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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 03.12.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-12-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19021203011
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1902120301
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1902120301
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1902
- Monat1902-12
- Tag1902-12-03
- Monat1902-12
- Jahr1902
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 03.12.1902
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Anreizen-tarif. Annabmk von Sntllndioungk» di» NaLmiIlai» s Ulir Sonn- und Nkikria,» nur Maneniirabk 38 von >> bi»>/,l Udr Die l ivaitia» Mruiid »eile «ca. « Silbeni 2v Pia. An küntnau»i>e„ oui der Privaiietie dieiic L Pia: die rivülit«e Seile a>» „Ein vliondi" oder aui Tertieile kü Pi, 8» Nummern nacd Sonn- und tteiei >„en l de, sivaliiue Grundzeilen so, «o de» so und so Pi, nacb de ivndere», Taril Auiwärliae Aui- tra,e nur ,e,en PorauSbezadimca. Belesblütler werden mit t0B>, verectmci. ^ernivreLanickilub: «Mi I Re. N und Rr. ltvv«. WliMlitr-kmIelilW pr»KU»ob«r, prsl»r»«rU>«r Ovsotrsnll« v. »Lttvr, MdeUsbrik Isncksrö Lüölssr V»«irniier 8lr. , ^»Ii»8 GeliüiNiek Xv« I«, pari. a. I. L«. Üelk!llcliluiipliegl!ii8tiiiille kltr Uns. elolttr. Uiedt, Uetrolsuw. llorrsu. ,... » III»«»rI»T«r 4. 4»N»»« nu>« S«»»r>,r«U»»i»U »«»«ader Io8tr»a»«atv n. Apparat« kür 8edvvrdörleo rum voll SU I t«. 2u borietivn ckured vlUMLi! G Armlulma Id a)» » DiSzipltnurgkwalt dnVarlamrntk. Hotnachrichten, AlterthumSverein, Stadtvcrordiiktcnwahtcn, Mntlimaßl. Witterung: l Stz)!1 Attz»OrZ7»» TIlltzt!.Wohlftlhigkestsprüsung, Vtctorta-Tolun. Bildbaueikunst. Weihnackisschau. Arost und Tchne». ! O» Die Disziplinargewalt de» Reichstage». Die in Deutschland bisher unerhörten Skandalscenen, die durch die Obstruktionspolitik der Sozialdemokratie im Reichstage herbei- geführt worden sind, haben wieder daS Bedürfnis! „och einer weientlichen Verschärfung der DiSciplinargewalt des Reichstages empfinden lassen. Die Geschäftsordnung deS deutschen Rcichs- parlamrnts ist hinsichtlich der Strafbefugnisse, die sie dem Prä sidenten einräumt, weitaus milder, als das Reglement irgend einer gröberen parlamentarischen Körperschaft Europas. Sic würde indeß vollkommen ausreichen, wenn die deutsche Volks- Vertretung auf der Höhe geblieben wäre, aus der sie sich soft drei Jahrzehnte hindurch behauptet hat. Aber in der letzten Zeit ist der Reichsparlamentarismus so weit herabgefunke», daß vor- «eitern der freisinnige Führer Eugen Richter erklärte: „Ich gehöre dem Reichstage 31 Jahre lang an: wenn es aber noch jo weiter geht, kann ich eS nicht mehr als «ine Ehre ansehen. dem Reichs tage anzugehören." Gegenüber dem parlamentarischen Rowdythum, das zur Zeit den Reichstag terrorisirt, kann man sich nicht länger der Ein- >>cht entziehen, daß neue, verschärfte Disciplinarbefugnisse von Nöthen sind, wenn die deutsche Volksvertretung nicht auf das Niveau von Wählerversammlungen herabgedrückt werden soll, in denen die Sozialdemokraten mit Erfolg Sprcngungsexperimente aurführen. Die Disciplinarmittcl, die dem Rcichstagspräsidenten nach den Bestimmungen der gegenwärtigen Geschäftsordnung zu Gebote stehen, beschränken sich