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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 12.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454417Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454417Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454417Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf S. 101/102
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patente
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 12.1905 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 257
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 257
- ArtikelBericht über die 28. auf der Deutschen Seewarte abgehaltene ... 258
- ArtikelProf. Franz Reuleaux † 262
- ArtikelNeuigkeiten aus England 263
- ArtikelBehandlung und Reparatur von Barometern und Thermometern (Schluß) 265
- ArtikelDer internationale Mittelstandskongreß in Lüttich 266
- ArtikelEine elektrische Uhrenanlage mit drahtloser Übertragung 268
- ArtikelDeutsche Mittelstandsvereinigung 268
- ArtikelDas Streifen der Zeiger am Glase 269
- ArtikelPersonalien 269
- ArtikelGeschäftsnachrichten 269
- ArtikelVereinsnachrichten 269
- ArtikelVermischtes 270
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 271
- ArtikelFragekasten 271
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 271
- ArtikelPatente 272
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 369
- BandBand 12.1905 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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272 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 17 instanz, die Ansicht der Krankenkasse nicht gelten lassen, sondern dahin erkannt, daß die Kasse die Unterstützungssätze der jenigen Mitgliederklasse zu zahlen hat, welcher der Kranke früher angehörte, während die Differenz zwischen diesem und dem für die höhere Mitgliederklasse fest stehenden Satze von dem Arbeitgeber zu tragen ist. — Zu diesem Ergebnis gelangte der Gerichtshof auf Grund der Er wägung, daß ein Versicherter, der seinerzeit ordnungsmäßig an gemeldet gewesen ist, bei einer nachträglichen Aenderung der Lohn verhältnisse nicht auf einmal als eine überhaupt „nicht angemeldete Person“ betrachtet werden kann. — Der Anspruch der Kasse an den Arbeitgeber auf Ersatz aller von ihr gemachten Aufwendungen mußte also als unbillig bezeichnet werden, denn im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes kann der Arbeitgeber aber nur für das haftbar gemacht werden, was er verschuldete, nämlich für die unterlassene Anzeige der Gehaltserhöhung des An gestellten. Muß ich gekaufte Ware zurüeknehmen ? Herrn M. G. in N. Sie hatten von einem Ihrer Kunden für verkaufte Waren, worunter sich eine Kette von Mk. 7.50 befand, eine Restforderung von Mk. 8.—. Sie haben nun diesen Kunden mehrmals gemahnt, er hat sich aber nicht gerührt. Sie erließen deshalb einen Zahlungsbefehl, worauf Ihnen der Kunde mit seinem Sohne die Uhrkette nebst 50 Pfg. in bar zurücksandte. Sie sagten diesem, „die Kette nehme ich nicht an, die 50 Pfg. schreibe ich gut auf Abschlag“. Der Bote nahm die Kette nicht mit, sondern ließ sie trotzdem da. Sie sagten ihm, er solle es seinem Vater sagen, daß dieser selbst kommen soll] wenn er die Rechnung noch ausgleichen will. Derselbe ist bis jetzt noch nicht gekommen, doch erhielten Sie heute die Zustellung vom Amtsgericht, daß er gegen den Zahlungsbefehl Widerspruch erhoben habe. Sie glauben durchaus nicht verpflichtet zu sein, die Uhrkette retourzunehmen, da