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Dresdner Nachrichten : 25.02.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-02-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190002259
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19000225
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19000225
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1900
- Monat1900-02
- Tag1900-02-25
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- Dresdner Nachrichten : 25.02.1900
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Mick: Sonntag. 25. Februar ISS«. ys pfennigr M <len Monat Marr. Ilood vor Voswv äeu rvsitso VisrtsljLdrs», etee» von» 7. lULme ob. drioxsn «vir eins dleusruvx io äsr ^utrs^cwx uvasrss Llsttos »n äis Lvriedsr io llnrüsii oinl llsi' liSclirtsn vingsdung. »o «llv Lustsillwx ckirrcb llllssrs «>80»«» Volvo oäsr LoonotSPlooärv xssodiedt, rur LiwkrUuiuiL: äis 6s- risbsr srkaltsu äis „vrssänsr Haekriektso" so äso V^srk- tsxoo, vslsbs niokt »uk omso 8ooo- oäsr Loisrtax kolxso, MS- tSZIiell 2 MI -M« HoiMiis »»<! VIx iuk ro^stiP^o vads« dloidt äsr Vsrn88prsi8 Mversväsrt. Dsr 6sruxsprsi8 bsträxt tär l»p«8«Ieo noä äis Vor orts vlasevltr, 1'Iarieir uoä Irödtao bsi 2uLtsHoox äurok nasses 6otso tür «Ivu Mou»1 Mürr SV Verlsx li»«I i^edrftWtklle «ler „voller IVAdwbteli" L-Ivpsel» «id Ueleltiarelt Aarivuslrassv 88. 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Je öfter es vorkommt. daß die Rechtsprechung in ihren Er kenntnissen mit dem öffentlichen Rcchtsbewußtsein kn Konflikt geräth, desto lebhafter und nachdrücklicher macht sich unter dem Laienpubltkum die Neigung zur Kritik an den gefällten Nrtheils- lprüchen bemerkbar. Eine solche Kritik hat. wie nicht zu verkennen ist, unter Umständen ihre recht bedenkliche Seite, wenn sie nämlich von Elementen auSgciibt wird, die der Rechtsordnung und dem Richterstande grundsätzlich feindlich gegenüberstchen. oder von Leuten, die tm Uebrigen zwar wohlmeinend sind, jedoch eine ver- hängnißvolle doktrinäre Steigung zur Verallgemeinerung bekunden. Dke Laien, die sich in Parlament und Presse über MWände in der Rechtspflege beklagen, haben unter allen Umständen die Pflicht, so viel Gerechtigkeit zu üben, daß sie ihre Beschwerden nicht ver allgemeinern und die Justiz oder den Richterstand überhaupt an- greisen. Die Laien werden mit ihren Klagen an maßgebender Stelle um so eher gehört werden, je gründlicher sie darauf ver zichten, aus vereinzelten Mißgriffen «ine Anklage gegen dm ganzen Stand zu schmieden, unter Mißachtung der Erfahrung, daß Mängel und Mißgriffe in jeder BemsSart Vorkommen. Dm Lehrern, Pastoren und Medizinern sind fehlerhafte Handlungen innerhalb ihre» Berufes ebenso wenig fremd wie dm Juristen und der Polizei, aber kein vernünftiger Mensch denkt doch deshalb daran, ein allgemeines Verdammungsurtheil über diese höchst ehrmwerthm Stände auszusprechm. Auch kann «an durchaus nicht iw Ernste behaupten, daß gerade von dm Juristen mehr Fehler begangen würden als von den übrigen akademischen BerufSartm. Da aber die juristischen AmtShaichumgen auf einen ganz besonders empfind lichen Nervenstrang des sozialen Organismus einwirken, so werden sie anch in hervorragendem Maße von der Oeffentlichkeit empfunden und rnsm infolgedessen, wenn sie sich jeznweilen in einer dem Allgemeinwohl abträglichen Richtung bewegen, die Kritik mehr wach als ähnliche Verfehlungen anderer Berufe. In den, vorliegenden Falle, wo cs sich um tiefempfundene Mängel bei der Strafabmcssung handelt, ist die sachliche Berechtig ung der Kritik von hoher amtlicher Stelle selbst rückhaltlos an erkannt worden. Im preußischen Abgeordneteuhause hatte nämlich jüngst ein konservativer Abgeordneter bei der Etatsberathuug ver schiedener Urtheile Erwähnung gethan, bei denen die Strafabmess ung in keinen« richtigen Verhältniß zu der Schwere des Vergehens steht: brutale Straßenanfälle gegen ehrbare Frauen, die im