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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454419Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454419Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454419Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1907)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Garantiegemeinschaft deutscher Uhrmacher
- Untertitel
- Entwurf eines Statuts
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt - Für die Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14.1907 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1907) 1
- ArtikelNeujahrswünsche 1
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 2
- ArtikelKunstvolle Standührchen aus der Uhrmacherschule zu Chaux-de-Fonds 3
- ArtikelNeujahrs-Arbeiten 3
- ArtikelRechenmaschinen 5
- ArtikelPatentrundschau 7
- ArtikelGarantiegemeinschaft deutscher Uhrmacher 10
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 10
- ArtikelElektrostahl 11
- ArtikelStraßenuhr 12
- ArtikelDer Postauftrag 12
- ArtikelPersonalien 13
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 13
- ArtikelGeschäftsnachrichten 13
- ArtikelFragekasten 15
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 16
- ArtikelBüchertisch 16
- ArtikelPatente 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1907) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1907) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1907) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1907) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1907) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1907) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1907) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1907) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1907) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1907) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1907) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1907) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1907) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1907) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1907) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1907) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1907) 273
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1907) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1907) 305
- AusgabeNr. 21 (31. Oktober 1907) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1907) 337
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1907) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1907) 369
- BandBand 14.1907 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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10 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 1 Garantiegemeinfcßaft öeutfcßer Ußrmacber. Cntwurf eines Statuts. In die Garantiegemeinschaft kann jeder Uhrmacher aufgenommen werden, der sein Geschäft solid und einwandfrei betreibt. Bei der Anmeldung hat jeder seine Personalien und die Daten seiner Geschäftseröffnung sowie Referenzen aufzugeben. Zu diesem Zwecke stehen ihm Anmeldeformulare zur Verfügung. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, nachdem der Name des Angemeldeten einmal im Organ der Garantiegemeinschaft bekannt gemacht worden ist. Jedes Mitglied hat die Pflicht, genau nach den Vorschriften und Satzungen zu handeln, insbesondere sich des Taxierens der Uhren, die bei Mitgliedern gekauft sind, zu enthalten und alle für die Erfüllung der Garantiegemeinschaft nötigen Arbeiten auszuführen. Bedingung ist es für jedes Mitglied der Garantiegemeinschaft,, die Kundschaft, welche die Garantie in Anspruch nimmt, zufrieden zu stellen. Stehen dem Schwierigkeiten im Wege, so darf die Kundschaft davon möglichst nichts merken. Kann eine Garantiearbeit nicht kostenlos ausgeführt werden, so muß der Verkäufer der Uhr von dem Mitgliede, welches für die Garantie in Anspruch genommen wird, sofort benachrichtigt werden. Hierfür erhalten die Mitglieder vorgedruckte Karten. Der Empfänger einer solchen Karte hat dem ändern Mitgliede postwendend Bescheid zu geben. Eine Vernachlässigung dieser Pflicht kann die Entziehung der Mitgliedschaft zur Folge haben. Uhren, die am selben Orte gekauft sind, an dem ein Mitglied für die Garantie in Anspruch genommen wird, sowie alle Taschen uhren unter 10 M. Wert sind von der gemeinschaftlichen Garantie ausgeschlossen. Für die Garantiearbeiten dürfen sich die Mitglieder gegen seitig nur die Auslagen für die Reparaturen und die aufgewendeie Zeit berechnen. Für letztere gilt der Satz von 60 Pf. pro Stunde. Unentgeltlich sind auszuführen das Nachregulieren, Bügel- anfräsen, Zeigerrichten. Jede verkaufte Uhr, für die unsere Gemeinschaft gelten soll, muß sorgfältig repassiert werden. Daß dies geschehen ist, hat der Verkäufer auf dem Garantieschein zu vermerken. Unrepassierte Uhren sind dem Verkäufer wieder zuzuführen, es sei denn, daß dieser dem betr. Mitgliede die Ausführung selbst überträgt. Die Verrechnung der Garantiearbeiten erfolgt durch die Ver mittelung der Zentralstelle in Leipzig, der auch die Entscheidung über etwaige Differenzen und der Ausschluß solcher Mitglieder zusteht, welche den Satzungen zuwider handeln. Aus öer Werhftatt — für öie Werhftatt. Universal-Ankerplättchen-Abheber. Für Herren- und Damenuhren vereinigt. Dieses Werkzeug, durch D. R. G. M. 284 865 geschützt, wird von der Firma Koch & Co. in Elberfeld auf den Markt gebracht. Es ist trotz des billigen Preises sehr zweckmäßig, weil es mit verstellbarem und auswechselbarem Ein satz versehen ist. Dieser in dem Führungsschlitz verschiebbare, mit zwei Einschnitten versehene Einsatz wird je nach der Stärke der Unruhwelle über der Druckschraube ein gestellt. Dann setzt man die Unruhwelle mit dem Ankerplättchen so in den Einschnitt, daß letzteres in die Ausfräsung des Werkzeuges zu liegen kommt. Durch langsames Anziehen der Druckschraube sucht man den Zapfen der Unruhwelle in das Loch der Druckschraube zu führen. Ist dies geschehen, zieht man die Schraube fester an, die Versenkung des Loches legt sich an die Welle der Unruhe fest an und durch weiteres Anziehen der Schraube löst sich das Plättchen von der Welle. Ein einfaches Höhenmaß. Herr Alois Ficker, Lehrer an der Lehrwerkstätte der Wiener Uhrmacher-Genossenschaft, veröffentlichte in der „Österreichisch- Ungarischen Uhrmacher-Zeitung“ ein leicht anzufertigendes und zweckentsprechendes Hilfsmittel zum Bestimmen der richtigen Wellenlänge bei Dreharbeiten — wie Eindrehen von Trieben unc Wellen — in beistehendem Bilde dargestellt. Es besteht am zwei ineinandergeschobenen Teilen, von welchen jeder an seinen Ende mit einem Zapfen versehen ist. Der stärkere Teil besitzt eine Längsbohrung, in welche der schwächere Teil eingeschoben wird. Um eine zügige Führung zu erreichen, ist der schwächere Teil ebenfalls mit einer Längsbohrung versehen und durch die Mitte (der Länge nach) schlitz förmig eingefräst, wodurch eine federnde Wirkung erzielt wird. Die erste Figur der Abbildung zeigt das gebrauchsfertige Maß, die zweite einen Schnitt durch dasselbe, während die anderen Figuren die einzelnen Teile des Maßes darstellen. Zum Gebrauche wird der schwächere Teil des Maßes so weit herausgezogen, daß die ganze Länge des Maßes mehr als die ungefähre Höhe des Triebes oder der Welle beträgt, die Zapfen werden in die Steinlöcher eingestellt und die Platine oder der Kloben können ohne Gefahr für die Steinlöcher festgeschraubt werden. Das Maß wird sich auf die richtige Wellenlänge zu sammenschieben und so ein ganz genaues Maß der Wellenlänge ergeben. Es ist selbstverständlich, daß für den Reparateur einige solcher Maße in verschiedenen Dimensionen nötig sind, man ist aber mit 4—5 Stück, bei entsprechender Ab stufung, für alle vorkommenden Fälle gerüstet, doch genügen für den gewöhnlichsten Gebrauch schon drei Stück. Das Maß kann aus hartem Messing sehr leicht hergestellt werden und wird namentlich bei dreiviertelplatinigen Uhren, sowie beim Eindrehen von .Minutenradtrieben, Zylinder oder Ankerradtrieben von Reiseuhren-Echappement mit den üblichen Maßen schwer beikommt leisten. usw., wo man vorzügliche Dienste
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