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Dresdner Nachrichten : 29.06.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930-06-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-193006290
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19300629
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19300629
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1930
- Monat1930-06
- Tag1930-06-29
- Monat1930-06
- Jahr1930
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 29.06.1930
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«. si«Ü 1«« 1SSS »»« »N «. »m, l»M »n »gveb 8^,evnn, »«» 1.N> «. »ollbetugepret« für Monat Sunt ,.40 Mk. xtntchl. 9« Postgebühr <ohn, vost,uftellun,«gebüh«>. An«elnummee 1» VI»., außerhalb Dreiden« 90 P>g. «nieigenpreil«: rt« «njeigen werde» »ach «oldinaek berechnet: die etnlpatttg« »o mm »rette Lette »» «fg., stlr ,u4wSrts 40 Pf«., gamUIe»- an«eigen und kteltengetuche ohne «abatt lb VlO-, außerhalb 9» Pta., die so mm breite Reklame,etl« 900 Plg.. auherhald 9L0 v>g. Liiertengebühr 00 Psg. 9lu4wi!rttge Aujtrige gegen i8ora»4be,ohlun, Den» ». «»«lag: Lteptch « Retch-ch«, Lregden. Vostlcheck-RIo. 10S» Dresden Nachdruck nur mit deutt.Quellenangabe tDre4di>. Rache. zuILttig.» Unverlangt« Schriftstücke werden nicht »ufbewohrt »rahtanfchrM! Nachricht«, ldrrsde» Serniprecher-Lammeinummer: I«94» Nur für RachtgeiprLch«! Re. »0011 SchrtMettung u. Hauptgei»Lf»«stelle: Dresden-«. 1, Marienslrahe SS/49 Brüning fordert M,5 Millionen Stenern r,L Prozent Rolopfer -er Beamten, 5 Prozent Zuschlag zur Einkommensteuer über 8vvv Mark. gestaffelte Ledigensteuer, 4,5 Prozent Arbeitslosenbettrav Der vroße Aderlaß Von uneoror vorllnor Sokrllllsllaug Reichskanzler Brüning und ReichSsinanzminister Dietrich haben am Sonnabendvormittag in feierlicher Reichsratssitzung ihre Gcsctzcsvorlagen zur Finanzierung bekanntgcgeben und begründet. Sie haben gleichzeitig er klärt, daß sie unter allen Umständen an diesen Borlagen fststzuhaltcn gewillt seien, und daß sie sich auch für eine terminmäßigc, ihren Wünschen entsprechende parlamen tarische todcr Nichtparlamentarischei Erledigung der Gesetze stark machen wollen. Es ist nun wohl nicht mehr daran zu zweifeln, daß sie, die Machtposition des Reichspräsidenten im Rücken, alles daran setzen werden, diese und keine anderen Vorlagen zum Gesetz zu mgchen, und zwar unabhängig davon, ob die Parteien, ob der Neichsrat und ob sonstige Körperschaften geneigt sind, die Vorlagen zu akzeptieren oder nicht. Nachdem die innerpolitische Entwicklung diese Form angenommen hat, wird eS der deutschen Oesfentlichkeit und insbesondere den betroffenen streifen wohl nicht mehr möglich sein, zu hoffen, das, dieses strcuz an ihnen vorüber geht. Es ist das eine bittere Erkenntnis. Wer sich gegen sie wehrt — und breite Kreise des deutschen Volkes werden mit Recht empört über die Lasten sein, die man ihnen zumutet — wird die Gründe etwas tiefer suchen müssen, als es gemeinhin geschieht. Di« tn der Tat erschreckende Gteuerrrchnung, dlr de« deutschen Volke letzt präsentiert wird, kann als Liquidation für die wirtschaftliche, finanzielle, innen- und außenpolitische Periode von Fehlern und Jrrtümern bezeichnet i-trden, die durch das System verursacht worben sind, das sich beute selbst in die Diktatur flüchtet. Nachdem die Illusionen, pi« mit dem Poungplan verknüpft worden sind, gründlich