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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.11.1871
- Erscheinungsdatum
- 1871-11-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187111097
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18711109
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18711109
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1871
- Monat1871-11
- Tag1871-11-09
- Monat1871-11
- Jahr1871
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 09.11.1871
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täglich fk>, Uhr. «r,cdi,t» gasii 4/L. acleur Fr. -ittier. d. Rrdattwn °» n-ir ubi t »c, 4-d Uhr. für dir nächst- »rr bestimmten dm Wochentagen Nachmittags. !IZ. Miprigcr.TagelilaN Anzeiger. LmMatt des Königs. Bezirksgerichts md des Rath? dn Stadt Leivzig. DonnevStag den 9. diovember. «»fltge 9200. Ldo»»e»mt«»rrt» «ierteljährlich i Thlr. 7«/, Ngr. tuet, «ringerlohu l Thlr, >0 Ngr. Jede einzelne Nummer 2'/, Ngr. Gebühren s. Extrabeilagen 12 Thlr. Zasrratr dt« Spaltzeile I«/« Ngr. lleela»,» u»In ». »ebaetionfttrlch dt« Spaltzeile 2 Ngr. Filiale Otto Klemm, UniverfltLtSstr. 22, Local-Comptoir Hainstraß« II. 1871. Bekanntmachung, e Einführung eine» Regulativs für die Börsenaottrunge« betr. »d von 8. 13 der Börsenordnung für Leipzig vom 28. März 1870 bringen wir hiermit >de, nach Vorschlag de- Börsenvorstandes von un» festgrstellt« Regulativ, welche- für die an der hiesigen Börse vom IS. Roveneber d. I. ist, zur öffentlichen Kenntniß. , den 8. November 1871. Die Handelskammer. In Stellv. W. Seyfferth. vr. Gensel, S. Regulativ -tiruug der Wechsel-, Geldsorteu- und Effecten - Course an der Börse zu Leipzig. Allgemeine Bestimmungen. Behuf- der Cour-notirung haben sich nach der Börse ein Mitglied der I. Section de- mdtS, der Börsensecretair und die vereideten Mäkler versammeln. 1er Versammlung, deren Ort und Lnfang-zeit der Börsenvorstand bestimmt, führt da- Mitglied deflelbcn (Börsenvorsteher) den Borsitz und setzt die CourSnotizen nach den «en Angaben der Makler fest. krsensecretair prolokollirt die Notizen und liest schließlich in Gegenwart der Mäkler und lden da- Protokoll vor, da- Letzterer zum Zeichen erfolgter Genehmigung mitunterschreibt. Für den Fall, daß weder der fungirende Börsenvorsteher, noch ein andere- Mitglied der de- BörsenvorstandeS anwesend sein sollte, wird der Vorsitz durch den Secretair einem her übertragen. verwartetem Ausbleiben de- Börsensecretair- betraut der Vorsitzende einen BLrsenbefucher ^jrung de- Protokoll-. Die Mäkler haben sich zu der Cour-notirung unaufgefordert und pünctlich einzufinden, jeder Verspätung verfällt der Säumige in eine zur Börsencasse zu zahlende Geldstrafe Ir., welcher Betrag im Wiederholungsfälle nach Ermessen de- BörsenvorstandeS erhöht IU. Die Mäkler sind verbunden, allen die Geschäftsführung betreffenden Anordnungen dr ei, Folge zu leisten, bei Feststellung der zu notirenden Course mitzuwirken und zu dem i üthigen Angaben pflichtgemäß und dergestalt zu machen, daß sie nur die ihnen an der kommenen Geschäfte und ihnen bekannt gewordene» Gebote und Angebote berücksichtigen, Mtzung enthalten und von keiner Seite irgend wie beeinflussen lassen. Der Vorsitzende wacht über die strenge Beobachtung de- Regulativ-, wahrt insbesondere > bei der Cour-notirung anwesenden Mäkler die Mitwirkung bei Feststellung der Course zweifelhaften Fälle» nack seinem beste« Ermesse« de« Ausschlag; er hat sich jeder ve- ' Mäkler