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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.04.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-04-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-187304209
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18730420
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18730420
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1873
- Monat1873-04
- Tag1873-04-20
- Monat1873-04
- Jahr1873
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.04.1873
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«rschetrtt täglich früh 6'/, Uhr. >ä«ett«a »S Srptöittou JvhanniSgassc 33. Vmmtw. Redacteur Fr. Hültirr. Sprechstunde d. Redaktion <»n»»iag« von N—l» Uhr Nachmittag« von 4—i Uhr. Lmuchme der für die nächst, ftiinivc Nummer bestimmten Kmntte in den Wochema-eu «»3 llhr Nachmittags. -Me siir Zustratruauuatz«»: vtt» Klemm, Universitätsstr. 22, liNÜS Lösche. Hainstr. 21. pari. W 11«. Tageblatt Anzeiger. Amtsblatt de- Kimgl. Bezirksgerichts und der Raths der Stadt Leipzig- Sonntag de» 2t>. April. Metz-«»»»,-11.»««. Ad,,««e,»»»rrt» vierteljährlich 1 Thlr. 7'/, Aar, incl. Bringerlohn 1 Thlr. 10 Rgv Jede einzelne Nummer 2^/, Ng» Belegexemplar 1 Ngr. Gebühren für Extrabeilage» »hne Postbefvrderung 10 Thlr. «it Postdesörderung 14 Thlr. Zistret» 4gespalteneBourgoi»zeile 1'/,Agr. Größere Lchristen laut unserem PreiSverzeichniß. Leclame» »ater d. Ledac1t««strtch die Spaltzeile 2 Ngr. 187S. Verordnung. die Revision der WahUiffe« für die LandtagSwahle« betreffend. Da im Laufe diese- Jahre« die erforderlichen Ergänzung-Wahlen für die Ständeversammlung »orzunehmen find, so werden alle nach tz. 23 deS Wahlgesetzes vom 3. December 1868 mit Führung der Listen der Stimmberechtigten beauftragten Organe hierdurch noch besonder- darauf hinaewiesen, daß diese Listen im Laufe de- MonatS Juni einer allgemeinen Revision zu unterwerfen find und sofort im Anfänge deS genannten MonatS die in tz 11 der Ausführung«. Verordnung zu dem Wahlgesetze vom 4. December 1868 vorgeschriebene Bekanntmachung zu ertasten ist. Auch werden alle Obrigkeiten auf die Vorschrift in tz. S der angezogenen Ausführung« > Ber» «rdmmg, wonach sie von allen ihnen bekannt gewordenen Fällen emer Entziehung der Stirn m- brrechtigung den mit Führung der Wahllisten beauftragten Organen Nachricht zu geben haben, hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Dre-den, am 16. April 1878. Ministerin« deS Inner«. v. Nostitz. Wallwitz. Fg. Bekanntmachung. Am 22 April o. tritt bicrselbst in dem Hofe de- HawSky'schen Hause«, Neumarkt Nr. 9, eine nene Pofianstalt in Wirksamkeit, welche die Bezeichnung: Postverwaltuag -kr. 14 führen wird. Bei derselben werden Postsendungen aller Art — mit Ausschluß von Päekeretsendnnge« («it »ud ohne deelnrirten Werth), Geldsäffern, Geldkiste« und Geldbeutel« — angenommen. Es werden demnächst in der Stadt Leipzig und dem zu dieser gehörigen Postbczirke folgende Pofianstalten mit zum Theil veränderter Bezeichnung bestehen: da« Postamt Nr. 1 am AugustuSplatze, da« Postamt Nr. 2 am Dresdener Bahnhose, da« Postamt Nr. 3 am Bayerischen Bahnhose, die Postverwaltnng Nr. 4, Mühlgaste Nr. 3, die Postvcrwaltung Nr. 5, in Lindenau, dir Postexpcbition Nr. 6, in Connewitz, die Postkipcdition Nr. 7, in Eutritzsch, die Postexpedition Nr. 8, in Gohlis, die Postexpedition Nr. 9, in Neuschvnefcld, die Postexpedition Nr. 10, in Thonberg, die Postvcrwaltung Nr. 11, Ranst. Steinweg 20, die Postvcrwaltung Nr. 12, Weststraße Nr. 14. die Postverwaltung Nr. 13, Lange Dtr. Nr. 46, die Postvcrwaltung Nr. 14, Neumarkt Nr. 9. Dieselben haben dem Publicum gegenüber alle Befugnisse einer vollständigen Postanstalt, «it Ausnahme des Postamts Nr. 2 am Dresdener Bahnhofe, bei welchem Abonnements auf Zei tungen und Zeitschriften nicht stattfinden