Sie dem Sohn, als er trotz wieder holter Aufforderung die Kette nicht mitnahm, sagten, Sie stellten sie seinem Vater zur Verfügung. — Antwort: Wenn der Kunde ein zahlungsfähiger Mann ist, hat er zu zahlen, und Sie können die Rücknahme der Kette auf jeden Fall verweigern. Wenn es jedoch faul mit ihm steht, so ist es besser, Sie nehmen die Kette und be trachten die Sache als erledigt. Wollen Sie das nicht, so haben Sie, nachdem gegen den Zahlungsbefehl Widerspruch erhoben wurde, den Schuldner vor das Amtsgericht zu laden. Unlautere Angaben der Konkurrenz. Herrn A. V. in H. Sie schreiben: Ich habe in Erfahrung gebracht, daß ein hiesiger neu- hmzugekommener Uhrmacher den Leuten sagt, daß er der Uhr macher sei, der früher gegenüber dem Kirchhof gewohnt habe Ich bin hierdurch geschädigt, da ich seit drei Monaten von dort ver zogen bin, und möchte hierdurch anfragen, was ich hier zu tun habe — Antwort: Wenn ein direkter Schaden entsteht, kann Schadenersatz gefordert werden, doch müßte ein Schaden erst nachgewiesen werden. Man kann auch unlauteren Wettbewerb an nehmen, insofern eine falsche Angabe über den bisherigen Betrieb des Geschäfts gemacht wird, was offenbar zum Zweck des Wett bewerbes geschieht. Untersagen Sie zunächst dieses Verhalten. Das Nichtantreten einer Stellung und dessen Folgen. Herrn K R in H. Sie schreiben: Durch flotten Geschäftsgang sah ich mich veranlaßt, einen Gehilfen zu engagieren. Aber wer nicht eintrat und mii per Postkaite mitteilte (1 Tag vorher), er hätte „gefälligst“ eine andere Stelle angenommen, war betr. Herr Gehilfe. Man sollte es nicht für möglich halten, umsomehr, als es doch ein Sohn eines Uhrmachers war. Sein Vater war persönlich bei mir wir hatten alles zu beiderseitiger Zufriedenheit erledigt. Der Herr Papa ver sicherte mir sogar einigemale, ich würde meinen Spaß an seinem Stammhalter haben. Den Spaß habe ich allerdings, aber etwas kostspielig für meine Rechnung. Ich bin bereit, den Kollegen die sich vor diesen Späßen schützen wollen, den Namen zu nennen, rerner frage ich an, ob ich gegen den Gehilfen den Rechtsweg beschreiten kann, ich möchte ihm doch einen Denkzettel auf den Weg geben. Betr. junger Mann ist erst 17 Jahre alt und es ist mir durch seinen Nichteintritt ein bedeutender Schaden ent standen. Antwort: Da der Gehilfe Ihnen verpflichtet ist darf ihn der neue Prinzipal .gar nicht in Arbeit behalten, wenn er von dieser Verpflichtung erfährt (§ 125 der Gew.-Ordn.). Wenn Sie also den Namen des neuen Meisters erfahren, brauchen Sie ihm nur Mitteilung zu machen. Sie können für eine Woche als Schaden ersatz ohne weiteren Nachweis den Betrag des ortsüblichen Ta°-e- lohnes fordern (§ 124b der Gew.-Ordn.) und hätten dieserhalb beim Gewerb'egericht zu klagen. Wollen Sie einen höheren Schaden ersatz fordern, so muß der Schaden bewiesen werden. Der Ge hilfe muß, da er minderjährig ist, durch seinen Vater vertreten werden. Lag ein schriftlicher Vertrag vor? Was steht darin bezüg lich der Verpflichtung des Vaters? — Wenn Sie diese Fragen be antwortet haben, können wir Ihnen vielleicht weiteren Rat geben. Patente Patent-Anmeldungen. 43a. D. 15437. Zeitkontrollapparat, bei welchem durch Photo- graphiren einer Uhr die Zeit registriert wird. Ernst Damcke, Friedenau, und Hermann Kranz, Berlin, Nürnbergerstr. 32. 9. 12. 04] Gebrauchsmuster. 83a. 257572. Uhr mit in der Glocke liegendem Weckerwerk und einer Einrichtung, um das Weckerwerk zu einer beliebigen Zeit er tönen zu lassen. Vereinigte Uhrenfabriken von Gebrüder Junghans und Thomas Haller A.