zu enthalten, ist aber nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, etwaige Heu, die ihm »ach seinen eigenen Wahrnehmung» al- trri« »der wahrheit-widrige Krnntniß de- BörsenvorstandeS zu bringen, welcher die betreffenden Mäkln zur Ver- >zu ziehen, nöthigenfall- wider dieselben Anzeige bei der Handel-kammer zu erstatten hat. lieber die Form de- Cour-rettel-, sowie über die Aufnahme und den Wegfall von Valuten u entscheidet der Börsenvorfiand. Der Cour- wird nur für diejenigen Valuten notirt, > Sen CourSzettel ausgenommen worden sind. I. Sei der Notirung der Course werden in der Regel die Bezeichnungen „Geld" und „Brief" -ckdcour- soll derjenige Cour- gelten, zu welchem jede an der Börse offerirte Summe einer er Bezahlung von Courtage genommen wird; al-Brtefcour» derjenige Cour-, zu welchem , unter Bewtlligung von Courtage an der Börse offerirt bleibt. «eaen Geschäft-losigkeit in der eine« oder anderen Valuta Cour-veränderungen nicht wohl aber Bedenken über die fernere Richtigkeit der alten Notiz laut werden, so hat der »ach eigenem Ermessen, oder wenn zwei Mäkler darauf antrage», durch Abstimmung zur bringen zu lasten, ob an Stelle der alten Notiz ein Strich treten soll. e Gebote uud Angebote, z. B. solche, bei welche« eine gewisse im CourSzettel cicirte Kategorie von Briefen oder Stücken de» Gegenstand de- Handel» bildet, rei- rrff nach einiger Zeit oder in einer nicht wechselmäßigen Valuta gewährt tgeichäfte u. f. w. dürfen von den Mäklern nicht al- Unterlage der für Castenstücke »urfe benutzt werde». Geschäfte, welche «or Beginn der Börse oder nach der für den Beginn der Cour-notirung Zeit zum Abschlüsse gekommen stad, sollen bä Feststellung der Course unberücksichtigt bleiben. Besondere Bestt««n»Gen. ä. Dir Notiruna drr Wechsel- und Geldsortenrourse betreffend. 1». Für Wechsel uud Geldsorteu soll nur ein Cour-, der Geld- oder Briefcour-, notirt werden. ' 'elluua desselben entscheidet im Falle von Meinungsverschiedenheit die dmch Abstimmung Majorität. , die nicht informirt sind, haben sich der Abstimmung zu enthalten, sich für einen niedrigeren GeldcourS und für einen höheren Bnefcour- gleich viel Stimmen s« hat ersterer vor letzterem den Vorzug. 11. Keinen Einfluß auf Feststellung der Course habe«: ») LppoivtS von mehr al- Pfd. St. 1000 Bettag, in anderen Valuten von mehr al- 800« Thlr. Werth, und AppointS von weniger al- 100 Thlr. Werth ohue Rücksicht auf ihre Laufzeit, sowie langsichtige AppointS von weniger al» Pfd. St. 100 Betrag, in anderen Valuten von weniger al- 500 Thlr. Werth; b) netto oder auf einen bestimmten Verfalltag verlangte AppointS; c) Angebote von zweifelhafter Hand; ä) Wechsel, für welche eine DiScontoberrchnung in Anspruch genommen wird, die nicht im Einklänge mit dem Di-conto de- betreffenden WechfelplatzeS steht; e) Wechsel, welche Unregelmäßigkeiten enthalten; k) Wechsel, welche den gesetzlichen Wechselstempel nicht tragen. mit Ausnahme von acceptirtcn Wiener Wechseln, wenn ver fehlende Stempel vom Verkäufer vergütet wird; » lange Domicilwechsel; b) alle nickt acceptkten Sichtwechsel, die auf mehr al- acht Tage Sicht ausgestellt sind. 12. Unter Wechseln in kurzer Sicht werden bei der Cour-notirung, unberücksichtigt der »len Zeitangabe im CourSzettel, Wechsel verstanden, die längsten- 14 Tage oder — außer t. wette die Pofiverbtndung mit dem Zahlung-orte erheischt, — mindesten- 2 Taae zu habe», dagegen unter Wechseln in langer Sicht, wenn dieselben im CourSzettel pr. 3 Monat vndev, Wechsel von 2 bi- 3 Monate Laufzeit, und wenn dieselben im CourSzettel pr. 2 Monat werden, Wechsel von einer Laufzeit von 42 Tagen biS 3 Monaten. v. Dir Notirung drr Effrrtrnrourle drtrrffrnd. 