Erster Teil: Gesetze und Befehle der Alliierten Kontrollbehörde – Kontrollrat. Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militär-Administration und des Oberbefehlshabers der sowjetischen Besatzungsgruppen in Deutschland
Erster Teil Gesetze und Befehle der Alliierten Kontrollbehörde — Kontrollrat . Befehle des Obersten Chefs der Sowjetischen Militär-Administration und des Oberbefehlshabers der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland Befehl Nr. 2 des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärischen Administration 10. Juni 1945 —• Berlin Am 2. Mai d. J. besetzten die Sowjettruppen Berlin. Die Hitlerarmeen, die Berlin verteidigten, haben kapituliert, und einige Tage darauf hat Deutsch land die Urkunde über die bedingungslose militärische Kapitulation unter zeichnet. Am 5. Juni wurde im Namen der Regierungen der Union der So zialistischen Sowjetrepubliken, der Vereinigten Staaten von Amerika, Groß britanniens und Frankreichs die Deklaration über die Niederlage Deutsch lands und die Übernahme der Obersten Befehlsgewalt über ganz Deutschland durch die obengenannten Mächte bekanntgegeben. Seit der Besetzung Berlins durch die Sowjettruppen besteht im Gebiet der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland feste Ordnung, sind örtliche Organe der Selbstverwaltungen und die nötigen Bedingungen für eine freie gesellschaftliche und politische Betätigung der deutschen Bevölkerung geschaffen worden. In Anbetracht des oben Ausgeführten befehle ich: 1. Im Bereich der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland die Schaf fung und Tätigkeit aller antifaschistischen Parteien zu erlauben, die sich die endgültige Ausrottung der Reste des Faschismus und die Festigung der demokratischen Grundlagen und bürgerlichen Freiheiten in Deutschland zum Ziel setzen und in dieser Richtung die Initiative und freie Betätigung der breiten Massen der Bevölkerung fördern. 2. Der werktätigen Bevölkerung in der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland das Recht zur Vereinigung in freie Gewerkschaften und Organi sationen zur Wahrung der Interessen und Rechte der Werktätigen ein zuräumen; den Gewerkschaften und Vereinigungen das Recht zur Abschlie ßung kollektiver Verträge mit den Unternehmern sowie zur Organisierung von Versicherungskassen und anderen Institutionen gegenseitiger Unter stützung, Kultur-, Aufklärungs- und anderen Bildungsvereinigungen und Organisationen zu gewähren.