zerstoben und in alle Winde zerstreut sind, steht das Volk vor -er nüchternen Realität, daß sich die Grundgesetze der Wirt» schasts- und Finanzpolitik grausam an denjenigen rächen, die sie seit Jahren mißachtet haben. Daß dabei gerade und zum grüßten Teil diejenigen betroffen werden, die nicht müde geworben sind, seit Jahr und Tag auf die kommende Kata strophe htnzilwcisen, ist an dieser Vorlage vielleicht daö bitterste. Nicht die Experimentierer von links und halblinks, nicht die Gewerkschaftsführer, nicht die verantwortlichen Per- lünlichkcitcn der öffentlichen Hand, die heute vielfach mit dem Parteibuch in der Tasche an Stellen stehen, denen sie nur unter kurzsichtigen Partcigesichtspunktcn dienen und die heute eigent lich zur Verantwortung zu ziehen wären, gehören zu denen, die mit barer Münze die Rechnung zu bezahlen haben werden. Betroffen wird im wesentlichen die in ihren Grundzügcn noch immer solide auf Sparsamkeit bedachte deutsche BernsS- beamtenschaft und das Heer der Behörden angesteIl ten . So kann man diese Teckungsvorlage. die nun voraus sichtlich zur Wirklichkeit werden wird, als tn höherem Sinne ungerecht bezeichnen und nur zähneknirschend werden die Betroffenen von ihr Kenntnis nehmen. Die deutsche Beamtenschaft bekommt nach dieser Vorlage eine Gehaltskürzung auserlegt, die nicht unbeträcht lich ist und die gerade diejenigen Grnppen am stärksten be lastet, die knapp über der 2lM-Mark-Grenze liegen. Für jeden Menschen ist nichts peinlicher, als wenn die DiSpofi- tionen, die er sür seine Zukunst oder, wie es beim Beamten ist. mehr oder weniger für sein ganzes Leben getroffen hat, plötzlich erheblichen Veränderungen unterzogen werden müssen. Diejenigen Volkskreise, die der Beamtenschaft miß günstig gesinnt sind, mögen sich das einmal klar machen und mögen bei der Beurteilung des NotopscrgedankenS nicht darüber hinwegsehen, in welchen klar umrissenen Grenzen sich das Leben in einem BcamtenhauShalt abzuspielen pflegt. Als im Jahre 1927 durch den damaligen Neichsfinanzminister Köhler eine Erhöhung der Bcamtengehälter Annahme fand, sind dagegen vielerlei Bedenken gerade aus WirtschastS« kreise« vorgetragcn worden. Rückwärts gewandt hat man vielleicht angesichts der heutigen Lage zum Ausdruck zu bringen, daß cs zum mindesten psychologisch, wenn nicht finanzpolitisch richtiger gewesen wäre, die damalige Gehalts erhöhung in vorsichtigerer Form zu vollziehen. Die Firma Deutsches Reich ist aber in schwerster Lage und mit ihr alle die Unterslrmen, seien es Länder, Gemeinden und sonstige öffentliche Körperschaften. Dem in der Privatwirtschaft Tätigen ist der Gedankengang, daß sich die Bezüge der Ge- schäftSlage des Unternehmens anzupassen pflegen, vertraut. Ihm, der mit kurzfristigen Verträgen angcstellt ist, fehlt die aus Lebenszeit sich erstreckende Sicherung, die dem Beamten gewährt ist. Aus dieser Einstellung heraus werden sich diese Kreise des deutschen Volkes vielleicht nicht so sehr viel Kopf zerbrechen darüber machen, daß sich die Beamtengehälter jetzt der Wirtschaftslage der Firma Deutsches Reich mehr anpassen sollen. Wenn dies aber geschieht, so ist Voraussetzung, daß auch in den Tarifverträgen insbesondere der Arbeit nehmerschaft die gleichen Grundsätze sich durchsetzen und baß nicht Tarife, unabhängig davon wie eS der jeweiligen Firma geht, -urchgehalten werden können, die schließlich, wie man es bei