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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 04.06.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-06-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187006048
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700604
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700604
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
- Monat1870-06
- Tag1870-06-04
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ren S-g-l« dbäke S: .l Stroh ewaschen eo, auch Preisen. ^ 43 ochentikatt 187«. für Zschopau und Umgegend. für das Amtsblatt Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Mittwochs und Sonnabends. Vlbonnemrut-pret- r I» Ngr. pro Vierteljahr bei Abholung in der Expedition; I I Ngr. bet Zusendung durch den Boten; jede einzelne Nummer S Pf. Platz. me lfen Berg- . Steuer» »erkaufe» -1— Kichaelt- r HauS- Miäl^ rdigerr Vie che ich ll ! Arbeit berg. idchew e Erped. gesunde» läuser , etwa» ) weißer urt mit hat die tet, den- edrich in den riff und an der «zeichnet urch die Hebung; ag '/.e Ehren- — Die rZ. I, iren der Alarm > fortan orgt die eitnngen iben. 0. Sonnabend, den 4. Juni. Inserate werden für die Mittwochsnummer bi» späte sten» Dienstag -früh 8 Uhr und für die Sonnabendbnumme, bis spätestens Freitag früh 8 Uhr angenommen und die 3, spaltige EorpuSzeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. Bekanntmachung. Die bevorstehende Aushebung betreffend. Nach dem von der Königlichen DepartementS-Ersatz-Commission im Bezirke der I. Königs. Sachs. Infanterie-Brigade Nr. 45 für das diesjährige SuperrevisionS- geschäft festgestellten Geschäft-plane findet die Aushebung der in diesem Frühjahre zur Musterung gelangte» Militairpflichtigen in dem Aushebungsbezirke Zschopau den 13. Juli dies. Jahr. in dem Wcbermeisterhause zu Zschopau Statt. Es haben sich daher gedachten Tages . früh 8 Uhr die Mannschaften auS dem genannten, die Gerichtsamtsbezirke Zschopau und Augustusburg, einschließlich der Städte Zschopau nnd Schellenberg umfassenden AushebungS- bezlrke — jedoch mit Ausnahme derer, welche, beziehendlich anderweit auf die Dauer eines IahreS zurllckgestellt, oder definitiv ausgemustert worden find — vor der Königlichen DepartementS-Ersatz-Commission, zu Vermeidung der für den Unterlassungsfall in ZK 176 bis mit 179 der Bundes-Militär-Ersatz-Jnstruction vom 26. März 1868 angedroheten Strafen und sonstigen Nachtheile, in dem obenbezeichneten Aushebungslocale unfehlbar und pünktlich zu gestellen und die ihnen nach der Musterung behändigten LoosungSscheine pp. in dem Aushebungstermine bei sich zu führen, übrigens aber den annoch an sie ergehenden OrdreS gehörige Folge zu leisten. Zschopau und Chemnitz, den 28. Mai 1870. K ö n i g l i ch e Kr e i S - E r s a tz - C o m m i ss i o n. Der MilttärVorsitzende. Der Civil-Borsitzende. . Wehlmann, Major und Bezirks-Commandeur. von Könneritz Planitz. Bekanntmachung, das Treiben des Schlachtviehes betreffend. Der Unterzeichnete Stadtrath sieht sich veranlaßt, das Verbot des Treibens von Schlachtvieh durch Hunde ohne Beißkörbe unter Hinweis darauf einzuschärfen, daß Zuwiderhandlungen mit Geld bis zu 5 Thlrn. oder entsprechendem Gefängniß zu bestrafen sind. Zs.chopau, am 27. Mai 1670. Der Stadtrath. ——— H. Müller. Bekanntmachung, Kehren der Strafen betreffend. Die für alle Besitzer von innerhalb der Stadt gelegenen Haus- und Gartengrundstücken bez. deren Stellvertreter bestehende Verpflichtung, die Straßen und Gaffen vor jenen Grundstücken in der ganzen Länge der letzteren bis zur Mitte, was aber die Marktplätze betrifft, bis mit den vor den betreffenden Häusern befindlichen Tagegerinnen am Tage vor jedem Sonn- und Feiertag zu kehren, auch, so lange kein Frost