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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1877
- Erscheinungsdatum
- 1877-02-22
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187702226
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18770222
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18770222
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1877
- Monat1877-02
- Tag1877-02-22
- Monat1877-02
- Jahr1877
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.02.1877
- Autor
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Erscheint tigltck früh 6t/, Uhr. lesaett», ««» «iprötttt l -»hlumt-gaffe SS. »Mchch»-«« »n Le>attt«»r ,.rmLtag« 10-1» Uhr. Nochmittag« 4—- Uhr. »««ahme der für die nitchst- kolemdr «nmmer bestimmte« Wmerar» »« Wochentagen bis Slltzr Nachmittag», an Soun- «ab -esttagen sttiy bt< '/,S Uhr. r, »NlFtUalt, für Zus..Zt,»-h»r: vtt» Kl NU«, UniverfitSttstr. 2», »«iS iibsche, «atharmmstr. 1», P. »ur bi» '/H Uhr. Anzeiger. Organ für Politik. Localgeschichtc, Handels- »nd GeschLstSvnkehr. «nflage 1L,OOÖ. TU,»» »n»r»1»»rkl§ vierttks. 4'^ BL, tncl. vnnaerlohn 5 DÜ., durch die Post bezöge» » Mt. Ied : > '«zettle N»»uner SO Ps. ^ '.egrzemplar 1« Pf. Gebühren für Exttabeuageu ohne Postbefvrderuug 3V Mk. mit Postbrsvrderung 45 Mt- Zufcrate «grsp BcurgeoiSz. 20 Pt Größere Schriften laut unserem Preis»« rzeichniß, — Tabellarisch»! Satz nach höherem Tarif. Lettinnen unter dew Ledaettioslirtch die Spaltzrile 40 Ps. Inserate stiid stets an v. GrP»»ttt?» zu senden. — Rabatt wird nic t gegeben. Zahlung prL«avl»«r.-^,ki oder durch Postvorschuß. M 53. Donnerstag den 22. Februar 1877. 71. Jahrgang. Bekanntmachung. > Da in Folge der laut unserer Bekanntmachung vom 14. ds. Mts getroffenen Maßregeln zur Verhütung der Rinderpest der Auftrieb von Wiederkäuern auf dem Pfaffendorfer Viehhofe sich erheblich vermindert hat, weil derartige- Vieh häufig nach Eintreffen in hiesiger Stadt unmittelbar nach den einzelnen Schlachthäusern gebracht, hierdurch aber der Controle entzogen wird, und da außerdem eine Abänderung der jetzt vorgeschriebenen Schlachtstunden sich erforderlich gemacht hat, so verfügen wir bierdurch Folgendes: 1) DaS TcklaeGten von Rindern, Kälber«, Schafen «»d Ziegen t« Pri» vathauser« ist bis auf Weiteres verboten. 2) Rinder (Großvieh) dürfen nur im Schlachthose und im Nothschlachthause des Pfaffen- dorser HofeS, Kälber, Schafe und Ziegen nur im Pfaffendorfer Hofe geschlachtet werden. 3) MontagS und Freitag- BormitlagS, sowie SonntagS darf nicht geschlachtet werden. 4) Die Schlachtstunden sind in» Schlachthofe: Dienstag-, Mittwochs, Donnerstags und Sonnabends Vormittags von 9 biS l2 Uhr, sowie Nachmittags am Sonnabend von r/,4 bis »/»8 Uhr, an den übrigen Wochentagen von 2 bis 6 Uhr; in» Pfaffendorfer Hofe: Dienstags, Mittwochs. DonnerSlagS und Sonnabends Vormittags von 9 biS 12 Uhr »ud an allen Wochentagen von 2 bis 7 Uhr Nachmittags. 5) Zuwiderhandlungen weroen rach H. 328 deS Strafgesetzbuches mit Gefängnißflrafe biS zu zwei Jahren geahndet. Leipzig, am 19. Februar 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr Reichel. Bekanntmachung. Da die zum Schlackten eingerichteten Räume deS Pfaffendorfer Hofes, in denen nach unserer Bekanntmachung vom l9. dieses MonatS unter 2) Kälber, Schafe und Ziegen ausschließlich ge schlachtet werden sollen, sich nicht ausreichend erwiesen haben, so haben wir gestattet, daß da» vorgedachte Kleinvieh z« den vorgeschriebe»«» Zette« anch in» Schlachtbofe an» Fletscherplatze geschlachtet »erde» darf, und eS wird obenbemerkte