der Firma Mansfeld und auch andernorts erlebt hat, zum Ruin der Unternehmungen führen. Die Senkung der Beamtengehälter und die Belastung der Einkommen der Vehördenangestellten ist nur dann tragbar, wenn grund sätzlich die Bezüge jeweils an die wirtschaftliche Lage der Unternehmungen angepaßt werden, mögen dies nun Privat geschäft« oder Reichs- und VerwaltungSinstttutionen sein. Diese a« sich gesunde innere Einstellung muß sich auf der Der Anhalt -er Deckunysvorlase vrabtMolcknng nn«»r»r Lorlluar SoNrUUslkung Berlin, 28. Juni. Der dem Reichsrat von der ReichS- regierung zugclcttcte Gesetzentwurf betitelt sich „Gesetz entwurf über eine Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes und über einmalige außerordentliche Zuschläge zur Einkommen steuer im Rechnungsjahr 1930". Er besteht aus drei Abschnitten: 1. ReichShilfe der Personen deS öffentlichen Dienstes. L. Zuschlag zur Einkommensteuer sür die Einkommen von mehr als 8999 NM., und S. Zuschlag zur Einkommensteuer der Ledigen. Der ganze Gesetzentwurf ist bis zum 31. März 1931 be fristet. Der Reichshilfe der Personen des öffentlichen Dienstes unterliegen die Beamten des Reiches, der Länder, -er Gemeinden, der Rcichsbank, der sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, der Reichsbahn, die Soldaten der Wehrmacht und die Beamten bei Unter nehmungen oder Einrichtungen mit überwiegender Kapital beteiligung der Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern st« et« Einkommen von mehr als S9N9 RM. jährlich habe«. DaS gleich« gilt sür die Pensionär«, Warteaeldempsäuger «nd RuhegehaltSempfänger. Ausgenommen find die Bezieher von Witwen» «nd Waisengeld. Ferner unterliegen der Reichshilfe die Angestellten des öffentlichen Dien st es, jedoch erst von einem Ein kommen von 3609 Mark ab. Auch der Reichskanzler, die Reichs- Minister, Retchskommissare und die mit öffentlichen Funktionen ausgcstatteten Personen bei den Ländern und Gemeinden unterliegen der Beitragspflicht. Die Reichshilse beträgt 2,5 Prozent deS Bruttogehaltes nach Abzug der Ktnderzuschläge. Nicht einbezogen tn die Reichshilfe werden u. a. die Dienstaufwandsentschädigunge» und die Renten der Kriegsbeschädigten. Bei der Lohnsteuer- berechnnng ist die geleistete Reichshilse vom Gehalt abzuztehen. Die Lohnsteuer wird also künftig von dem um die Reichshilse gekürzten Arbeitslohn berechnet. - Dem Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr als 8099 Reichsmark unterliegen alle Personen, die zur Einkommensteuer veran lagt werden. Lohnsteuerpfltchtige bleiben also von diesem Zu schlag frei. Der Zuschlag beträgt ö Prozent des gesamten Ein- kommensteuerbetrages. Bet Personen, die im Arbeitnehmer verhältnis stehen, wird dieser Zuschlag allerdings erst bei einem Einkommen von mehr als 8729 Reichsmark beginnen, da Lohnsteuerpflichtige bis zu diesem Betrage nicht veranlagt werden, weil die Veranlagung zu einer über den Steuer abzug hinausgehenden Zahlung nicht führen würbe. Dem Zu schlag zur Einkommensteuer der Ledigen unterliegen alle Personen, di« bisher noch nicht ver heiratet waren, also ledig im eigentlichen Sinne des Wortes sind. Kinderlose, Geschiedene und Verwitwete werden nicht elnbezogcn. Lediglich die, die für uneheliche Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder Anspruch aus Kinderermäßigung haben, sind von dem Zuschlag befreit. Im übrigen unterliegen dieser Ledigensteuer