-G., Schramberg, Württ. 3. 6. 04. V. 4081. 83 a. 257591. Durch Uhr betriebene Moment-Ein- und Aus rückvorrichtung mit Springrad nebst Feder. W egen er & Kramer Quedlinburg. 19. 6. 05. W. 18576. 83 a. 257630. Weckerwerk für vier Glocken mit zwei durch Hebel miteinander verbundenen Hammerwellen. Badische Uhren fabrik, Akt.-Ges., Furtwangen, Schwarzw. 12. 7. 05. B. 28328. 83a. 257 636. Reguliereinrichtung an Torsionspendeln, bei welcher die Reguliergewichte in das Innere der Pendellinse verlegt und durch Räder einstellbar sind. Jahresuhr Schwenningen W. Würth & Co., Schwenningen a. N. 13. 7. 05. J. 5878. 83a. 257785. Uhrwerk mit Differentialgetriebe für verschiedene Geschwindigkeiten. Hartmann & Braun, Akt.-Ges., Frankfurt a. M. 27. 6. 05. H. 27304. 83a. 257995. Metallöse mit Zungen als Aufhänger einer Weckeruhr. Ludwig Mauer, Bochum, Marienstr. 14. 26. 6. 05 M. 19792. 83a. 257996. Uhr amerikanischen Systems mit in der Mitte des Zifferblattes gelagertem Sekundenzeigerzapfen. Uhrenfabrik Mühlheim Müller & Co.,_ Mühlheim a.D. 27. 6. 05. U. 1991. 83a. 257745 ; Triebwerk für elektrische Nebenuhren mit einer in das auf der Zeigerwelle sitzende Zahnrad eingreifenden Schnecke. Georg Weber, Fürth i. B., Schwabacherstr. 38. 15. 11.04. W. 17358. 83a. 256990. Resonanzplatte für Gongfedern mit an ihrer Vorderseite durch Krallen befestigtem Zierschild. Jacob Haller, Angenstein b. Aesch, Schweiz; Vertr.: G. Dedreux u A Weick- mann, Pat.-Anwälte, München. 3. 7. 05. H. 27346. 83a. 256995. Zimmeruhrartiges Gehäuse zur Aufnahme von Weckuhren. Karl Fischer, Düsseldorf Korneliusstr. 76 4 7 05. F. 12710. 83a. 257209. Standuhr mit staubdicht im Gehäuse montiertem Werk und einer rückseitig am Gehäuse für Freilegung der Aufzug- und Stellmittel angeordneten geräuschdämpfenden Abdichtungs klapptür. H. Williamson Ltd., Büren a. A., Schweiz; Vertr: H Neubart, Pat.-Anw., Berlin NW. 6. 7. 7. 05. W. 18657. 83a. 257311. Wecker mit drehbarem Zifferblatt. Vereinigte Uhrenfabriken von Gebrüder Junghans und Thomas Haller A.-G., Schramberg. 18. 4. 05. V. 4554. 83 a. 257312. Drehbares Zifferblatt mit nach innen einge drücktem Boden zur Verminderung der Reibung. Vereinigte Uhrenfabriken von Gebrüder Junghans und Thornas Haller A.-G., Schramberg. 18. 4. 05. V. 4555. 83 c. 256989. Von Schwingarmen um senkrechte Achse dreh bar gehaltener Reparaturkasten für Uhrmacher. Georg Jacob, Leipzig, Katharinenstr. 12. 3. 7. 05. J. 5862. 43 a. 257367. Uhr mit springendem Zeitstempel und mit diesem verbundenen springenden Kontrollzeiger. Siemens & Halske Akt.-Ges., Berlin. 8. 7. 05. S. 12652. 43a. 257368. Uhr mit besonderem, das Laufwerk der Uhr unterstützendem Triebwerk für einen springenden Zeitstempel. Sie mens & Halske, Akt.-Ges., Berlin. 8. 7. 05. S. 12653. Inhalt Öer vollftänölgen Ausgabe: C b r^n o m et <7t”' (\\UnVc ^ 1904 190% pTo Te\sor ?ran^ R S ‘f ^ +7 SeeWarte ab 9^altene Wettbewerb - Prüfung von fParir «on Barometern unö tbeVmometern S «eleaux t (mit Portrat). - Peuigheiten aus Cnglanö. - Bebanöiung unö Reparat, Örabtiofer Übertragung - Deutfcbe mittet ft * internationale fPittelftanÖshongrefc ln Cütticb. - eine eiehtrifcbe Ubrenanlage m nachr.* en ? - Ve7e?nebe^*tT 3elB * r 0 ' Qfe * «®»fl.fanöl,. - Perfonalien. - <3ef*äft Vereins berichte. - Vermifcbtes. - tbeorie in öer Werhftatt. - Sragehaften. - Briefhaften. - patente ufw. *
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