Zschopamr Wochenblatt. Gemeinnützige und angenehm unterhaltende Mittheilungen für den Bürger und Lan-mann. Mit allergnädisstrr Rönigl. Sächsischer Loncrssion. ^ 9. Sonnabends, den 28. Februar 1846. Mottor Nott, Tugend und Vaterland, Bleirek wohl immer ein schöner Verband» I. Unsere Zuversicht. Wir schauen cs mit freud'gen Blicken, Was unsre Zeit der Welt gebar; Die Lüge soll uns nicht berücken: Der Länder Wohl sei in Gefahr; Denn was auch rings in Trümmern geht» Das Aechte ewig fortbesteht. Nicht leichten Kampfes siegt daS Gute, Es will mit Kraft errungen sein; Nicht Labung striml aus Traubenblute, Wir keltern mühvoll erst den Wein; — Und drängt's die Blüthe frei zum Licht, Die morsche Hülfe erst zerbricht. Drum mag »in thiricht Widerstreben Dem Mittelalter Tempel bau'»; Und mag der Eigennutz erbeben, Und sich vor Kraft und Tugend grau'n, Und mit der Falschheit Schlangendrehn Vor dem erwachten Volke stehn. Und mag noch Vorurtheil uns trennen, Uns blinde Eifersucht entzwei'»; Wir wollen Gutes nicht verkennen. Und brave Sachsen, Brüder sein, Daß nur ein Heil uns Allen lebt, Wenn Eintracht innig unS verwebt. So wollen wir nicht feig verzagen, Stets treu und festen Muthes sein; Bald wird «in schöner Morgen tagen, Schon sendet Boten er herein; Gar herrlich sproßt d§S Guten Saat, Wo Fürst und Volk sich liebend naht! Doch rechte Rüstung guter Sache, Das Licht von Oben in der Nacht, Ist, daß Begeisterung erwache, Ist reiner Sitten stille Macht; Sie pfleget treu am eignen Heerd, Sind Freiheit, Vaterland Euch werth. U. Die Theilmrg der sächsischen Län der zwischen Ernst und Albert. (Den 24. Febr. »48«.) Churfürst Friedrich der Sanftmüthige war den 7. September 1464 in seinem 53. Jahre zu Leipzig entschlafen. Seinem Willen gema'ß folg ten ihm seine beiden Söhne, Ernst, geb. den 25. Marz 1441, und Albert, geb. den 27. Juli 1443, dieselben Fürsten, welche vom churfürstlichen Schlösse zu Altenburg 1455 in der Nacht vom 8. Juli aus Rachsucht von Kunz von Kaufungen geraubt, und von einem Köhler glücklich gerettet worden waren, — in der gemeinschaftlichen Re gierung der Meißner Lande. In Thüringen regierte bis zum Jahre 1482 ihr Oheim Wil helm Hl. Ernst, als dera'ltere, war Churfürst und besaß das Herzogthum Sachsen allein, so wie er auch in Meißen die Staatsgeschafte aus schließend leitete. Beide fürstliche Brüder waren