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Dresdner Nachrichten : 24.01.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-01-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190001242
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19000124
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19000124
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1900
- Monat1900-01
- Tag1900-01-24
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- Dresdner Nachrichten : 24.01.1900
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Gesammtrathssitzung, Grwerbe- «»»» Verein, Gerichtsverhandlungen. Kammermusikabeno. Mittwoch. 24. Januar 1800 Zur Geheimmitlelfrage. An der sog. Geheimmsttelfrage ist eine Reihe von Erwerbs kreisen interessirt. Für die gesammte deutsche Presse insbesondere handelt es sich um die Befreiung von endlosen Belüftigungen, die aus der bisher beliebten behördlichen Praxis gegenüber dem Ge heimmittelwesen oder -Unwesen, je nachdem, erwachsen. Do die Mitzstünde, die durch die seitherigen unzulänglichen Verordnungen und deren Handhabung gezeitigt worden sind, von allen nur halb wegs unparteiischen Kreisen in der That als unleidlich anerkannt werden, so steht die Rothwendigkeit einer reichsgesetzlichen Regelung des Gegenstands ganz außer Frage, und die Bemühungen zur Er zielung eines gesetzgeberischen Erfolges auf diesem Gebiete reichen denn auch bereits längere Zeit zurück. Schon im November 1898 wurde im Reichsamte des Innern über die einheitliche Regelung des Verkehrs mit Geheimmitteln für das ganze Reich berathen. ES waren dazu die verschiedensten Interessentenkreise, darunter auch Mitglieder des Drogistenverbandes, zugezogen worden. Die Verhandlungen ergaben jedoch damals ein negatives Resultat, well über die Grundstage der ganzen Berathung. nümlich den Begriff deS „GeheimmittrlS", keine Einigung zu erzielen war. Die Regierung gab indessen den Theilnehmern an der Konferenz die Zusicherung mit auf den Weg. daß in jedem Falle ei» strenges Ankündigungsverbot erfolgen werde, und dieses Versprechen ist nun mehr in Form eines Gesetzentwurfs, der zur Zeit dem Bnndesrathe vorliegt, mehr als reichlich eingelöst worden. Zum richtigen Verstündniß der Tragweite der neuen Be stimmungen ist eS erforderlich, daß man zunächst aus rationeller Gmndlage eine Antwort auf die Fragen zu finden sucht: 1. Was ist im gesundheitlichen und pekuniären Interesse des Publikums zu verbieten? 2. Wie ist das Verbot zu fassen ? Als leitender Ge sichtspunkt bei der Beantwortung der ersten Frage ergiebt sich die nicht wegzuleugnende Schutzbedürftigkeit des Publikums gegen solche „Geheimmittel", durch deren Verwendung die Gesundheit gefährdet wird oder durch deren Vertrieb eine schwindelhafte Ausbeutung der Käufer stattfindet. Dagegen rechtfertigt sich in keiner Weise eine rigorose Unterdrückung solcher „Geheimmittel", die ganz reelle und allgemein beliebte Hausmittel sind und als solche weder einen unsittlichen noch gemeingefährlichen Charakter tragen, vielmehr schon oft hervorragenden Nutzen gestiftet haben und »och fortgesetzt stiften. Es handelt sich hier nm eine weitverzweigte, an sich durchaus existenzberechtigte Industrie, die mittelbar und unmittelbar nach sachvelständiger Schätzung mehr als 100,600 