Wider spruch mit den strengen Strafanträgen der Staatsanwaltschaft mit verhältnißmäßig geringfügigen Geldstrafen gesühnt worden sind. Der Justizminisler gab in seiner Erwiderung durchaus zu, daß die Beschwerde begründet sei, und erklärte es für sehr bedauerlich, daß derartige Urtheile ergangen seien. Es läßt sich in der That nicht leugnen, daß die allzu milde Behandlung von Brutalitäts verbrechen. wie sie von manchen Gerichten geübt wird, bei uns in Deutschland Uebelstände groß gezogen hat, die man anderswo in dem gleichen Umfange nicht antrifft, Die „Kreuzztg." weist zur Illustration dieser Verhältnisse daraus hin, daß inan aus dem Munde weitgereifter Ausländer vielfach den Ausspruch zu hören bekomme, anständige Damen seien in keiner anderen großen Stadt so brutalen Zumuthungen ausgesetzt wie in Berlin. Auch ander wärts im Reiche haben die Rohheitsverbrechen dermaßen überhand genommen, daß der Gedanke der Wiedereinführung der Prügel slrase für die schlimmsten Exeesse dieser Art immer mehr Boden gewinnt und zwar, was besonders bemerkt zu werden verdient auch in den Kreisen der arbeitenden Klassen, die namentlich in Rheinland und Westfalen schwer unter der zügellosen Rohheit der Brutalitätsverbrecher zu leiden haben; eine kürzlich dein Reichstag überreichte Petition in diesem Sinne trägt die Unterschrift von MO Arbeiten«! In den >»« preußische«« Abgeordnetenhanse zur Sprache ge kommencn Fällen war die unangebrachte Milde der Bestrafung u. A. «nit der bisherigen bürgerlichen Unbescholtenheit, d. h. den« Mangel einer V or b est r asun g der Angeklagten begründet worden. Es ist nun aber gar nicht einzusehen. warum bei der strafrechtlichen Benrtbeilung eines ganz gemeinen Brutatitäts aktes. der Leben, Ehre und Gesundheit des Gcschädigleu ein schneidend berührt, der rein zufällige Umstand strafmildernd wirken soll, daß der Missethäter bisher noch nicht mit den Strafaerichten in Konflikt gekommen ist. Vernünftiger Weise müßte ausschließlich die «schwere der Lhat für sich allein in Betracht gezogen werden, in Veibindung mit den Charaktereigenschaften und dem ganzen Vorleben des Angeklagten. Ergiebt sich daraus, daß es sich um eine bösartige gefährliche Natur handell. so muß eben gleich von vornherein scharf zugegrifsen werden, auch wen» der Angeklagte bisher sich einem Zusammenstöße mit den Strafgerichten zu ent ziehen gewußt hat. Ein Beispiel: Zwei Angeklagte «lehen vor Gericht, der eine ein Verbrecher commv il taut, der andere mit erheblich schwächeren bösen Instinkten ausgestattet. Beide desselben Vergehens unter gleichen äußeren Thatumständen bezichtigt. Der hartgesottene Verbrecher hat zufällig bas Glück gehabt, bisher noch nicht verurtheilt worden zu sein, während der andere wegen einer geringfügigen Sacke schon einmal vorbestraft ist. letzigen, ziemlich weit verbreiteten Praxis ist zehn gegen eins daraus zu wetten, daß der gefährlichere Angeklagte wegen seiner bisherigen „Unbescholtenheit" mit einer gelinderen Strafe davon kommt als sein Genosse. Eine so formale Auslegung und Ver- werthiing des Begriffes der Unbescholtenheit verträgt sich nicht mit einer gesunden Rechtsentwickclung. Das Moment der Un bescholtenheit sollte richtiger Weise niemals für sich allein, sondern nur dann als Strasinilderungsgruiid wirke», wenn es mit ander weitige» Milderunasgründe» in den Umständen der That oder der Person des Thäters zusammentrifft. Eventuell müßte eine dahin zielende gesetzliche Vorschrift bei der bevorstehenden Revision unseres gelammten Strafrechtes erlassen werden. Die Trunkenheit gilt so allgemein in der hentigen es gerade nmgetehrt. indem dort die selbstverschuldete Trunkenke ausnahmslos als strafschärfender Unistand bewerthet wird. Für die civile Strafrechtspflege dürfte sich ein getheiltes Verfahren empfehlen, auf Grund dessen die Tnrnkenheit mir dann straf mildernd in's Gewicht fällt, wenn der Thäter für gewöhnlich ein ordentlicher, mäßiger