sämtliche Einkommen, ganz gleich von welcher Höhe. Bei Einkommen bis zu 2919 Mark, also 229 Mark monatlich, beschränkt sich die Ledigensteuer auf den Wegfall des 25prozenttgen Abschlags von der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Durch mehrere Aenderungen des Ein kommensteuergesetzes ist bekanntlich vor einigen Jahren vom Reichstag bestimmt worden, daß von dem errechneten Lohn steuerbetrag 25 Prozent, jedoch höchstens 3 Mark monatlich, abgesetzt werden. Dieser Abschlag soll künftig wegsallen. Während sich bet den kleinen Einkommen die Ledigenstcutr darauf beschränkt, tritt bet den Einkommen über 2649 Mark jährlich zu diesem Abschlag, der bei diesem Einkommen 36 Mk. jährlich ausmacht, noch ein besonderer Zuschlag vor, 19 Prozent zur Lohn- bzw. Einkommensteuer. Bet den veranlagten Einkommensteuern werden diese Zu schläge unmittelbar an die Einkommensteuer 1929 angeschlojscn. Der ReichShilfe unterliege«, wie schon gesagt, auch alle Beamten und Angestellten der öffentlichen Hand. Dazu gehören insbesondere auch die Kirchen, Handelskammern und Landwirtschaftskammern. Sie wird für die Zeit vom 1. August bis 81. Marz 1SS1 erhoben. Die Zuschläge sind gleichzeitig mit den laufenden Voraus zahlungen, also am 19. Oktober 1939 und 10. Januar 1931 (bet der Landwirtschaft am 15. November 1939 und 15. Fe bruar 1931) zu entrichten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen wird der Lebigenzuschlag zugleich mit der Lohnsteuer vom 1. August ab erhoben. Bei der veranlagten Einkommen steuer werden die Zuschläge nach der Einkommensteuer für 1929 berechnet und an den obengenannten Vorauszahlungs terminen eingezahlt. Dazu kommt die Verkürzung der SteuersälligkeitSfrtsten bei der Banderolensteiler der Zigaretten um einen Monat. Gleichzeitige Verlängerung der bis zum 91. März 1931 befristeten Kontingentierung der Zigaretten fabrik«» um ein Jahr, was im ganzen 49 Millionen Mark erbringt. Aus dem Etat 1929 werden 35 Millionen erspart, auS dem sür 1930 199 Millionen. Insgesamt erbringt also dies« Steueraktion 489L Millionen Mark sür die Reichskass«. Z« diesem Decknngsprogramm kommt noch die Reform der Arbeitslosenvcrstchernng, durch die Ersparnisse erzielt «erden und die Erhöhung hetz Beiträge «m 1 Prozent. ES «tri» ferner den Gemeinde» freigestcllt, je nach Lage ihrer Finanzen und Möglichkeiten «ine Schankverzehrsteuer oder eineu Vermal, tnngSko st e «beitrag (Bürgerabgabe) cinznsühren. Schließlich ist die schon wiederholt gemeldete Reform der Krankenversicherung vorgesehen. Zur Stabilisierung der Bcrhältnisse auf dem Anleihemarkt wird eine Reform der Beratungsstelle für Ausländsanleihe» durchgcsührt, über ditz Vorschläge in kurzer Zeit zu erwarte« stehe«. ganzen Linie durchsetzen, und sie wird sich durchsetzen» wenn auch auf der Unternehmerseite der Gedanke nicht ver gessen wird, daß bet steigender Prosperität von Unter nehmungen auch anteilig in irgendeiner Form der Arbeiter und Angestellten gedacht werden muß. Die von Reichs kanzler Vrüning so eindringlich vorgetragene These, daß es sich bei dieser Deckungsvorlage doch nur um einen Aus schnitt der großen Preis- und Lohns««kungs- aktion handelt, muß auf Arbeitgeber- und auf Arbett- nehmerseite einen gleichen Willen zur Bereitschaft und zur ausgleichenden Gerechtigkeit finden. Der Krebsschaden unseres ganzen WirtschastS- und Ber- waltungssystemS, nämlich der unelastische