Per sonen in Deutschland Beschäftigung und Verdienst giebt und in der cm Kapital von über 100 Millionen Mark angelegt ist. Diese Industrie, die von so großer volkswirthschostlicher Bedeutung ist, darf doch nicht im Uebereiser mit unterdrückt werden, wenn die im llebrigen wohlbegründete und voll gerechtfertigte Bekämpfung der un lauteren Auswüchse im Arzneimittelverkehr in Angriff ge nommen wird. Die Antwort aus die zweite Frage ergiebt sich saus dem Grundsatz, daß das Verbot nicht weiter umgrenzt werden darf als es das thatlächlich vorhandene Schutzbedürsniß des Publikums erforderlich macht. Hiernach sind zunächst bedingungslos die schwindelhaften Geheimmittel zu unterdrücken, und zwar sowohl mit Bezug aus die Ankündigung wie auf Angebot und Feilhalt- uug. So weit bei den übrigen Geheiminitteln ein Schutzbedürsniß überhaupt in Frage kommt, erstreckt es sich nur darauf, daß das Publikum ein Recht hat. zu wissen, ans welchen Bcstandtheilen da» Mittel besteht, damit es sich selbst ein Urtheil darüber bilden kann, ob die Gefahr einer Gesundheitsschädigung vorliegt und ob der Preis ein angemessener ist. Von diesem Standpunkte aus gelangt man gleichzeitig zu einer alle Streitigkeiten ausschließenden Begriffsbestimmung eines „Geheimmittels", indem als solches nur dasjenige zu betrachten ist. dessen Zusammensetzung nicht bekannt gegeben wird. Derartige wirkliche „Geheimmittel" im buchstäb lichen Sinne des Wortes sind nach der vorherrschenden Meinung, auch wenn sie im Uebrigen keine Schädlichkeiten enthalten und einen angemessenen Preis führen, doch wenigstens insofern mit cinerBeschränkung zu belegen, als für siezwar nichtAngebot undJeil- haltung. wohl aber die öffentliche Anpreisung zu untersagen ist. Will man noch weiter gehen und das AnkündigungSverbot auch für die in ihrer Zusammensetzung bekannten „Geheimmittel" aufrecht erhalten, so sollte man ehrlicher Weise erklären: „Die öffentliche Ankündigung von Heilmitteln soll überhaupt verboten werden!" Ein Mittel, dessen Bereitungsvorschrift Jedermann ohne Weiteres zugänglich gemacht wird, hat doch sicherlich nichts „Geheimes" mehr an sich. Diesem durchschlagenden Argument gegenüber haben denn auch alle sonstigen künstlichen und geschraubten Bestimm ungen des Begriffs „Geheimmittel" gründlich JiaSko gemacht. Wie findet fick nun der jetzt dem BundeSrathe vorliegende „Entwurf von Vorschriften über den Verkehr mit Gebeimmitteln" mit den hier angedcuteten gesetzgeberischen Doraussrtzungrn ab k Die grundlegenden Bestimmungen sind in den Paragraphen 2. ", und k enthalte» ff 3 besagt: „Die öffentliche Ankündigung von Gebeimmitteln ist verboten": 8 2 lautet: „Welche Stoffe. Zubereitungen und Gegenständ« alS Geheimmittel im Stirne dieser Borschritten zu gelten haben, wird durch die Landescentralbehörde bestimmt. Al-Geheimmittel werden in der Regel nicht erklärt Stoffe »ch Zubereitungen, welchel indasDeutscheArznelbnchausgenommen worben sind und unter der dort anaewendeten Bezeichnung angeboten Wissenschaft und Praxis l " axis allgemeine Desinfektions werden ; 2. in der medizinischen Anerkennung gefunden haben' 3. lediglich als mittel, kosmetische Mittel. Nahrungs- und Genußmittel oder Kräftigungsmittel angeboten werden. 