenden Beamten mit den Arbelten der anS dem Dienste gebliebenen College» zum Gegenstände ernster Betrachtungen zu machen und aus Mittel zu sinnen, um die damit verbun denen Unzuträglichkeiten auf ein möglichst geringes Maaß zu beschranken. Die ganze Verordnung ist also nur darauf gerichtet, dem leichtfertigen und mißbräuchlichen Wegbleiben aus dem Dienste nach Kräften entaegenzutreten und von den stets gewissenhaften und pflichttreuen Beamten alle nicht unbedingt nothwendiae Ueberbürdung mit AuShülfs- und VertretungSarbeiten nach Möglich keit fern zu halten. r. Leipzig, 26. Mai. Bis jetzt ist unseres Wissens von keiner Seite eine Mittheiluna darüber veröffentlicht worden, daß daS sächsische Armee- corps bei dem Einzug der deutschen Truppen in Paris am 1. März vertreten ge wesen ist. Und Loch hat in der Thal eine Be theiligung sächsischer Truppen«heile an diesem Ein zug stattgefunden. Das deutsche Oberkommando halte bestimmt, daß daS sächsische Armeecorps zu der zweiten Serie der in die französHche Haupt stadt einziehenden Truppen gehören, dieselbe also am 3. März betreten sollte. ES wurde jedoch angeordnet, daß einzelne Abtheilungen zur Be wachung der Stellungen, der GescktitzparkS rc. zu- rückznblerben hatten und bei dem In anterie Regi ment Nr. 1<>7 iraf diese« Loos da« 1. Bataillon Um nun den Mannschaften desselben die F'euve nicht ganz zu Verderb, n, erhietten v>e älteren Leute die Erlaubniß, bereits an d m E nz.ig o», 1. März Theil rehm.n zu düsen. Etwa 120 Mann vom. 1. Bataillon des Infanterie- Regimente« 4kr. 407 begaben sich am 28. Februar von ihren Quartieren in Btllemonble, in der Nähe de« Berge- Avron, mittelst Sstündigen Fuß marsches um dte Pariser Südseite herum und voll ständig feldmäßig auSaerilstet und bewaffnet nach St. Cloud und dem Boi« de Boulogne, wo die für den Einzug in erster Reihe bestimmten Truppen vom 6., 11. und 2. bayerischen ArrneecorpS lagerten, und marschirten mit denselben am 1. Mär, Vor mittags rüstig und wohlgemuth in Paris ein. Unsere Landsleute haben die Stadt, so weit es möglich war, in Augenschein genommen, sind unter anderrn auch mit vielen ihrer Kameraden von allen deutschen Regimentern im Tuilerien - Garten ge wesen und, al« die Kunde von der FriedenS- ratification eintraf, wieder mit in Reih und Glied ausmarschirt und zu ihrem Regimcnte zurückgekehrt. x. Leipzig, 26. Mai. Heute früh stattete die artistische Section de« Leipziger LocalgeschichlSvereinS dem Gebäudecomplexe des Georgenhauses einen interessanten mehrstündigen Besuch ab, von dem Vorstande dieser Anstalt, Herrn Lieutenant Schiller, aufs Freundlichste ausgenommen und bei ihrem Vor haben unterstützt, von Herrn Stadtrath Franz Wagner in Person begrüßt und eine Zeit lang selbst geführt. Der letztgenannte Vertreter deS Rathes der Stadt Leipzig stellte dem Vereine zu gleich aufs Entgegenkommendste die Erhaltung aller etwa sich vorfinLendcn Residua und Curivsa in Aussicht. r. Leipzig, 26. Mai. AlS Beitrag zur Beur- theilung der Stimmung im Elsaß möge fol gender aus Mühlhausen an ein hiesigesGe- schästshaus gelangter Brief dienen: Vor meh reren Jahren stand ick mit Ihnen in Geschäfts verbindung und hätte Ihnen in der letzten Zeit gern größere Aufträge ertbk'lt, allein der franzö- siicke Z U l g>e mir de Unmöglichkeit aus, mit Ihren Attiken weitere E »kaufe zu machen. Da n»n zum Se,en unser Atter Elsaß und Loihrin gen zu Teuschland gehören — Dank den ver einigten Streitkräften unseres neuen Vaterlandes! — so sind auch die früheren Zollschranken gefallen und ich habe mich entschlossen,. mit dem Verkauf Ihrer Fabrikate mich auf eigene Rechnung zu be schäftigen. Ich ersuche Sie ,n Folge dessen rc rc. * Leipzig, 26. Mai. Die Actionaire der Halle- Sorau-Gubener Eisen bahn-Gesellschaft sind zu einer am 21. nächstens Monats stalt- findenden außerordentlichen Generalversammlung eingeladen, in welcher es sich um eine von der Verwaltung beantragte Erhöhung des Grund kapitals handeln wird, wodurch die Mittel zur vollständigen Ausführung der Bahn, gleichzeitig aber auch die Mittel für die zu erbauende Zweig bahn Eilenburg-Lcipzig beschafft" werden sollen. Jedenfalls darf, da Uber die Höhe der Summen noch keine ausführlichen Mittheilungen vorliegen, die Erstattung eineS die Angelegenheit behandelnden ausführlichen Berichts vor dem Tage der Generalversammlung erwartet werden. Unter den übrigen Berathungsgegenständen figurirt auch noch ein Antrag der Verwaltung, das Domicil der Gesellichafl und den Sitz der Verwaltung selbst nach Eröffnung des Betriebes auf der ganzen Bahn in Berlin zu oelassen. * Leipzig, 26. Mai. In der am gestrigen Tage im «Laale der Buchhändler börse staugefun- dencn Generalversammlung des Lugau-Nieder- würschnitzer Steinkohlenbau-Vereins waren 34 Actionaire erschienen, welche 582 Actien und 111 Stimmen vertraten. Dem einleitenden Vortrage dcS Vorsitzenden folgte der technische Bericht, der sich in ausführlicher Weise über die in dem von uns milgelheilten Geschäftsbericht bereits angefüh'ten Einzelheiten verbreitete. Die Rechnung wurde allenibalben justuicirt und be schlossen, von dem entfallenden Reingewinne eine Dividende von überhaupt 16 X zu bewilligen, so daß. nachdem berettS 6 X Abschlags Dividende gezahlt worden, annoch 10 X Reftvividende und zwar ber.i's von jetzt ab zur Vertheitung kommen. Den Schluß dcr Generalversammlung
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