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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 23.02.1886
- Erscheinungsdatum
- 1886-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-188602234
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18860223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18860223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1886
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23. Wochenblatt 1836. für Zschopau und Wmgegeud. Amtsblatt für die Königl. Anitshauptmannschaft zu Flöha, sowie für das Königl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Gonnadend und wird am Abend vorher ausgegeben unk versendet, vterteljahr-preis 1 M. exkl. votengebühren und Postspesen. 24. Jahrgang. Dienstag den 23. Februar. /nserute werden für hier mit 8 P'., für auswärts mit 10 Pf. pro „.'spaii'!«,, Korpuszeile berechnet und mtttugs 12 Uhr des dem Tuae d>. '»li'.ueuienS vorkertiebrnder^TatnrS^a^^nommem^^ Die Promessenspiele. Die Staatsprämienlose, d. h, Staatsschuldscheine, bei welchen an die Stelle der sonst üblichen regel mäßigen Verzinsung eine für gewisse Zeitpunkte in Aussicht gestellte Verlosung von Geldgewinnen tritt, sind schon oft zum Gegenstand gewinnsüch tiger Unternehmungen gemacht worden. Insbe sondere haben sie den Vorwand zu den sogen. Promcssenspielen abgegeben, d. h. zu Ausgabe von Promessenschcinen, mit welchen dem Käufer dieser Scheine für den Fall, daß bei einer bevorstehen den Ziehung der Staatsschnldscheinc eines Lotte- rieanlehenS ein gewisser Schein gezogen, und gegen Bezahlung eines Entgeltes der zu hoffende Ge winn überlassen wird. Diese Proinessenspiele sind in Sachsen bekanntlich verboten, es ist aber unter Anwendung der verschiedensten Kunstgriffe versucht worden, das Verbot zu umgehen. Die gebräuch lichsten Arten dieser Kunstgriffe sind: die Gesell schaftsspiele, bei welchen eine Anzahl von Ab nehmern gemeinschaftlich einen Schein einer StaatS- prämienanleihe erwerben und auf den zu erwar tenden Gewinn spielen soll, ferner die Gruppen- svielc, bei welchen auf gewisse Schuldscheine mehrerer verschiedener Prämienanleihen gleichzeitig gespielt werden soll, endlich die Spiele auf Raten zahlungen, bei welchen der Käufer eines Prä mienschuldscheins diesen letzteren nicht auf einem Brette bar bezahlen, sondern durch eine Reihe von meistens monatlichen Teilzahlungen erwerben soll. Diese höchst zweifelhaften, in der Regel sogar nur betrügerischen Geschäfte werden in der Verlockendsten Weise angcboten. Wunderschön be druckte, zum Teil auch buntgcfärbte Papiere, die aussehen und »ach dem Ausdrucke auch beinahe so lauten, als wären sie wirkliche Staatsschuld scheine — obwohl sie nur ganz wertlose Maku latur sind — werden den Käufern aufgehängt; in fetten Lettern steht häufig an der Spitze deS Blattes „gesetzlich erlaubt"; mit große» Zahlen wird der Gesamtbetrag aller Gewinne angekündigt, natürlich ohne Belehrung darüber, daß die Ziehung dieser Gewinne sich auf eine lange Reihe vön Jahren erstreckt, deren Ende nicht jeder erlebt, und bei den einzelnen Gattungen der Prämien anleihen werden die „Haupttreffer 90000 Mark" oder „50 000 Gulden!" rc. sein, von denen aber niemand wissen kann, wann sie hcrauskom- men werden. Unerfahrene, welche das, worauf es beim Kaufe von Wertpapieren ankvmmt, nicht zu beurteilen wissen, jene nie völlig ausstcrbcn- den Weltweisen, Welche ohne Arbeit reich werden möchten und sich nicht darüber klar werden, daß sic viel mehr Aussicht haben, durch Sturz aus dem Fenster oder Unglück auf der Eisenbahn den HalS zu brechen, als den verheißenen „großen Treffer" zu erhaschen, fallen aus das verlockende