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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 06.04.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-04-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187004063
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700406
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700406
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
- Monat1870-04
- Tag1870-04-06
- Monat1870-04
- Jahr1870
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187«. igefangener e. Reise- e. Hosen- . w.; fer- ersophaS, tze Spiel- Guitarre !- Decken- Zedern,«- >r. 1 Klei- ?ugelform, Cigarren ircnz. Publikum OrtS in >e as geehrte auf gute Bier, in irch reelle das Ver- derzeit zu x che durch vdn dem- kommen- Nachmit- Weber im ch zurück- elche noch r der ab- -u laffen. b Straße der über- Vorst. ein. 3. April, icheS Er- f. A. rrsamin- ndant. Uhr im findender cheS Er stand. u. :il. auf -es Lust» : Der l Abthei- > Bor» :r. )ir. Abend» t icht. eiche in» »och viel eher. u etwas leider. >ge) Zschopau und Nmgegend. für das Erscheint Mittwoch» und Sonnabend« AbonnementSprei» r 10 Ngr. pro Bierteljahr bei Abholung in der Expedition; tl Ngr. bei Zusendung durch den Boten, jede einzelne Nummer 5 Pf. Amtsblatt Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Inserate werden für die Mittwochsnummer bis späte stens Dienstag früh 8 Uhr und für die SonnabendSnummer bis spätestens Freitag früh 8 Uhr angenommen und die3- spaltige EorpnSzeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Bekanntmachung. Nachdem das für die Stadt Zschopau auf das Jahr 1870 aufgestellte und vom Königl. Finanzministerium approbirte Gewerbe- und Personalsteuer-Cataster hier eingegangen ist, so wird dies mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß dieselbe für alle hiesigen Steuerpflichtigen zur Einsichtnahme der betreffenden Steuer sätze bet der hiesigen Stadtsteuer-Einnahme ausliegt. Die dagegen etwa zu erhebenden Reclamationen sind bei Verlust derselben längstens binnen 3 Wochen, vom Tage der Insertion dieser Bekanntmachung ab, bei der Königlichen Bezirkssteuer-Einnahme zu Augustusburg einzureichen. WaS das FabriknachtragS-Cataster betrifft, so soll das vorjährige FabriknachtragS-Cataster für das laufende Jahr beibehalten werden, was den Herren Fabrikan ten mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht wird, daß etwaige Reclamationen der letzteren ebenfalls binnen obgedachter Frist bei der Königl. Bezirkssteuer-Einnahme zu Augustusburg schriftlich zu bewirken sind. Zugleich ergeht an alle Steuerpflichtigen hiermit die Aufforderung, den am 15. April 1870 fälligen Halbjahrsbeitrag pünktlich abzuführen, widrigenfalls di« gesetzlich vorgeschriebenen executivischen Maaßregeln in Anwendung gebracht werden müßten. Zschopau, am 19. März 1870. ' DerStadtrath. H. Müller. Bekanntmachung. Schulgeldsätze und Anmeldung der schulpflichtigen Kinder betreffend Die Ostern l. I. eintretende feiten des Bürgerschuldirectoriums bereits znr öffentlichen Kenntniß gebrachte Reorganisation der Bürgerschule hier macht eine Ver änderung der Schulgeldsätze erforderlich und sind letztere für jedes Schulkind in folgender Weise festgestellt worden: für die I. Bürgerschule in der 1. Knabenclaffe auf wöchentlich 6 Ngr. — Pf., - « 1. Mädchenclafse - - 6 - — - - - 2. Knabenclaffe - - 6 - — - - - 2. Mädchenclafse - - 