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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.06.1868
- Erscheinungsdatum
- 1868-06-01
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186806018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18680601
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18680601
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1868
- Monat1868-06
- Tag1868-06-01
- Monat1868-06
- Jahr1868
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 01.06.1868
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Anzeiger. SlmMatt i«r Kimjl. BqiMmchli md der RW da SM LchM. XS 1S3. Montag den 1. Juni. 1868. Bekanntmachung. In nächster Zeit soll die Umpflasterung der Frankfurter-, Gerber- und großen und kleinen Windmühlenstraße, des Kupfer- und Goldhahngäßchens und des sogenannten Mühlgrabens am Ranstädter Steinwege vorgenommen werden. Um das Wiederaufreißen des Pflasters nach kaum bewirkter Herstellung möglichst zu vermeiden, werden die Adjacenten dieser Straßen, welche Beischleußen oder GaS- oder Wasserleitung in ihre Grundstücke einzuführen beabsichtigen, hiermit veranlaßt, ihre diesfallsigen ConcessionSgesuche binnen vierwöchentlicher, von heule an zu rechnender Frist bei uns einzureichen. Leipzig, den 18. Mai 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. Dr. Koch. Schleißner. Bekanntmachung. Zur Hinterfüllung der zwischen der Lesftngbrücke und dc^Barfußmühle befindlichen Ufermauer wird Schutt angenommen und das mindestens 8 Kubik Ellen haltende Fuder mit 6 Ngr. ' von'ket. Leipzig, den 28. Mai 1868. r ,. DeS RathS - Baudeputation. Die diesjährige Pelscher Mark soll an den werden. Es haben sich darauf , ihre .einzufinden, ihre Gebote zu thun und sodann weitere Nachricht zu gewärtigen. Leipzig, den 30. Mai 1868. Des Raths Straßenbau - Deputation. TagesgeschichUiche Uedersicht. Pünctlich, wie erwartet worden, hat der amtliche Preußische StaalSanzeiaer am Sonnabend das Gesetz über Aufhebung der Schuldhaft verkündigt; im Bundesgesetzblatt sollte die Verkündigung am Sonntag erfolgen. Der Iustizminister hat die sofortige Freilassung aller Schuldgefangenen an- geo»dnet. Die Norddeutsche Allg. Ztg., daS Organ deS Grafen BiSmarck, begrüßt die Aufhebung der Schuldhaft mit Freuden, da dieselbe dre natürliche und nothwendige Folge der Aufhebung der ZinS- beschränkungen sei. „Die Gesetzgebung thut genug und übergenug, wenn sie dem Capitalisten gestattet, für sein Geld sich jeden Preis zahlen zu lasten; die unbeschränkte Höhe deS Zinsfußes gewährt die volle Prämie für die Unsicherheit des Schuldners; die Execution in das Vermögen des Schuldners gewährt die Realisirung dieser Prämie — ein Weiteres zu fordern hat der Capitalist kein Recht. Wie schon das Wort „Credit" eS ausdrückt, beruht die Gewährung des Credits auf der Erwartung deS Gläubiger-, daß der Schuld ner seiner Zeit im Stande sein werde, seine Schuld zu tilgen. Beliebt eS dem Capitalisten, diese Erwartung in unvorsichtiger oder leichtsinniger Weise zu hegen, läßt er sich durch die Aussicht auf hohen Gewinn verleiten, Gläubiger unsicherer Leute zu werden, so thut er dies auf seine Gefahr; der Staat stellt seine Organe zur Verfügung, um aus dem vorhandenen Vermögen des vös- willigen Schuldners den Gläubiger zu befriedigen; der Staat ist aber nicht verpflichtet, vom Gläubiger nicht nachzuweiseudeS Ver mögen durch die Tortur der Haft auS dem Schuldner herauSzupresten, und noch weniger