Suche löschen...
Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 12.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454417Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454417Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454417Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Mit Textverlust auf S. 101/102
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 20 (15. Oktober 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Ausdehnung der Krankenversicherungspflicht auf die Hausgewerbetreibenden
- Autor
- Knorz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 12.1905 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 305
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 305
- ArtikelDie Frau im Geschäft des Uhrmachers 306
- ArtikelDie Jubiäumsausstellung der Uhrmacherinnung zu Kopenhagen 307
- ArtikelAusdehnung der Krankenversicherungspflicht auf die ... 310
- ArtikelEiniges über die Reparaturen von Roskopfuhren 311
- ArtikelEin Kapitel aus der praktischen Optik für die Uhrmacher 312
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 314
- ArtikelZum Artikel "flache Uhren" 314
- ArtikelPatent-Rundschau 315
- ArtikelPersonalien 316
- ArtikelVereinsnachrichten 317
- ArtikelGeschäftsnachrichten 317
- ArtikelVermischtes 318
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt 319
- ArtikelFragekasten 319
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 320
- ArtikelPatente 320
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 369
- BandBand 12.1905 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
310 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 20 Ausdehnung der Rranhenverficberungspflicbt auf die Bausgewerbetreibenden. Schon seit Jahren wird von der Reichsregierung die Aus dehnung der Krankenversicherungspflicht auf die Hausgewerbe treibenden erwogen; doch begegnet die Durchführung dieses Planes solchen Schwierigkeiten, daß man über das Stadium der Erwägungen noch nicht hinausgekommen ist. Neuerdings verlautet, daß die Reichsregierung ernstlich an die Lösung dieser Frage herangetreten ist und zu diesem Zwecke umfangreiche Erhebungen veranstaltet werden. Unsere hochentwickelte Uhrenindustrie war bekanntlich in ihren ersten Anfängen Hausindustrie und wenn die selbe auch schon längst zu einer ausgesprochenen Fabrikindustrie geworden ist, so hat die Hausindustrie immerhin noch eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Aus diesem Grunde ist gerade unsere Uhrenindustrie an dieser Frage lebhaft interessiert und es erscheint daher nicht unangebracht, dieselbe hier einer näheren Betrachtung zu unterziehen. — Man pflegt bei den in der Hausindustrie be-' schäftigten Personen zu unterscheiden zwischen „Hausgewerbe treibenden“ (Hausindustriellen) und „Heimarbeitern“. Die „Heim arbeiter“ unterliegen bereits seit der Novelle zum Krankenver sicherungsgesetz vom Jahre 1892 dem gesetzlichen Versicherungs zwange, während auf die Hausgewerbetreibenden die Krankenver sicherung durch statutarische Bestimmung einer Gemeinde für ihren Bezirk oder eines weiteren Kommunalverbandes für seinen Bezirk oder Teile desselben erstreckt werden kann (§ 2 Kr.-V.-G.). Während das Gesetz eine Definition für die „Heimarbeiter“ nicht enthält, bezeichnet der § 2 des Krankenversicherungsgesetzes die „Hausindustriellen“ als „selbständige Gewerbetreibende, welche in eigenen Betriebsstätten im Aufträge und für Rechnung anderer Ge werbetreibender mit der Herstellung oder Bearbeitung gewerblicher Erzeugnisse beschäftigt werden.