Druckpapier immer wieder herein zu alleinigem Nutz und Frommen deS Unternehmers, der unter der wohltöncnden Firma „Bankhaus" oder „Effektengeschäft" ein höchst fragwürdiges Dasein verbirgt. Wie oft schon vor solchen Schwindlern gewarnt, wie streng gegebenen Falles mit Strafen einge- schritten worden ist, schießt dieses Unkraut immer wieder auf und wird auch nicht verschwinden, so lange eS noch Opfer findet, die ihm zur Beute werden. Möchte deshalb die Tagespresse es sich zur Aufgabe machen, immer von neuem vor sol chen Geschäftsleuten zu warnen, die nur von der Unwissenheit und Leichtgläubigkeit anderer leben. Wir sind in der Lage, wieder auf eine neue Form aufmerksam zu machen, unter welcher jener verwerfliche Geschäftsbetrieb jüngst in einem Teile des Erzgebirges znm Vorschein gekommen ist. Dort wurden „Mitgliedskarten" auSgebotcn zu einer Losgesellschaft, welche auf 5 StaatSprü- micnlose spielen soll. „Auf jedes Prämienlos fällt ein Gewinn!" so steht am Kopfe der Mit gliedskarte, welche auf der Rückseite auch die lockende Anzcig?>iithält: „17140 Lose mit fast 2 Millionen Mark Gewinnen." Bei Benennung der 5 Lose wird der Gesamtbetrag der „Gewinne", der Betrag der „Haupttreffer" und der Tag der „Gewinnzichung" angegeben. Zum Ankauf dieser Mitgliedskarten wird noch besonders cingeladen durch einen gedruckten „Prospekt, betreffend den Ankauf sicherer, gewinnbringender Lose". Nach diesem Prospekt gicbt es „keine Nieten"; „jedes Los ohne Ausnahme bringt wieder Geld". „Für die Wiedereinlösung garantiert der ganze Staat, ebenso wie für die Gewinne." Dem Käufer der Mitgliedskarte wird gesagt: „Für die kleine Ausgabe (der Beitrag beläuft sich im ganzen auf 21 M.) kann er keine bessere Chance haben: sie bringt ihm event. das hundert fache und mehr zurück, in jedem Falle etwas!" Und damit dem harmlosen Gebirgsbewohner, der keine gediegenen Bankhäuser in der Nähe hat, bei denen er über das angcbotenc Geschäft sich er kundigen könnte, jeder Zweifel schwinde, steht in Blaudruck obenan: „Gesetzlich erlaubt." Schon dieser Zusatz muß Verdacht erwecken. Ist es nicht selbstverständlich, daß jede? redliche Geschäft gesetzlich erlaubt sein müsse? Wozu die Ver sicherung, wenn nicht etwas an der Sache faul ist? Wahr ist es, daß die Prämienschuldscheine an sich wohl sichere Papiere sind und daß bei der Ziehung auch Gewinne auf dieselben fallen. Aber ob das „Effektengeschäft" in Hamburg oder sonst wo, welches die Mitgliedskarten anbietet und sich anheischig macht, die Spielgesellschaft zu gründen, solche Papiere selber besitzt und welche Papiere, davon steht auf der Mitgliedskarte nichts geschrie ben. Zwar verpflichtet sich die Firma, „die Lose zu beschaffen und 3 Tage vor jeder Ziehung zur Einsicht der Mitglieder auszulegen." Aber wie erlangt der Abnehmer der Mitgliedskarte Kennt nis davon, ob die Spiclgesellschaft zustande ge kommen ist, wer die Mitspieler sind, und ob die Papiere, auf welche er mitspielen soll, wirklich ausliegcn? Soll er wegen seiner 21 M. etwa von Schwarzenberg oder Olbernhau rc. nach Ham burg reisen, um die Papiere anzusehen? Und wenn er es thäte, erlangt er damit nur einige Gewißheit darüber, ob die ausgelegten Papiere wirklich gezogen Werden und mit welchem Gewinn? Wenn wirklich mit der kleinen Ausgabe das hundertfache und mehr zu gewinnen wäre:^ warum macht der Unternehmer das glänzende Geschäft nicht selbst? Warum läßt er es sich noch Geld kosten, alle Welt zur Teilnahme an einem Gewinn einzuladen, den er für sich behalten könnte? Was von dem ganzen Geschäfte zu halten sei, sagt dir eine Bemerkung deS „Prospekte?" deutlich genug, nach welcher „selbst dem Unver mögendsten