können, auch nur die Annahme von Postsendungen ver mittelt wird, sowie der Postverwaltungen Nr. 4 (Mühlgaste Nr. 3) und 14 (Neumarkt Nr. 9), welche ebenfalls nur die Annahme von Postsendungen, und zwar die letztere mit den obeabczeichneten Beschränkungen, vermitteln. Bei dieser Gelegenheit wird wiederholt ersucht, Reklamationen rc. bezüglich der hier eingeliefertyr PlHsmdungen bei derjenigen Postarstalt anzubringen, bei welcher die Eimieferung staltgefunden hat, dagegen Rcclamationen rc. in Betreff ««gekommener Postsendungen, ferner Anzeigen von Woh- mmaSveränderungen, sowie Anträge wegen Bestellung, Nachfendung oder Abholung von Briefen rc. in Kipzig an das Postamt Nr. 1 am AugustuSplatze, in den umliegenden Orten an die betreffende OrtS-Postanstalt zu richten, Eingaben und Anträge aber, welche den Postdienstbetrieb bei den oben- genaunlkn Postanstalten im Allgemeinen betreffen, der Ober-Post-Direction zuqehen zu lasten. Leipzig, den 9. April 1873. Der Kaiserliche Ober-Post-Dtreetor. Letz Bekanntmachung. In Folge der zum Finanzgesetze vom 8. April vor. Jahr, erlassenen Ausführung« - Verordnung vom 9. defl. Mon. wird der diesjährige erste Termin der Gewerbe- «nd Perfonalsieaer am IS. April dieses Jahre» mit einem halbe» JahreSbetrage fällig. Die. hiesigen Steuerpflichtigen werden daher aufgefordert, ihre Tteuerbeiträge für diesen »—RA PEgr —ans jeden 4 Lage nach demselben an vre «Stadt - «Steuer - Einnahme püncttich adzusüyren, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen eintreten müssen. Die Steuer-Jntimationen gehen in diesen Tagen den Hausbesitzer« resp. deren Stell vertreter« znr sofortigen Dertheilnng an ihre Abmtether z«, und sind alle Jnti- mationen von mittlerweile au-gezogenen Steuerpflichtigen unter Angabe von deren Wohnung resp. de« derzeitigen Aufenthalte«, soweit Solche« bekannt geworden, schleunigst an die Stadt - Steuer- Einnahme zurückzugcben. Mit Rücksicht auf die Heranziehung der sogenannten flottirenden Bevölkerung zu den Comnmnal- anlagen werden die hiesigen Priucipale, Meister und sonstigen Arbeitsgeber ersucht, die ihnen dem nächst zngehenden Jntimationen ihrer Gehülsen sofort an Letztere adzngebe», und solche zur Abführung der städtischen Abgaben binnen obgedachter Frist veranlassen zu wollen. Außerdem haben die betr. Principale rc. bei Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 1 Thlr. bi« 5 Thlr. die seit der im November vor. I. bewirkten Aufstellung der diesjährigen Ort«. Steuer- Kataster vorgegangenen Personal-Veränderungen von allen mit mindesten» 1 Thlr. «nd darüber betgezogene« Gehülfe« binnen 8 Tagen bei der Sladt Steuer-Einnahme allhier schriftlich anzuzeigen, woselbst auch Formulare zu diesen Leränderung-anzeigcn auf Verlangen verabreicht werden. Im klebrigen wird jeder Beitragspflichtige, welcher seit der lkatasteraufstellung die Wohnung gewechselt hat, und dessen Steuerintimation mit Rücksicht darauf, daß solche der Hausbesitzer resp. Vesten Stellvertreter ohnerachtet dieser Bekanntmachung zurückbebält. somit nicht zur Aushändigung gelangen konnte, znr Kenntntsinahme seine» Steuersatzes sowie znr Empfangnahme eines anderweiten SteneranSwetseS an mehrgenannte Hcbestelle verwiesen. Gleichzeilig ist der von der Handelskammer bereits öffentlich ausgeschriebene Steuer-Zuschlag von Gilf Pfennigen auf de» Lhaler Gewerbesteuer von den dieser Abgabe verfallenden Gcwerbtreibenden mit zu entrichten. Leipzig, den 9. April 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Taube. Städtische gewerbliche Fortbildungsschule. Da« Sommersemester beginnt bei der Tagesschule am 21. April d. I. Für den Unterricht an Modellire« in Thon und Wach» wrrd am 20. April ein neuer Cursus eröffnet An meldungen hierzu nimmt der Unterzeichnete täglich zwischen 11—12'/, Uhr Vormittags im Locale der Tagesschule — Lessingstraße 