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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 09.03.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-03-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187003098
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700309
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700309
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
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, 1 neue 1 Glas» l. dgl. m. ll ^Händler nommen; ereit. le. rer städt. M 378. „erarbeit, dler cidchen miethen rter, Straße. zu Kin- g-sucht. Februar gebeten, elohnung Hause rim Ball örbchen n Sonn- ncheilige werden rold, Reicht und den i frischer — oder: Zas uns . März, cn wart. rgnu- »nn ern. rgnü- r. nm >er Fra« >, sowie die sie amilte. ZZ L« 187«. s«r Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichlsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Mittwoch« und Sonnabends. WlbonnementSpre« r 10 Ngr. pro Vierteljahr bei Abholung in der Expedition; durch den Boten; jede einzelne bet Zusendung unimer S Pf. Inserate werden für die Mittwochsnummer bi« spiite- stenS Dienstag früh 8 Uhr und für die Sonnabendsnummer bis spätestens Freitag früh 8 Uhr angenommen und die 3- spaltigeCorpuSzeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Frankatur innengedachter Postsendungen betreffend. ES ist neuerdings wiederholt vorgekommen, daß einzelne HeimathSgemeinden die Verpflegebeiträge für Angehörige, die in LandeSanstalten untergebracht sind, an die Dtrectionen der Letzter« unfrankirt eingesendet haben. > Dieses Verfahren erscheint nicht gerechtfertigt, indem es sich bei den fraglichen Zahlungen um die Erfüllung einer, den betreffenden Gemeinden als solchen, in subsidiärer Vertretung von Heimathangehörigen obliegenden Verbindlichkeit gegen die betreffenden Landesanstalten handelt und die Letzter», begründeten Anspruch darauf haben, daß Zahlungen der fraglichen Art ohne alle Belastung mit Porto an sie abgeführt werden. DaS Ministerium des Innern findet sich daher auf Grund der Bestimmungen in tz 3 sub d und Z 4 der Verordnung sämmtlicher Ministerien vom 14. De- cember 1869, den Wegfall der Portofreiheit betreffend, veranlaßt, andurch zu verordnen, daß die vorgedachten Zahlungen an die Landesanstalten von dem absendenden Theile zu frankiren, die darüber von den Anstaltsdtrectionen auszustellenden Quittungen aber unfrankirt unter der Bezeichnung als portopflichtige Dienstsache zu bestellen seien. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Dresden, am 7. Februar 1870. Ministerium des Ju n e r n. von Nostitz-Wallwitz. Mutze. Bekanntmachung. Seiten des Unterzeichneten Königlichen Gerichtsamts soll das dem verstorbnen Strumpfwirkermeister Karl Anton Richter in Weißbach zugehörig gewesene HauS- grundstück Nr. 65 dqK BrandcatasterS und Folium 63 des Grund- und Hypotheken-Buchs für genannten Ort aus Antrag der hinterlassenen Erben d den 23. März 187V, Vormittag 11 Uhr im Lehngcricht zu Weißbach unter den am Gerichtsbrete und in gedachtem Lchngericht aushängenden Bedingungen freiwillig versteigert werden, was unter Bezug nahme auf die an genannten Orten ebenfalls aushängende Grundstücksbeschreibung hierdurch bekannt gemacht wird. Zschopau, den 26. Februar 1870. Königliches Gerichtsamt. Forker. Hüttner, Aff. Jahrmarkt in Zschopau den 14. und L5. Bekanntmachung. Nach dem vom Unterzeichneten entworfenen Reorganisationsplane für die Bürgerschule zu Zschopau, welcher sowohl von den hiesigen städtischen Collegien, als auch von der Königlichen KreiSdirectiou zu Zwickau genehmigt worden ist, soll die Bürgerschule in 3 für sich bestehende Schulabtheilungen, in eine I., II. und eine III. Bürgerschule getheilt werden. Da nun aber die für diese 3 Abtheilungen nöthigen Schulzimmer für jetzt nicht zu beschaffen sind, so tritt mit Ostern 1870 nur die I. und II. Bürgerschule ins Leben. Es ergeht daher hierdurch an alle Eltern, Pflkgceltern U. s. W. die Aufforderung, bei dem Unterzeichneten ungesäumt, und zwar längstens bis zum 28. März s. 6., Meldung zu machen, welche von den beiden Bürgerschulen das betreffende Kind besuchen soll. lieber die Höhe des Schulgeldes dieser Abtheilungen wird in nächster Zeit Bekanntmachung erlaffen werden. Um nun den Eltern bei der Wahl der Bürgerschule behilflich zu sein, füge ich in Kürze das Unterscheidende beider Abtheilungen, sowie die Unterrichtspläne für dieselben bei. Der Zweck der 1. Bürgerschule ist: . Den Schülern Gelegenheit zu geben, den Grund zu einer allseitigen Bildung sich anzueignen, wie sie unsre Zeit fordert, speciell den Schülern, welche später auf höhere Schulen übergehen, die NNterN Klaffen jener Anstalten derart zu ersetzen, daß sie erst nach erfolgter Confirmation ohne Nachtheil für ihre Zukunft in dieselben -inzutreten brauchen. Das Ziel in den Knabenklaffen ist dasselbe, wie das der Realschule in der 4. Klaffe, oder noch deut licher: die I. Bürgerschule befähigt die Schüler nach ihrer Confirmation in die 3. Klaffe einer Realschule einzutreten. Die Mädchenabtheilung könnte man mit dem beliebten Namen höhere Töchterschule belegen, wie statt des NamenS I. Bürgerschule ebenso der Name höhere Bürgerschule gerechtfertigt wäre. Der Zweck der II. Bürgerschule ist: Den Schülern, welche mit der Confirmation ihre'Schulbildung abschließen, eine Bildung mitzugeben, wie sie der Bürgerstand fordert, um auf ihrem Grunde das spätere bürgerliche Leben aufzubauen. Ähre Ziel- sind denen der I. Bürgerschule ähnlich, in vielen wichtigen Dingen diesen sogar ganz gleich. Von fremden Sprachen kann aber hier nicht die Rede sein und deshalb ist die Stundenzahl eine beschränktere. DaS Nähere möge man aus den folgenden Unterrichtsplänen ersehen. Unterrichtsplan für die I. Bürgerschule C l a s s e n. Religion, inol. Bibel- l-sen, Bibel- knndc, bibl. Geschichte. Deutsch- Sprache ind. Lesen. Franzö sisch- Lateinisch. Rechnen. Geometrie. Anschau ungs unterricht. Natur kunde. Geogra phie. Geschichte. Schreiben. Zeichnen. Singen. Turnen. Lumina. I. Knabencl.: 4 4 4 2 4 2 3 2 2 1 2 2 2 34 I. Mädchencl.: 4 6 3 3 — 2 ' 2 2 2 2 2 2 30 II. Knabencl.: II. Mädchencl.: 4 4 > 3 2 4 2 — 2 2 2 2 2 32 4 5 2 4 -- - 2 3 2 2 2 2 28 III. Claffe: 4 6 4 1 1 i 3 1 1 ' 2 24 IV. Claffe: 4 8 3 1 3 — 1 2 22 V. Claffe: 2 6 — 3 2 — — 3 — 16 VI. Claffe: - ! WZ- 5 — — 3 — 3 — — — 3 — — — 14 , .-'-M ,, . >
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