aus den Ordnungsruf, die Entzieh ung des Wortes und den Ausschluß eines Mitglieds von der Sitz ung. Tie Entziehung des Wortes, eine Mahregel. die kaum wohl jemals im Reichstage zur Anwendung gelangt ist, darf nur er folgen nach zweimaligem Ordnungsruf während derselben Rede, nach vorgängiger Warnung durch den Präsidenten und auf Be schluß des -Hauses. Die höchste Strafe, der Ausschluh von der Sitzung, ist bisher noch kein einziges Mal verhängt worden. Gegen Elemente, wie sie jetzt im Reichstage die Ordnung stören, würde sich diese Strafe sehr bald als gänzlich unwirksam erweisen: denn auch ihre fortgesetzte und mehrfache Anwendung vermöchte nicht die dauernde Störung der Rcichstagssitzungcn zu verhindern. Wenn heute mehrere Störenfriede aus der Sitzung ausgeschlossen werden, können sie morgen wiederkommen und ihre Obstruktions- taklik auf's Neue beginnen. Wenn die Obstruktionisten überdies der Aufforderung des Präsidenten zum Verlassen des SaaleS keine Holge leisten, so hat der Präsident kein anderes Mitte,, als die Sitzung auf bestimmte Zeit auszufetzen oder ganz auszuheben. Der Ordnungsruf erweist sich in vielen Fällen nicht als eine gerechte Sühne und versagt gänzlich bei Tumulten, wie sic in den letzten Tagen iyi Reichstage vorgekommen sind. Auf die Sozialdemo kraten macht der Ordnungsruf nicht nur keinen Eindruck, sondern er gereicht ihnen sogar in den Augen der „Genossen" zur Aus- zcichnung. Für Ausdrücke, die den Charakter der persönlichen Be schimpfung haben und außerhalb des Reichstags durch dos Straf- gesetzbuch getroffen werden, ist der Ordnungsruf doch eine ganz unzureichend« Ahndung. 'Die parlamentarischen Körperschaften Frankreichs und Englands, denen man schwerlich den Vorwurf der Behinderung der freien Mein ungsäußerung machen kann, kennen ungleich schärfere Strafmittel als der deutsche Reichstag. In Frankreich können Mitglieder der Teputirtenkommer für längere Zeit von der Theilnahme an den Sitzungen ausgeschlossen werden. Im äußersten Falle, wenn nämlich die Ausschließung eines Mitgliedes verfügt wurde und der Ausgeschloffene gleichwohl im Hause erscheint, können wider setzliche Deputirte sogar auf die Dauer von drei Tagen einge- iverrt werden, wozu e» in der Deputirtenkammer ein „potit looal" gicbt, daS schon mehrmals benutzt worden ist. Alle schärferen Tisciplinarmatznahmen werden in dem Wahlkreis des Betroffenen von Amtswegen bekannt gemacht. Noch schärfere Disziplinär- maßregeln besitzt daS englische Parlament, das unsere Demokraten als Vorbild verehren, und zahlreiche Fälle beweisen, dah man dort die Parlamentsdisziplin in sehr energischer Weise zu handhaben versteht. DaS englische Parlament kann seine Mitglieder mit Geldbußen belegen, mit Haft bestrafen und aus dem Hause aus- ichließen. Die Ausschließung, die bei groben Vergehen straf- rechtlicher Natur selbstverständlich cintritt, erfolgt auch „wegen Betragens. daS dem Charakter eines Gentleman nicht entspricht", wegen „Schmähschriften und Beleidigungen gegen das Haus selbst". Ost erwähnt wird der allerdings fast dreihundert Jahre zurückliegende Fall Floydc. Dieser Abgeordnete hatte die Tochter Jacobs I. und ihren Gemahl im Parlament beleidigt. DaS HauS verurtheiltc ihn wegen Verleumdung zur Erlegung von 1000 Pfund Sterl. Geldbuße, zweimaligem Prangerstehen