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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 25.10.1910
- Erscheinungsdatum
- 1910-10-25
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-191010252
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19101025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19101025
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
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- Ausgabe
- Parlamentsperiode
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- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1910
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Erscheint »te«»»«g, «onner»«,, nnd Slinnabenb und wird am Abend vorher »«»gegeben und versendet, «terteljahrsprei» 1 Mark 20 Psennig« ,u»schlt«blich Boten- und Postgebühren. Bestellungen werde» in unserer Expedition, von den Boten, sowie alle» Postanstalten »»g»»»m««n. «ihklldllltl Ansernt« werte» mit lk> Psmnig«, füt die ».gespalt«, «orpulzelle berechnt und bi» min,,» t» llhr d« de« Tag, dne Erscheinen» vorhergehend»» Tage» angenommen. Sür Nachvei» und Offerte»-Annahme 10 Psennig« Extrageiühr. 8er«sprech-Anschluß Nr. r». för Zschopau MI und Umgegend. Amtsblatt für die Königliche AmtShauptmannschaft Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau. 12«. Dienstag, den 25. Oktober 1S1«. 78. Jahrgang. We Mmahlen für die Gewerbekammer Lhemih hetr. Nach einer Verordnung des Königliche» Ministeriums des Innern sind in diesem Jahre wiederum Urwalcn für die Gewerbekammer Chemnitz vorzunehmen. Die Amtsgerichtsbezirke Oederan und Zschopau bilden einschließlich der darin gelegenen Städte eine Wahlabteilung Als Stimmabgabestellcn sind die Städte Oederan und Zschopau — je für die betreffenden Amtsgerichtsbezirke — bestimmt worden. Die Wahlabteilung Oederan-Zschopau wählt S Wahlmänner. Von den Wahlmänncrn muß die eine Hälfte den wahlberechtigten Hand werkern, die andere Hälfte den wahlberechtigten Nichthandwerkern angehören. Sollten in der Wahlabteilung Oederan-Zschopau, welche 2 Wahlmänner zu wählen hat, bei den Stimmabgabestellcn Oederan und Zschopau besondere Wahlmänner gewählt werden, so gilt derjenige Handwerker und derjenige Nichthandwerker als ge wählt, der die meisten Stimmen erhalten hat. Zur Vornahme dieser Wahlen wird hiermit Termin auf Freitag, den 28. Oktober 1S1«, vormitags LO—L Uhr im Gasthanse znm Deutschen Hause in Zschopau, Zimmer Nr. 1 (Erdgeschoß) anberaumt. Zum Wahllciter ist Herr Lokalrichter, Stadtrat Albin Heiser in Zschopau ernannt worden. Zur Teilnahme an den Wahlen für die Gewcrbekammer sind berechtigt: zur Wahl von Handwerker-Wahlmännern: Die Mitglieder einer Handwerker-Innung, sowie sonstige Handwerker, sofern sie nach 88 17 ck und 21 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 im Kammer- bczirke mit einem Einkommen von mehr als 600 M. einqeschätzt sind, und zwar auch daun, wenn dieses Einkommen den Betrag von 3100 M. übersteigt, und wenn die betreffenden Gewerbetreibenden als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handels register eingetragen sind; d.» zur Wahl von Nichthandwerker. Wahlwännern: 1. Personen, die ein Handclsgcwerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handels gesetzbuchs betreiben und als Inhaber oder Teilhaber einer Firma im Handelsregister eingetragen sind, aber nach 88 17 ck und 21 des Einkommensteuergesetzes im Kammer bezirke nur mit einem Einkommen von 600 bis 3100 M. eingcschätzt sind, ferner alle nicht unter s, fallenden Gewerbetreibenden, welche mir einem höheren Einkommen als 600 M. eingeschätzt und nicht im Handelsregister eingetragen sind; 2. Genossenschaften von Handel- und Gewerbetreibenden, Gesellschaften, Ge meinden und Gemcindeverbänden, sofern sie nach 88 17ck und 21 des Einkommen steuergesetzes mit einem Einkommen von 600 bis 3100 M. eingeschätzt sind. Denjenigen Gewerbetreibenden, welche innerhalb des Kammcrbezirkes gleichzeitig ein Handelsgewerbe im Sinne von 88 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs und ein Hand werk betreiben und im übrigen den Vorschriften der 88 7 und 8 des Gesetzes vom 24. August 1900 genügen, steht das Recht der Entscheidung darüber zu, ob sie zur Handelskammer oder zur Gewcrbekammer wahlberechtigt sein wollen. Die