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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 13.1906
- Erscheinungsdatum
- 1906
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454418Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454418Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454418Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig (6. Kunstbeilage fehlt)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 24 (15. Dezember 1906)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 13.1906 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1906) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1906) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1906) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1906) 49
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1906) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1906) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1906) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1906) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1906) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1906) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1906) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1906) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1906) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1906) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1906) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1906) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1906) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1906) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1906) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1906) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1906) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1906) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1906) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1906) 369
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 370
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher 371
- ArtikelDas Hartlöten 372
- ArtikelPatent-Rundschau 375
- ArtikelEine neue Drehbank für das Kleingewerbe 377
- ArtikelGrossistenklagen 378
- ArtikelAus der Schweiz 379
- ArtikelDie Uhr im deutschen Volksrätsel 379
- ArtikelVereinsnachrichten 380
- ArtikelPersonalien 381
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 381
- ArtikelGeschäftsnachrichten 381
- ArtikelVermischtes 381
- ArtikelFragekasten 383
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 384
- ArtikelPatente 384
- BandBand 13.1906 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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370 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG N Deutfcbe Ubrmacber-Vereinigung ( 3 entralftelle 3U Ceip3ig). Das Weihnachtsfest wirft seine Schatten voraus. Soweit wir bis jetzt Gelegenheit gehabt haben das zu beobachten, sind dieses Jahr jedoch die Schatten nicht so schwarz und tief wie sonst. Die unlautere Reklame, welche sich stets vor Weihnachten in den Tageszeitungen breit macht, ist diesmal, von einigen unrühmlichen Ausnahmen abge sehen, bedeutend schwächer aufgetreten. Wir merken es am besten an der geringeren Zahl von Einsendungen derartiger Annoncen. Um so bedauerlicher ist es, daß ein Uhrmacher zu den un rühmlichsten Ausnahmen gehört. Von einer großen Anzahl Kollegen wurden uns Ausschnitte eines Inserates des Herrn A. Wagner, Ober planitz zugeschickt, die sämtlich mit Recht sich über das unkolle giale Verhalten des Genannten beschweren. Damit unsere Leser selbst urteilen können, veröffentlichen wir nachstehend die Anzeige, welche Herrn Wagner zum Verfasser hat» Um eine Wette von 10000 Mark zu gewinnen muß ich bis 24. Dezember 1906 abends 10 Uhr für 20000 Mark Ware verkauft haben, Auf diese hohe Wette ging ich ein, weil mir mein Gegner keine Bedingung stellte, in dem Kontrakt steht nur, daß ich bis zur gesetzten Zeit für 20 000 Mark Ware umge setzt haben muß. Ob ich die Waren zu jetzigen Tagespreisen, zu oder unter Einkaufspreis verkaufen muß, ist nicht vermerkt. Durch großen Massenankauf von Rohteilen und eigener Fabrikation bin ich in der Lage, schon ohne diesem (!) staunend billig zu verkaufen und verkaufe nun von jetzt bis Weihnachten zu noch nicht dagewesenen und nicht wiederkehrenden Preisen. Jetzt bietet sich wirkliche Gelegenheit, hochfeine Uhren billig zu kaufen. Billiger als bei Auktionen, billiger als im Ausverkauf. Die allerfeinsten Zimmeruhren aus hartem Holz in massiv Eiche und Nußbaum (also das Beste vom Besten), mit hochfeinster Holzbildhauerei und nur prima Werken ausgestattet, verkaufe ich jetzt zu Spottpreisen, statt 46 Mark für 29 Mark, statt 65 Mark für 39 Mark, statt 90 Mark 55 Mark, statt 130 Mark 74 Mark usw. Von Hunderten die Wahl. Taschenuhren, Ketten, Broschen, Ringe u. dgl. ganz billig. Außerdem erhält jeder 50ste Käufer ein Erinnerungs geschenk an die Wette, und zwar 1 goldenen Ring, 1 Kette, Uhr u. dgl., jeder 500ste Käufer erhält eine goldene Uhr mit Kette im Werte von 100 Mark. Also, Sie haben hier Vorteile, die Ihnen nie wieder geboten werden. Billige riesenhafte Auswahl. Sie können eine goldene Uhr umsonst haben. Sie können Geld verdienen, wenn Sie kaufen und wieder verkaufen. Diese Gelegenheit kehrt nicht wieder. Jeder, auch der weiteste Weg lohnt sich. Albin Wagner , Uhren und Goldwaren. Niederplanitz, Zwickauer Str. Oberplanitz, Lengenfelder Str. Ein stärkeres Stückchen hat wohl ein Uhrmacher noch nicht fertig gebracht, eine größere Spekulation auf die Leichtgläubigkeit des Publikums ist noch selten versucht worden, als wie hier durch die Erzählung von der 10 000-Mark-Wette. Armes Publikum, was wird dir alles zugemutet. Du mußt erstens ohne weiteres glauben, daß die Wette wirklich zustande gekommen ist. Herr W. nennt zwar seinen Herrn Gegner nicht, er sagt auch nicht wenn und wo der Vertrag abgeschlossen wurde, weil er das nicht nötig hat, Publikum hat es eben zu glauben. Auch den großen Massen ankauf von Rohteilen für die eigene Fabrikation hat es gläubig hmzunehmen, so schwer es sein wird die Uhrenfabrik-Esse ein mal rauchen zu sehen. Daß Herr W. sich mit dem Versprechen, jedem 50. Käufer ein Geschenk zu geben, der unerlaubten Veranstaltung einer Lotterie schuldig macht, scheint er gar nicht zu wissen. Jedenfalls ist er sich aber bewußt, daß er seine Kollegen durch solche Markt schreierei empfindlich schädigt, und wird sich nicht wundern dürfen, wenn diese alle gesetzlichen Atittel anwenden, um ihm c en Lohn tiir sein Vorgehen zukommen zu lassen. Da alle Merk male des unlauteren Wettbewerbes zutreffen, haben wir sämt lichen Herren, die sich beschwerdeführend an uns wandten, ge raten, Klageantrag zu stellen. Aus Wien ist wieder ein alter Bekannter in den Tages zeitungen aufgetaucht, Le op. Feith, der 5000 Uhren gratis zu verteilen hat. Ganz umsonst gibt er sie freilich nicht, sondern 30 Pf. müssen erst eingeschickt werden. Wir haben der Wissen schaft wegen, die drei Groschen geopfert und sind neugierig auf den Erfolg. In Berlin ist die Firma O. Pincus unter diejenigen gegangen, welche ihre Preislisten offen verschicken, noch dazu mit Zahlenpreisen. Will die Firma sich damit bei den Uhrmachern einführen? Das dürfte ihr wohl vorbei gelingen. Die Klagen über Kontraktbrüche der Gehilfen sind noch immer häufig. Leider ist dagegen der Uhrmacher meist machtlos, weil er kein Mittel hat sich dagegen zu schützen bzw. an dem Gehilfen schadlos zu halten. Übrigens scheint dies im kaufmännischen Berufe nicht anders zu sein, denn der Handelstag hat sich bei seiner letzten Sitzung sogar mit’einem Vertragsformular befaßt, welches auch jene Gehilfen, die ihre Stelle nicht antreten, schadenersatzpflichtig machen soll. Unser Arbeitsvertrags - Entwurf soll übrigens auch weiter nichts, als den Uhrmacher gegen Kon traktbrüche schützen. Viele Gehilfen scheinen das aber falsch aufgefaßt zu haben und befürchten durch den Vertrag ihre Frei heit zu verlieren. Wir vermögen nicht einzusehen, worin diese Befürchtung begründet ist, denn es ist jedem Gehilfen doch nach wie vor unbenommen, eine Stelle,' die ihm nicht behagt, zu kün digen und nach 14 Tagen zu verlassen. Der Uhrmacher-Gehilfen- Verband muß selbst zugeben, daß die meisten Paragraphen unseres Vertrages gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Wenn der Verband daraus aber den Schluß zieht, daß der Vertrag deshalb nicht nötig sei, so irrt er sich. Gewiß kann heute schon ein Prinzipal, in den Fällen, in welchen ihm ein Gehilfe vorsätzlich Schaden zufügt, Klage erheben und Schadenersatz beanspruchen. Meistens wird er auch eine Verurteilung des Gehilfen erzielen. Was nützt ihm aber das, wenn der Gehilfe erklärt, mittellos zu sein? dann hat der Prinzipal noch die Kosten der Klage zu zahlen, also doppelten Schaden. Muß aber ein ungetreuer oder rach süchtiger Gehilfe gewärtig sein, daß ihm sein Lohn einbehalten wird, dann wird er sich hüten, dem Prinzipal vorsätzlich Schaden zuzu fügen; mithin ist unser Vertrag ein Vorbeugungsmittel, an dem ein anständiger Gehilfe niemals Anstoß nehmen kann. Ganz falsch sind die Erläuterungen, welche das Gehilfenorgan zu den einzelnen Paragraphen gibt. Wir haben deshalb Gelegen heit genommen, der Zeitung eine Aufklärung einzusenden und hoffen, daß sich die Gehilfen nunmehr ein richtiges Urteil über den Zweck unseres Vertrages bilden. In Preußen sind bekanntlich die Kämpfe um das Offenhalten der Schaufenster vielfach siegreiche gewesen, und mehr und mehr bricht sich in den Regierungskreisen, welche noch Fühlung mit dem Zeitgeiste haben, die Ueberzeugung Bahn, daß das offene Schau fenster weniger zur Entheiligung der Sonn- und Feiertage beiträgt, als die offene Gastwirtschaft, der man bisher nicht gewagt hat, Vorschriften über die Sonntagsheiligung zu machen. Seit dem 1. Januar 1906 ist in der ProvinzSachsen den Gewerbetreibenden gesetzlich verboten, Waren in den Schaufenstern und in und vor den Ladentüren an Sonn- und Feiertagen „in der Zeit des Haupt gottesdienstes“ auszuhängen oder auszustellen. Während der übrigen Stunden ist also das Offenhalten der Schaufenster erlaubt. Das geht aus § 6 Nr. 1 der Polizeiverordnung über die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage vom 27. Oktober 1905 für die Provinz Sachsen unzweifelhaft hervor. Aus den Kreisen der Goldschmiede und Uhrmacher der Provinz Sachsen ist nun an die Deutsche Goldschmiede-Zeitung die nicht unwichtige Frage ge stellt worden;
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