und einem Ritt rückwärts mit dem Pfcrdcschwanz in der Hand. Nach der neueren Praxis sendet da» Unterhaus in die Haft deS 8orjo»ut »t ä.rw8 oder in daS Gefängniß die Verurtheilten so- lange, bis sie um ihre Freilassung bitten. Die Verhafteten wer- den dann von dem Sorjvant an die Schranke geführt und nach einer Ermahnung oder einem Verweise de» Sprechers gegen Zahl- ung der Kosten entlassen. Die Haft, die da» HauS verhängt, i«i« bis zum Schluffe der Tagung dauern. An Versuchen, die Disziplinargewalt des Reichstages zu ver stärken. hat es nicht gefehlt. Der stärkste ging im Jahre 1879 von dem Fürsten Bismarck aus. Diesem war es damals bei der Einbringung des sogenannten „Maulkorbgcsetzcs" vom 12. Februar 1879 hauptsächlich darum zu thun. die Verbreitung sozialdemokratischer Agitationsreden im Reichstage zu verhindern. Der erste Reichskanzler erklärte bei der Bcrathung der Vorlage, die Regierung könne nicht dulden, das, im Reickis- tage trotz des Sozialistengesetzes sozialdemokratische Agitations- reden gehalten und dann straflos im Lande in der reizbaren Arbeiterbevölkerung verbreitet winden. Nach diesem Btsmarck'schr» „Gciktzcntwurs betreffend die Strasgewalt des Reichstags über leine Mitglieder" sollte eine aus dem Präsidenten, den beiden Bice-Präsidenten und zehn Mitgliedern des Reichstags bestehende Kommilsion die Strasgewalt ausiiben. Je nach der Schwere der Ungebühr sollte die Ahndung bestehen im Verweis vor ver sammeltem Hause oder in der Verpflichtung zur Entschädigung oder zum Widerruf vor versammeltem Hause oder endlich in der Ausschließung aus dem Reichstag auf bestimmte Dauer, die sich bis zum Ende der Legislaturperiode sollte erstrecken können. Mit einer Ausschließung auf die Dauer der Legislaturperiode sollte der Verlust der Wählbarkeit zum Reichstag verbunden werden können. Dieser kraftvolle Versuch einer Verstärkung der Disziplinargewalt deS Reichstags tcheiterte im Wesentlichen daran, daß er von den verbündeten Regierungen ausging und daß zahlreiche Abgeordnete darin einen Eingriff in das Hausrccht des Reichstags erblickten. Aber schon damals war ein großer Theil der ReichStagSabgcord- neten überzeugt, daß Abhilfe geschaffen werden müsse, und der Reichstag beschloß, der Geschästsordnungskommission den Austrag zu ertheilrn, unter Vorsitz des Reichstags-Präsidenten die Frage, ob Aenderungen der Geschäftsordnung notbwendig seien, zu prüfen und im Bejahungsfälle sormulirtc Vorschläge an das Haus zu bringe». Labei ist es freilich geblieben, obwohl die Thronrede ausdrücklich betont halte, daß dem Reichstag die Möglichkeit gewährt werden müsse, „die Ehre der Mitbüigcr, welche dem Reichstag nicht angeboren, gegen die Ausschreitungen einzelner Mitglieder zu schützen und seiner eigenen Autorität da, wo sic verkannt wird, vollen Nachdruck zu gewähren". Auch an weiteren Versuchen, die Geschäftsordnung zu ändern, um dem Reichstag eine größere Strasgewalt über seine Mitglieder cinzuräumcn. hat cS nicht gefehlt, aber sie habe», abgesehen von der im Jahre 1895 dem Präsidenten erthcilten Besugniß zum Ausschluß eines Mit gliedes von der Sitzung, zu positiven Ergebnissen nicht geführt. Im Interesse unserer parlamentarischen Institutionen und des Ansehens unserer deutschen Volksvertretung muß man hoffen, daß die Rcichstagsmehrheit unter dem Eindrücke des schmachvollen Auftretens der sozialdemokratischen Obstruktionisten die Kraft und Entschlossenheit findet» durch Verschärfung der Disziplinarmittcl der rohen Ausschreitungen Herr zu werden. Reuefte Drahtmeldungen vom 2 Dezember (Nachts eingehende Dcveschen befinden sich Seite 4.) Berlin. lPriv.