Erklärung hierüber ist vor der Wahl der zuständigen Kammer, spätestens aber bei der Urwahl dem Wahllciter gegenüber abzugcben; sie ist bindend für die Beitragspflicht auf die Dauer der Wahlperiode, für welche sie abgegeben wird. Der Wiederholung der einmaligen Erklärung vor jeder Wahl bedarf es nicht. Unterbleibt diese Erklärung überhaupt, so gehört der betreffende Gewerbetreibende bis zur nächsten Wahl der Gewerbekammer an. Von Ausübung des Wahlrechtes sind ausgeschlossen: 1. Diejenigen Personen, welche aus den im § 44 Absatz 1 unter u bis g der Revidierten Städteordnung bez. aus den im 8 35 Absatz 1 unter a. bis g der Revidierten Landgemeindeordnung angegebenen Gründen von der Ausübung des Stimmrechtes bei Gemcmdewahlen aus geschlossen sind; 2. Personen, bezüglich deren der Antrag auf Eröffnung des Konkursver fahrens wegen ungenügender Konkursmasse abgelehnt worden ist, so lange sic in dem nach 8 107 Absatz 2 der Konkursordnung vom Ge- richte zu führenden Verzeichnisse eingetragen sind. Das Wahlrecht kann nur in Person und nur durch Stimmzettel ausgeübt werden. Eine Vertretung findet statt: 1. für juristische Personen durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter; 2. für staatliche oder Gemcindebetriebe und Betriebe von Gemeindever bänden durch deren Leiter oder einen von der zuständigen Behörde be stimmten Bevollmächtigten; 3. sür Zweigniederlassungen, deren Hauptniederlassung nicht zum Kammer bezirk gehört, durch ihren Inhaber oder durch einen besonders bestellten bevollmächtigten; 4. für Personen, die im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuchs geschäfts unfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, durch ihren ge- schlichen Vertreter. ' Weibliche Personen sind berechtigt, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Niemand kann das Wahlrecht in demselben Kammcrbezirke mehrfach ausüben. Zu Wahlmännern können diejenigen nach dem Vorstehenden wahlberechtigten männlichen Personen, sowie die gesetzlichen Vertreter juristischer Personen gewählt werden, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben und deutsche Reichsangehörige sind. Die Wahlberechtigten haben sich in dem obengenannten Termine beim Wahlleiter zu melden nnd auf Verlangen das Vorhandensein der Erfordernisse für ihre Wahl berechtigung nachzuweisen. Es wird dringend empfohlen, daß sic zu dem letzteren Zwecke ihren Einkommcnstcuerzettel und sonstige Legitimationspapierc mit zur Stelle bringen. Auf den Stimmzetteln haben die zur Wahl von Handwerker-Wahlmännern Wahlberechtigten den Namen, Stand und Wohnort von einer als Handwerker-Wahl mann wählbaren Person, und die zur Wahl von Nichthandwerkcr-Wahlmännern Wahl berechtigten den Namen, Stand und Wohnort von einer als Nichthandwerker-Wahl mann wählbaren Person deutlich anzugebcn. Stimmzettel, welche die Person des zu Wählenden nicht erkennen lassen, oder die Namen Nichtwählbarer enthalten, würden insoweit ungültig sein. Flöha, am 19. Oktober 1910. Dis Königliche Amtshauptmannschaft. Aus Sachsen. Zschopau, den 24. Oktober 1910. — Alle Hausbesitzer, welche die Haus liste für die nächstjährige Einschätzung zur Einkommensteuer noch nicht abgegeben haben, werden an schleunige Einreichung dieser Liste erinnert. Für diejenigen, welche die Ausfüllung »och nicht besorgt haben, sei bemerkt, baß Mittwoch, 12. d. M., der maßgebende Tag für bie Ausfüllung war. Es sind daher alle steuerpflichtigen Personen in der Liste aufzuführen, welche an dem genannten Tage im Hause wohnten. Dagegen sind solche Personen wegzulassc», welche vor diesem Tage aus- gezogen ober erst nach demselben eingezogen sind, denn die Liste hat den steuerpflichtigen Einwohnerbestand vom 12. Oktober wiederzugeben. Wie wir vernehmen, ist die zehntägige Ein reichungsfrist in diesen Tagen abgelaufen. — Der Kaufmännisch e Verein sowohl als auch der Gewerbeverein laden zu einer morgen Dienstag abends '/,9 Uhr im Hotel „Stadt Wien" stattfindenden öffent lichen Versammlung aller Ladeninhaber ein, in welcher über die etwaige Einführung des 8 Uhr-Laden schlusses und einer einheitlichen Sonntagsruhe beraten werden soll. Im Interesse der Wichtigkeit der Sache ist das Erscheinen aller Ladeninhaber dringend geboten. — Alle in der Stadt Zschopau aufhältlichen (ausschließlich