14 — entgegen. Auch sind daselbst Prospekte der Anstalt jederzeit zu baden. JultuS Burckhardt, Direktor. Nicolai-Gymnasium. Bekanntmachung. Ln der höhere« Bürgerschule für Mädchen zu Leipzig sollen sofort angestellt werden: 1) zwei Oberlehrer mit einem Jahresgehalt von 800 und bez. 700 Thaler, 2) eine HnlsSlehreri« mit einem Jahresgchalt von 400 Thaler. Die beiden Oberlehrer müssen akademisch gebildet und vorzugsweise zur Ertheilung des Unterrichtes in der französischen und englischen Sprache befähigt sein. Bewerbungen um diese drei Stellen sind unter Beifügung der erforderlichen Zeugnisse und eine« kurzen Lebenslaufe« baldigst bei unS einzureicbcn. Leipzig, den 17. April l873. Der Rath der Stadt Leipzig. — vr. E. Stephani. Willsch, Res. Bekanntmachung, die Erledig«»« einer Reserendarstelle betreffend. Mit dem 30. dS. Mts. kommt bei uuS die letzte Referendarstelle mit einem auf 700 «p er höhten Jahresgehalt zur Erledigung. Wir fordern diejenigen, welche sich hierum bewerben wollen, auf, ihre Gesuche nebst den erfor derlichen Zeugnissen bi« zum 10. Mai d. I. schriftlich bei nn« einzureichcn. Leipzig, den 19. April 1873. Der Rath der Stadt Leipzig. ' ' G. Mecl vr. Koch. cechler. Zweite Bürgerschule. Zöglinge findet künftigen Montag Die Ausnahme der neuen Zöglinge findet künftigen Montag den 21. April früh um 9 Uhr statt Dir. vr. R enter. Die neuangemeldeten Schüler, welche nicht bereits am 21. März die Aufnahmeprüfung be standen haben, Haben sich Montag den 21. April früh 8 Uhr, die schon geprüften an demselben Tage Nachmittags S Uhr einzufinden. Prof. LipfinS. Höhere Bürgerschule für Knaben. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 22. April. Alle Schüler haben sich Vormittag kurz vor 10 Uhr im großen Saale (2. Etage) zu ver sammeln. Director vr. Pfalz. Erste Bürgerschule. Die neuen Schüler werden Montag den 21. April ausgenommen, die Knaben um 10 Uhr, die Mädchen um 3 Uhr. Leipzig, den 19. April 1873. Dir, vr. Panitz. Dritte Bürgerschule. Die Aufnahme der neugemcldeten Kinder findet DienSlag den 22. d. M. Borm. 9 Uhr statt. Director vr. RamShor«. Vinte Bürgerschule. Die Ausnahme der für Ostern angemeldeten Anfänger findet Montag de» 21. !>., Vormittags 1v Uhr statt vr. W>IO»n«Z»o, Dir. Fünfte Bürgerschule. Die Ausnahme der angemeldcten Zöglinge findet Montag den 21. April e. früh S Uhr statt. Dir. vr. Kühr. Lunstverein. bonntag, 20. Avril. Die vorige Woche auf gelegten Original-Photographien nach Gemälden brr Eremitage in Petersburg bleiben noch stehen. Ä« Eartonsaale sind für diese Woche dis zur Lnloosung zum Besten der UnterstvtzungScasse Leipziger Künstler bestimmten Kunstgegenstände »»Wellt. bl. ck. Aus Stadt und Land. 'Leipzig, 19. April. Der bekannte Abgeordnete l ür Bremen Modle hat im Reichstag einen An tra« überreicht, nach welchem dem neuen Münz- itsrtz die Bestimmung hinzugesügt werden soll, vß spätesten« am Tage, an welchem die Reichs- zoltwährung in Kraft tritt, sämmtliche Bank noten, welche nicht aus Mark lauten, einzuziehcn sind und nur noch solche Banknoten im Umlauf gelaffeu werden sollen, die aus einen Betrag von mwtesten« 100 Mark lauten. Ferner will der Antrag, daß StaatScassenscheine der ein- Izelnen Bundesstaaten vom 1. Januar» 1874 nicht I mhr als Zahlungsmittel verwendet werden dürfen. Dieser Antrag, welcher von dem gewiß löblichen Bestreben durchdrnnge» ist, die Papiergeld-Misire in Deutschland zu beseitige», scheint denn doch da« Kind mit dem Bad« auSznschÜtten, indem er auf l dn Verhältnisse de« Kleinverkehr« gar keine Rück sicht nimmt, und er wird deshalb hoffentlich im Reichstag keine Annahme finden. * LripU, 19. April. Heute ist un« der ge- druckte Gesetzentwurf, welcher die Ver besserung der Lage der Unterosficiere im Deutschen Reichsheer betrifft, zugegangen. Es be stätigen sich darnach die bereits früher