8 6 endlich bezieht sich aus die schwindelhaften Geheimmittel und schreibt vor: ..Geheim mittel, durch deren Verwendung die Gesundheit gefährdet wird, sowie solche Geheimmittel, durch deren Vertrieb das Publikum in schwindelhafter Weise ausgebeutet wird, dürfen nicht angeboten oder feilgehalten weiden. Welch« Geheimmittel diesem Verbote unterliegen, bestimmt die Landescentralbehörde." Die übrigen Vorschriften enthalten nur Festsetzungen formaler Art. Der ganze Entwurf ist so gehalten, daß seine Verfertiger sich die vielen Worte getrost hätten sparen können, indem sie den ge lammten Inhalt m den einzigen Paragraphen zusammenfaßten: „Die Regelung der Gehcimmittelfrage wird dem Belieben der Landescentralbehörde überlassen." Etwas Anderes heißt es doch in Wirtlichkeit nicht, wenn der Entwurf aus eine selbstständige Begriffsbestimmung der „Geheimmittel" zu Gunsten der genannten Behörden Verzichter, und diesen das ausschließliche Bestimmungs recht in so weitgehender Form verleiht, daß sogar die im Entwurf selbst hervorgehobcnen Ausnahmen nur „in der Regel" für die be hördliche Entschließung maßgebend sein sollen. Damit wird der bun testen Willkür auf dem Gebiete des Gcheimmittelwesens Thor und Thür geöffnet. Die Härte, die m dem unterschiedslosen Verbot der Ankündtanng von Geheimmitteln und in der exorbitanten Bevollmächtigung der Landescentralbehörde liegt, wird noch be deutend verschärft durch den Umstand, daß die Entschließung über de» Kops des nächsten und unmittelbaren Interessenten, des Ver fertigers des .Geheimmittels" selbst, hinweg erfolgen soll. Mit einer korrekten Auffassung des Rechtsstaats ist es nicht vereinbar, wenn von irgend einer Landescentralbehörde ein Heilmittel, dessen Zusammensetzung öffentlich bekannt gemacht wird, ans die Liste der Geheimmittel gesetzt werden darf, ohne daß wenigstens der Ver. vorher pertönlich gehört und chm Gelegenheit gegeben wird, ich gegen die Anschuldigung des Vertriebes von Geheimmitteln zu vertyeioigen. Welche mehr als seltsamen Folgerungen die geradezu kautschuk- artige Fassung des Entwurfs gestattet, mag ein Beispiel zeigen. Angenommen, ein Schuhmacher vräparirt Stieseliohlen mit irgend etwas „Geheimem", das er ieiner Kvnkurreii; nicht auf die Nase zu binden gewillt ist, und empfiehlt die io behandelten Stiesel als Schutzmittel gegen Erkältung : dann tonnte nach dem Entwurf dieser „Gegenstand" als „Geheimmittel" erklärt werden, und zwar formell sicherlich mit größerem Recht als ein Arzneimittel, dessen Zusammensetzung männiglich bekannt gegeben wird. Abgesehen von solchen mehr oder weniger entfernten Auslegungsmöglichkeiten bestehen aber auch handgreifliche ernste Gefahre» für zahlreiche in der Sache mitintereisirte Industrien. Man denke an die Papier fabriken, die lithographischen und Kunstanstalten. In den »leisten künstlerisch ausgeführten Drucksachen stecken große Werthe, die künftig jeden Augenblick durch einen stets in der Luft schwebende» ,,Gehelmmittel"-Beschluß irgend einer Landescentralbehörde in Nichts verwandelt weiden könnten. Auch die Liqueurindustrie kommt hier in Frage. Die meisten Liqueure, die als magenstärkend em pfohlen werden, enthalten Essenzen aus Droguen. Da aber die Fabrikanten ihr besonderes Rezept natürlich als Gcschästsgeheimniß behandeln, so würden auch sie jederzeit vor der Geheimmittelliste