die von der Kgl. Sächs. Staatseisenbahn als von: Waffendienst zurückgestellt bezeichneten) Reservisten, Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Ersatzbehörden Entlassenen, erhalten hierdurch Befehl, zu der in Zschopau, im Kaisersaal statt findenden Kontroll-Versammlung pünktlich zu er scheinen, und zwar: Jahrcsklassc» (Eintrittsjahr) 1903—1910 am Donnerstag, de» 3. November 1910, vormittags 10 M Uhr, Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind vorher wegzulegen. Befreiuungsgesiiche sind spätestens 5 Tage zuvor einzureichen, später eingehende Gesuche finden keine Berücksichtigung. Sämtliche Unteroffiziere (Feld- webel, Sergeanten und Unteroffiziere) habe» zur Kontroll Versammlung am linken Oberarm weiße, auf eigene Kosten zu beschaffende Binde» zu tragen. Im übrigen wird auf Punkt III und V der Paßbcstimmnngcn hingewicsc». — Das Königliche Hoflager zu Pillnitz wird am 3. November c. abgebrochen werde». Der König wird an diesem Tage mit den Prinzen und Prinzessinnen das Dresdner Ncsidenzschloß wieder beziehen. — Der König verlieh dem Erbgroßherzog von Mecklen- burg-Strclitz, anläßlich seines Besuches beim Großhcrzvg den Hausvrden der Rautenkrone. — Freitag abend in der zehnten Stunde fuhren ans der Chemnitzer Straße an der Klaffenbacher Flurgrcnze die Geschirre des Strumpffabrikantcn Rudolf Drechscl in Burk- hardtsdors und des Strnmpffabrikanteii Kurth in Auerbach ineinander hinein. Dabei wurde der Kutscher des Drechselschen Geschirrs, Weber, schwer verletzt und mußte nach dem Chem nitzer Stadtkrankcnhause gebracht werden. Sonnabend vor mittag hatte er die Besinnung noch nicht wiedererlangt. — Der in Thum angestrebte 8 Uhr-Ladenschluß kommt nicht zur Einführung, da nur 5 Geschäftsinhaber dafür, 41 aber dagegen sind. — Freitag abend brannte in Eiben stock das als Scheune benutzte Gut des Kommerzienrats Dörffler mit zahl reichen Vorräten nieder. Man vermutet Brandstiftung. Im Zusammenhang mit den in letzter Zeit wiederholt in Eibenstock vorgekommenen Brandstiftungen sind sechs Personen verhaftet worden. — Die Stickerei-, Spitzen-, Strick- nnd Weißwarenfabri- kanten des Erzgebirges hielten in Bärringen eine Versamm lung ab, in der über die Abänderung der schwere» Folgen, die das neue österreichische Hausiergesctz der Fabrikation und der Erwerbstätigkeit des Erzgebirges bringen kann, beraten wurde. Die Versammlung, in der 75 Firmen des Erzgebirges vertrete» waren, beschloß, an die zuständigen Behörden und Abgeordneten Aufklärungsschriften zu richten. Eine in diesem Sinne gehaltene Entschließung fand Annahme. — Als der Automobilbcsitzer Karl Stelzenmüller Donners tag abend durch den Grillenburger Wald fuhr, be merkte der Chauffeur ei» ohne Beleuchtung fahrendes Fuhr werk zu spät, sodaß er auf einen Schutthaufen auffahren mußte. Durch den heftigen Anprall wurde Stelzenmüller herausgeschleudert und erlitt eine schwere Kopfverletzung. Die übrigen Insassen kamen mit dem Schrecken davon. Das Automobil wurde stark beschädigt. — In dem aufSeelingstädter Flur gelegenen Preißerschen Steinbrnche ging Donnerstag mittag bei Vornahme von Ge- steinsprengnngen ein Sprengschuß vorzeitig los, wobei zwei Personen tödlich getroffen wurden. Während der etwa vierzig Jahre alte Arbeiter Müller aus Beiersdorf auf der Stelle tot war, konnte der gleichaltrige Aufseher Zeitschel aus Grimma, der einen schweren Schädelbrnch erlitten hatte, zwar noch lebend fortgebracht werden, er gab aber auf dem Transporte nach dem Leipziger Krankenhause seinen Geist auf. — Vor ungefähr einem Jahre wandelten aus dem Thal li e im er und Chemnitzer Jndustriebezirk cine Anzahl Strumpf wirker ans der Heimat, um sich in Amerika eine neue, bessere Existenz zu gründen. Fabriken in Ellis, Island und Dover, die aus Chemnitz Maschinen bezogen, lockten die Wirker unter großen Versprechungen nach dort. Wie jetzt aber bekannt wird, sind die Ausgewanderten arg geprellt worden. Sie erhielten in Amerika solch niedrige Löhne, daß die amerika nischen eingeborenen Arbeiter zwei-, sogar dreimal mehr er hielten. Schon mehrere Male mußten die amerikanischen Behörden eingreifen. Zu alledem kommt noch, daß die säch sischen Wirker, denen ein Reisegeldvorschuß von 100 Doll.
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