Versuch die Lehre von dem Vorrechte der vollen Geburth vor der halben in Erbschafts-Fällen nach den in Teutschland üblichen Rechten und Statuten aus zulänglichen Gründen in Richtigkeit zu bringen
Titel
Versuch die Lehre von dem Vorrechte der vollen Geburth vor der halben in Erbschafts-Fällen nach den in Teutschland üblichen Rechten und Statuten aus zulänglichen Gründen in Richtigkeit zu bringen
Projekt: Verzeichnis der im deutschen Sprachraum erschienenen Drucke des 18. Jahrhunderts (VD18)
Strukturtyp
Monographie
Parlamentsperiode
-
Wahlperiode
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Titel
Dritter Anhang zum Neunten Capittel. Wie die Liebe zum Römischen Recht auch zu Lübeck die wahre Analogie des dasigen Rechts, bey dem Vorrecht der vollen Gebuhrt vor der halben, in neuern Zeiten zweifelhaftig gemacht, gleichwohl nicht unterdrucket habe