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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 28.05.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-05-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187005280
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700528
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700528
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
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187«. fttr Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Mittwoch» und Sonnabends. HlbonnementSpretS r 10 Ngr. pro Vierteljahr bei Abholung ln der Expedition; 11 Ngr. bet Zusendung durch den Boten; jede einzelne Nu Kummer S Pf. Inserate werden für die Mittwochsnummer bt« tpüte- stenS Dienstag früh 8 Uhr und für die SonnabendSnumnier bis spätestens Freitag früh 8 Uhr angenommen und die 3- spaltige CorpuSzeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Bekanntmachung. Bon dem Unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 28. Juni 187« das dem Oeconom Carl Gottfried Uhlmann in KrummhermerSdorf zugehörige Halbhufengut Nr. 153 deS Katasters und Nr. 150 des Grund- und HypothekenbuchS für nurgenannten Ort, welches Grundstück am 13 April 1870 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1800 Thlr. — - - ewürdert worden ist, nothwendiger Weise und zwar in der Erbgerichtsschänke zu Krummhermersdorf versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an iefiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Zschopau, am 16. April 1870. Königliches Gerichtsamt. Forker. Bekanntmachung. im hiesigen Handelsregister auf Fol. 64 in Rubr. I. die neu eröffnet-Firma: Ficker L ZeuNert in Zschopau Zufolge Anzeige vom 18. jetz. MtS. ist heute und als deren Inhaber sind in Rubr. II. verlautbart worden. Zschopau, am 21. Mai 1670. u) Wilhelm Adolph Ficker aus Oederan, b) Wilhelm Karl Ficker ebendaher, e) Ernst Hermann Zeunert aus Böhrigen und <l) Karl Anton Zeunert ebendaher Königliches Gerichtsamt daselbst. Forker.Krphlz. II. Montag Abends von 8—io Uhr Leseabend in der Stabtbibliothek. Sachse»: I. k. H. di» Frau Kronprinzessin ist am 22. Mai früh nach Marienbad abgerelst. In der am 30. März 1868 publicirten Ktrchen- vorstandS» und Synodalordnung hat das Kirchenregi ment der evangelisch-lutherischen Kirche im Königreich Sachsen die Zusage gegeben, mindestens aller fünf Jahre zur Vertretung der Gesammtheit der Kirchenge meinden und Berathung über die Bedürfnisse der Lan deskirche eine Synode berufen zu wollen. Die ziem lich umfänglichen Vorarbeiten für die Einberufung der ersten sächsischen LandeSsynode waren Seitens des Kirchenregiments bereits im Jahre 1868 in Angriff genommen worden, mußten jedoch während deS letzten Landtags ruhen. Gegenwärtig sind jedoch, wie das Dresdner Journal berichtet, diese Vorarbeiten, die so gleich nach Beendigung deS Landtag» wieder ausge nommen worden, so weit gediehen, daß die Einberufung der ersten Synode für nächsten Herbst mit Sicherheit erwartet werden darf. Wie die „K. Z." aus guter Quelle von Berlin hört, stehen im Bereiche der Postverwaltung mannig fache Veränderungen auch Betreffs der Leistungen der einzelnen Beamten-Kategorieen in Aussicht. Auch sollen die Beamten von dem Zwange des Uniformtragens be freit werden, was von den expedirenden Beamten gewiß mit Dank ausgenommen werden wird, zumal der eben nicht wohlfeile Uniformrock wohl jährlich zu erneuern ist. In Belgien, Holland, Frankreich, England und Oesterreich tragen, außer den Briefträgern, die Postbe amten auch keine Uniform, ohne daß der Dienstbetrieb darunter litte. In Preußen waren bi» 1849 nur die unmittelbar mit dem Publikum als auSgebende oder annehmende verkehrenden Beamten uniformirt und aus dieser Zelt erst datirt der allgemeine Uniformzwang. Ans «ine andere, tiefer greifende Erleichterung der Post beamten wird aber weiterem Vernehmen nach gesonnen, und eS ist nur die Frage, ob und wie die Absicht aus zuführen ist, den Postbeamten, nach einer gewissen Reihenfolge, Erholungsferien in den Sommermonaten zu gönnen. AuS F r r i b e r g wird berichtet: Am 20. Mai unter nahm die vierte Compagnie de» hiesigen Jägerbataillons einen UebungSmarsch nach Oederan und kehrte gegen 1 Uhr hierher zurück. Den Tornister gehörig gepackt, rückte diese Compagie aus; es war ein heißer Tag und die Straße war staubig, der Weg ward lang und der Tornister drückend. Auf dem