und nüchterner Mensch ist und nur gelegentlich einmal in Folge besonderer zusanimentreffender Umflänoe des Guten zuviel geiba» hat. Auf keinen Fall darf die selbstverschuldete Trunkenheit solchen Elementen zu Gute kommen, die sich mit Ab sicht betrinken, um sich zu irgend einer Schandthat ,.M«»H zu machen": hier muß im Gegentheil eine Erschwerung der Strafe eintreten. Anch solche Thäter, dre zwar die Trunkenheit nicht ab sichtlich zur Herbeiführung eines verbrecherische» Triebes erzeugen, wohl aber ersahrunasgcmäß wissen, daß sie «» trunkenen« Zustande zu schweren Excessen geneigt sind, dürfen auf eine milde Be- urtheilung keinen Anspruch erheben. Die kostbaren Rechtsgütcr des friedfertigen Nebenmeiischen stehen mit ihrem Anrecht auf vollen Straf, chutz höher als di, ' entsprungene Auch in diesem Pu stimmungen Wandel geschaffen «erden. ES ist freilich nicht erwünscht, daß der Richter zu Allem und Jsdem gesetzlich gezwungen uud des eigenen steten Ermessens mehr unv mehr beraubt wird, weil dadurch die Bethätiguna der großen erzieherischen Aufgaben dvS Richterderuf» in den Hknter- rund gedrängt wird. Recht und Rechtsprechung dürfen sich nicht 'che» und Zustände und ihren nivrüchcn anpassen, sondern sie befruchten, in dem Sinne . «rer Kultur, Sitte und Sittlichkeit. Jeder , wie Prof. Paul -rückmann-Grelfswald in einer in« .ietrich'schcn Verlage in Leipzig erschienenen lesenSwerthen Schrift audkührt, zugleich ein Erzieher; er soll nicht bloS abnrthellen, er soll richten, richten nicht die Sache, sondern die Menschen; er soll ihren Sinn zum Gute» und Edlen, zu der Gerechtigkeit hin richten Mit dem bloßen Aburlheilen der obiektiven Sache ist es nicht ge Ihm«, das ist nur die äußere Korrektur des Lebens; mindesten-) ebenso wichtig ist es, subjektiv den Menschen zu richte««. Au: Rücksicht auf diese erzieherische Aufgabe des Richterberuss, zu deren Lösung sich unser hervorragend tüchtiger deutscher Richterstan! vorzugsweise eignet, ist zu wünschen, daß unicre Gerichte nicht erl auf den gesetzlichen Zivang warten, sondern sich aus freien Stücken dazu entschließen möchten, die angedeuteten Fehler in der strasrech! lichen Behandlung der bürgerlichen Unbescholtenheit und de. Trunkenheit zu beseitigen. Fernschreib- nnd Fernsprech-Berichte vom 24. Februar. * Pretoria. Eine Reuter - Depesche aus den« Buren lager bei Ladpsmith meldet. An« 22. Februar überschritten die britischen Truppen mit Geschützen den Tugela und griffen daL Ermelo- und Middelburg-Kommando an, «nutzten sich aber nach heftigem Gefechte zurückziehen. Der Angriff wurde am folgenden Morgen erneuert, die Engländer wurden «edoch nochmals mit schweren Verlusten zuriickgetrieben " Gens. Lnccheni. der Mörder der Kaiserin von Oester reich. versuchte ein Attentat gegen den Gefängniß- direktor Perrin mittelst eines scharfen Instruments, welches er ans einem Kcmscrvenbüchsenschlüssel verfertigt jhattc. Luccheni brachte Klagen wegen der verschärften Matznahmen vor, welche infolge der Entweichung von zwei Sträflingen verfügt worden waren. Als Perrin während eines Gesprächs den Kopf wendete, versuchte Luccheni ihn niederzwchlagen. Nach kurzem Kampfe wurde der Attentäter von Wärter» bewältigt und neuerdings in eine unterirdische Einzclzelle abgeführt Berlin. Reichstag. Aus der Tagesordnung steht zu nächst das Enraordiuarium des Etats des Reichsamts des Inner» Bei dem Titel „Kosten aus Anlaß der Bctheiligung des Reiches an der diesjährigen Weltausstellung i» Paris" theist Geh. Ober- regicrungsralh Richter mit. daß die Ausstellung voraiissichtlich am Ostersonntag eröffnet werden könne, die gesammte Ausstellung, einschließlich des deutschen Theiles, werde bis dahin fertig dastehen, mit zwei Ausnahmen. Das Gebäude für Heer- und Marrne- wejen werde in Folge schwerer Beschädigungen durch einen Orkan kaum vor Anfang oder Milte Mai im Inner» vollendet werden können und ebenso der Ebrenhof für die ElettrizitätSausslellung