zittem müssen, wenn der jetzige Entwurf Gesetz würde: nicht ein mal die Rubrizirung von Liqueur als „Genußmittel" vermöchte einen zuverlässigen Schutz zu gewähren, da ja die in 8 2 ausgezählten Ausnahmen nur „in der Reget" gelten sollen, also ebensalls der Willkür der Landescentralbehörde den freiesten Spielraum lassen. Angesichts solcher schwerer Schädigungen und Gefahren, mit denen der Entwurf weite gewerbthätiae Kreise bedroht, begreift es sich, daß sowohl die unmittelbaren Fabrikanten der in Frage kommen den Erzeugnisse als auch die mittelbar betheiligten Industriellen, wie Inhaber von Glashütten. Zeitungen, lithographischen Anstalten, sich zusammengeschlossen haben, um gemeinsam bei der Regierung lbres Bundesstaates und bei dem Bundesrach selbst durch eine Massenpetition gegen den Entwurf vorstellig zu werde». Bei der Abänderung der Vorlage wird davon auSzugehen sein, daß die erste Voraussetzung jeder befriedigenden Regelung der Geheim- mtttelsrage die unzweideutige gesetzliche Feststellung des Begriffes „Geheimmittel" ist. mindestens aber die Ilebertraaunq der Ent scheidung im einzelnen Falle darüber, ob ein Heilmittel als „Geheimmittel" im Sinne des Gesetzes anzuiehen ist. a» eine für das ganze Reich maßgebende Ccntralstelle. damit die Möglichkeit, daß die verschiedenen Landescentralbehörden in buntem Wirrwarr gegeneinander arbeiten, von vornherein ausgeschloffen wich. incindlichen Armenpflege etwas zun» Wohlwollen bei Ben der an sie herantretcnden Fälle beitragen. Redner ist einve mit der Ausdehnung der Versicherung aus sämmtliche beschäftigten Handwerker, ferner aus häusliche, Dienst elluuh lande» bei Baute» äuSliche Dienstleistungen de. elne: . , tnzusllhren und die Beiträge den hausindustriellen Arbeitgebern nach irgend osse - -egl »Versicherung Branche die Zwang! dafür ausschließlich d einem Maßstabe auszuerlegen. Ferner solle den Berussgenolse» schäften das Recht gegeben werden, ihre Gelder zum Thei! i» Hypotheken-Psandbricsen anzulegen. Redner bekämpft das Ver langen Stadthagen» nach Festsetzung der Normalrente in Höhe einer Vollrente, d. h. des vollen Arbeitsverdienstes. Das Bürge» liche Gesetzbuch, aus das sich Stadthagen berufe, verlange auch den Nachweis des Verschuldens des Schadenersatzpflichtige». Ließe sich eine genaueAnirechnung machen, io würde sich dabei sicherlich zeigen, daß im Ganzen die verunglückten Arbeiter mehr erhalten als sie auf Grund der Haftpflicht zu fordern berechtigt wäre» Was die von Stadthagen behauptete mangelhnste Unsallverhüt unasthäligkeit der Berufsgeuossenschasten anlaugc, so stehe fest, daß gerade die UnsullverhütungSeinrichtungen bei den Arbeiter» vielfach ganz unpopulär seien und gar nicht selten von ihnen ent fernt wurden. Stadthagen habe auch den Unternehmern zu Unrecht vorgeworsen, sich gegen ausreichende Nentenbewilliguna hartnäckig zu sträuben. Wie stehe es denn bei den Krankenkassen r Dort habe doch die Sozialdemokratie die Majorität und gerade da widersetzten sic sich sehr oft der Zahlung von Krankengeld. — Abg. Dr. Paaschc (nat.