geziemt dem Staate, der Rachsucht eine- Capita listen dadurch zu dienen, daß er tatsächlich zahlungsunfähige Schuld ner durch nutzlose Freiheitsentziehung der Möglichkeit beraubt, für sich und ihre Familie thätig zu sein. Die Haupteinweudung gegen die Abschaffung der Schuldhaft besteht in der Behauptung, sie schädige den Credit. Für den Handelscredit ist das bekanntlich eine offen bare Unwahrheit, da die Insolvenz-Erklärung die Schuldhast be seitigt und als insolvent schon derjenige Kaufmann gilt, der eine Wechselverbindlichkeit nicht erfüllt. Es bleibt übrig der Nicht- Kaufmann, namentlich der kleine Handwerker, von dem behauptet wird, er genieße nur Credit wegen der Möglichkeit, in daS Schuld- gefängniß geworfen zu werden, — eine augenscheinliche Ueber- treibung, da eS Staaten ohne Schuldhaft giebt, in denen der kleine Handwerker doch nicht creditloS ist. Soweit aber die Be- Der Staatsanzeiger erklärt die mit allgemeinen Beifall auf genommene Nachricht, daß der BundeSrath sich entschlossen habe, den Entwurf deS Gewerbegesetzes zurückzuziehen, für unrichtig. Ein wichtiger Schritt zur Ausführung deS Bundes-Freizügig- keitS- und Bundes-PatzgesetzeS ist neuerdings geschehen, in dem nicht arur der sogenannte Visirzwang aufgehoben, sondern „als eine natürliche Folge der Freizügigkeit" anerkannt worden ist, daß daS Recht zum Aufenthalte an emem One für BundeS- angehörige fernerhin in der Regel nicht mehr von einer polizei lichen Erlaubniß abhängig zu machen und die polizeiliche Aus weisung Bundesangehöriger nur in bestimmten, durch daS BunveS- gesetz vorgesehenen Fällen zulässig ist. Die Vorschriften über die Anmeldung der neu Anziehenden bleiben gesetzlich den Bestimmun gen der einzelnen Staaten mit der Maßgabe Vorbehalten, daß die unterlassene Meldung nur mit einer Polizeistrafe, niemals aber mit dem Verluste des Aufenthaltsrechtes geahndet werden darf. Am 30. Mai hat in Berlin die Ratification des deutsch österreichischen Handelsvertrags stattgefunden. Der Allgemeinen Zeitung wird geschrieben: Noch vor nicht langer Zeit war eS nicht erlaubt, in Oesterreich vom öster reichischen Staatsbankerott zu sprechen. Das hat sich nun geändert. Seit Wochen ist das Bankerott-Thema das leitende deS TageS. In Abgeordnetenkreisen, im Ministerrath, in der Presse und in Folge dessen im Publicum unaufhörlich besprochen, ist der Bankerott gewissermaßen populär geworden. Wir sind rasch abgehärtet worden, dem Publicum ist daS Zartgefühl in diesem wie in vielen anderen Puncten abhanden gekommen. Was der Bankerott für unsere Finanzen bedeutet, ist nicht schwer zu erraihen. Die Verkürzung deS StaatSgläubigerS um den vierten Theil seiner Zinsen macht für die Zukunft die Benutzung deS österreichischen CreditS, den Abschluß einer Anleihe unmöglich; denn diese müßte unter dem Course, zu welchem die noch immer ihre Zinsen zahlende Türkei ihre Anlehen abschließt, emimrt wer den. Ist dem Staate diese Hülfsquelle genommen, so bleibt ihm für den Fall eine- außerordentlichen Bedarfs nur der StaatS- notendruck oder eine weitere Herabsetzung der Zinsen übrig. AuS Wien wird berichtet, daß am 28. Mai der päpstliche NuntiuS, Monfignor Falcinelli, den Protest der römischen Curie egen die Gültigkeit der so eben in Rechtskraft getretenen drei con- essionellen Gesetze dem Reichskanzler Freiherrn von Beust rin kann." daS Princip zu wahren, nicht aber, dem Einsprüche irgend welche
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