Rückwege in Kleinschirma wieder angekommen, vermochten Mehrere sich kaum noch fortzuschleppen. Einer besonders, der Sohn des Tuch macher Löffler in Lengefeld, fühlte sich zum Tode er müdet; „doch fort muß er wieder, muß weiter fort- ziehn!" Er vollbringt'«, schleppt seine Last in sein Quartier; es war sein letzter Gang; dort eingetroffen, sinkt er nieder und liegt jetzt als Leiche, erlöst, in der Todtenhalle, während ein anderer seiner Kameraden den Sonnenstich hat. Wäre uns ein Blick in das Eltern herz des Gestorbenen vergönnt, welchen unendlichen Jammer um den hoffnungsvollen Sohn würden wir darin schauen. Den Unglücklichen bleibt nicht einmal der Trost, ihren Sohn auf dem Felde der Ehre gefallen zu wissen, denn er wurde ja ein Opfer einer uns un begreiflichen Inhumanität in Friedenszeiten. AuS der sächsischen Oberlausitz wird berichtet, daß die Zugvögel, welche schon im verflossenen Jahre in be deutender Verminderung zurückkehrten, im laufenden Jahre sich noch mehr vermindert haben. Besonders sind es die Singvögel, welche man in geringerer Zahl bemerkt. Von den Hausschwalben soll höchstens der vierte Thcil sich wieder eingefunden haben. Preußen. Der über die Beibehaltung der Todes strafe entscheidenden Reichstagssitzung am 23. Mai wohnte der Bundeskanzler Graf Bismarck, Finanzmi nister Camphausen, Staatsminister Delbrück, Justiz minister Leonhardt u. A. bei. Die Plätze im Hause waren zahlreich besetzt (d. h. es fehlten noch immer etwa 50 Mitglieder), die Tribünen überfüllt. Der erste Gegenstand der Tagesordnung, Abstimmung über den Gesetzentwurf, den UnterstlltzungSwohnsitz betreffend, wird durch definitive Annahme des Gesetzes erledigt. Sodann folgte die Fortsetzung der dritten Berathung über das Strafgesetzbuch, v. Kardorff beantragt bei §78: Mordversuch gegen das BundeSoberhaupt oder ge gen den eigenen Landessouverän, wird als Hochverrath mit dem Tode bestraft. Schwerin für Annahme deS Antrags. Bismarck bedauert, daß er den wichtigen Verhandlungen der letzten Wochen habe fern bleiben Müssen, bezieht sich auf Leonhardt'S Rede für die Vor lage und bemerkt, daß fast all« Bundesfürsten und ihre Rathgeber hinsichtlich ihrer politischen Ueberzeugung Opfer für die nationale Sache gebracht hätten, ebenso war dies bei den Zugeständnissen zu den Beschlüssen des Reichstags der Fall. Manche Regierungen waren für Abschaffung (Nichtwiedereinsührung) der Todesstrafe, die große Mehrzahl glaubte daran festhalten zu sollen. Die vierzehn Fälle der Todesstrafe sind nicht ohne schwere Kämpfe jetzt auf zwei reducirt worden. Die Regierungen brachten dadurch das Opfer ihrer eigenen Ueberzeugung. Dagegen konnte das Princip nationaler Einheit nicht geopfert und deshalb der Antrag Planck'S (daß die Todesstrafe in denjenigen Staaten des norddeut schen Bundes, wo sie schon heute beseitigt ist, auch beseitigt bleiben solle) nicht angenommen werden, da durch selbigen ein doppeltes Reichssystem eingeführt werden würde. ES wäre für mich unmöglich und eine Verleugnung meiner ganzen Vergangenheit, wenn ich zwei Claffen von nord deutschen Bürgern schaffen sollte, wie dies der Antrag Plancks will. Ich kenne von meinem Standpuncte keine Oldenburger, keine Preußen, nur norddeutsche Bürger; wir haben das Ziel deutscher Einheit im Auge. Dies Ziel dürfen wir nicht aufgeben, ohne dem ParticulariSmus der Parteien zu verfallen. Wir müssen vielmehr Alles aus dem Wege ränmen, waS der deutschen Einheit entgegentritt, und nicht eine neue Trennung schaffen. Ich erinnere, daß dem vor zwei Jahren geäußerten Wunsch nach einem gemeinsamen Strafrecht bereits entsprochen ist. Vergessen Sie über dem Parteistandpunctc nicht den Zweck und das Ziel des großen Ganzen, das wir geschaffen, das wir er halten wollen und müssen. Geben Sie durch ihre letzte Abstimmung ein Pfand für ihre deutsche Gesinnung! Planck zieht darauf seinen Antrag zurück. Der Reichs tag sprach sich hierauf mit 127 gegen 119 Stimmen (also nur 8 Stimmen Majorität) für Beibehaltung der Todesstrafe aus. Der „B. B. C." hebt noch ^ besonders folgendes Moment bei der Abstimmung hervor: Jedes einzelne Ja und Nein wurde mit der größten Aufmerksamkeit vernommen. Als Blum (Sachsen) sein Ja ertönen ließ, entstand lebhafte Bewegung. Der Sohn eine» Hingerichteten! Dieser Gedanke schien den Aufruhr hervorzurufen, dem vr. Simson mit großer Kraft erst Einhalt gebot. '
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