Taris- zwang mit allen seinen Auswüchsen sowohl nach unten als auch nach oben, muß fallen. Ehe dies nicht etntritt, werden solche schmerzhaften Eingriffe, wie sie jetzt an einigen Volksschichten vorgenommen werden, nicht zu vermeiden sein. Die Einzelheiten der Deckungsvorlage werden an anderer Stelle erörtert, und eS ist dem nur noch wenig htnzuzufügen. Die 58 Millionen, die durch einen 5prozenttgen Zu schlag zur Einkommensteuer für alle Einkommen über 8099 Mark vorgesehen sind, werben schließlich verschmerzt werden können. Man hat sich offenbar tn diesem Punkte zu dieser etwas milderen Form entschlossen, um nicht die Zahl der Steuerzahler tm Auslande, von denen der RrichS- finanzmtnister Dietrich sprach, zu vergrößern. ES handelt sich dabet um diejenigen Leute» die zwar tn Deutschland verdienen, aber tm Auslande, insbesondere in der Schweiz und tn Hol land, ihr Gelb verzehren, und deren Gteuerkrast deshalb der RetchSkasse vcrlorengeht. Die gesamte DcckungSvorlage ist deshalb auch unter dem Gesichtspunkt zu verstehen, baß alles vermieden werben muß, was die Kapitalflucht befördern könnte. Die bereits angekündigten wetteren Maßnahmen, die zu einer Senkung der Kapttalbelastung führen sollen, sollen dazu bettragen, diese Deserteure der Vteuerkraft wie- der nach Deutschland zurückzuhdle», sie durch geeignete Maß nahmen gleichsam zu amnestieren und tn Deutschland z« halten. Sehr beträchtlich ist ferner die Belastung, die den Ledl-i gen. und zwar aller EinkommenSstusen und Kategorien, auf» crlegt wird. Ein kurzer lleberschlag ergibt das Bild, daß eS sich in der Regel um eine Verdoppelung der bis jetzt von ihnen gezahlten Steuerbeträge handeln wird. Immerhin ist dabei zu berücksichtigen, daß Frau und Kind denn doch wett mehr kosten als ein hundertprozentiger Zuschlag zu den bisher geleisteten Steuern, und vom Volkstumsstanöpunkt kann eine solche Maßnahme schließlich gebilligt werden. Was endlich die Etnsparungenam Etat betrifft, so Hai der Reichs- stnanzmtnister Dietrich gerade über diesen Punkt ausführlich Rede und Antwort gestanden. Bei der ersten Notopfervorlage war vielfach die Ansicht geäußert worden, daß man schlechter?. bingS der deutschen Oesfentlichkeit nicht klarmache» könne, daß an einem Vielmilltardenetat nur so geringe Einsparungen vorgenommen werden könnten. Jetzt hat Dietrich-Baden nach gewiesen, daß wenigstens über eine Milliarde im Etat vor» Händen wäre, dte für Einsparungen in Betracht käme. Die hundert Millionen, di« ans dem Etat 1989 herauSgestrtcheN werden sollen, stellen beinah« 19 Prozent des verfügbaren Etatbetrages dar. , Zu diesen Maßnahmen kommen noch andere, die bereits seit längerer Zeit erörtert worden sind, so die Verkürzung -er Steuerfristen bei der Banderolensteuer der Zigaretten und die Verlängerung der Kontingentierung der Zigarettenfabriken, schließlich die Reform der Arbeitslosenversicherung mit ihrer Beitragserhöhung um 1 Prozent, die Reform der Kranken. Versicherung und al« Gabe an die Gemeinden die Er- mächtigung, «ine Schankver, ehre st euer oder einen Verwalt« »gSko st enbcitrag (Kopfsteuer) etnzusühren. Schließlich Ist noch eine Reform der Beratungs stellen für Ausländsanleihe» vorgesehen, dte eine Bereinigung zur Folge haben soll. Ueber dte parlamentarischen Aussichten der Vorlage läßt sich zur Stunde uoch «icht viel sagen. Es
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