eventuell ein GlückSbctrag mühelos in den Schoß geschüttet werde, den er mit allem Fleiß und Händearbeit nicht einzubringcn vermag." Diese eine Bemerkung kennzeichnet daS ganze Unternehmen, welche? auf die redlich erworbenen Sparpfennige der Unbemittelten, die bezüglich solcher Geldgeschäfte keine Kenntnisse und Erfah rungen besitzen, abgesehen ist. Wer sich vor Schaden bewahren will, befolge den Grundsatz jeden vor die Thür zu weisen, der ihn, eine Mitgliedskarte zu einem Gesellschaftsspiele auf Staatsprämienlose anbietet. Und wer auch andern eine Wohlthat erweisen will, der setze die Behörden in den Stand, den Hausierer» jener oben ge schilderten Effektengeschäfte das Handwerkzu legen. Hrtliches und Sächsisches. — Ihre Majestäten der König und die Köni gin sind am Sonnabend vormittag von Leipzig in bestem Wohlsein in Dresden wieder eingetroffen. — Für die Abgebrannten zu Börnichen bei Oederan hat auch Se. kgl. Hoh. der Prinz Georg 50 Mk. gespendet. — Aus verschiedenen Gegenden wurde bereits die Rückkehr der gern gesehenen Frühlingsboten, der Stare, gemeldet. Heute können wir mitteilen, daß auch auf unseren Fluren Ende voriger Woche Stare beobachtet worden sind. — Dem Rettungshause „Friedrich-Nugust-Stift" zu Waldkirchen wurde eine namhafte Schenkung zuteil. Die verstorbene Frau vcrw. H. Christlicbe Freyer von Waldkirchcn vermachte der Anstalt die Summe von 200 Mark. — Das Schwurgericht zu Chemnitz hat am Freitag ein Todesurteil gesprochen. Dasselbe traf den Schuhmachcrgcsellen Oskar Reinhold Loos auS Zwönitz, welcher in der Nacht zum 24. Septem ber v. I. seine im Schützcnhause zu Zwönitz be- dienstete Geliebte Emma Auguste Leistner, wäh rend dieselbe ihn ein Stück Weges begleitete, aus (übrigens unbegründeter) Eifersucht mittelst eines hinterrücks abgegebenen Pistolenschusses derart schwer verletzt hatte, daß sie an den Folgen der Verwundung verstarb. — Von seiten des allgemeinen sächsischen Lehrer- Vereins war eine Petition an den Landtag ge richtet worden, derselbe wolle sich geneigt finden taffen, das Gesetz vom 31. März 1870, die Eme ritierung ständiger Lehrer an den Volksschulen betreffend, dahin abzuändcrn, daß die Pensions- bestimmungen deS Civilstaatsdienergesetzes auch auf die Volksschullehrcr allenthalben zur Anwendung gebracht werden. Diese Petition hat bei der 4. Deputation der Ersten Kammer kein günstiges Entgegenkommen gefunden. Der Bericht der De putation weist darauf hin, daß in neuerer Zeit die Gehalte der Volksschullehrer und mit diesen Gehalten indirekt auch die Pensionen derselben eine sehr wesentliche Aufbesserung erfahren haben und daß in Fällen außerordentlicher Not das kgl. Ministerium des Kultus und öffentlichen Unter richts aus den ihm zur Verfügung stehenden be sonderen Fonds Beihilfen gewährt, sowie, daß — in höchst dankens- und nachahmenswerter Weise — ^ auch seitens einzelner Gemeinden an besonders bedürftige Lwsriti Unterstützungen gezahlt werden; die Deputation will jedoch keineswegs in Abrede stellen, daß in den Kreisen der pensionierten Lehrer hier und da noch Sorge und Not herrscht. Gleich wohl haben die Ausführungen deS allgemeinen sächsischen Lehrervercins nach Ansicht der Depu tation keinesfalls den Beweis erbracht, daß etwa ein dringendes Bedürfnis dafür vorläge, irgend eine Pensionsbestimniung deS Civilstaatsdiener- gcsetzes auf die Volksschullehrer anzuwenden und mit Rücksicht hierauf, sowie im Hinblick auf die deni Staate dadurch erwachsende Mehrausgabe an Lehrerpcnsionen von etwa 521400 M. hat die Deputation zu einem für die Petition günstigen Ergebnisse nicht gelangen können, sic beantragt
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