6 - — - - - 3. gemischten Masse - - 5 - — - s - 4. s -- -- - 4 - 5 - SS 5. - -- - 4- — - - - 6. - ----- 3 - 5 - L. für die II. Bürgerschule in der 1. Knaben- und 1. Mäbchenclaffe auf wöchentlich 3 Ngr. — Pf., - - 2. - »2. - s - 3 - — - --3. - -3. - - - 2-5- - -4. - - -2-5- -- 5. ^ - - 2 - — - - - 7. - - - 1 - 5 - - - 8. - - -1-5- Die Erhebung deS Schulgeldes bleibt in der bisherigen Weise bestehen. Alle Eltern und Pflegceltern schulpflichtiger und Ostern l. I. schulpflichtig werdender Kinder hier haben nunmehr dkll 7. odep 9. Äpplt 1. 3. Vormittags von 18 bis 12 oder Nachmittags von 3 bis ö Uhr bei Herrn Bürgerschuldirector Schunack im Schulgebäude, 1 Treppe, anzumelden, welcher der beiden Bürgerschulen jene Kinder zugetheilt werden sollen und dabei zugleich die Hausnummern der betreffenden Wohnungen mit anzugeben. Zschopau, am 31. März 1870. Der Stadtrath. — H. Müller. — Bekanntmachung. S e m i n a r ü b u » g s s ch u l e betreffend. Ostern l. I. soll die SeminarübungSschule im Seminargebäude eröffnet werden. Das Ziel derselben ist das der II. Bürgerschule. Was die Organisation der Uebungsschule betrifft, so wird auf die mit dieser Bekanntmachung in diesem Blatte erschienene Auseinandersetzung des Herrn Semlnardirector Israel verwiesen. Die in die städtische Schulcafse fließenden Schulgeldsätze sind für jedes Schulkind in folgender Weise festgestellt: in der 1. Classe auf wöchentlich 3 Ngr. — Pf., - - 2. - - - 2 - 5 - --3. - - - 2- — - --4. - - - 1-5- Anmeldungen schulpflichtiger Kinder zu dieser Uebungsschule sind den 7. oder 9. April l. I. Vormittags von 18 bis 12 oder Nachmittags von 3 bis 5 Uhr bet Herrn Bürgerschuldirector Schunack im Bürgerschulgebände, 1 Treppe, unter Angabe der Hausnummern der betreffenden Wohnungen zu bewirken. Zschopau, den 31. März 1870. DerStadtrath» Müller. Bekanntmachung. Die öffentliche Entlassung der Confirmanden betreffend. Die bisher üblich gewesene öffentliche Entlassungsfeierlichkeit der Confirmanden kann diesmal aus Mangel eines geeigneten Schullocal's nicht stattfinden: dagegen ist der Claffenlehrer veranlaßt worden, seine Confirmanden in seiner Classe in entsprechender Weise, jeboch unter Ausschluß der Oeffentlichkeit, zu entlasten. Dies zur schuldigen Nachricht für die betreffenden Eltern und Pfl-geeltern unserer Kinder, sowie für die Freunde unserer Schule. Zschopau, den 4. April 1870. Die Bürgerschuldirection. ^ ScbnnLolr. Sachsen. Die Aufhebung der Communalgarde ist nun endlich rechtskräftig geworden, indem daS betreffende Gesetz in dem so eben erschienenen 5. und 6. Stück deS Gesetz» und Verordnungsblattes für 1870 enthalten ist. Der König von Sachsen und noch ein anderer Bundesfürst, io dessen Lande die Todesstrafe abgeschafft ' - ° ' - - - ist (Oldenburg?), sollen an den König von Preußen eigenhändige Schreiben gerichtet haben, in denen sie daS Majoritätsvotum deS Reichstags befürworten. Im Jahre 1869 sind in der königlich sächsischen Münze ausgemünzt worden: 1,812,153 Thalerstücke, in SechStelthalern 104,358 Thaler, in Zweineu groschenstücken 39,920 Thaler, in Fünfpfennigstücken (kupferne) 14,336 und in Zweipfennigstücken 14,801 Thir., insgesammt 1,985,569 Thlr. Nach einer Mittheilung deS weiutarischew StaatS- mtnisteriums werden die früher bereits für werthlo» erklärten dortigen Caffenanweisungen von 1 bis 5 Thlr,
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