gemachten Angaben über die Erhöhung der Löhnung und BerpflegSzuschüss« bezüglich der Feldwebel, Ser aanten, Unterosficiere, Roßärzte und Unterroß- ärzte. Von Interesse sind die dem Gesetzentwurf beigegebenen Motiv«, worin es unterAndcrm heißt: Bekundet schon der Umstand, daß am 1. November v. I. 2887 Unterosficiere an dem ctatsmäßigen Bestände fehlten, einen bedenklichen Mangel an Nciguna zur Unterosficicrcarriere, so wird m noch empfindlicherer Weise die Verminderung de« qua litativen WerthcS de« Unterosficierersatzc« em pfunden. Gerade von den tüchtigen Untcrofficieren eben viele den Dienst auf, verlockt durch bessere eröffnen nz e»ne« ch nicht auSzuhalten vermag. Eie verlassen oft lohnenderen Erwerbe« und der angenehmeren Leben-verhält- niste wegen die Truppe, obgleich ihr Herz an derselben hängt. Dagegen müssen Leute von zweifelhaftem Werthc de» der Fahne behalten werden, nur überhaupt nur die nothwendraste Zahl von Unterosficiere» für den Dienstbetrwb zu besitzen. Darunter leidet aber nicht nur un- mittelbar die Ausbildung und Schlagsertigkeit der Truppen, sondern e« sinkt auch da« Ansehen der Unterosficiere bei Vorgesetzten und Unter gebenen j die DiSciplin wird gefährdet und muß durch die Strenge der Gesetze aufrecht erhalten werden in Fällen, wo die Achtung vor der Person hierfür au«reichen sollte. Tritt ein solcher Zu stand aber erst ein, so schreitet das llebel mit wachsender Schnelligkeit ivciter, indem die guten Elemente mchr und mehr von der Capitutation abgeschreckt werden. Mit Bcsorgniß sehen des halb die Truppcnführer der Zukunft entgegen und dringen auf Abhülfe, die übrigen- bei unS neck rechtzeitig kommt, wenn sie bald und durch greifend gewäyrt wird. Leipzig, 19. April. Die „Evangelisch-lutheri sche Kirchenzeitung", hcrauSaegcben von Prof, vr. Luthardt, bespricht Li«, bereits ausführlicher behandelte Angelegenheit des zum DiakonuS an der Annenkirche in Dresden grwähltcn, von der KreiSdirection daselbst abex nicht bcstätigten vr. Hanne. E« heißt da u. A: „Der Rath (zu Dresden) hat in seiner Plenarsitzung vom 8. April mit 16 gegen 2 Stimmen bcschlofftn, wider die Entscheidung der KreiSdirection Recur« an da« CultuSministerium einzuwenden, und mit 14 gegen 4 Stimmen eine specielle Molivirung desselben angenommen, die sich aus anderweitige Aeuße- rungen Hanne'«, aus da« von der letzten Synode beschlossene OrdinationSgelÜbde und auf den ab genutzten (!) Satz von dem Recht der freien For schung zu stützen sucht. Gerade auf Grund des OrdinationSgelÜbde- aber, dessen Worte ste sich in namentlicher Anführung bedient, hat die Be hörde die Unmöglichkeit der Zulassung zu einem geistlichen Amte in der ev.-luth. Kirche nachgc- wiesen; und bestände noch irgendein Zweifel, ob nicht durch die neue Berpflichtungssormel der lutherische Charakter der sächsischen Landeskirche alterirt und d,e nöthigen Schranken g» gen die Lchrwillkür beseitigt seien: durch diesen Erlaß, der mit solcher Bestimmtheit auch das Recht der Gemeinde auf kirchliche Lehre anerkennt, sind alle diese Bedenken für immer beseitigt." (Also läge hier eine „authentische Interpretation" LeS OrdinationSgelöbnisscS vor? Wer giebt aber einer KreiSdirection da« Recht zu einer solchen?) ES heißt dann weiter: ,.Wa« der Erlaß schließ- lick als „vaS doch zuletzt entscheiden»« Moment" ansührt, nämlich daß vr. Hanne „ohne Mental reservationen" da« OrdinationSgelÜbde nicht adlegen könne. daS trifft so sehr der ganzen Sache in« Herz hinein, daß auch der Stadt- rath in seinem motivirten Recur« nur mit dem Hinweis auf da« persönliche Gewissen, über daS keinem menschlichen Richter ein Urtheil zusiehe, sich hinwegzuhelfen sucht. Daß aber nicht Em- »elne, sondern eine kirchliche Behörde den Prote- stantenveremler« ihre Mentalrejervatjonrn NW«WM^
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