-ltb.) beleuchtet ebensalls die Art, wie Alles, was für die Arbeiter geschehe, von Stadthagen nur als armselige Almosen hinaestellt werde. Die Lust, etwas für die Arbeiter zu coe dadurch begreiflicher Weise nicht gesteigert. Glaube gernschreib- «nd gernsprech-Berichte vom 23. Januar. * Wien. Der Ausstand in den böhmischen Kohlenrevieren dehnt sich weiter aus. im nordböhmischen Kohlenrevier allein giebt es etwa 18.000 Ausständige. Die Ruhe wurde nirgends gestört. * Nürschan. Die gestern und heute geforderte Kohle, welche für das Ausland bestimmt war. wurde nach Pilsen und Umgegend abgcsetzt, wo Kvhlenmangcl herrscht. * London. (Reuter-Meldung.) Beim Krieasamte einaezo- gene Erkundigungen bezüglich des auswärts verbreiteten Gerüchts von einer Niederlage Buller's und bezüglich der weiteren Meldung, Dundonald jet mit 1600 Mann in Ladysmith eingerückt. ergaben, daß das Kneasamt weder der einen noch der anderen Meldung Glauben beinußt und ineint, diese Nieldungen seien zu Börsen zwecken verbreitet worden. Das Kricgsamt erwartet vor zwei bis drei Togen keine entscheidenden Nachrichten von Buller oder aus Lodhimith, da Buller's Operationen nothwendigerweisc ausgedehn ter Art seien. * London. Reuter-MeldungauSLourengo-Margnez: Einer Nachricht auS de« Burenlager zufolge zerstörten am 22. Januar die Geschosse des „Laugen Tom" oie Quartiere der General« White und Hunter. Es ist unbekannt, ob hierbei Je mand getödtet worden ist. Berlin. Reichstag. Die erste Berathuna der Vorlage, betr. Abänderung der Unfall Versicherungs-Gesetze, wird fortgesetzt. — Abg. Fisch deck (fall. VolkSvJerklärt. daß seine «rrunde, im Gegensatz zu Stadtgasen, im Allgemeine» zu den vorliegenden Entwürfen eine freunvkiche Stellung einuehmen. DaS Verlangen nach örtlichem Unterbau auch für die Unfallversicher ung, bezw. nach Benutzung der lokalen Rentenstellen der Invaliden« versichern,>a thetlten sie nicht, sic fürchteten vielmehr, die Renten stellen würben im Jntereilc der Entlastung der betreffenden ge« dann solche Gesetze wie das Invalidengesetz an? (Zwischenruf: Als etwas weniges Gutes.) Sie erkenne also doch an, daß wenigstens etwas Gutes für die Arbeiter in diesem Gesetz liegt. Die vorliegenden Entwürfe bringen wesentliche Fortschritte. Zu wünschen ist über die Vortage hinaus, daß auch die kleinen Unter nehmer, deren Arbeiter versicherungspftichtig gemacht werden sollen, ebenfalls demselben Zwange unterworsen würden, ferner, daß Pflegebedürftige und völlig Erwerbsunfähige die Vollrente, also in Höhe des vollen früheren Arbeitsverdienstes, erhalten. Um die Vcrwaltungskosten herabzumiudern, sei es gut, den Weg, den schon die Vorlage beschreike: Ablösung kleinerer Renten, möglichst ausgiebig zu betreten. Wenn irgend angängig, sollte der Begriff der Erwerbssähigkeit. bezw. -Unfähigkeit, im Gesetz definirt werden, denn das Gesetz solle doch Niemand Vortheile zuwenden, sondern nur Schaden ersetzen. Die Beibehaltung der Karenzzeit halte er init seinen Freunden für durchaus richtig. Abg. Eckart (südd. Volksp.) vectheidigt die Bcrufsgenossenichaften Legen den vom Abg. Stadthagen erhobenen Vorwurf der Knauserei und befür wortet eine Verdoppelung der vorgeschlagenen Berufungsfristen Abg. Dörksen (Reichst,.) erblickt in der Vorlage einen großen Fort schritt, wünscht aber in der landwirthschafttichen Versicherung einen anderen Maßstab für die Beiträge; die Grundsteuer >ei dazu ganz ungeeignet, weil diese Steirer selbst nicht nach einem einheitlichen Maßstab veranlagt sei. Abg. Molkcnbuhr (Soz.) bestreitet daß die Sozialdemokraten mit den Krankenkassen sich so verhalten wie der Aba. Jiichbeck behauptet habe, und sucht im Uebrigen den Stadthagen scheu Standpunkt zu rechtfertigen. Thatsächlich bleibe die Unsallrente nicht nur um ein Drittel, sondern wegen der Art der Feststellung des lährlichcn Arbeitsverdienstes um zwei Drittel hinter dem wirklichen 'Arbeitsverdienst zurück. Man sollte doch deshalb endlich einmal aufhören, von 66*/3 Prozent Rente zn reden: und wann gewähren denn die Beruisgeiiossenschasten die so genannte volle Rente? Solange der Mensch noch betteln kann, ist er in den Augen der Bcrussgenossenschaften nicht völlig erwerbs unfähig. Abg. Dr. Hvesfel (Reichsp.) schildert den Einfluß der Trunksucht auf die Unfallaesahren: deshalb müßte in de» berufsgenossenschnftlichen Verwaltung das ärztliche Element mein vertreten sei», ebenso im Neichsversicherungsamt. Staatssekretär Gras Posadowskh: Herr Molkenbuhr hat behauptet, daß namentlich die Heuer und der durchschnittliche Lohn der landwirth schriftlichen Arbeiter viel zu niedrig festgesetzt werde und deshalb die volle Rente »och lange nicht 66^/3 Prozent betrage. Hebe» eine auderweite Festsetzung der Heuer sind bereits Verhandlungen im Gange. Was die Löhne der landwirthschastlichen Arbeiter oe trifft, so müsse Herr Molkenbuhr doch erst beweisen, daß in irgend welchen Fällen die Festsetzung des Lohnes zu niedrig war Er müsse sich in solchen Fällen an die Behörden wenden, um Remcdur zu schaffen. Solange dies nicht geschieht, schwebe seine Behauptung in der Luft. — Hiermit schließt die Debatte und dir Vorlage geht an eine besondere Kommission. — Dann setzt das Haus vie in voriger Woche begonnene Berathung des Etats des Reichsjustizamts fort. Abg. Pachnicke (freis. Ver. kommt zurück aus die llebertraguna obugkcitlicher Befugnisse, speziell in Vormundichaftsiachen. aus oie Gutsherren in Mecklen bürg. Mecklenburg lei eben in staatsrechtlicher Hinsicht in de: Entwickelung zurückgeblieben, was auch der Wortlaut der Prvkla mation des gegenwärtigen Herzog-Regenten bei seinem Antritt beweise. In der Proklamation sei die Rede von Gehorsam von Dienern gegen seine Person, anstatt von Staatsbürgern gegen das Gesetz. Wenn das Reich nicht einschreite, sei au eine Äenderuim der Zustände in Mecklenburg in absehbarer Zeit nicht zu denke» Abg. Kirsch (Centr.) erklärt, seine Freunde seien bisher nicht geneigt gewesen, i» das Verfassungsleven der Einzelstaaten ein ugrelp ' Uten. sodann für Ausdehnung des staatlichen Zwangserziehungsrechts, aber gegen Erhöhung des Strafmündigkeitsalters. Sehr noch wendia erscheine es ihm au» besonderen Anlässen, doch wolle e> keine Namen nennen, da' ' ' ' " ' besonderer Sorgfalt vorg , . Rr die Revision des Gerichtskostengesetzes. . Marburg (Lentr.) kommt aus den Spruch deS Landvkgericht- öerkin In Sache» deS „Vorwärtz" zurück. Wenn der Abg. oertek-Sachsen sich des Dresdner ObcclandesgerichtS angenommen »de. so werde er es ihm nicht übel nehmen, wenn er selbst sich des erliner Gerichts annehme. Di« Kritik, daß diese» Gericht zu Unart,' durchaus un mack>c M ..... den „Vorwärts" zum Beweise zugelassen Hab«, sei dmcha zittreffend, denn de, in Betracht kommende RechtSpamgropb
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