Bekanntmachung hiermit demgemäß abgeändert. Leipzig, am 2V. Februar 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. vr. Rvrchel. Bekanntmachung, de» Verkauf von Brod and weißen Backwaaren betreffead. Da wahrrunebmen gewesen ist, daß die hier bezüglich des Verkauf- von Brod und iveißen Backwaaren bestehenden Vorschriften nicht gehörig befolgt werden, so bringen wir dieselben, nament lich im Interesse der Abküuser, hierdurch wiederholt zur öffentlichen Kenntniß: 1) Jeder hier feilhaltende Bäcker oder Verkäufer von Brod bez. weißen Backwaaren (d. i. Semmeln, Franzbroden, Dreilingen, Dresdner Semmeln, Kümmel, und Franzoscnbroden) hat an seiner Verkaufsstelle ein Verzeichmß sichtbar und leicht erkennbar auSzuhängen, auS welchem sich ergieot, a. zu welchem Preise daS Pfund oder halbe Kilogramm Brod bez. d jede- Einzelftück von Semmeln, Dresvner Semmeln, Franzbroden, Kümmelbroden, Franzoscnbroden und Dreilingen verkauft werden und e. wie schwer jedcS Einzelstück der vorbezeichneten weißen Backwaaren wiegen soll. 2) Dieser Anschlag wird auf gedrucktem Formulare Rathswegen auSgesertigt. Die Betheiligten haben daher ihre Verzeichnisse nur in einfachen unterschriebenen Exemplaren einzureichen, und zwar die hiesigen in der RathSwache, die auf dem Brod« markte feilhaltenden beim Marklvoigt. Nach diesen Verzeichnissen werden von unfern Beamten die Formulare auSgefüllt »nd letztere sind von den Bäckern oder Berkä»fern nach vorgängiger Vergleichung mit den eingereichten Verzeichnissen zu unterschreiben. Nach der Unterzeichnung werden sie ge stempelt und unentgeltlich ausgrhändigt, die eingereichten Verzeichnisse aber zur Controle zurückbehalten. 3) DaS ausgefertigte Verzeichmß muß mindestens je auf den Zeitraum von 14 Tagen fest- gehalten, im Uebrigen aber bei jeder Abänderung in der vorgeschriebenen Weise erneuert werden. 4) Jedes Brodlaib ist mit so viel Gruben zu versehen, alS eS Pfunde (halbe Kilogramme) wiegen soll. 5) Jeder auf hiesigem Brodmarkte feilbaltende Bäcker oder Brodverkäufer hat an seinem Stande eine Tafel auSzuhängen, auf welcher sein Name und Wohnort deutlich ange- fchrieben ist. 6) VebusS Ueberwachung wegen richtigen Gewichts deS Brodes und der unter t d verzeichnten Backwaaren werden durch unsere mit Beaufsichtigung des Marktverkehrs beauftragten Beamten und unsere Diener Nachwiegungen bei den Bäckern und Verkäufern von Äack- waaren stattfinden. Auch ist jedem Säufer die Benutzung der in der Rathhauswache sowie der an den Wochenmarkttagen auf dem Brodmarkte öffentlich aufgestellten Waage zum Nachwiegen der hier verkauften Backwaaren gestattet. 7) Das Feilhalten von minderwichtigem Brod oder minderwichtigen Backwaaren der unter Id verzeichnten Sorten wird nach tz. 148,, der Gewerbe-Ordnung mit Geldstrafe bis z» LS8 Mark oder im Falle de- Unvermögens mit Haft biS z« vier Wochen, sonstige Vernachlässigung dies-r Vorschriften mir Geldstrafe bt- zu 88 Mark oder mit Haft biS zn IA Lage« geahndet. Hierbei haben auch die Bäcker und Verkäufer vrn Brod wie Backwaaren in jedem Falle ihre Angehörigen, GewerbSgehülsen und Dienstleute persönlich zu vertreten. Leipzig, am 15. Februar 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. Vr. Georgi. vr Reichel Der Inhaber des abhanden gekommenen Sparcaffen-Quittung-buche- Serie II Nr 11,108 wird hierdurch aufgefordert, sich damit binnen 3 Monaten »nd längstens am 22. Mai 1877 zur Nachweisung seine- RechkS, bez. zum Zweck der Rückgabe gegen Belohnung, bei Unterzeichneter Anstalt zu melden, widrigenfalls der Sparcasfen-Ordnung gemäß dem Anzeiger der Inhalt diese- Buche- auSgezahlt werden wird. Leipzig, den 20. Februar 1877. Die Derwaltnng des Leihhauses «nd der Sparkasse. Städtische Gewerbeschule. Der Unterricht des Sommersemesters beginnt Montag den ». April. der Cursus der Tagesschule mit wöchentlich 3« Unterrichtsstunden früh 7 Uhr, die Curse der Abendschule mit wöchentlich 14 Unterrichtsstunden Abend- 7 Uhr. L8 Stnnben Zeichne». Stunden ConstructiveS Kormenzcichnen. - Geometrisches u. ProsectionSzeichnen. - Freibaudmusterzeichnen. - Freihandzeichnen nach Vorlagen und Modellen. 