13. Für Effecten können auf Grund der an der Börse abgeschlossenen Geschäfte außer Geld lescoursen gleichzeitig auch bezahlte Course notirt werden. il. Die Notirung erfolgt unter Beachtung aller Course, welche den Mäklern an der Börse find, mit möglichst genauer Angabe der Cour»brw«gung. In-desondere kann in die mmen werden: i; der Anfang- und SchlllßcourS unter Bezeichnung desselben als solchen, der Schluß conr- auch noch mit dem Zusatze, ob er Geld oder Brief geblieben; d) eine Andeutung der Höhe de- gehandelten Betrage-, z. B. „etwa- bezahlt" oder „in Posten bezahlt" u. f. w.; e) eine besondere CourSangabe für Stücke von ungewöhnlich kleinen oder großen Beträgen »nler Bezeichnung dieser Beträge; Ar Bemerkung, daß Stücke fehlten oder unverkäuflich waren tz. 15. Effecten, für deren Lieferung eine Frist biS zu zwei Tagen vereinbart ist, sollen bei der Notirung den Cassenstücken gleich geachtet werden, dafcrn der Sbgeber auf eine Zinsrnverglltung für die Zeit der versprochenen späteren Lieferung verzichtet. H. 16. Zeitgeschäfte zu notiren, ist gestattet, sie müssen aber al- solche bei der Notiz au-drücklich bezeichnet werden. tz. 17. Course, welche von deneu in auffallender Weise abweichen, welche bei den übrigen im Laufe der Börse bekannt gewordenen Abschlüssen vorgekommen find, sollen bei der Notirung nur Berücksichtigung finden, wenn sich die Majorität der Mäkler dafür ausgesprochen hat. Änen solchen AuSspruch Herbeizuführen, steht jederzeit in dem Ermessen de- Vorsitzenden; e- ist aber derselbe dazu verpflichtet, wenn wenigsten- zwei Mäkler darauf antragen. §. 18.- Diese-Regulativ tritt mit dem 15. 'November 1871 in Kraft und ist von da an für die 'Notirung der Wechsel-, Geldsorten- und Effectencourse allein maßgebend. Bekanntmachung. Da- 42. Stück de- die-jährigen Reich- - Gesetzblattes ist bet unS eingegangen und wird -1- znn» 2S dies. Mo«, auf dem RathhauSfaale öffentlich auSHLngen. Dasselbe enthält: Ätt. 718. Gesetz über da- Postwesen de- Deutschen Reichs. Vom 28. October 1871. » 719. Gesetz über da- Posttaxwesen im Gebiete de- Deutschen Reich-. Vom 28. October 1871. Leipzig, den 6. November 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. " Bekanntmachung. Mit Genehmigung de- Königlichen Ministers de- Innern und unter Zustimmung der Stadt verordneten ist von unS bestimmt worden, daß vom 1. Januar 1872 ab die Maßbestimmungen in tz. 4 unter 2, 7, 9 und 10 de- Regulativ-, die neuen städtischen Anbaue und die Regulirung der Straßen betreffend, vom 15. November 1867 folgendermaßen abgeandert werden: statt 24 Ellen ist zu setzen: 14 Meter, , 80 - - - - 17 - » 40 » > » » 23 » - 300 - - - , 170 - Leipzig, am 6. November 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Die Uhr deS GeorgenhanSthnrmeS bieten wir hiermit zum Verkaufe au- und fordern Kauflustige auf, ihre Gebote biS zu« 3V. »fS. MtS. bei unS emzureichen. Die Uhr befindet sich in einer Dachstube de- jetzigen GeorgenhauseS und kann daselbst von früh 8 Uhr bi- Nachmittag- 4 Uhr besichtigt werden, zu welchem Zwecke man sich an den Pförtner wenden wolle. , - Der Rath der Stadt vr. ' Leipzig, am 7. November 1871. ^ Bekanntmachung. er Stadt Leipzig. e. Koch. Schleißner. Mittwoch de« IS. Roveneher -. I. sollen Vormittag- von 10 Uhr an die Ueberbaue der beiden im Connewitzrr Streitholze angelegten FilterbasstnS unter den auf dem Rathhau-saale auSHLngenden, sowie an Ort und Stelle tm Termine bekannt zu machenden Bedingungen meist bietend öffevlÜch versteigert werden. Jeder dieser Ueberbaue hat 38»/. Ellen Länge, 31 Ellen Tiefe, 4'/, Ellen Höhe, besteht aus einer 1 Elle hohen Stempelwand, Holzconftructwn, äußerer und innerer Dachschalung und ist mit Dachpappe abgedeckt. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 8. November 1871. _ , ^ vr. Koch. Heinke. Bekanntmachung Freitag de« I«. Roveneßer ». «. Vormittag- 9 Uhr sollen in der Promenade bei der Schulgaffe und von da weiter in den Anlagen um die Stadt verschiedene geschlagene Hölzer, be stehend in Reißighaufen, Klafter» und Nutzftücken an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung uud Abfuhre öffentlich versteigert werden. Leipzig, den 7. November 1871. Dte Deputation de- RathS z« de» Anlage«. Bekanntmachung. In der Georgeuhalle sollen Soemahend de« II. d. MtS., von früh 0 Uhr an, nach benannte Gegenstände, alS: eine Anzahl gebrauchte KarrenhSIzer, " starke Bettstelle«, »/>" starke Latte», «/» starke etchne Lager, Lattenthnrea, sowie größere und kleinere Fletschhake« und Waagehalter, in kleineren Partien, gegen Baarzahlung und unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig, den 8. November 1871. - DeS RathS Ban Depntatio«. Bauplatz - Versteigerung. Der dem hiesigen Georgenhaufe gehörige, an der äußeren Gustav - Adolph - Straße neben dem HauSgrundstücke Nr. 20 gelegene Bauplatz, Parzelle Nr. 11 de- Parzeutrunasvlanes für daS städtische Areal an der Waldstratze und deren Seitenstraßen, von 3200 lHAlle« Flächen inhalt soll versteigert werden und beraumen wir hierzu Termin an RathSstelle auf Donnerstag, de« 23. dieses Mo«., Vormittag- II Uhr an. Die Versteigerung wird pünctlich zur angegebenen Stunde beginnen uno, sobald ein Weitere- Gebot nicht mehr erfolgt, geschloffen werden. Die VersteigernngSbedingungen und der Parzeilirungöplan liegen in unserem Bauamte zur Einsichtnahme auS. Der Rath der Stadt Leipzig. Cerutti. Leipzig, den 4. November 1871. vr Kock. Bekanntmachung. Die für den Neubau der Nicolaischult ausgeschriebenen Tischlerarbeiten inel. der Be schläge sind vergebe», wa- hierdurch den unberücksichtigt gebliebenen Herren Submittenten er öffnet wird. Der Rath der Stadt Leipzig. Leipzig, den 7. November 1871. Vr. Koch. Wusch, Refr. Bekanntmachung. Nach Mittheilung de- Königlichen Garnison - CommandoS mußte der Eingang in die Pleißen» bürg von der Promenade auS der Bauarbciten wegen auch für Fußgänger gesperrt werden, e- ist jedoch interimistisch der Zugang über den Paradeplatz durch dessen nördliche Thür gestattet worden, welcher insoweit benutzt werden kann, als die dort in Angriff genommenen Erdardeiten die- zulaffen. Leipzig, am 8. November 1871. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Koch. Schleißner. Danksagung. Die am 23. September d. I. hier verstorbene Fräulein Earoline Mathilde Schunea»« hat, ebenso wie Ihre im Tode Ihr voraugegangenrn Geschwister bereit- den hiesige« Theater- Pension» «FoudS reich bedacht haben, demselben glrickfall» ein Rermächtntß von Gl» Tausend Thaiera au-gese-t, wofür wir der Entschlafenen hierdurch öffentlich unser« aufrichtigsten Dank Nachrufen. Leipzig, den 7. November 1871. Der Verwaltung«-AnSschnß de- Theater Pension- Fonds.
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