eintritt, bei trockenem und staubigem Wetter vorher mit Wasser zu sprengen und den Kehricht sofort nach dem Kehren zu beseitigen, wird mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 5 Thlrn. zu bestrafen sind. Zschopau, am 27. Mai 1670. DerStadtrath. —— — H. Müller. Bekanntmachung. Das Festschiefzen betreffend. ES herrscht hier die Unsitte, an hohen Festen und deren Vorabenden sogar innerhalb der Stadt zu schießen. Zur Verhütung leicht dadurch entstehender Un- glückSfälle wird hierdurch bekannt gemacht, daß dieses Schießen nach dem Generale vom 21. Juli 1804 verboten und mit Geldstrafe bis zu fünf Thalern oder verhält- nißmäßiger Gefängntßstrafe zu bestrafen ist. Zschopau, den 2. Juni 1870. DerStadtrath. - H. Müller. Bekanntmachung. Ausländische Münzen betreffend. Seit einiger Zeit sind berechtigte Klagen darüber laut geworden, daß Münzen von geringerem Werthe als die gleichnamigen königlich sächsischen, besonders ausländische Scheidemünzen in auffällig großer Masse hier im Verkehre verkommen und zu Verlusten der Betheiligten Veranlassung geben, namentlich aber durch Ein führung im Großen und Wiederausgabe Im Kleinen dazu benutzt werden, unredliche Gewinne zu machen. Es wird deshalb hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die nicht inländischen Thalerstllcke mit alleiniger Ausnahme der königlich preußischen und die übrigen ausländischen Scheidemünzen aller Art zu den durch die Verordnung vom 8. September 1841 Verbotenen Münzen gehören, deren Umlauf im Königreich Sachsen gänzlich Untersagt ist unv darauf hin- gewiese», daß nach dem Gesetze vom 22. Juli 1840 dergleichen Münzen, wenn sie in Zahlung gegeben werden, der C0Nftscnti0N unterliegen und überdies derjenige, Welcher sich des Einbringens oder AuSgebens solcher Münzen schuldig macht, mit einer dem vierfachen Betrage des WertheS, für welchen die Münzen auSgegeben worden sind, gleichkommenden Geldstrafe, in Wiederholungsfällen außerdem mit ein- bis achtwöchigem Gefängniß zu bestrafen ist. Zschopau, den 2. Juni 1870. Der Stadtrath. H. Müller Die öffentliche Vorladung, den Dienstknecht Zschopau, am 31. Mai 1870. Karl August Grämer — nicht Krämer — aus Marienberg betreffend, in Nr. 42 dies. Blattes hat sich erledigt. Das Königliche Gerichtsamt. " ^r. Forke» e''-' ' ' - ' I Zu den bevorstehenden Zaubervorstellungen des Herrn Professor Böning au- Dresden entnehmen wir den Mittweidaer Nachrichten folgendes: „ Ge schwindigkeit ist keine Hexerei" — Pflegen in der Regel die sogenannten Zauberer zu sagen, wenu sie ihre Zu schauer mit einem gelungenen Experiment überraschen. Herr Prof. Bönina versteht c- aber auch, durch feine ^verschiedenartigen Vorführungen den Glauben zu er wecke», ak« stünden ihm übermenschliche, unsichtbare Kräfte zu Gebote. Er hält das Publikum in unaus gesetzter Spannung und trotzdem ihn Aller Augen ver folgen, um «ine erklärende Spur zu finden, bleibt doch daS, was seine enorme Fingerfertigkeit auSsührt, ein unlösbares Räthsel. Die zu den Experimenten benutz ten Apparate zeichnen sich durch ihre große Eleganz aus. Seine die Vorführungen begleitenden Reden stad sehr gefällig, mitunter auch von artigen Einfällen illu- strirt. Allgemeine« und gerechte» Erstaunen erregten seine großartigen, hier noch nie gesehenen Geister- und Gespenstererscheinungen, welche so plastisch und lebhaft vor uns standen, daß man sie wirklich für wahre greif- und fühlbare Gestalten halten könnte; kurz, Alles, was der Künstler auS dem Bereich der Experimental-Phystk, des Magnetismus und der modernen Magie zum Besten giebt, geht ihm leicht und gefällig von der Hand, wo durch auch zugleich der Zweck erfüllt wird, die Zuschauer zu fesseln und angenehm zu unterhalten. Biele der
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