72 Arnold Schering 30 Llusicalia geschriebener Loncertsn laut Rechnung 1680. (Dies waren Kompositionen des Merseburgers Grob, die der Rat im Januar 1679 angekauft hatte; siehe Arch. f. Musikwifsensch. a. a. O., S. 279.) 15 kleinere Stimmen laut Rechnung 1683. (Kompositionen von Chr. Const. Dedekind; siehe Arch. f. Musik wifsensch. a. a. O., S. 279.) H. Johann Schellens Musicalische Sachen d. 16. 8.1712. sSie umfaßten Schelles Privatbibliothek, bestehend in nicht weniger als 390 geschriebenen Vokal- und Jnstrumentalstücken von Schelle und anderen Meistern; siehe Arch. f. Musikwifsensch. a. a. O., S. 282 und 283 ff. mit * versehen.) Diese Sachen hat der Luntor H. Johann Sebastian Bach in seiner Verwahrung, so aber vom Gebrauch ziemlich beschädiget und fast un brauchbar worden. In diesem Bestände fehlten bereits zwei ältere Sonderbestände, nämlich die aus dem Besitze Knüpfers und des Thomasorganisten Kühnel. Ein zweites Aufräumen muß nach 1730 stattgefunden haben, vermutlich 1731/32, als die Thomasschule umgebaut wurde und auch Bach mit seiner Familie eine Jnterimswohnung beziehen mußte. Bei dieser Gelegenheit mag die Frage aufgetaucht sein, ob der eben genannte, wohl allein schon einen geräumigen Noten schrank füllende Notenschatz, der in den Augen Bachs als veraltet galt, weiter aufzubewahren oder abzustoßen sei. Da weder historische noch andere kunstwissenschaftliche Interessen mit hereinspielten, wird sich Bach für daS zweite entschlossen haben. Mit Ausnahme weniger Stücke, die das Autodafe überlebten, wird der Bestand, soweit er defekt und unbrauchbar war, verbrannt, das übrige ver schenkt oder um geringes verkauft worden sein. Unter den Akten, die Harrers Kantoratsantritt betreffen, findet sich keine Bestands aufnahme. Es läßt sich also nicht mehr entscheiden, was bei Bachs Tode noch vorhanden war, was nicht. Vor allem bleibt fraglich, was ehemals (1723) mit Kuhnaus zahlreichen eigenen und den von ihm benutzten Stücken fremder Meister geworden ist. An den Kom positionen der Kantoren hatte die Schule kein Eigentumsrecht, es sei denn, daß der Rat sie von den Witwen jedesmal in aller Form abkaufte. Das scheint mit denen Kuhnaus nicht geschehen zu sein. Wenn Kuhnaus Witwe in einem Dankschreiben an den Rat vom