-Tcl! Reichstag. Die Berathung der Zolltarifvorlage wird mit der Geschäftsordnungs- de batte über die Zulässigkeit des Antrags Kardorss fortgesetzt. — Abg. P ach nicke ssrcis Vereinigung!: Herr Krockier nimmt stets nur das Wort in kritischen Situationen, und er citirt dann stets das rothe Gespenst. Er hat uns gezeigt, wohin er die Mehrheit und die Regierung führen möchte. Was er jagte, klang nach Sozialistengesetz, nach Unisturzgcsctz. nach Zuchlhausgcsctz, nach Aushebung ocs Wahlrechts und Umsturz der Geschäftsord nung, „der Bestie muß der Zaum angelegt werden", wie sich die „Krcuzztg." ausgedrückt hat. Dagegen muß auch von unserer Seite proteslirt werden. Herr Richter tadelte die Obstruktion. Diese hat sich aber stets aus dem Boden der Geschäftsordnung gehalten, während der Antrag Kardorss einen Bruch der Ge schäftsordnung bedeutet. Wenn Herr Richter sagt, erst dze Obstruktion habe die Mehrheit geeinigt, so unlcrschotzl er doch die agrarische Gewinnsucht. lSchr richtig!! Richters Obstruk tion vci der lox Hcinze und der Branntweinsteuer war eine thatsächlichc, ebenso die der Nationallibcralcn. Wir haben ja damals draußen mit den Herren verhandelt. Und da sagt Herr Sattler, seine Freunde hätten nur ovstrnirt, weil sie zu Mittag essen wollten, weil sie Hunger hatten. iBeifall links > Wes halb jetzt dieser Rcchtsbruch mit dem Antrag Kardorss? Allein »m des Zolltarifs willen, noch dazu aus der Basis der Kommissions- beschlösse. Durch diese wird für Handel und Wandel die Unsicherheit nicht beseitigt, sondern eher noch verstärkt. Ter Daris ist überhaupt nicht ernst gemeint, sondern nur ans das Abhandeln berechnet. — Präsident Gras Ballest rem Ihcilt mit, es liege ihm ein Antrag Kardorss aus Schluß der Debatte vor. — Ava. Singer verlangt das Wort zur Geschäftsordnung. — Präsident: Uebcr Anträge auf Dcvaltcschluß kann ich Ihnen das Wort nicht geben, Sic können nur sprechen über die Art der Abstimmung. — Abg. Singer: Ich beantrage Ucbcr- aang zur Tagesordnung über den «schlußcintrag. — Präsi- denk: Da dieser Antrag in jedem Stadium zuläjsig ist. crthcile ich Ihnen das Wort für den Antrag aus Tagesordnung. — Abg. Singer führt aus, daß der Schluß einer Geschäfts- ordnungsdebatte überhaupt unzulässig sei, und beruft sich dabei auf die Geschäftsordnung selbst, wonach laut 8 14 jedes Mit- alied. das zur Geschäftsordnung reden will, „sofortige Zu lassung zum Wort verlangen kann" Weiter nimmt er Bezug aus zahlreiche Präzedenzfälle, in denen diese Frage streitig gewesen und'in seinem Sinne entschieden worden sei. Redner wirst der Mehrheit vor. ihre Macht zu benützen, um das Volk auSzubcuten und zugleich politisch niedcrzuzwiiigen. Das Bedauerlichste sei. daß der Abgeordnete Rich'er, der ein Leben lang den Parlamen tarismus gestützt habe, jetzt die Reaktion in seiner Verblendung mitmache. Wir sind cs, die jetzt den Parlamentarismus schützen. iLachen bei der Mehrheit ! Wir wollen den Reichstag vor der Schmach und Schande bewahren, Gesetz und