8 Stunden Sprachunterricht. Stunden Deutsch. Stunden Französisch. . Tagesschule. 8 Stunde» Mathematik Stunden Arithmetik. - Geometrie. 8 Stnnden Realwtffenschaft. Stunden Physik. - Chemie. - Geographie und Geschichte. k. Abendschule. I. Cursus. 2 Stunden ConstructiveS Formenzeichnen. I 2 Stunden Deutsch. 2 « Geometrisches u. Proiectionszcichnen.! 2 « Französisch. 4 « Freihandzeichnen (s. o ). 12 « Arithmetik und Geometrie. II. CursuS. 8 Stunden Zeichnen, 2 Stunden Deutsch, Geschäftsstyl und gewerbliche Buchführung, 2 Stunden Französisch und 2 Stunden Mathematik und technische Gewerbekunde. «. Fachcnrse. 14 Stunden Modelliren und Bossireu in Thon I 4 Stunden Baukunde u. architektonische-Zeichnen. und Wachs. s 4 - Mechanik und Maschinenzeichnen. 1) Die Gewerbeschule hat einen einjährigen CursuS mit voller Tagesschule und einen darauf folgenden zweijährigen AbendcursuS. 2) Nur wer die Ziele der 2. Claffe einer hie sigen Volksschule erreicht hat, kann in die Tages schule aufgenommen werden. 3) Der Unterricht an der Tagesschule wir? in wöchentlich 36 Stunden ertheclt 4) Nur wer die Tagesschule ein Jahr lang be sucht oder deren Ziele erreicht hat, kann in den ersten AbendcursuS eintreten, und nur wer den ersten AbendcursuS vollendet oder besten Ziele er reicht hat, kann in den zweiten AbendcursuS aus genommen werden. Schulordnung. 5) In jedem Cursus der Abendschnle werden wöchentlich 14 Unterrichtsstunden ertheilt, 12 St an Wochentagen AbendS von 7 bi- 9 Uhr und 2 Stunden am Sonntage früh von 10—12 Uhr 6) In der Tagesschule beträgt das Schulgelo jährlich 40 irz der Abendschule jährlich 20 ^ 7) Die Aufnahme in die Gewerbeschule findet auf Grund der Ergebnisse einer besonderen Auf nahmeprüfung statt. 8) Nur wer den vollen CursuS der Gewerbe- schule beendet hat, erhält ein Abgangszeugniß mit einem Urthetl über die Leistungen. Anmerkung. Der Besuch der Gewerbeschule befreit von der Verpflichtung zum Besuche der allgomeinen FortbildunaSclaffen. Anmeldungen zur Ausnahme find im Schulgebäude (östl. Flügel der Hl. Bürgerschule), Dres dener Straße Nr. 17, täglich zwischen i/,12 und r/,1 Uhr bis spätestens Ende dieses Monat- zu bewirke«. Leipzig, am 6. Februar 1877. Die Dtrectio« der städtische« Gewerbeschule. Rieper, Prof. Bekanntmachung. Herr Buchhändler Alphons Friedrich Dürr hat sich unS gegenüber bereit erklärt, auf seine Kosten den Sculpturensaal iin Parterre dks städtischen MuseumS durch Herrn Professor Heinrich Gärtner mit Landschaft-Malereien versehen zu lasten. Wir können nicht umhin, diese äußerst werthvolle Zuwendung an unser Museum zur öffent lichen Kenntniß zu bringen und für daS opferfreudige Interesse, welches der Scbenkgever au den Kunstinteresten unserer Stadt gezeigt hat, hierdurch unseren herzlichsten Dank auszusprechen. Leipzig, den 19. Februar 1877. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Georgi. Mesterschmivt Bekanntmachung. Die für den Neubau der höheren Bürgerschule für Mädchen am Schletterplatz erforderlichen Klempner», Schieferdecker«, Glaser») Tischler», Schlaffer», sowie Maler» und An» ffretcher Arbeite» sollen in Accord vergeben werden. Diejenigen, welche diese Arbeiten zu übernehmen gesonnen sind, wollen die Bedingungen rc. b i den Herren Architekten Boesenberg und Häckel hier, Eisterstraße 5, II., entnehmen und ihre Angebote mit den entnommenen Schriftstücken versiegelt und unterschrieben, sowie mit der Bezeich nung „Klempner« oder Schieferdecker- rc. Arbeiten für den Neubau der höheren Mädchenschule lütr." versehen, spätesten- biS zum L. März d. I. Rachmtttags S Uhr auf unserem Bauamte abgeben. AuSwahl unter den Bewerbern, sowie jede andere Entschließung behalten wir «ns vor, eS bleiben jedoch die Herren Bewerber an ihre Angebote so lange gebunden, bi- sie derselben ausdrücklich entlasten worden sind. Leipzig, den 16. Februar 1877. Der Rath der Stabt Leipzig. Vr. Georgi. Wiusch, Refdr Quittung und Dank. Von Herrn Advocat Jnltns Albert Prasse hier ist uns heute auS Anlaß seine- fünfzig jährigen Advocaten-Iubiläum- ein Geschenk m Höbe von Hundert »nd fünfzig Mark zugegangen und quittiren wir hierüber mit dem Ausdruck wärmsten Dankes. Leipzig, den 21. Februar 1877. Die ArmenAuffalt. Wagner, d. Z. Cassirer. Zrm-e und Presse. ES wird in der That hohe Zeit, daß die aut gesinnten Elemente de- deutschen Volkes aller Stände und aller Parteien sich zusammen schaaren, um den Ausschreitungen der Pi esse, dem Miß brauche ihrer gesetzlichen Freiheit Schranken zu setzen, und die segensreiche Erfindung des l5. Jahr hunderts im 19. Jahrhundert wieder in bessere Bahnen zu leiten, als sie seit Aushebung der staatlichen Censur eingeschlagen hat Denn — was ist die Presse Ankere-, als eine Vervielfältigung der Zunge mit ihren bald segens reichen, bald verderblichen Offenbarungen des innern Menschen durch die Sprache? Nun braucht man aber weder Theologe und Geistlicher, noch auch Religionslehrer in der Schule zu sein, um vom Iugendunterricht her sich zu erinnern, daß schon die Weisen de- Alten Bundes eine böse Zunge nach Gebühr verurtheilt und eine Zunge, welche unter der Herrschaft des Sittengesetzes im Dienste der Wabrveit und dks Guten steht, st eine Quelle menschlicher Wohlfahrt gerühmt haben. So nennt Salomo eine „heilsame Zunge" einen „Baum de« Lebens" und sagt anderwärts: ,,Tod und Leben steht in der Zunge Gewalt," während der Psalmenvichter betet: „Herr, errette meine Seele von den Lügenmäulern und von den falschen Hungen! „Die falsche Zunge ist wie scharfe Pfeile eines Starken, wie Feuer im Wachholker." Vor nehmlich aber ist eS einer der Apostel de- Neuen Testaments, welcher gegen den Mißbrauch der Zunge zu Felde zieht, indem er fast ein ganzes Capitel seine- kurzen Sendschreibens diesem Ver gehen an der Gesellschaft widmet. „Siehe", heißt eS bei IacobuS. „ein klkines Feuer, welch einen Wald zündet - an'? Uno die Zunge ist auch ein Feuer, eine Welt von Ungerechtigkeit; sie zündet an all unsren Wandel, wenn sie von der Hölle entzündet ist." Und, um nur zwei ver besonderen Zungensünden zu erwähnen, Lüge und Verkenn,- cung, so schreibt der leben-praktische Sirach: „Die Lüge ist ein häßlicher Schandfleck an eine« Menschen. Ein Dieb ist nicht so böse, alS ein Mensch, der sich zu Lügen gewöhnt," und Salomo fällt den bekannten Richterspruch! „Ein Dieb ist ein schändlich Ding, aber ein Verleumder ist viel schändlicher." So steht es um den Mißbrauch der Zunge, wie er leider Gotte- noch heut zu Tage ,m deutschen Volke allerwärts im Schwange ist; Zeugniß genug, daß 8e sittliche Bildung wett hinter der Bildung aus den Gebieten der Wisse,
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