“ Gleichwohl aber ist es bis jetzt der Rechtsprechung nicht gelungen, eine Begriffsbestimmung für die „Heimarbeiter“ zu finden, welche einschlägige Unterschei dungsmerkmale zwischen diesen und den Hausindustriellen ent hielte. Für die Uhrenindustrie speziell ist dies überhaupt unmög lich, da dieselben Merkmale sich bei beiden Kategorien von Ar beitern finden. Daraus ist es auch zu erklären, daß es in der Uhrenindustrie „Heimarbeiter“, auf welche die gesetzliche Kranken versicherung tatsächlich Anwendung gefunden hätte, nicht gibt. — Diejenigen Hausgewerbetreibenden, welche das Material selbst be schaffen und fertige Arbeit abliefern — z. B. die Holzuhrgestell macher und Kastenschreiner — sind eigentlich überhaupt keine „Hausgewerbetreibende“, sondern „selbständige Handwerker“ und auf sie sollte deshalb der Versicherungszwang nicht ausgedehnt werden. —• Wenn wir in Folgendem von der Ausdehnung der Krankenversicherung der Hausgewerbetreibenden reden, so ist damit selbstverständlich die Zwangsversicherung gemeint, da es schon heute jedem Hausgewerbetreibenden unbenommen ist, sich freiwillig bei der Gemeinde- bezw. Ortskrankenkasse zu versichern. Wenn gleichwohl nur eine sehr beschränkte Zahl von Hausge werbetreibenden der Uhrenindustrie von der freiwilligen Versiche rung Gebrauch gemacht hat, so liegt dies zum Teil daran, daß bei vielen Hausgewerbetreibenden ein dringendes Bedürfnis für eine Krankenversichernng nicht vorhanden ist, da sie durch ihren Hauptberuf — die Landwirtschaft — meist besser gestellt sind, als die Fabrikarbeiter. Damit soll nun nicht gesagt sein, daß die Ausdehnung der Versicherung auf die Hausgewerbetreibenden nicht wünschenswert wäre. Wünschenswert vielmehr wäre es, wenn die Wohltaten der sozialen Gesetzgebung allen arbeitenden Klassen zu teil würden. Aber die Durchführung dieses Wunsches begegnet wie wir sehen werden — bei den Hausgewerbetrei benden großen Schwierigkeiten. Viele Hausgewerbetreibende wissen vielleicht auch nicht einmal, daß sie sich freiwillig versichern können, und daß die Gemeinde- bezw. Ortskrankenkassen verpflichtet sind, solchen Anträgen zu entsprechen. Freilich kommt es häufig vor, daß diese Kassen widerrechtlich die Anträge von Hausgewerbetreibenden abweisen und dieselben auf die Fabrikkrankenkassen ihrer Arbeit geber hinweisen. — Welche Versicherungskassen nun könnten für den Fall der Ausdehnung der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Haus gewerbetreibenden in Frage kommen? Einmal die Fabrikkranken kassen und andererseits die Gemeinde- bezw. Ortskrankenkassen. Die Tatsache, daß ein sehr großer Teil der Hausgewerbetreibenden für mehrere Arbeitgeber tätig ist, schließt die Möglichkeit einer Übernahme der Krankenversicherung durch die Fabrikkranken- ■ kassen von vornherein aus. Überdies ist die Leistungsfähigkeit ; der Fabrikkrankenkassen — infolge der Ausdehnung der Unter stützungspflicht auf 26 Wochen — schon jetzt derart in Anspruch I genommen, daß viele derselben diese neue Belastung nicht ertragen würden, vielmehr zu Grunde gehen müßten. Und welche ■ Belastung diese neuen Risiken für die Fabrikkrankenkassen be- deuten, mag schon allein aus dem Hinweis auf die Kosten für i ärztliche Besuche entnommen werden, wenn man erwägt, daß die Hausgewerbetreibenden zum großen Teil auf dem Lande und oft j weit entfernt von dem Wohnsitz eines Arztes wohnen. Zu diesen, : voraussichtlich beträchtlichen — Kosten würden die Verhältnis- ii mäßig sehr geringen Beiträge der die Heimarbeit nur im Nebenberuf betreibenden Hausgewerbetreibenden in keinem