Redner giebt sodann eine eingehende Schilderung über den Stand der Arbeiten der deutschen Abtheilung. Deutschland werde in würdiger und hervorragender Weise aus der Weltausstellung ver treten sei». Abg. R ö s i ck e - Kaiserslautern kB- d. L-): De« Reichskanzler hat erst unlängst einmal gesagt, es geschehe sehr vie! für die deutsche Laiidwirthschaft: hier aber liege ein Fall vor. wo mau die Probe auf daS Excmvel machen könne. Von den 5 Milt. Mark, die das Deutsche Reich auf der Pariser Weltausstellug.! ausgiebt. kommen nur >1000 Mk. auf die deutsche Landwirthschafi. auf unsere RindvichanSstellung. Redner bemängelt sodann, dal. gegen die für die Ausstellung bestimmten Thiere aus Deutschland eine lOtägige Quarantäne angeordnet worden sei. gegen die eng lische» Ausstellungsobiekte dagegen nicht, angeblich weil Enalaiw seuchenfrei sei. Geh. Rath Richter konstatirt, daß diese Aus ftellung die erste sei. bei der unsere Laiidwirthschaft kollektiv ver trete» ist. Vorredner irre sich, wenn er sage, die Landivirthichasi ^ nur mit Mk betheillgt, den» erstens habe die Landwirtb chaft doch Antheil an den Gesamintauswendungen des Reiches an Baulichkeiten, tvdann betrage» die Anfwenvungen des Reiches sii> die Ausstellung der Landwirthschast etwa 120.000 Ml., und endlich müßten «ich doch die Regierungen an das Ausstellungsproiekt de raiizviischei« Regierung halten, wonach die Ausstellung in 1b bcz. Gruppen zerfalle. Darnach würde also die Laiidwirthschaft höchsten. auf den 18. oder 1b. Dheil des Geiainmtauswandes des Reich, Anspruch haben, in Wirklichkeit aber erhalte die landwirthschasi liche Gruppe 4 bis 8 Mal so viel Geld als irgend eine anbei Gruppe. Was die Quarantäne betreffe, sv werde Deutschland nicht anders behandelt, als andere Nationen, russische.-, omerika nisches und ungarisches Vieh sei sogar direkt ausgeschlossen. Aba Rösicke proteslirt dagegen, datz die ganze deutsche Laudwirchichab rleichgestellt werde «nrt einer einzelnen industrielle» Gruppe. Gel; Rath Richter: Wenn irgendwo eine TextilauSstellung slattssiidc und in Verbindung damit eine Wollausstellung, die natürlich laug, nicht so viel Raun« beansprucht, wie die ganze Textilindustrie, wird doch Niemand erwarten, daß man die Wollcmsstellung in «na» deinsclbe» Maße unterstütze, wie die ganze große Ausstellunc Wir müssen uns auf jeden Fall an das Programm halte». W> sind nicht abgeneigt, der deutschen Viehausstelluna etwa die Koste; der Quarantäne zu ersetzen, aber wir können schließlich doch «sich! das Vieh ankaufen, um es selber von Reichswmen auszustelleu. - Der Titel und darauf das gesammte Extra-Ordinarium werde; bewilligt. — Sodann wird die Berathung des Militär-Etats fortgesetzt bei dem Kapitel Remontewesen. Die Kommission denn Ircigt eine Resolution betr. die Erhöhung der Remoiite-Ankaufo Preise im Interesse der Zucht von geeigneten Remonten. Abg. Graf S t v l b e r g (kons.) empsieblt die Resolution. Die Znch: von Remvntcpferden sei nachgerade nicht mehr lohnend Die Gefahr, daß in Ostpreußen mit weniger Risiko die leicht Kali blüterzucht die Remontezucht verdrängen könnte, sei bereits sehr gestiegen. Minister v. Goßler erwidert, es wäre sehr ei Wünscht, wenn ihm die Züchter einmal genaue Aufstellung darübei rukommci« lassen wollten, wie hoch sich eigentlich die Kosten de> Remontezucht stellen: es würde das für Ilm eine Grundlage fü, die Preisbcmessuna sein. Nach weiteren Bemerkungen des Abg Grafen KlinkowstrSm fügt der Minister noch hinzu, er gebe in. wenn I« Ostpreußen und etwa noch In anderen Landescheiken die Zucht von Reitpferden stark abnehmcn würde, Misere Mobil sich ! >- ). de aus ausländische Pferde im unserer Landesverthcidigung , Resolution erfolgt erst bei der dritten Lesung — Bei dem Kapitel »Reisekosten nnd Tagegelder" empfiehlt Abg. Müller-Sagan Interesse unserer verlangt. Eine !,r>ljsm>tz KM s/,s5-^E^ L
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