Recht zu breche» Redner verlangt namentliche Abstimmung über seinen Antrag aus Uebcrgang zur Tagesordnung, erklärt über zugleich, daß ßm seine Freunde an der Abstimmung nicht beiheiligen, um auch nicht indirekt an diesem Staatsstreich tbeilzunehmen. — Abg. v. Kardorss hält einen Antrag aus Uebergang zur Tagesord nung über einen Antrag aus Deballejchluß überhaupt sür un- slatlhast. Jedenfalls sei gegenüber der Obstruktion sein Antrag auf Dcbattrschluß unerläßlich. — Hieraus stellt Präsident Gras Balleslrein sür das Verlangen nach namentlicher Abstimm ung über den Antrag Singer aus Uebcrgang zur Tagesordnung die Unterstützungssrage. Die Unterstützung genügt, da Sozial demokraten und alle Freisinnigen, mit Ausnahme von Richter und Müller-Sagan, sich erhebe». Ter Antrag Singer aus Ueber gang zur Tagesordnung über den Antrag Kardorss gelangt nun mehr zur namentlichen Absiimmung. Nach erfolgter Einsammcl- ung der Absiimmu Stimmzettel erklärt der Präsident, das Ergcbniß der :n Zettel imiivoite micyft av. Bei vcr letzten viviiimmung n die Sozialdemokraten hinausgegange». — Abg. Singer :st eine Erklärung, dahingehend, daß die Mehrheit sich Bejahung sür Zulässigkeit des Antrags Kardorss zu 8 1 außer- ge . werde verkündet werden, wenn die urkundliche Liste zu Protokoll komme und nach einer halben Stunde hier onsgeleot sein werde. Ich schlage deshalb vor. die Sitzung aus eine halbe Stunde zu vertagen. sAnhaltende Bewegung.! — Gegen 3^ Uhr werden die Verhandlungen wieder ausgenommen und zwar jetzt unter Vorsitz des Vizepräsidenten Graten Stolberg. Dieser ver kündet, daß der Antrag Singer aus Uebcrgang zur Tages ordnung über den Antrag Kardorss mit 276 gegen 75 Stimmen bei zwei StimmenthaUungen ob gelehnt worden ist. — In ein jacher Abstimmung wird dann der Antrag Kardorss au: Debatteschlutz gegen Sozialdemokraten und sämmUichc Frei- sinnige angenommen. — Hieraus erfolgt namentliche Ab stimmung über die Fraae der Zulässigkeit des Antrags von Kardorss zu 8 1 Absatz 1. Die Zulässigkeit wird mit 198 gegen 45 tzstimmen bei 11 Stimm enthaltungen bejpht. Hier wie bei der vorigen namentlichen Abstimmung gab Gras Ballestrcui einen blauen Zettel lEnibalte mich!! ab. Bei der letzten Abstimmung waren - - - verliest durch Besag» ng .. bald der Geschäftsordnung und außerhalb der Verfassung gestellt habe. Die Mehrheit habe sich damit einen Bruch der Geschäfts ordnung und der Verfassung z» schulden kommen lassen. sVizc Präsident Gras Stolberg erklärt eine solche Bemerkung sür um zulässig, und wenn Redner auf derselben beharre, müsse er ihn zur Ordnung rufen.! Die Mehrheit habe die Diktatur des Zollwuchers vroklamirt. Die sozialdemokratische Fraktion habe beschlossen, jede Theilnahme an einem solchen Vorgehen zu ver weigern. Tie werbe von diesem Hause an das Volk appcllircn — Hieraus eröffnet Vizepräsident Graf Stolberg die Diskussion über 8 1, Absatz I, nebst dem dazu vorliegenden Antrag Kardorss nnd den anderen dazu vorliegenden Anträgen von links. Ter Viccpräsidcni «bei» zugleich mit, daß ein neuer Antrag von Kardorss eingeganaen sei, der sich von dem soeben vom Hause für zu lässig erklärten Antrag durch eine andere Fassung unterscheidet. — Abg. Gothcin lzur Geschäftsordnung! weist unter lebhaftem Beifall der Linken daraus hin, daß dieser neue Antrag Kardorss zwar die unmögliche Fassung vermeide, die dem vorigen Antrag Kardorss angehaftet habe, indem der neue Antrag i»> Gegensatz zu dem vorigen kein Eocntualantrag mehr sei. aber sür dreien neuen Antrag Kordorff's gelle nun der Beschluß der Zulässigleit nicht mehr. sStürmische Heiterkeit und Zuruic links: Sehr richtig!! Seine Freunde bezweifelten unter ollen Umständen auch die Zulässigkeit dieses neuen Antrags. Nicht er und seine Freunde hätten Obstruktion getrieben, weder allein »och mit den Sozialdemokraten lBizcpräsidcnt Gras Stolberg: Der Nahmen der Geschäftsordnungsdcballe ist ja in den letzten Tagen etwas weit gezogen gewesen, aber ich möchte jetzt den Redner doch bitten, sich mehr an die eigentlichen Gcschäilsordnungs- sragen zu halten. Ruse links: Der neue Herr! Große Heiter- kcitft Redner sortsahrend: Uns Hai man Obstruktion vorgeworfe»: gegen diesen Vorwurf muß ich doch Verwahrung einlcgen. Wie hak im Gegensatz zu uns die Mehrheit in der Kommission Obitrnktion ge trieben und Anträge über Anträge gestellt? iBizcpräsident: Alle diese Details ans der Kommission gehören doch unmöglich hierher in diese Geichästordnungsdcbatte ! Herr Präsident, man hat uns Obslruklion vorgeworsen, nnd zwar in der vorigen Gcschuslsord- mingsdebatte, also muß ich doch in dieser Geschäftsordnungs- debalie ebenfalls auf die Frage unserer Obstruktion emgchcn können! lRufe: Schluß!! Sie haben die vorige Zulässigkeits- dcbattc geschlossen, aber ich spreche hier über die Zulässigkeit Ihres neue» Antrags. sGroße Heiterkeit links ! Bei seinem Eingehe» aus die Obftruklioiisfrage wird Redner noch wiederholt vom Prä sidentcn ersucht, zur Geschäftsordnung zu spreche». „Seien Sie überzeugt." schließt Redner, „daß Cie jedenfalls die ganze Nciae unseres Widerstandes auskosten müssen." lLebhaster Bestall links.! — Abg. Spahn sCentr !: Wenn Vorredner behauptet, cs liegt jetzt ein neuer Antrag Kardorss's vor, so verstehe ich das nicht. Durch seinen vorigen Beschluß hal das Haus jedenfalls fcstgcstellt, daß cs zulässig sei. den Tarst in den Absatz 1 des 8 1 bineinzubringen, »nd daran wird nichts geändert dadurch, daß nun der Antrag Kardorss eine etwas andere Fassung erhall Sachlich wird durch diese neue Fassung nichts geändert, cs seklt also jeder Grund zu einer neuen Gcschästsordnungsdebatte. - Abg, Molkenbul,r lSoz! spricht -in Sinne Gotbein's und streift dabei ebenfalls die Vorgänge »i der Kommission. Er wird vom Vizepräsidenten Büsing der inzwischen den Grasen Stolberg abgclöst hat, daraus dingewicicn, daß das niil der Frage dcrZuIässiakcit deS berichliglenAntrags Kardorss lZurus: berücbtig- ten'j nichts zu thun habe. Schluß dieser Debatte wird beantragt. — Abg. Singer lSoz.! beantragt, über diesen Schlußantrag lieber- gang zur Tagesordnung. — Abg. Stadthagcn lSoz.! be gründet in längerer Rede den Antrag aus Uebcrgang zur Tages- ordnung. Redner, vom Viccpräsidcnicn Büsing wiederhol! ersucht, mehr zur Sache zu sprechen, beantragt schließlich namentliche Ab- timmung über den Antrag zur Tagesordnung. — Abo. v. Tiedc. mann sdculsche Reichs».> erklärt den Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung über einen Schlußantrag als unzulässig und er- hebt deshalb gegen ein solches Verfahren, wie das heutige, ein sur
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