Verhältnis stehen. Aus diesem Grunde würden aber gerade die Fabrikarbeiter gegen die Übernahme der Hausgewerbetreibenden auf die Fabrikkranken- kasse mit Entschiedenheit protestieren. Der Fabrikherr hätte zudem nicht die geringste Kontrolle über den versicherten Hausgewerbetreibenden und es läge die Gefahr vor, daß die Fabrikkrankenkasse oft Unterstützung leisten müßte in Krankheitsfällen, die sich die Versicherten durch die Ausübung ihres Hauptberufes und nicht in der Betätigung der Hausindustrie zugezogen haben. Es bliebe demnach nur die Übernahme der Versicherung durch die Gemeinde- bzw. Ortskrankenkassen möglich. —• Was nun die Versicherungsbeiträge betrifft, so sollten dieselben unter allen Umständen von den Hausgewerbetreibenden allein zu tragen sein. Mit Rücksicht darauf, daß — wie schon erwähnt — ein großer Teil der Hausgewerbetreibenden für mehrere Arbeitgeber arbeitet und die Arbeitsleistungen eines Hausgewerbetreibenden meist sehr unbeständig sind, wäre es unmöglich, der Verteilung des von den Arbeitgebern zu leistenden Anteils an den Versicherungsbeiträgen auf die Arbeitgeber einen bestimmten Durchschnittslohn zu Grunde zu legen. Die betreffende Krankenkasse müßte vielmehr vor jedem Beitragstermine den Anteil eines jeden Arbeitgebers an dem Beitrage auf Grund der wirklich gezahlten Löhne, welche die Kasse jedesmal von den einzelnen Arbeitgebern erheben müßte, berechnen. Das wäre jedoch sowohl für die Kranken kasse, als für die Arbeitgeber höchst mühevoll und zeitraubend. Wenn den Hausgewerbetreibenden die Zahlung der ganzen Ver sicherungsbeiträge auferlegt würde, so könnte darin auch eine Un billigkeit gegenüber den Fabrikarbeitern nicht erblickt werden, da sich letztere Zeit und Ordnung in der Fabrik fügen müssen, während erstere völlig frei und selbständig sind. — Die unzweifelhafte Folge des Beizugs der Arbeitgeber zu den Beitragsleistungen der Hausgewerbetreibenden wäre eine Einschränkung der Beschäftigung der letzteren, welche mit der Zeit zur völligen Aufgabe dieser Beschäftigung führen könnte. Die vielfach verbreitete Anschauung, daß die Hausgewerbetreibenden billigere Arbeitskräfte seien, trifft für die Uhrenindustrie nur z. Teil zu und wo sie zutrifft, ist nicht zu vergessen, daß der Arbeitgeber neben dem kleinen Vorteil billiger Herstellungskosten die umständliche und wenig zuver- I lässige Arbeitsverrichtung der Hausgewerbetreibenden mit in den f Kauf nehmen muß. Müßte aber der Unternehmer zu diesen Un annehmlichkeiten noch Kosten übernehmen, so ist nicht daran zu zweifeln, daß er die Heimarbeit einschränken würde. Damit wäre einer nicht unbedeutenden Anzahl von Personen ein Ver dienst entzogen, für welchen viele derselben anderswo kaum einen j Ersatz finden würden, und welche der Armenbehörde zur Last fallen würden. Denn in der Hausindustrie findet noch mancher Beschäftigung, welcher infolge hohen Alters oder verringerter Arbeitsfähigkeit anderswo keine Arbeit finden würde. Mancher alte oder kranke Arbeiter, nachdem er zur Fabrikarbeit nicht mehr taugt, erhält von seinem früheren Arbeitgeber leichtere Arbeit mit nach Hause, ebenso Familienangehörige eines verstor benen Arbeiters. Ein Teil der durch Einschränkung oder Auf gabe der Heimarbeit verdienstlos Gewordenen würde sich vom Lande nach der Stadt, die mehr Arbeitsgelegenheit bietet, wenden. Dadurch würde die Landflucht begünstigt, die man doch sonst mit allen Mitteln zu bekämpfen bemüht ist. Zuletzt fragt es sich noch, ob die Hausgewerbetreibenden
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder